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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten (§ 123 Abs. 2 SGB III)

Angaben zu Studien über die Auswirkung der Verkürzung der Rahmenfrist für kurzzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, v. a. Künstler und Kulturschaffende, Bewilligungen und Ablehnungen von Arbeitslosengeld seit Inkraftsetzung des § 123 SGB III, Zunahme kurzer Beschäftigungsverhältnisse, Anzahl der wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen nicht Anspruchsberechtigten, weitere Fragen zu Arbeits- und Lebensbedingungen von Schauspielern und Künstlern, Kontrolle arbeitsrechtlicher und tarifvertraglicher Normen in der Film- und Fernsehbranche<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

23.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/835617. 01. 2012

Auswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten (§ 123 Absatz 2 SGB III)

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Viele prekär Beschäftigte sind nicht in der Lage, Anwartschaften für den (ausreichenden) Bezug von Arbeitslosengeld I aufzubauen. Die Gründe: „Entweder war die Beschäftigungszeit zu kurz, um Ansprüche zu erwerben, oder das früher erzielte Lohneinkommen war zu niedrig, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf zu decken und muss mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden“, so die Bundesagentur für Arbeit. Der Effekt: Jede/jeder vierte Beschäftigte, der arbeitslos wird, ist sofort auf Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV angewiesen. So verloren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den letzten zwölf Monaten bis Ende November 2011 etwa 2,8 Millionen Beschäftigte ihren Job. 737 000 wanderten danach sofort ins Hartz-IV-System, pro Monat waren dies 61 000. Vor drei Jahren, im November 2008 waren es monatlich noch 51 000. Ein Bereich der besonders von häufig kurzen Beschäftigungszeiten charakterisiert ist, ist der der Medien- und Kulturschaffenden. Aus diesen Reihen sind in der Vergangenheit mehrfach konkrete Forderungen nach einer Überprüfung und Korrektur der Anwartschaftszeiten nach § 123 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf Arbeitslosengeld I gegenüber der Regierungspartei geltend gemacht worden. Zwischenzeitlich ist keine Bewegung zu diesem Thema festzustellen. Obwohl diese Regelung zeitlich befristet ist und nur noch bis zum 1. August 2012 gelten soll, geht die Bundesregierung von einer Auswertung der begleitenden Wirkungsforschung im Jahr 2014 aus (Schriftliche Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 17/7902). Dies widerspricht allen Erwartungen, denn die Untersuchung der beabsichtigten Wirkung der besonderen Anwartschaftsregelungen sollte eigentlich vor der Entscheidung über eine Verlängerung überprüft werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Ist es zutreffend, dass bereits 2007 eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zu den Auswirkungen der Verkürzung der Rahmenfrist auf Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende erarbeitet wurde, und zu welchen Ergebnissen kommt diese Studie gegebenenfalls?

2

Ist diese Studie veröffentlicht (gegebenenfalls wo?), und falls nein, aus welchem Grund ist sie nicht veröffentlicht worden?

3

Welche Studien zu der Verkürzung der Rahmenfrist und ihren Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld durch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit kurzen Beschäftigungszeiten sind der Bundesregierung ansonsten bekannt, und zu welchen Ergebnissen kommen diese?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Effekte der Verkürzung der Rahmenfrist?

5

Welche diesbezüglichen Reformvorschläge kennt die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese jeweils?

6

Wann wurden zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem IAB welche Verabredungen zur Evaluierung von § 123 SGB III getroffen?

a) Gibt es zwischenzeitlich erste Zwischenergebnisse, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

b) Welche Berufsgruppen und Branchen sind in die Untersuchung einbezogen worden?

7

Wie viele Anspruchsberechtigte haben im Bund sowie in den einzelnen Bundesländern seit Inkraftsetzung der gesetzlichen Regelung nach § 123 Absatz 2 SGB III Arbeitslosengeld für welche Dauer und in welcher Höhe erhalten (wenn möglich für den Bund auch die Entwicklung im Zeitverlauf darstellen und getrennt nach Frauen und Männer ausweisen)?

8

Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld I nach § 123 Absatz 2 SGB III wurden aufgrund der Nichterfüllung der Nummer 1 abgelehnt (bitte getrennt nach Frauen und Männern ausweisen)?

9

Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld I nach § 123 Absatz 2 SGB III wurden aufgrund der Nichterfüllung der Nummer 2 abgelehnt (bitte getrennt nach Frauen und Männern ausweisen)?

10

Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen in der Summe für diejenigen Antragstellenden aus dem Kultur- und Medienbereich, deren Anträge zur Gewährung von Arbeitslosengeld I nach § 123 Absatz 2 SGB III nicht abgelehnt worden sind?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die beiden Regelungen in § 123 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB III? Sind die beiden Regelungen angesichts der Anzahl anerkannter Anträge zu eng gefasst und sollten daher gelockert werden?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß und die Zunahme von Beschäftigungsverhältnissen mit kurzer Dauer (soweit vorhanden bitte auch verfügbare Untersuchungen anführen)?

13

Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten, die in einem gleitenden Jahreszeitraum mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit einer Dauer von jeweils maximal zwölf Wochen hatten (wenn möglich getrennt nach Frauen und Männern ausweisen)?

14

In welchen zehn Branchen kommt die kurzfristige Beschäftigung am häufigsten vor, untergliedert nach der Dauer der Beschäftigung von bis zu sechs Wochen, bis zwölf Wochen, bis sechs Monate, bis zwölf Monate (bitte Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

15

Wie lang sind die durchschnittlichen Beschäftigungszeiten von Beschäftigten mit Arbeitsverhältnissen von kurzer Dauer in den zehn Branchen (bitte Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

16

Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der Betroffenen, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erlangen, weil die Voraussetzungen des § 123 Absatz 2 Nummer 1 und/oder Nummer 2 SGB III nicht erfüllt sind?

17

Wie stellt sich die Entwicklung der Zu- und Abgänge in der Arbeitslosenversicherung aus den Bereichen Kunst/Kultur/Medien in den zwei Jahren vor der Inkraftsetzung der Neuregelung des § 123 Absatz 2 SGB III und in den zwei Jahren nach Inkraftsetzung dar (bitte Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

18

Plant die Bundesregierung, die nach § 123 SGB III bis zum 1. August 2012 befristete Regelung zu verlängern, unbefristet fortzuführen, oder durch eine Neuregelung zu ersetzen, und wie begründet sie ihre Antwort?

19

Hält es die Bundesregierung für notwendig, die Anzahl von Beschäftigungen mit regelmäßig kurzer Dauer einzugrenzen, und wie begründet sie ihre Antwort?

20

Ist der Bundesregierung die Studie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aus dem Jahr 2010 zur Erhebung der Arbeits- und Lebenssituation von Schauspielerinnen und Schauspielern in Deutschland bekannt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen? Sind darüber hinaus weitere Studien bekannt?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, dass von den repräsentativ befragten Betroffenen lediglich ca. 5 Prozent in die Lage versetzt sind, Arbeitslosengeld I zu beziehen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

22

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in der Bundesrepublik Deutschland faire Arbeitsbedingungen und soziale Standards vorhanden sind, die für ein erfolgreiches nationales und internationales Wirken der Film- und Fernsehindustrie notwendig sind, und wenn ja, wie begründet sie dies, und wenn nein, warum sind diese Arbeitsbedingungen nicht die Regel?

23

Wie hoch ist das Beitragsaufkommen in den Kunst- /Kultur- /Medienbranchen in den einzelnen Jahren seit der Inkraftsetzung der neuen Regelung, und welche Leistungen an Arbeitslosengeld I stehen dem gegenüber?

24

Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Anforderungen aus dem SGB II und angrenzenden Verordnungen durch Künstlerinnen und Künstler, die im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stehen, einhalten, wenn diese äußerst kurzfristig Castings oder andere berufsbedingte Events besuchen müssen, um gegebenenfalls einen Job zu erhalten, aber objektiv nicht in der Lage sind, sich beispielsweise rechtzeitig abzumelden?

25

Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus dem jährlichen Monitoring vor, mit welchem die Neuregelung auf Bitten des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet werden sollte?

26

Welche Kontrollen hat die Bundesregierung in der Branche der Film- und Fernsehindustrie seit 2009 zur Einhaltung arbeitsrechtlicher und tarifvertraglicher Normen, beispielsweise zur Einhaltung der täglichen Maximalarbeitszeit, unternommen, und wenn erfolgt, welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen?

Berlin, den 17. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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