Deutsche Altkleiderexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Dr. Thomas Gambke, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Dr. Herrmann E. Ott, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Jährlich werden viele tausend Tonnen Altkleider aus Deutschland in Entwicklungs- und Schwellenländer, v. a. nach Afrika, exportiert. Der gesamte Markt ist von großer Intransparenz gekennzeichnet. Die hier in der Regel als Sachspende von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellten Textilien werden von karitativen, aber vorwiegend von kommerziellen Trägern gesammelt. Meist fungieren karitative Organisationen gegen eine minimale Zahlung als Werbeträger für die Sammlung. Für Spenderinnen und Spender ist dies nicht transparent. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher gehen oft irrtümlich davon aus, dass ihre Altkleider kostenlos für humanitäre und entwicklungspolitische Zwecke weitergegeben werden. Zahlreiche Sammler nehmen dies offenbar billigend in Kauf. Anders als es den Anschein hat, werden Altkleider häufig in den Empfängerländern jedoch kommerziell vermarktet. In welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen Altkleiderexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer stattfinden, muss daher geklärt werden, um ggf. regulatorisch eingreifen zu können.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen26
Wie beurteilt die Bundesregierung aus humanitärer und entwicklungspolitischer Sicht den Export von Altkleidern in Entwicklungs- und Schwellenländer?
Welche positiven bzw. negativen Folgen sind im sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich in den jeweiligen Empfängerländern von Altkleiderexporten zu verzeichnen?
In welchen afrikanischen Ländern werden die lokalen Textil- und Kleidungsmärkte von importierten Altkleidern dominiert?
Durch welche bi- und multilateralen Handelsabkommen werden deutsche Altkleiderexporte nach Afrika geregelt (bitte nach Vertragspartnern, Art der Abkommen und Jahr der Vertragsschlüsse auflisten), und sieht die Bundesregierung hier Veränderungsbedarf?
Welche handelsrechtlichen Möglichkeiten existieren auf Seiten der Exportwie auf Seiten der Importländer von Altkleidern, um deren Handel zu regulieren (quantitativ und qualitativ)?
Befürwortet die Bundesregierung Exportbeschränkungen für Altkleider in Entwicklungs- und Schwellenländer, und wie schätzt sie deren Wirkung ein?
Befürwortet die Bundesregierung die von der Altkleiderindustrie sich selbst auferlegten Exportbeschränkungen, und erachtet sie diese für sinn- und wirkungsvoll?
Welche Art von wirtschaftlicher Kooperation im Textilsektor besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Staaten in Subsahara-Afrika (bitte nach Staaten, Jahren und Kooperationsvereinbarungen auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung im Allgemeinen den Zusammenhang zwischen einer auf nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zielenden und damit Wertschöpfung vor Ort generierenden Entwicklungszusammenarbeit und einem hohen Export von Endprodukten in Entwicklungsländer aus den Industrieländern?
Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein Problem darin, dass die Exporte deutscher Alttextilunternehmen und -sammler in Entwicklungsländer die dortigen Projekte deutscher Entwicklungszusammenarbeit konterkarieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die ökonomische und entwicklungspolitische Vereinbarkeit von bestehenden Investitionsförderverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einzelnen afrikanischen Staaten (beispielsweise Mauritius) zur Unterstützung der lokalen Textilindustrie auf der einen und den großflächigen Exporten von Textilendprodukten seitens deutscher Unternehmen in eben diese Länder auf der anderen Seite?
Wie entwickelte sich die Textilindustrie in den Staaten in Subsahara-Afrika, mit denen die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sektor wirtschaftlich kooperiert (bitte nach Staaten, Jahren und Wirtschaftsleistungen auflisten)?
Sieht die Bundesregierung Chancen für den (Wieder-)Aufbau eines eigenständigen Textilsektors in Subsahara-Afrika, und welche Voraussetzungen wären dafür nötig?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Export von Altkleidern für Beschäftigung und wirtschaftliche Leistung in der Bundesrepublik Deutschland bei?
Welche karitativen und kommerziellen Träger sammeln in der Bundesrepublik Deutschland Altkleider ein?
Wie viele Tonnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von jedem dieser Träger pro Jahr in den letzten fünf Jahren gesammelt, und welcher Anteil davon wurde jeweils pro Jahr nach Afrika exportiert (bitte nach Trägern, Jahren und Tonnen auflisten)?
Welcher Anteil von diesen Altkleiderexporten nach Afrika wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in Form von kostenfreien Sachspenden an Bedürftige verteilt bzw. als kommerzielle Handelsware genutzt (bitte nach Trägern, Jahren und Tonnen auflisten)?
Welchen Umsatz und ggf. Gewinn (soweit öffentlich bekannt) erzielen diese Träger nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Sammlung von Altkleidern und deren Export (bitte nach Trägern, Jahren, Umsätzen und ggf. Gewinnen auflisten)?
Welcher Anteil der Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer erfolgt dabei bereits sortiert bzw. unsortiert, und ist die beim Export unsortierter Altkleider unvermeidbare Ausfuhr von Alttextilabfall mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen vereinbar?
Wie sind die Begriffe „karitativ“ bzw. „gemeinnützig“ im Allgemeinen definiert, und inwiefern lässt sich diese Definition auf Altkleidersammler anwenden?
Wie werden kommerzielle und karitative Altkleidersammler steuerrechtlich behandelt, und ändert sich für karitative bzw. gemeinnützige Sammler daran etwas, wenn von der Sammlung letztlich kommerzielle Altkleiderverwerter und -exporteure profitieren?
Auf welcher rechtlichen Grundlage findet die
a) karitative beziehungsweise
b) kommerzielle Sammlung von Altkleidern in Deutschland statt?
Welche Maßnahmen stehen Kommunen, Ländern und Bund zur Verfügung, um Sammlungen von Altkleidern zu regulieren?
Sieht die Bundesregierung Regulierungsbedarf, um den Bürgerinnen und Bürgern die Verwendung der von ihnen gespendeten Altkleider transparenter zu machen, und wenn ja, welchen?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Partnerschaften zwischen karitativen Sammlern und kommerziellen Verwertern, bei denen für den Spender der Altkleider nur der gemeinnützige Sammler ersichtlich ist, ohne dass die spätere kommerzielle Verwendung klar wird (wie am Beispiel der Kooperation zwischen der Firma SOEX Textil-Vermarktungs GmbH und dem Deutschen Roten Kreuz)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen und Empfehlungen des Dachverbandes FairWertung e. V. sowohl im Hinblick auf den Verbraucherschutz in Deutschland als auch auf die Wirkungen von Altkleiderexporten in den Empfängerländern, und falls nein, warum nicht?