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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verharmlosung der Nazi-Herrschaft in Litauen durch den EU-Botschafter in Afghanistan

Bewertung und Folgen der verharmlosenden Äußerungen des EU-Botschafters in Afghanistan Vygaudas Usackas über die deutsche Besatzungszeit in Litauen von 1941 bis 1944, Thematisierung der Angelegenheit auf verschiedenen Ebenen, Reaktionen und Schlussfolgerungen, Einschätzung des Simon-Wiesenthal-Zentrums<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/844119. 01. 2012

Verharmlosung der Nazi-Herrschaft in Litauen durch den EU-Botschafter in Afghanistan

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einem Artikel im Wall Street Journal (6. Dezember 2011) hat der EU-Botschafter in Afghanistan, der frühere litauische Außenminister Vygaudas Ušackas, die Besetzung Litauens durch die Nazis verharmlost. Die über drei Jahre der deutschen Besetzung von 1941 bis 1944 bezeichnete Vygaudas Ušackas als „Atempause von den Kommunisten“ („we had a few years‘ respite from the communists while the Nazis were in control during World War II“).

Während der deutschen Besetzung sind rund 95 Prozent der litauischen Jüdinnen und Juden, insgesamt rund 200 000 Menschen, ermordet worden. Egal wie man zur sowjetischen Herrschaft in Litauen vor und nach dem Zweiten Weltkrieg steht – die deutsche Herrschaft als „Atempause“ zu bezeichnen, ist eine ungeheuerliche Verharmlosung des Holocaust. Das würde auch für den Fall gelten, dass man Vygaudas Ušackas Text lediglich als Ausdruck eines subjektiven Erlebens der Nazibesetzung durch das engere Familienumfeld wertet. Dann würde zumindest ein Hinterfragen dieses Erlebens dazugehören.

Eine solche – nur scheinbar – unpolitische Deutung seines Aufsatzes hat Vygaudas Ušackas jedoch ohnehin selbst ausgeschlossen, als er mit Kritik konfrontiert wurde: In einer Auseinandersetzung mit dem Simon-Wiesenthal-Zentrum generalisierte er seine Äußerungen. Anstatt sich für die – vom Simon-Wiesenthal-Zentrum konstatierte – Beleidigung der Holocaustopfer zu entschuldigen, versuchte sich Vygaudas Ušackas Anfang Januar 2012 mit dem Hinweis zu rechtfertigen, es gebe ein Ungleichgewicht zwischen der Beurteilung der Nazi- und der sowjetischen Herrschaft (www.defendinghistory.com). Er verurteilte zwar in allgemeiner Form den Holocaust, war aber nicht bereit, von der Bezeichnung der Naziherrschaft – die diesen Holocaust angeordnet hat – als „Atempause“ abzurücken. Damit hat er zugleich dieser Bezeichnung eine über persönliches Familienerleben hinausreichende Berechtigung zuschreiben wollen.

Wer solche Äußerungen von sich gibt und auch noch Wochen danach daran festhält, ist aus Sicht der Fragesteller absolut ungeeignet, einen hohen diplomatischen Posten der Europäischen Union (EU) zu besetzen. Die Bundesregierung sollte dringend Schritte gegenüber der EU-Kommission ergreifen, um Vygaudas Ušackas abzulösen.

Drucksache 17/8441 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis von den genannten Äußerungen Vygaudas Ušackas erhalten?

2

Wie bewertet sie diese Äußerungen?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Simon-Wiesenthal-Zentrums, die Äußerungen Vygaudas Ušackas seien eine „schwere Beleidigung der Opfer des Holocaust und besonders der in Litauen Ermordeten“, und wenn nein, warum nicht?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, gegenüber Vygaudas Ušackas Stellung zu beziehen und ihn zum Rücktritt als EU-Vertreter in Afghanistan aufzufordern, und wenn nein, warum nicht?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, in der EU-Kommission die Äußerungen von Vygaudas Ušackas anzusprechen, und wenn ja, mit welcher Intention, und wenn nein, warum nicht?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Ablösung Vygaudas Ušackas als EU-Vertreter in Kabul hinzuwirken, und wenn nein, warum nicht?

7

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass jemand, der die mörderische Naziherrschaft als „Atempause“ bezeichnet, geeignet ist, die Europäische Union in Afghanistan zu vertreten?

8

Inwiefern ist die Angelegenheit bereits gegenüber Vygaudas Ušackas sowie in der EU-Kommission oder auf anderen Ebenen thematisiert worden, welche Einschätzungen wurden dabei vorgenommen, und welche Schlussfolgerungen gezogen?

9

Welche weiteren Schritte unternimmt die Bundesregierung in dieser Sache oder hat sie bereits unternommen?

Berlin, den 19. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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