Gelder aus dem Energie- und Klimafonds für das Förderprogramm für fossile Kraftwerke
der Abgeordneten Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant, mit Millionensummen aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) den Bau fossiler Kraftwerke in den Jahren 2013 bis 2016 zu fördern. Neue Gas- und Kohlekraftwerke sollen dabei mit 5 Prozent der jährlichen Ausgaben aus dem EKF finanziert werden. Gefördert werden können demnach nur Betreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent der deutschen Erzeugungskapazitäten. Eine Anlage kann damit bis zu 15 Prozent der Investitionskosten finanziert bekommen. Laut den EU-Richtlinien kann ein Kraftwerksneubau jedoch nur mit bis zu 15 Prozent der Gesamtinvestitionssumme gefördert werden, wenn die CCS-Technologie zur Abscheidung, Transport und Verpressung von CO2 vor 2020 genutzt wird. Aufgrund des weiterhin fehlenden nationalen Rechtsrahmens und aufgrund offensichtlicher Bedenken bei einer großtechnischen Speicherung von CO2 wird dies jedoch kaum möglich sein. Mit jeweils bis zu 10 Prozent können Kraftwerksneubauten gefördert werden, die die EU-Kriterien erfüllen, wonach die Kraftwerke den aktuellen „Stand der Technik“ erfüllen müssen und zudem an einer nationalen Ausschreibung zur Erfüllung der entsprechenden Kriterien teilnehmen. Mit bis zu 5 Prozent sollen Kraftwerksneubauten gefördert werden, die CCS-ready sind, die Technik jedoch nicht vor 2020 anwenden können.
Ob jedoch eine Förderung mit Staatsgeldern von fossilen Kraftwerksneubauten, wie etwa von klimaschädlichen Kohlekraftwerken, sinnvoll ist, ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass ein solches Programm nicht nur die Umwelt- und Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland konterkariert, sondern durch die Mittelbindung auch der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz verhindert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Mit welchen konkreten Forderungen ist die Bundesregierung in das Konsultationsverfahren über den Entwurf der Europäischen Kommission für die Beihilfeleitlinien für das angekündigte deutsche Förderprogramm für fossile Kraftwerke gegangen?
Welches Ergebnis hat hierbei die Sitzung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten am 20. Januar 2012 bezüglich der EU-Beihilferichtlinien des Kommissionsentwurfs der „Guidelines on certain state aid measures in the context of the greenhouse gas emission allowance trading scheme“ gebracht?
Welche Positionen haben die anderen EU-Staaten innerhalb des Konsultationsverfahrens vertreten, und welche Staaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Beibehaltung der Anforderungen an die CCS-Fähigkeit von neuen Kraftwerken ausgesprochen, und welche Mitgliedstaaten haben für diesbezügliche Änderungen im Entwurfstext der Europäischen Kommission plädiert?
Plant die Bundesregierung – sofern die Europäische Kommission im Anschluss an den Konsultationsprozess die CCS-Anforderungen bei Kraftwerken nicht modifiziert – weiterhin am nationalen Kraftwerksförderprogramm festzuhalten?
a) Wenn ja, wie bewertet sie die Erfolgschancen für ein solches Programm aufgrund der nach ihrer Ansicht hohen EU-Anforderungen und den Ankündigungen der Branche, dass ein solches Förderprogramm für sie nicht infrage kommen würde?
b) Falls nein, in welchen Bereichen innerhalb des EKF will sie die dann freigewordenen Gelder verwenden?
Durch welchen Punkt innerhalb des Entwurfs der Europäischen Kommission über die Beihilfeleitlinien für nationale Förderprogramme sieht die Bundesregierung die 5-Prozent-Klausel gedeckt, wonach ein solches Programm nur für Betreiber gelten soll, die weniger als 5 Prozent der deutschen Erzeugungskapazitäten besitzen, vor dem Hintergrund von Punkt 25 innerhalb des Entwurfs, wo die Europäische Kommission lediglich davon spricht, dass „große Marktteilnehmer“ nicht profitieren dürfen, jedoch eine Prozentzahl explizit nicht benennt?
Von welchen finanziellen Mitteln geht die Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2016 für das Kraftwerksförderprogramm aus, vor dem Hintergrund des Bewirtschaftungsrundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen an die Fachministerien, wonach die veranschlagten Barmittel im Haushaltsjahr 2012 zunächst nur in halber Auszahlung kommen aufgrund des niedrigen CO2-Zertifikatepreises, und erwartet sie eine ähnliche Entwicklung in den Folgejahren (bitte nach den einzelnen Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Wie will die Bundesregierung die zu erwartenden Einnahmeausfälle für den Energie- und Klimafonds in den für das Förderprogramm relevanten Haushaltsjahren 2013 bis 2016 ausgleichen, durch den anhaltend niedrigen CO2-Zertifikatepreis und den weiter absehbaren Zertifikateüberschuss?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausgaben der Werbekampagne „Kraftwerke? Ja bitte!“ in Höhe von über 1 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 0902 541 01 „Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts- und technologiepolitischer Vorhaben“ vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 51 des Abgeordneten Oliver Krischer (Plenarprotokoll 17/151), wonach sie den Entwurf der Europäischen Kommission kritisch sieht und es folglich schwer sein wird, ein solches Förderprogramm aufzulegen?