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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Tatsächliche Entlastung der Kommunen bei der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund

Erkenntnisse zur ausbleibenden Weiterleitung der im Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen von 2011 geregelten erhöhten Bundesbeteiligung durch einige Bundesländer, Bewertung und Reaktionen, rechtliche Ausgestaltung und Gesetzentwurf zur Kostenübernahme ab 2013, Ermittlung und Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/844723. 01. 2012

Tatsächliche Entlastung der Kommunen bei der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Diana Golze, Herbert Behrens, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Dr. Dagmar Enkelmann, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Kornelia Möller, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende Oktober 2011 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen. Hiermit soll eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aus dem Vermittlungsausschuss im Februar 2011 umgesetzt werden, wonach der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) schrittweise bis zum Jahr 2014 vollständig übernimmt. In der Begründung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird ausdrücklich erklärt, dass mit der erhöhten Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung die Kommunalfinanzen gestärkt werden sollen.

Nach dem Gesetzeswortlaut beteiligt sich der Bund im Jahr 2012 mit 45 Prozent an den Kosten der Grundsicherung. Die gesetzliche Beschränkung auf das Jahr 2012 wird damit begründet, dass ab einer Bundesbeteiligung in Höhe von 50 Prozent ein Fall von Bundesauftragsverwaltung eintritt und dementsprechend ein Gesetzgebungsverfahren im Sachzusammenhang mit der Bundesauftragsverwaltung mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen ist (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 11. August 2011 auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Dr. Axel Troost auf Bundestagsdrucksache 17/6790).

Als maßgebliche Höhe der Gesamtkosten der Grundsicherung werden die Nettoausgaben der Kommunen aus dem Vorvorjahr herangezogen. Begründet wird dies damit, dass keine aktuelleren Daten verfügbar seien. Nach Aussage der Abgeordneten Antje Tillmann sollen ab 2012 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch aktuellere Daten zur Verfügung stehen (vgl. Protokoll der 9. Sitzung des Unterausschusses Kommunales vom 9. November 2011).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür bekannt, dass einige Bundesländer die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Jahr 2012 nicht in vollem Umfang an ihre Kommunen weiterleiten?

2

Wie bewertet die Bunderegierung die Erkenntnisse des Deutschen Landkreistages, wonach damit zu rechnen ist, dass die Länder im Jahr 2012 bis zu 335 Mio. Euro und damit etwa 9 Prozent der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung einbehalten werden (vgl. Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages vom 29. November 2011)?

3

Ist aus Sicht der Bundesregierung ein Verhalten der Länder mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vereinbar, bei dem zwar die erhöhte Bundesbeteiligung an die Kommunen weitergeleitet, die Finanzausgleichmasse aber an anderer Stelle mit Verweis auf die erhöhte Bundesbeteiligung gekürzt wird?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit in den Bundesländern bereits entsprechende Landesregelungen getroffen wurden, die die Weitergabe der Bundesbeteiligung an die Kommunen regeln?

5

Liegen der Bunderegierung Erkenntnisse darüber vor, ob in den Ländern die überörtlichen Träger der Sozialhilfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständig sind?

Wenn ja, in welchen?

6

Inwieweit stellt das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend sicher, dass die Länder die erhöhte Bundesbeteiligung an ihre Kommunen weiterreichen?

7

Aus welchem Grund wurde bei dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen auf eine klarstellende Zweckbindung der Bundesmittel im Gesetzestext verzichtet?

8

Wann ist mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen, der die weitere Umsetzung der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung für den Zeitraum ab 2013 bzw. für den Zeitraum ab 2014 regelt?

9

Wie soll die Umsetzung der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung (im Wege der Bundesauftragsverwaltung) für den Zeitraum ab 2013, insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, rechtlich ausgestaltet werden?

10

Welche Entwicklung ist aus Sicht der Bundesregierung bei den Kosten für die Grundsicherung in den kommenden Jahren zu erwarten?

11

Stützt sich die Bundesregierung bei ihren Prognosen für die weitere Entwicklung der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf die Zahlen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Februar 2011 vorgelegt hat?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung z. B. des Deutschen Städtetages, der nach einer Steigerung der Kosten für die Grundsicherung im Jahre 2010 um 4,3 Prozent für die kommenden Jahre von einer jährlichen Kostensteigerung in Höhe von 5 Prozent ausgeht?

13

Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, in Zukunft aktuellere Zahlen als die Nettoausgaben des Vorvorjahres bei der Bemessung der Gesamtkosten für die Grundsicherung zugrunde zu legen?

14

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Ziel, die Kommunen bei der Grundsicherung bis 2014 vollständig zu entlasten, erreicht werden, wenn die Kosten der Grundsicherung tendenziell steigen und das Vorvorjahr als Bemessungsgrundlage dient?

15

Plant die Bundesregierung die Lücken, die den Kommunen, wegen der Bezugnahme auf das Vorvorjahr, bei steigenden Kosten für die Grundsicherung entstehen, anderweitig auszugleichen?

Berlin, den 23. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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