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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geplante GSVP-Mission zur maritimen Aufrüstung am Horn von Afrika und im Indischen Ozean

EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Piraterie und Instabilität am Horn von Afrika, Lage und aktuelle Entwicklungen in den Anrainerstaaten, GSVP-Mission zum regionalen maritimen Kapazitätsaufbau (Regional Maritime Capacity Building - RCMB), sicherheitspolitische Kooperationen, Ausstattungs- und Ausbildungshilfen, deutsche Unterstützung, Rüstungsexporte, Djibuti-Friedensprozess, Schutz der somalischen Küstengewässer, Eskalationsgefahr in der Straße von Hormuz, Sanktionen gegen Iran<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/842120. 01. 2012

Geplante GSVP-Mission zur maritimen Aufrüstung am Horn von Afrika und im Indischen Ozean

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Dezember 2011 ein Konzept für eine neue Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP-Mission) am Horn von Afrika und im Indischen Ozean beschlossen, deren operationelle Planung seitdem vorangetrieben wird. Neben der Ausbildung einer somalischen Küstenwache sollen durch die Mission die maritimen Kapazitäten der Staaten Dschibuti, Kenia, Tanzania, Mosambik, Seychellen, Mauritius und Jemen sowie der teilautonomen somalischen Regionen Somaliland, Puntland und Galmudug gestärkt werden. Neben der Ausbildung der entsprechenden „Sicherheitskräfte“ soll die Mission auch zu deren Ausrüstung beitragen. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines anhaltenden Bürgerkrieges in Somalia, einer drohenden militärischen Eskalation gegenüber dem Iran und einer bedrohlichen Aufrüstung der Seestreitkräfte weltweit.

Die GSVP-Mission zum regionalen maritimen Kapazitätsaufbau (Regional Maritime Capacity Building – RMCB) ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Bekämpfung von Piraterie und der Instabilität der Region und soll die bereits stattfindenden EU-Missionen Atalanta und EUTM Somalia ergänzen. Dabei sollen u. a. auch Europäische „Trainings- und Unterstützungsteams“ zum Einsatz kommen, um die Sicherheitskräfte aller beteiligten Länder „bei der Arbeit“ (training-on-the-job) und „vor Ort“ (training-on-location) auszubilden und zu unterstützen.

Im Rahmen der EU-Mission Atalanta patrouillieren seit Dezember 2008 Kriegsschiffe der EU-Mitgliedstaaten mit stetig anwachsendem Aktionsradius im Golf von Aden und im Indischen Ozean, um dort die Piraterie zu bekämpfen. Beobachter und Analysten charakterisieren die Mission häufig als Misserfolg, da die Ursachen und Hintermänner der Piraterie nicht angegangen würden, bislang kaum oder keine Piraten in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren verurteilt werden konnten, sich deren Aktionsradius und ihre Professionalisierung jedoch beständig erweitert hätten und sie „mittlerweile deutlich schneller Gebrauch von ihren Schusswaffen“ machen (Kerstin Petretto: Somalia und Piraterie – keine Lösung in Sicht, weder zu Wasser noch zu Land). Dennoch hält die Bundesregierung nach wie vor an ihrer Einschätzung fest, dass „die durchgängige Anwesenheit von Kriegsschiffen … dieses Seegebiet für die Handelsschifffahrt seit Ende 2008 deutlich sicherer gemacht“ habe (Bundestagsdrucksache 17/7299) und damit auch an ihrer Beteiligung an Atalanta, obgleich sie über die Art der Bewaffnung und die Zahl der bislang eingeleiteten Strafverfahren nach Drucksache 17/8421 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeigenen Angaben keine Statistik führt und deshalb nur sehr vage Angaben machen kann (Bundestagsdrucksache 17/8110).

Im Rahmen der Mission EUTM werden im ugandischen Bihanga gemeinsam mit ugandischen Streitkräften somalische Rekruten ausgebildet, um anschließend in Mogadischu für die Vorherrschaft der so genannten somalischen Übergangsregierung (TFG) zu kämpfen. Die TFG wird darüber hinaus von der AU-Mission AMISOM (African Union Mission in Somalia) unterstützt, die überwiegend selbst aus ugandischen Soldaten besteht und von der EU seit 2007 mit 258 Mio. Euro finanziert wurde. Außerdem kämpfen auf Seiten der TFG Soldaten aus Djibuti, in Djibuti und Kenia ausgebildete Soldaten, reguläre und irreguläre Einheiten aus Äthiopien sowie seit Oktober 2011 auch reguläre Truppen aus Kenia mit Unterstützung der kenianischen Luftwaffe. Letztgenannte bombardierte dabei u. a. am 30. Oktober 2011 versehentlich ein Flüchtlingslager. Diese irreguläre Kräfte kämpfen teilweise unter Verwendung von Kindersoldaten – mit finanzieller Unterstützung aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten – was die Bundesregierung eingeräumt hat (Plenarprotokoll 17/86, S. 9660 f.). Überraschenderweise wird dieses Projekt im neuen Somalia-Konzept der Bundesregierung als Beispiel genannt, an das es anzuknüpfen gilt.

Obwohl der Bürgerkrieg in Somalia – wie selbst die Bundesregierung einräumte (Bundestagsdrucksache 17/7705) – eine der Hauptursachen der aktuellen Hungerkrise am Horn von Afrika darstellt, nahmen weder die Bundesregierung, noch die AMISOM oder die mit westlicher Unterstützung intervenierenden Staaten der Region diese zum Anlass, einen Waffenstillstand anzubieten, sondern nutzten Letztere – insbesondere Kenia und die AMISOM – die Hungerkatastrophe für neue militärische Offensiven. Dennoch bewertete die Bundesregierung Kenia auch nach dem Einmarsch in Somalia und der Bombardierung eines Flüchtlingslagers „weiterhin“ als einen „wichtige[n] Stabilitätsfaktor in der Region“, der bereits „in der Vergangenheit … bei krisenhaften Entwicklungen (Sudan, Somalia, Dürrekrise) konstruktiv an Lösungen mit[gearbeitet]“ hätte (Bundestagsdrucksache 17/7701). Nun soll Kenia im Rahmen der RMCB zusätzliche Unterstützung beim Ausbau seiner maritimen Fähigkeiten erhalten.

Die Jahreswende 2011/2012 war von der Drohung des Iran überschattet, im Falle weiterer Sanktionen, die Straße von Hormuz zu blockieren, welche die iranische Marine im Anschluss durch ein Manöver, bei dem auch Mittelstreckenraketen getestet worden sein sollen, untermauerte. Das in Bahrain stationierte Kommando der 5. Flotte der US-Navy drohte daraufhin seinerseits, es würde keine solche Blockade zulassen. Noch im Oktober 2011 bewertete die Bundesregierung „[d]ie Möglichkeit einer militärischen Eskalation gegenüber Iran … nicht als lagerelevante[n] Aspekt“, räumte jedoch zugleich ein, dass „[e]ine mögliche Zusammenarbeit“ der EU mit dem Oman „im Bereich der Pirateriebekämpfung “ geprüft werde, obgleich ihr „keine Erkenntnisse über Fälle von Piraterie in der Straße von Hormuz vor[liegen]“ (Bundestagsdrucksache 17/7299). Zum Sultanat Oman gehören jedoch auch die Exklaven Musandam und Madha, die westlich von den Vereinigten Arabischen Emiraten umschlossen sind und östlich an der engsten Stelle der Straße von Hormuz die Gegenküste zum Iran bilden. Der Oman hat zudem einen Vertrag über die Nutzung seiner Luftwaffenstützpunkte mit den USA unterzeichnet und gilt im Falle einer militärischen Eskalation als wichtiger Verbündeter der USA.

Im Falle einer solchen Eskalation ist nicht nur mit Auseinandersetzungen zwischen den regulären Seestreitkräften der beteiligten Staaten zu rechnen, sondern auch mit einer Zunahme terroristischer Angriffe auf den Seeverkehr in der Straße von Hormuz, dem Golf von Oman, dem Arabischen Meer und dem Golf von Aden. Als möglicher Ausgangspunkt solcher Angriffe gelten insbesondere Somalia und der westlich an den Oman grenzende Jemen, der ebenfalls im Zuge des RMCB Unterstützung beim Ausbau seiner maritimen Fähigkeiten er-Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8421halten soll, obgleich sich das Land nach wie vor an der Schwelle zum Bürgerkrieg bewegt und praktisch zum Protektorat Saudi-Arabiens wurde, einer absoluten Monarchie mit katastrophaler Menschenrechtsbilanz und zugleich engster Verbündeter der USA in der Region.

Aus der Sicht des Iran kann bereits die dauerhafte Präsenz europäischer Kriegsschiffe als Teil eines Aufmarsches oder einer maritimen Einkreisung und damit als Kriegsvorbereitung oder „Show of Force“ verstanden werden. Die weitere Aufrüstung der Seestreitkräfte der westlichen Verbündeten erhöht weiter das Eskalationspotential im Konflikt mit dem Iran. Die im Zuge des RMCB geplante Entsendung von Verbindungsbeamten in die Seestreitkräfte der afrikanischen Verbündeten und des Jemen droht diese im Falle einer Eskalation etwa über die Bereitstellung von Liege- und Versorgungshäfen zur Kriegspartei zu machen.

In einem Beitrag für die Zeitschrift „Europäische Sicherheit“ stellte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Thomas Kossendey, fest, dass „die konventionelle Flottenrüstung … wieder Hochkonjunktur“ hat und forderte, Deutschland müsse die „verfassungsrechtliche[n] Regelungen beim Einsatz der Streitkräfte überprüfen, sie gegebenenfalls an die Einsatzrealität anpassen und die maritimen Fähigkeitslücken der Bundeswehr konsequent schließen“ (Europäische Sicherheit 4/2010). Das Bonn International Center for Conversion (BICC) warnte hingegen noch im Oktober vergangenen Jahres vor einer „maritimen Wiederbewaffnung“ und verwies darauf, dass „Aufrüstung immer die Gefahr einer militärischen Eskalation“ berge (bicc Bulletin Nr. 58). Als Ursache der weltweit steigenden Ausgaben im Bereich der Seestreitkräfte wird meist auf die maritimen Ambitionen v. a. Chinas, Indiens, Brasiliens, der Türkei und Südafrikas verwiesen. Tatsächlich waren es aber zunächst die NATO mit den Operationen Active Endeavour und Enduring Freedom sowie nun die EU mit Atalanta, die mit ihrer ständigen Präsenz in internationalen Gewässern einen neuen Anspruch als Seemächte erhoben und somit das aktuelle Wettrüsten angestoßen haben. In ihnen ist auch ein Großteil der Rüstungsfirmen beheimatet, die von diesem Rüstungswettlauf profitieren – Thomas Kossendey verweist etwa auf Deutschlands „moderne Werften mit Weltruf“. Das RMCB scheint geeignet, neben den Großmächten und den Schwellenländern nun ein solches Wettrüsten auch in Ostafrika zu induzieren, in einer von Instabilität und Mangel geprägten Region in unmittelbarer Nachbarschaft zum gefährlichsten Krisenherd der Welt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wann erhielt die Bundesregierung erstmals Kenntnis über die Planung einer weiteren EU-Mission zur Verbesserung der maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika, und wie reagierte sie hierauf?

2

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngst genannten Entwicklungen a) im Jemen, b) in Kenia und c) in der Straße von Hormuz in der operationellen Planung für die EU Mission zum RMCB berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Weise schlagen diese sich in der operationellen Planung nieder (bitte für a), b) und c) einzeln beantworten)?

3

Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang ist der Besuch einer EU-Erkundungsmission, welche den Ausbildungs- und Unterstützungsbedarf ermitteln soll, in welchen Ländern geplant, in welcher Form wird sich die Bundesregierung an dieser Erkundungsmission beteiligen, und steht gegenwärtig auch die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an dieser Erkundungsmission zur Debatte?

4

Welchen Umfang wird nach gegenwärtiger Planung die geplante GSVP-Mission zum RMCB haben, und wie viele Angehörige werden nach Einschätzung der Bundesregierung Angehörige europäischer Streitkräfte sein?

5

Welchen Umfang sollen nach gegenwärtiger Planung die jeweiligen „Trainings- und Unterstützungsteams“ haben?

6

Ist die Entsendung dieser „Trainings- und Unterstützungsteams“ in allen genannten Staaten (Dschibuti, Kenia, Tansania, Mosambik, Seychellen, Mauritius, Jemen) sowie die teilautonomen somalischen Regionen Somaliland, Puntland und Galmudug geplant?

7

Ist das vorgesehene „Training-on-the-job“ so zu verstehen, dass europäische Ausbilder bzw. Beobachter während den Einsätzen und Patrouillen der Seestreitkräfte der betreffenden Staaten an Bord oder in den jeweiligen Kommandostäben anwesend sein werden?

8

Welche rechtlichen Verantwortungen ergeben sich nach gegenwärtiger Planung und nach Einschätzung der Bundesregierung für die europäischen Berater und Ausbilder?

9

Welche Immunitäten und Sonderrechte sind für die europäischen Berater und Ausbilder nach gegenwärtiger Planung vorgesehen, und welche sind nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig?

10

Auf welche Ausrüstungsgegenstände soll die Unterstützung der betreffenden Staaten nach gegenwärtiger Planung und nach Einschätzung der Bundesregierung beschränkt sein?

11

Wie wird nach gegenwärtiger Planung der Bedarf an Ausrüstungsgegenständen ermittelt und über deren Bereitstellung entschieden?

12

Aus welchen Beständen werden die den betreffenden Staaten zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände bereitgestellt, und wie werden diese finanziert?

13

Geht die Bundesregierung davon aus, dass über die Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen, Vorentscheidungen bzw. Pfadabhängigkeiten bezüglich der Hersteller bei zukünftigen Rüstungsprojekten der Empfängerstaaten geschaffen werden, wenn nein, warum nicht?

14

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass etwa über Anschaffungsempfehlungen oder im Rahmen der Bedarfsermittlung durch die jeweiligen Ausbilder und Berater auch eine Unterstützung der jeweiligen nationalen Rüstungsindustrie stattfindet – wie dies etwa durch deutsche Militärattachés der Fall ist (Plenarprotokoll 17/110)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Erfolgsbilanz des sog. Djibouti-Friedensprozesses für Somalia, der von der internationalen Gemeinschaft de facto mit einer massiven Aufrüstung der gesamten Region begleitet wurde?

16

Werden nach gegenwärtiger Planung und Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen des RMCB auch Ausrüstungsgegenstände an die teilautonomen somalischen Regionen Somaliland, Puntland und Galmudug geliefert?

17

Verfügen die teilautonomen somalischen Regionen Somaliland, Puntland und Galmudug nach Auffassung der Bundesregierung über eigene Küstengewässer?

18

Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung nach gängigem Völkerrecht und nach der somalischen Verfassung für den Schutz der somalischen Küstengewässer verantwortlich?

19

Welche Einheiten aus Somaliland, Puntland und Galmudug sollen im Rahmen des RMCB für den Schutz der Küstengewässer und die Bekämpfung der Piraterie ausgebildet und ggf. ausgestattet werden?

20

Wird nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Unterstützung von nicht der TFG unterstehenden Einheiten aus Somaliland, Puntland und Galmudug möglichen Sezessionsbestrebungen diesen Regionen Vorschub geleistet (bitte begründen)?

21

Wie schätzt die Bundesregierung die Spannungen zwischen Bevölkerungsgruppen in Kenia, die politische Gesamtlage und die politische Stabilität in Kenia ein, und wie bewertet sie den militärischen Vorstoß Kenias auf somalisches Territorium?

22

Hält es die Bundesregierung angesichts der instabilen Lage in Kenia und der Invasion in Somalia für angemessen, Kenia durch kostenlose militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zu unterstützen?

23

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage, die politische Gesamtlage und die politische Stabilität in Jemen ein?

24

Hält es die Bundesregierung angesichts der instabilen Lage in Jemen – aus dem sie ihre eigenen Bundeswehr-Beraterteams aufgrund der Instabilität erst im März 2011 abgezogen hatte – für angemessen und realistisch, Jemen durch kostenlose militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zu unterstützen?

25

Wie begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung für das RMCB angesichts ihrer im Oktober 2011 geäußerten Einschätzung, wonach „[a]ufgrund der aktuellen innenpolitischen Entwicklung in Jemen … eine Zusammenarbeit mit der jemenitischen Küstenwache derzeit allerdings nicht in Betracht“ komme?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die politische und menschenrechtliche Situation in Dschibuti, Tansania, Mosambik, den Seychellen und Mauritius (bitte einzeln beantworten)?

27

Welche Häfen in Kenia, Dschibuti, Tansania, Mosambik, den Seychellen und Mauritius wurden und werden bislang im Rahmen der Mission Atalanta bzw. von den beteiligten Schiffen genutzt und wofür (bitte nach Häfen, Staaten und Nutzungsform auflisten)?

28

Welche Formen der Kooperation bestehen zwischen der EU und Tansania, Mosambik, den Seychellen und Mauritius bei der „Verwahrung“ bzw. strafrechtlichen Verfolgung mutmaßlicher Piraten, die im Rahmen der Mission Atalanta aufgegriffen wurden, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

29

Welche Maßnahmen sind im Rahmen des RMCB bzw. dessen Vorfeld erfolgt bzw. geplant, um dem Eindruck entgegenzuwirken, es handele sich beim RMCB um „Gegenleistungen“ für die „Aufnahme“ mutmaßlicher Piraten bzw. deren sich häufig juristisch sehr kompliziert gestaltenden strafrechtlichen Verfolgung?

30

Welche sicherheitspolitischen Kooperationen bestehen zwischen Atalanta, der EU und ihren Mitgliedstaaten und Dschibuti, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

31

Welche Maßnahmen sind im Rahmen des RMCB hinsichtlich des Djibouti Regional Training Centre geplant bzw. werden von der Bundesregierung befürwortet?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von Soldaten am Djibouti Regional Training Centre, die anschließend im somalischen Bürgerkrieg kämpften?

33

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden mutmaßlichen Piraten im Einsatzgebiet von Atalanta leistungsstarke Schiffsmotoren abgenommen und durch schwächere ersetzt, um die leistungsstarken Schiffsmotoren anschließend der Marine Dschibutis zur Verfügung zu stellen?

34

Auf welche Weise wurde bislang hinsichtlich des Oman „[e]ine mögliche Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Pirateriebekämpfung … geprüft“, und welche (Zwischen-)Ergebnisse hat diese Prüfung bislang ergeben?

35

Für welche Formen der Zusammenarbeit mit dem Oman bei der Pirateriebekämpfung hat sich die Bundesregierung ausgesprochen oder wird sie sich ggf. aussprechen?

36

Sollte sich diese Zusammenarbeit nach Auffassung der Bundesregierung auch auf die Exklaven Musandam und Madha erstrecken?

37

Hält die Bundesregierung mittlerweile die Gefahr einer Eskalation in der Straße von Hormuz für „lagerelevant“ angesichts einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Oman „im Bereich der Pirateriebekämpfung“?

38

Wie groß ist die minimale Entfernung des Einsatzgebietes von Atalanta von iranischen Hoheitsgewässern?

39

Haben sich Schiffe der Atalanta-Mission oder Schiffe der beteiligten Staaten, die sich unmittelbar zuvor oder danach an der Atalanta-Mission beteiligten, nach Kenntnis der Bundesregierung bislang an Embargomaßnahmen gegen den Iran beteiligt?

40

Welche Position hat die Bundesregierung bislang hinsichtlich der Fortführung der Atalanta-Mission im Falle einer militärischen Eskalation zwischen Verbündeten Deutschlands und der EU und dem Iran?

41

Welche Rüstungsexporte aus Deutschland wurden in den vergangenen fünf Jahren in die Staaten, die im Rahmen des RMCB unterstützt werden sollen, genehmigt?

Berlin, den 20. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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