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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Position der Bundesregierung zur Spekulation mit Nahrungsmitteln

Spekulation mit Agrarrohstoffen: Auswirkungen auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen, Beteiligung deutscher Finanzunternehmen und Banken, Datenerhebung und Beobachtung der Marktlage durch deutsche Behörden sowie Mittel zur Eindämmung, Maßnahmen des G20-Aktionsplans der Agrarminister zu Lebensmittelpreisschwankungen, Einfluss des Agrarmarkt-Informationssystems (AMIS) und der EU-Finanzmarktrichtlinienreform, Rolle bei der Hungerkatastrophe in Ostafrika, Eingriffsrechte und Effektivität von Positionslimits<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

08.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/842320. 01. 2012

Position der Bundesregierung zur Spekulation mit Nahrungsmitteln

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Weltweit hungern ca. 925 Millionen Menschen. Dies sind knapp 100 Millionen Menschen mehr als im Jahr 1990. Damit wird das Millenniumentwicklungsziel, die Zahl der Hungernden bis 2015 zu halbieren, nicht erreicht werden. Und weitere Millionen Hungernde könnten allein durch geringe Preisanstiege im Nahrungsmittelbereich hinzukommen. Besonders betroffen von Preissteigerungen bei Lebensmitteln sind Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern, den Least Developed Countries (LDCs). Haushalte in diesen Ländern geben zwischen 60 und 80 Prozent ihres Einkommens für Nahrungsmittel aus. Zum Vergleich: In den Industrieländern werden nur 10 bis 20 Prozent des Einkommens für Lebensmittel ausgegeben.

Die Preise für Nahrungsmittel sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und unterliegen zusätzlich drastischen Schwankungen. Reis und Getreide verteuerten sich zwischen Ende 2006 und März 2008 etwa um 126 Prozent. Als Ergebnis der Preiserhöhungen stieg die Anzahl der Menschen, die in extremer Armut leben, nach Schätzungen der Weltbank, zwischen 2007 und 2008 um 130 bis 150 Millionen. Nach einer zwischenzeitlichen Preissenkung steuerten die Grundnahrungsmittelpreise Anfang 2011 auf ein erneutes Rekordhoch zu. So genannte Fundamentalereignisse wie Dürren oder Überschwemmungen allein erklären diese starken Preisanstiege und -schwankungen nicht ausreichend.

Vielmehr tragen Spekulationen mit Agrarrohstoffderivaten zu den extremen und unberechenbaren Preisausschlägen bei. Die Nutzung von Agrarrohstoffen als Vermögensanlage hat die Nahrungsmittelpreise insgesamt erhöht und die Gefahr von Spekulationsblasen befördert, da Spekulanten, die nicht an der Preisfindung oder den Produkten interessiert sind, die Preise über ihren Fundamentalwert treiben. So stiegen in den Jahren 2003 bis 2008 die Investitionen in die beiden größten Rohstoffindexfonds, die in ihren Portfolios auch Agrarrohstoffe, wie z. B. Weizen, Mais und Sojabohnen, führen, von 13 Mrd. US-Dollar auf 317 Mrd. US-Dollar. Dabei sind die Indexfonds an den Produkten an sich nicht interessiert, sondern spekulieren nur auf deren fallende oder steigende Preise. Diese exzessive Spekulation führt laut der Studie „Unschuldsmythen – Wie die Nahrungsmittelspekulation den Hunger anheizt“ von MISEREOR aus dem Jahr 2011 dazu, dass sich die Rohstoffmärkte weitgehend parallel zu den übrigen Finanzmärkten bewegen. Dies sollte bei einer idealtypischen marktwirtschaftlichen Betrachtung nicht möglich sein, da Fundamentalereignisse den Preis bestimmen sollten. Weiterhin stellt die Studie „Finanzmärkte als Hungerverursacher?“ der Welthungerhilfe aus dem Jahr 2011 fest, dass die Beteiligung von Kapitalanlegern und deren Spekulationsgeschäfte auf den Getreidemärkten im Zeitraum 2007 bis 2009 zu einem Spielraum für Preisniveauerhöhungen von bis zu 15 Prozent führte. Experten der Weltbank beziffern den Anteil des Preisanstiegs von Nahrungsmitteln, der auf Spekulation zurückgeht, auf 37 Prozent, der Chefvolkswirt der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) Heiner Flassbeck sogar auf das Doppelte.

Nachdem die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen bereits auf dem Gipfeltreffen der G20-Staaten 2009 in Pittsburgh behandelt wurde, gab es bis 2011 keine konkreten Fortschritte. 2011, im Jahr der französischen G20-Präsidentschaft, erklärte der französische Präsident Nicolas Sarkozy die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen zu einem Schwerpunktthema der G20. Schwankende Nahrungsmittelpreise bedrohten demnach die Nahrungsmittelsicherheit weltweit und die Entwicklung in den Ländern des Südens. Das Gipfeltreffen der G20-Agrarminister im Juni 2011 brachte, trotz angeblich großer Ambitionen, eine erste Ernüchterung. Die Agrarminister setzen weiter auf fehlgeschlagene Politiken und einseitige Produktionssteigerungen, anstatt die Ursachen für die enormen Preissteigerungen zu bekämpfen. Dazu zählt neben dem Klimawandel, der Agrarrohstoffpolitik und den Exportbeschränkungen vor allem die exzessive Nahrungsmittelspekulation. Da die Eindämmung der Nahrungsmittelspekulation allein den Finanzministern überlassen wird, ist klar, dass die Auswirkungen von Spekulation auf die Ernährungssituation im Süden und die Situation der Kleinbauern vor Ort völlig aus dem Blickfeld verschwinden werden.

Auch die Europäische Union benennt im Rahmen der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) die problematischen Auswirkungen der Spekulation mit Agrarrohstoffderivaten. Vorgeschlagen wird hier auch die Einführung einer Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR), die besonders das Clearing des außerbörslichen Handels (Over-the-counter-Handel) angehen soll. Nun liegt es beim Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat, Stellung zu den Änderungen und Neuerungen zu beziehen. Die Revision der EU-Finanzmarktrichtlinie wird noch mindestens bis Herbst 2012 andauern.

Die Ergebnisse, die sich aus diesen internationalen Foren ableiten lassen, beziehen sich im Besonderen auf die Schaffung von Transparenz auf den Agrarrohstoffmärkten in Bezug auf Fundamentaldaten, das Setzen von Positionslimits sowie die Einschränkung des außerbörslichen Handels von Agrarrohstoffderivaten. Obwohl sich die Bundesregierung zu den G20-Beschlüssen bekennt, bleibt ihre Position zur Spekulation mit Nahrungsmitteln unklar. Darüber hinaus fehlen konkrete Informationen dazu, wie die Bundesregierung plant, diese Beschlüsse auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Spekulation mit Agrarrohstoffen, die über den Zweck der Preisfindung hinausgehen, auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen?

2

Stimmt die Bundesregierung Aussagen von Börsen- und Finanzexperten zu, dass die Preisentwicklung von Agrarrohstoffen an den Warenterminbörsen von Fundamentalereignissen abweicht und sich an den Finanzmärkten orientiert?

3

Hält die Bundesregierung trotz vielfältiger auch wissenschaftlicher Analysen weiterhin an der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Hungerkatastrophe in Ostafrika getätigten Aussage vom August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass es wissenschaftlich nicht geklärt sei, inwieweit das gestiegene Engagement von Finanzinvestoren zur Verstärkung von Preisspitzen und -tälern führt?

4

Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Aussage vom August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass eine „gestiegene Lebensmittelnachfrage in den Schwellenländern“ ein Grund für Nahrungsmittelpreissteigerung sei, obwohl ein Arbeitspapier der Weltbank aus dem Jahr 2010 (Placing the 2006/08 Commodity Price Boom into Perspecitve) keinen Beleg dafür findet?

5

Welche deutschen Finanzunternehmen und Banken spekulieren nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang an den Warenterminmärkten für Agrarrohstoffe?

6

Welche deutschen Finanzunternehmen und Banken halten nach Kenntnis der Bundesregierung Investmentfonds, die zum Teil oder überwiegend in Agrarrohstoffe investieren, und welchen Umfang haben diese Fonds (in Euro)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den als „passiv“ (sich nur wenig an der realen Marktsituation orientierend) und „spekulativ“ eingeschätzten PowerShares DB Agriculture Fund der Deutschen Bank, der zudem zu den weltweit größten Rohstofffonds gehört?

8

Welche Daten erhebt die Bundesregierung – u. a. über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – zum Thema Agrarrohstoffspekulationen, und inwiefern findet eine Beobachtung der Marktlage von Agrarrohstoffen statt?

Falls keine Daten erhoben werden und keine Marktbeobachtung in diesem Bereich stattfindet, warum nicht?

Plant die Bundesregierung, zukünftig Daten zum Thema Agrarrohstoffspekulation zu erheben?

Plant die Bundesregierung, zukünftig Banken und Finanzunternehmen zur Offenlegung ihrer Finanzaktivitäten hinsichtlich Investitionen auf den Agrarrohstoffmärkten per Gesetz oder Verordnung zu zwingen?

9

Im Rahmen welcher Diskussions-, Dialog- und Arbeitsgruppen erörtert die Bundesregierung das Thema Agrarrohstoffspekulation auf nationaler und internationaler Ebene?

10

Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung preistreibende Spekulationen an den Warenterminbörsen für Agrarrohstoffe eindämmen, und mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Risikomanagementfunktion der Terminmärkte weiter stärken, wie in ihrer Aussage vom August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6808) angekündigt?

11

Hält die Bundesregierung nach wie vor an ihrer Aussage vom August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass Warenterminbörsen generell ein nützliches Instrument für das Risikomanagement der Agrar- und Ernährungswirtschaft nicht nur in Industrieländern, sondern auch in Entwicklungs- und Schwellenländern seien?

12

Befindet es die Bundesregierung nach wie vor als förderungswürdig, Entwicklungs- und Schwellenländern den Zugang zu den Warenterminbörsen – selbst bei deren momentaner Gestaltung, die exzessive Spekulation zulässt – zu ermöglichen (Bundestagsdrucksache 17/7705), und falls ja, wie begründet sie dies?

13

Welche Maßnahmen des G20-Aktionsplans der Agrarminister zu Lebensmittelpreisschwankungen und Landwirtschaft vom Juni 2011 sind bereits umgesetzt worden, bzw. welchen konkreten Zeitrahmen gibt es für die Umsetzung der Maßnahmen?

Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld landwirtschaftliche Produktion und Produktivität bereits ergriffen worden bzw. in Planung?

Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld Marktinformation und -transparenz bereits ergriffen worden oder in Planung?

Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld internationale politische Koordinierung bereits ergriffen worden oder in Planung?

Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld Verringerung der Auswirkungen von Preisschwankungen auf die Schwächsten bereits ergriffen worden oder in Planung?

Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld Finanzmarktregulierung bereits ergriffen worden oder in Planung?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung von außerbörslich gehandelten Agrarrohstoffderivaten auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen ein, die auf dem letzten G20-Gipfel in Cannes und von der EU in der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) allgemein als Problem bezeichnet wurde?

Befürwortet die Bundesregierung eine absolute Börsenpflicht für Agrarrohstoffe, wie vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, am 17. November 2011 in der Fernsehsendung „Maybrit Illner“ gefordert?

Empfindet die Bundesregierung die Vorschläge der G20 sowie der Revision der EU-Finanzmarktrichtlinie, die z. B. das Organisierte Handelssystem (Organized Trading Facility) vorschlägt, als weitreichend genug, um den außerbörslichen Handel mit Agrarrohstoffen effektiv zu bekämpfen?

Wie stellt sich die Bundesregierung die konkrete Gestaltung des von der EU-Finanzmarktrichtlinienreform vorgeschlagenen Organisierten Handelssystems vor?

Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung auf nationaler, internationaler und EU-Ebene unternehmen, um eine Börsenpflicht bzw. eine Regulierung für außerbörslich gehandelte Agrarrohstoffderivate durchzusetzen?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung des von den G20 vorgeschlagenen Agrarmarkt-Informationssystems (Agricultural Markets Information System – AMIS), welches sich auf Fundamentaldaten konzentriert, hinsichtlich der Verbesserung der Transparenz auf den Agrarmärkten?

Wie beteiligt sich Deutschland am Agrarmarkt-Informationssystem?

Welche zusätzlichen oder alternativen Maßnahmen neben der Schaffung des Agrarmarkt-Informationssystems könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Umsetzung der G20-Forderung nach mehr Transparenz auf den Märkten für landwirtschaftliche Produkte befördern?

16

Welchen Einfluss wird nach Ansicht der Bundesregierung das Agrarmarkt-Informationssystem auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen sowie auf die Spekulation mit Agrarrohstoffen haben?

17

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen, um Warenterminbörsen transparenter zu gestalten?

Wird die Bundesregierung in internationalen Foren eigene Initiativen zur Verbesserung der Transparenz auf den Warenterminmärkten für Agrarrohstoffe einbringen, und wenn ja, in welchen Foren und zu welchem Zeitpunkt?

Inwieweit stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein, ein Händlerregister einzuführen, in dem sich alle Akteure, die mit Agrarrohstoffderivaten handeln, registrieren lassen müssen, und wenn nein, warum nicht?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität von Positionslimits, die sowohl von den G20 als auch der EU-Finanzmarktrichtlinienreform vorgeschlagen wurden, um exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen einzuschränken?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Nichtregierungsorganisationen, wie z. B. WEED, dass die Positionslimits, wie bei der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinien vorgeschlagen, zu schwach sind, um effektiv gegen exzessive Spekulation vorzugehen und leicht umgangen werden können?

20

Besitzt die Bundesregierung bereits Informationen darüber, in welchem Rahmen (zeitlich und quantitativ) sich diese Positionslimits bewegen müssen, um Marktmissbrauch an den Warenterminbörsen für Agrarrohstoffe zu verhindern, und wie stellt sich die Bundesregierung eine effektive Ausgestaltung der Positionslimits vor?

21

Mit welchen Eingriffsrechten, außer dem Setzen von Positionslimits, wie von den G20 angedacht, sollen nach Ansicht der Bundesregierung Marktaufsichtsbehörden ausgestattet sein, um einem Marktmissbrauch auf den Agrarrohstoffmärkten vorzubeugen?

22

Erachtet die Bundesregierung die G20- und EU-Vorstöße und -Empfehlungen als weitgehend genug, um exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln effektiv einzuschränken, um Spekulationsblasen und extreme Preisspitzen und -schwankungen zu verhindern (bitte begründen)?

23

Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Leerverkäufen, gegen die sich auch der Bundesminister Dirk Niebel in der Talkshow „Maybrit Illner“ am 17. November 2011 ausgesprochen hat, auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen?

Plant die Bundesregierung, auf nationaler und internationaler Ebene gegen Leerverkäufe vorzugehen?

Wenn ja, mit welchen Mitteln?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Erhöhung der Sicherheitsleistungen (Margin) als ein Instrument gegen übermäßige Spekulation mit Agrarrohstoffen?

25

Inwieweit sieht die Bundesregierung steuerliche Maßnahmen als eine Möglichkeit, um exzessive Spekulationen auf Agrarrohstoffmärkten zu beschränken?

26

Welchen Einfluss haben nach Auffassung der Bundesregierung Indexfonds, die in Agrarrohstoffe investieren, auf die Preisentwicklung auf den Agrarrohstoffmärkten?

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine starke Korrelation zwischen der Investitionstätigkeit von Indexfonds in Agrarrohstoffe und der Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten, wie z. B. die Nichtregierungsorganisation Oxfam behauptet?

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung für die globale Nahrungssicherheit förderlich, dass Indexfonds und Finanzmarktunternehmen uneingeschränkt in Agrarrohstoffe investieren dürfen?

27

Wurde nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der G20 und durch die MiFID-Revision die Problematik der Indexfonds in Bezug auf den Handel mit Agrarrohstoffen ausreichend berücksichtigt (bitte mit Begründung)?

28

Reichen die vorgeschlagenen Reformen der EU-Finanzmarktrichtlinie nach Ansicht der Bundesregierung aus, um eine negative Auswirkung von Indexfonds auf Agrarrohstoffmärkte zu eliminieren, falls die MiFID-Revision auf Indexfonds angewandt wird?

29

Inwiefern kann der von der Regierung der Vereinigten Staaten zur Eindämmung von Agrarrohstoffspekulationen erlassene Dodd-Frank Act nach Ansicht der Bundesregierung zur Eindämmung der Agrarrohstoffspekulation beitragen?

Inwiefern hält die Bundesregierung diese Schritte für auf den deutschen und europäischen Finanz- und Börsenmarkt übertragbar?

Plant die Bundesregierung, die Regelungen des Dodd-Frank Act auf den deutschen Finanz- und Börsenmarkt zu übertragen, wenn ja, in welchem Zeitraum, und wenn nein, warum nicht?

30

Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein, entsprechend der US-Aufsichtsbehörde für den Handel mit Rohstoffderivaten CTFC (U.S. Commodity Futures Trading Commission) eine europäische, auf Agrarrohstoffe spezialisierte Warenterminhandelsaufsicht einzurichten und mit Durchgriffsmöglichkeiten gegen Marktmissbrauch und extreme Marktsituationen auszustatten, und wenn nein, warum nicht?

31

Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein, das Anlegen staatlicher, international koordinierter und kontrollierter, physischer Nahrungsmittelreserven zu forcieren, um der Volatilität auf den Agrarmärkten zu begegnen und auf Nahrungskrisen reagieren zu können, und wenn nein, warum nicht?

32

Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein, dass der Agrarrohstoffbereich im Interesse der Ernährungssicherheit im Rahmen der UN, z. B. der UNCTAD, koordiniert und überwacht wird, und wenn nein, warum nicht?

33

Welche Rolle spielt Nahrungsmittelspekulation bei der Hungerkatastrophe in Ostafrika?

Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage vom August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass die Hungerkrise in Ostafrika im Wesentlichen durch Fundamentalereignisse und nicht durch Spekulationen an Terminmärkten verursacht wurde?

Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter spekulativer Lagerhaltung regionaler Akteure?

34

Welche Rolle spielt Nahrungsmittelspekulation bei der zunehmenden Nahrungsmittelkrise in der Sahelzone?

35

Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass der neue von der Bundesregierung unterstützte Afrika-Fonds der Deutschen Bank AG und der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) nicht zu einem Anstieg von Spekulationen im Agrarrohstoffsektor führt?

Inwieweit stimmt nach Ansicht der Bundesregierung die im Zusammenhang mit dem Afrika-Fonds geäußerte Erwartung einer risikoorientierten Rendite (siehe Handelsblatt vom 12. Januar 2012) der Deutschen Bank AG mit dem Ziel der Nahrungsmittelsicherheit überein?

Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer nachhaltigen Rendite, und ist diese ebenso risikoorientiert wie die von der Deutschen Bank AG erwartete Rendite?

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, eine solche nachhaltige Rendite bei gleichzeitigem Management des Fonds durch die Deutsche Bank AG zu erzielen?

Ist der Bundesregierung die Kritik an der Deutschen Bank AG und ihren Spekulationsgeschäften im Agrarrohstoffbereich im foodwatch-Bericht „Die Hungermacher“ bekannt, und ist die Bundesregierung dennoch der Meinung, dass eine Kooperation mit der Deutschen Bank AG im Rahmen des Afrika-Fonds unbedenklich ist, und falls ja, wie begründet sie dies?

Ist der Bundesregierung die Aussage des Deutsche-Bank-Pressesprechers Frank Hartmann in einem Film über Nahrungsmittelspekulation des Zentrums für Politische Schönheit bekannt, dass die Menschen in Somalia selbst Schuld daran seien, sich die überhöhten Getreidepreise nicht leisten zu können, und hält die Bundesregierung eine Kooperation mit der Deutschen Bank im Agrarrohstoffbereich dennoch für unbedenklich (bitte begründen)?

Welche institutionellen und privaten Investoren haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Interesse an Investitionen in die Fonds angemeldet, und mit welchen Investoren sind bereits Verträge in welchem Umfang abgeschlossen worden?

Durch welche konkreten Maßnahmen soll nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert werden, dass durch den Fonds Projekte finanziert werden, die Spekulationen an Rohstoffmärkten fördern?

Durch welche konkreten Maßnahmen soll nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft werden, dass die lokalen Partner keine direkten Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, Banken oder sonstigen Investoren aus der EU oder den USA pflegen, die wiederum auf Rohstoffmärkten aktiv sind?

36

Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung spekulative Maßnahmen wie spekulative Lagerhaltung der weltweit größten Getreidehändler Cargill Deutschland GmbH, Bunge, Archer Daniels Midland Company (ADM), Louis Dreyfus Holding BV und Grupo André Maggi auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise?

Stimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die Marktbeherrschung durch die weltweit größten Getreidehändler Cargill, Bunge, Archer Daniels Midland (ADM), Dreyfus und Grupo Maggi der Forderung zu, dass die Machtkonzentration auf den Agrarmärkten wirksam begrenzt werden muss?

Wenn nein, warum nicht?

37

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der vermehrten Nutzung von Agrarflächen zum Anbau von Pflanzen für Agrotreibstoffe und steigenden Nahrungsmittelpreisen?

38

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bis dato mit der Verbesserung des regionalen Handels, dem Ausbau dezentraler Notfallreserven und Ernteausfallversicherungen gesammelt, und sind diese Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um Nahrungsmittelpreisanstiegen in den Ländern des Südens vorzubeugen?

Berlin, den 20. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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