Zum Konflikt in Syrien
der Abgeordneten Günter Gloser, Dietmar Nietan, Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Stefan Rebmann, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Seit Februar 2011 protestieren zehntausende syrische Bürgerinnen und Bürger gegen das autokratische Regime von Präsident Dr. Baschâr al-Assad. Sie verlangen die Einlösung lang versprochener politischer Reformen und mehr demokratische Rechte im Land. Das Regime reagierte jedoch auf die friedlichen Proteste von Anfang an mit repressiven Maßnahmen und militärischer Gewaltanwendung. Der Bericht der Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats zur Menschenrechtslage in Syrien vom 23. November 2011 wirft dem syrischen Regime zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen vor. In einer am 2. Dezember 2011 mit großer Mehrheit beschlossenen Resolution kritisierte der VN-Menschenrechtsrat den Einsatz von Gewalt gegen die Protestbewegung in Syrien und verurteilte die „weitverbreitete, systematische und unverhüllte Verletzung“ der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Regierung in Damaskus. Deserteure der Armee berichten von Schießbefehlen gegen unbewaffnete Demonstranten. Verletzte und in Krankenhäuser eingelieferte Demonstranten wurden gezielt getötet. Seit Beginn der Proteste gegen Dr. Baschâr al-Assad sind nach Schätzungen der Vereinten Nationen schon mehr als 5 500 Menschen getötet worden. Neben den Todesopfern wurden bereits zehntausende Regimegegner verletzt und zum Teil willkürlich verhaftet. Gefangene werden dabei häufig der Folter unterzogen. Tötung, Gefangennahme, physische wie psychische Folter und sexuelle Gewalt machen dabei auch vor Kindern nicht halt. Nach Einschätzung der EU-Außenminister hat die brutale Unterdrückung ein Ausmaß erreicht, bei dem womöglich von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen werden muss. Die anhaltenden Unruhen führten inzwischen zu massiven Flüchtlingsströmen in die umliegenden Staaten und darüber hinaus. Bislang ist keine politische Lösung zur Beendigung dieses andauernden Konfliktes zwischen Regierung und Opposition in Syrien in Sicht. Obwohl in Syrien seit fast einem Jahr kein Tag ohne Gewalt und Blutvergießen vergeht, ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bislang nicht aktiv geworden. Russland und auch China verhinderten bisher sowohl eine Verurteilung des Assad-Regimes als auch mögliche Sanktionen. Am 3. Februar 2012 scheiterte der dritte Versuch einer Resolution zur Syrien-Krise allein am Veto Russlands und Chinas. Sie war durch die Arabischen Liga initiiert und von den EU-Ländern im Sicherheitsrat miteingebracht worden.
Da eine Entscheidung über Sanktionen durch den VN-Sicherheitsrat blockiert war, haben die EU, die USA und weitere Staaten im letzten Jahr eigene Sanktionen gegen das Regime in Syrien beschlossen. Gegen zahlreiche syrische Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen wurden von der EU Einreiseverbote, Vermögenssperren und ein Waffenembargo verhängt; zudem wurde Ende September 2011 ein Verbot von Investitionen in die syrische Ölindustrie beschlossen. Diese Sanktionen wurden zuletzt am 23. Januar 2012 nochmals verschärft.
Nachdem die Arabische Liga wegen der Fortsetzung der brutalen Repression des Regimes die Mitgliedschaft Syriens suspendiert hat und eine von ihr entsandte Beobachtermission das Regime zu keiner Änderung des Verhaltens veranlasste, fordert sie jetzt den syrischen Präsidenten Dr. Baschâr al-Assad erstmals unmissverständlich zum Rücktritt auf.
Die Situation in Syrien droht immer mehr zu eskalieren und in einen Bürgerkrieg auszuufern. Die strategische Rolle Syriens in der Nahostregion ist für die Sicherheitsarchitektur der Region von zentraler Bedeutung. Umso besorgniserregender ist es, dass das Regime unter Präsident Dr. Baschâr al-Assad weiterhin keine Anstrengungen zur Lösung der innenpolitischen Krise zeigt und das Land damit immer stärker in eine internationale Isolation treibt. Ein Bürgerkrieg stellt auch eine Gefahr für die Sicherheit der gesamten Nahostregion dar, die nicht ohne Auswirkungen auf die Europäische Union bliebe. Daher sind alle Möglichkeiten der Kriseneindämmung durch die Bundesregierung zu prüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung in Syrien seit den ersten Ausbrüchen von Gewalt gegen Demonstranten?
Teilt sie die Befürchtung vieler Beobachter, dass Syrien bei einer Fortsetzung der gewaltsamen Auseinandersetzungen an der Schwelle eines Bürgerkrieges steht?
Welches sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die politisch relevanten Oppositionsgruppen innerhalb und außerhalb Syriens?
Wie schätzt die Bundesregierung deren Verhältnis untereinander ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der verschiedenen Oppositionsgruppen, zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele, den nötigen Druck gegen das syrische Regime auszuüben?
Über welchen Rückhalt verfügt die Opposition bei der syrischen Bevölkerung?
Welche Rolle spielt die Freie Syrische Armee?
Unterstützt die Bundesregierung die verschiedenen Gruppierungen der syrischen Opposition, und, wenn ja, auf welche Weise?
Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung zum syrischen Nationalrat?
Ist beabsichtigt, diese auf eine regelmäßige Basis zu stellen?
Wovon macht die Bundesregierung eine mögliche Anerkennung abhängig?
Welche Rolle kann der syrische Nationalrat in der von der Arabischen Liga geforderten Regierung nationaler Einheit spielen?
Welche Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Kommunikationskanälen zu breiten Teilen der syrischen Opposition ergreift die Bundesregierung, um ein möglichst genaues Bild der Lage in Syrien zu erhalten?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf und den vorläufigen Abbruch der Beobachtermission der Arabischen Liga in Syrien?
Welche Möglichkeiten zur Unterstützung nicht von der syrischen Regierung kontrollierter humanitärer Maßnahmen sieht die Bundesregierung?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung bisher finanzielle, medizinische und andere Mittel und Ressourcen für humanitäre Hilfe in Syrien und in den Nachbarländern bereitgestellt?
Welchen Bedarf an humanitärer Hilfe und medizinischer Versorgung sieht die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahlen von Flüchtlingen und Verletzten?
Hält die Bundesregierung die von der EU verhängten Sanktionen gegen Syrien gegenwärtig für ausreichend, um einen Kurswechsel bei der syrischen Regierung zu bewirken?
Welche Staaten haben über die EU, die USA und die Türkei hinaus Sanktionen gegen Syrien verhängt?
Welche politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Sanktionen lassen sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung bisher beobachten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das wirtschaftliche Engagement Russlands und weiterer Staaten in den vergangenen Jahren in Syrien?
Welche deutschen und europäischen Firmen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Syrien wirtschaftlich derzeit in nennenswertem Maße engagiert?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Einhaltung der von der EU verhängten Sanktionen zu überwachen?
Welche Erkenntnisse hat die Bunderegierung über Waffenexporte aus Russland, China, Iran, Irak und weiteren Ländern nach Syrien?
Inwiefern und auf welcher politischen Ebene nutzt die Bundesregierung die guten bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Russland, um Russland in Bezug auf Syrien zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU und den Vereinten Nationen zu bewegen und russische Waffenexporte nach Syrien einzustellen?
Inwiefern und auf welcher politischen Ebene nutzt die Bundesregierung die guten Beziehungen Deutschlands zur Türkei, um die Türkei als wichtigen Partner für eine friedliche Lösung der Situation in Syrien einzubinden?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich für ein demokratisches Syrien einsetzen, im In- und Ausland stärker miteinander zu vernetzen?
Welche Anknüpfungsmöglichkeiten für bilaterale oder multilaterale Gespräche mit der syrischen Regierung sieht die Bundesregierung gegenwärtig noch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die syrische Regierung bisher alle Forderungen sowohl der Opposition wie auch der EU und anderer Länder nach einem sofortigen Ende der Gewalt, nach substantiellen Reformen und nach Bildung einer Einheitsregierung zurückgewiesen hat?
Ist die Bundesregierung bereit, ihre bisherige Politik gegenüber Flüchtlingen aus Syrien zu ändern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Rücknahmeabkommen mit Syrien nicht nur praktisch auszusetzen, sondern auch zu kündigen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um eine Ausweisung von syrischen Flüchtlingen in den Herkunftsstaat über Drittstaaten wie z. B. Ungarn zu verhindern?
Wann wurde zuletzt ein syrischer Staatsbürger bzw. eine syrische Staatsbürgerin nach Syrien abgeschoben?
Wie schätzt die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen einer bewaffneten Auseinandersetzung oder eines Bürgerkrieges in Syrien für die Region im Allgemeinen und den Einsatz der UNO-Mission UNIFIL (Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon) im Besonderen ein?