BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verfahren zur Anerkennung von Kontrollstellen für den ökologischen Landbau für Kontrollen in Drittländern

Qualität und Transparenz des Zulassungsverfahrens von Kontrollstellen für ökologische Landbauprodukte außereuropäischer Staaten des Standing Committee on Organic Farming (SCOF) der Europäischen Union, Ursachen für fehlende Zulassung deutscher Stellen für Drittlandkontrollen, Folgen für deren Image und Wettbewerbsfähigkeit, Auswirkungen der Einstellung der Kontrolle auf Basis der EU-Öko-Verordnung, Unterstützung der Bundesregierung für Auswahlverfahren<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

06.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/841120. 01. 2012

Verfahren zur Anerkennung von Kontrollstellen für den ökologischen Landbau für Kontrollen in Drittländern

der Abgeordneten Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Verfahren zur Anerkennung von Kontrollstellen, die Produkte aus dem ökologischen Landbau in außereuropäischen Staaten für den Import in die EU kontrollieren, wird aktuell umgestellt. Das neue System soll am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Eine erste Liste von zugelassenen Kontrollstellen wurde im November 2011 veröffentlicht. Keine der deutschen Kontrollstellen, die sich beworben hatten, ist bislang auf der Liste aufgeführt, obwohl die deutschen Kontrollstellen seit vielen Jahren führend im Bereich der Drittlandkontrollen sind. Nicht nur diese Tatsache wirft Fragen über die Qualität des Zulassungsverfahrens, das vom Standing Committee on Organic Farming (SCOF) der Europäischen Union (EU) durchgeführt wird, auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass bislang keine deutsche Kontrollstelle für Drittlandkontrollen zugelassen ist, obwohl diese von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert sind und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wie auch die zuständigen Stellen anderer Mitgliedstaaten deren Tätigkeit im Drittland positiv bewerten?

2

Wie hat die Bundesregierung die deutschen Kontrollstellen bislang bei dem Auswahlverfahren des Standing Committee on Organic Farming (SCOF) der EU unterstützt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung das Brüsseler Verfahren zur Kontrollstellenzulassung in Bezug auf Transparenz, und teilt sie die Auffassung der deutschen Kontrollstellen, dass das Verfahren für die Bewerber intransparent verläuft?

4

Wie hat die Bundesregierung auf die Kritik der deutschen Kontrollstellen an dem Zulassungsverfahren reagiert?

5

Ab wann und durch wen hat die Bundesregierung Kenntnis davon erhalten, dass das bisherige bewährte Verfahren der Kontrolle auf Basis der EG-Öko-Verordnung durch das SCOF im Rahmen des Antragsverfahrens nicht mehr akzeptiert wird, sondern die Kontrollstellen gezwungen sind, auf der Basis eigener gegebenenfalls sich unterscheidender Standards zu arbeiten, und wie hat sie darauf reagiert?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Transparenz des Verfahrens vor dem Hintergrund ein, dass das SCOF den Bewerbern nicht mitteilt, welchen Maßstab sie statt der EG-Öko-Verordnung akzeptiert?

7

Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des SCOF zu der Entscheidung, das bisher bewährte Verfahren der Kontrolle auf Basis der EG-Öko-Verordnung nicht mehr zuzulassen?

Wie lautet die Bewertung der Bundesregierung zu dieser Änderung?

8

a) Wie bewertet es die Bundesregierung gerade im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen, dass bereits eine erste Liste mit Kontrollstellen veröffentlicht wurde, während andere Kontrollstellen, die bereits im Oktober 2009 Anträge eingereicht haben, noch auf ihre vollständige Prüfung durch das SCOF warten, und wie hat die Bundesregierung auf dieses Vorgehen reagiert?

b) Welche Folgen für Image und Wettbewerbsfähigkeit hat es nach Einschätzung der Bundesregierung für die deutschen Kontrollstellen, dass sie trotz ihres guten Rufes nicht auf der Liste stehen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung auch im Hinblick auf ihre eigenen Bemühungen zur weiteren Verbesserung der Ökokontrolle die Tatsache, dass die im November 2011 veröffentlichte Liste der bereits geprüften Kontrollstellen überwiegend Kontrollstellen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, enthält?

10

Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass die Liste der zugelassenen Kontrollstellen vor der Veröffentlichung durch die Kommission im „THE ORGANIC STANDARD“ (TOS) Nummer 127, erschienen am 15. November 2011, veröffentlicht wurde, und wie bewertet sie dieses Vorgehen?

11

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut einem Artikel in der oben genannten Ausgabe des TOS 75 Prozent der aktuell gelisteten Kontrollstellen vom International Organic Accreditation Service (IOAS) Unterstützung bei der Antragstellung erhalten haben?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die IOAS nicht allgemein zugängliches Hintergrundwissen zu dem Auswahlprocedere der gelisteten Kontrollstellen hat?

12

Wie wird die Bundesregierung dem Verbraucher garantieren, dass die aus Drittstaaten importierten Bioprodukte weiterhin den etablierten Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen, wenn durch von der EG-Öko-Verordnung differierende Standards Abweichungen von den gewohnten Standards entstehen können?

13

Wie setzt sich die Bundesregierung in Brüssel dafür ein, dass das Zulassungsverfahren ein Höchstmaß an Sicherheit für Bioprodukte nach europäischen Standards ermöglichen wird?

14

a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch zukünftig die Kontrolle in Drittstaaten eng an die in der EU etablierte und sich kontinuierlich weiterentwickelnde Kontrollpraxis angebunden sein sollte?

b) Mit welchen Maßnahmen stellt das SCOF eine ausreichende Anbindung insbesondere der Kontrollstellen im Drittland sicher?

c) Sieht die Bundesregierung diese Anbindung durch das Vorgehen des SCOF bei der Zulassung der Kontrollstellen gefährdet, und wenn ja, wie will sie darauf reagieren?

15

Welche Strukturen oder Personen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung darüber, welche Abweichungen von der EG-Öko-Verordnung bei Drittlandimporten akzeptiert werden?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsverzerrung, die möglicherweise durch „weichere“ Standards im außereuropäischen Ausland zu Stande kommen kann, und was wird sie unternehmen, damit deutsche Unternehmen nicht zu Verlierern in diesem Wettbewerb werden?

17

Wird die Bundesregierung die deutschen Kontrollstellen im weiteren Verlauf des Verfahrens dabei unterstützen, vom SCOF für Kontrollen in Drittstaaten zugelassen zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie hierzu ergreifen?

Berlin, den 20. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen