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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umfang und Auswirkungen der Auffüllbeträge bei Renten in Ostdeutschland

Umfang der als Ausgleich für nicht anerkannte Ansprüche nach DDR-Rentenrecht gezahlten Auffüllbeträge und Rentenzuschläge, Abschmelzung der Auffüllbeträge durch Gegenrechnung bei Rentenanpassungen, Anerkennung von Kindererziehungszeiten nach einem Urteil des Bundessozialgerichts, Information der betroffenen Frauen über ihre Rechte, verspätete Zustellung von Ablehnungsbescheiden durch die Deutsche Rentenversicherung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/863609. 02. 2012

Umfang und Auswirkungen der Auffüllbeträge bei Renten in Ostdeutschland

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Überführung der DDR-Altersversorgungen in das bundesdeutsche Rentenrecht entstand das Konstrukt der Auffüllbeträge bzw. der Rentenzuschläge. Diese sollten für eine Übergangszeit einen Bestandsschutz für diejenigen Rentnerinnen und Rentner sichern, deren Ansprüche nach DDR-Recht höher waren als die nach bundesdeutschem Recht berechneten. Diese Regelung galt mit Inkrafttreten des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) einschließlich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) ab 1. Januar 1992.

Ab 1. Januar 1996 wurden die Auffüllbeträge und Rentenzuschläge bei Rentenanpassungen gegengerechnet und damit de facto abgeschmolzen.

Im Ergebnis der Abschmelzung erhielten bzw. erhalten die Berechtigten so lange keine Erhöhung der monatlich gezahlten Rente mehr, bis Auffüllbetrag oder Rentenzuschlag vollständig abgeschmolzen waren bzw. sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Frauen und wie viele Männer erhielten in den Jahren 1992 und 1996 sowie gegenwärtig Auffüllbeträge und Rentenzuschläge?

2

In wie vielen Fällen ergab sich die Differenz zwischen der auf Basis des DDR-Rechts und der nach bundesdeutschem Recht berechneten Rente

durch Nichtanerkennung des besonderen Steigerungssatzes bei den Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR,

durch Nichtanerkennung der Ansprüche von Bergleuten der Braunkohleveredlung auf eine Rente für „bergmännische Tätigkeit unter Tage, gleichgestellt“,

durch Nichtanerkennung von Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden (mit Pflegestufe),

durch Nichtanerkennung von Zeiten für Land- und Forstwirte, Handwerkerinnen und Handwerker, andere Selbständige sowie deren mithelfende Familienangehörigen,

durch Nichtanerkennung von Zeiten für zweite bzw. vereinbart längere Bildungswege sowie Forschungsstudien und Aspiranturen,

durch Nichtanerkennung von Zeiten für ins Ausland mitgereiste Ehepartnerinnen und Partner sowie von im Ausland erworbenen Ansprüchen,

durch Nichtanerkennung der freiwilligen Beiträge, die Rentenanwartschaften auch für Zeiten ohne Berufstätigkeit (zum Beispiel für Kindererziehung oder Pflege) sicherten,

durch eine geringere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten,

durch verminderte Zurechnungszeiten bei Bezieherinnen und Beziehern von Invaliden- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten?

3

Welche weiteren Gründe führten zur Zahlung von Auffüllbeträgen bzw. Rentenzuschlägen (bitte jeweils mit der entsprechenden Anzahl der Betroffenen angeben)?

4

Wie hoch lag 1992 der durchschnittliche Auffüllbetrag bzw. Rentenzuschlag? Welcher war der niedrigste und welcher der höchste Betrag (bitte getrennt nach Männern und Frauen angeben)?

5

Welche durchschnittliche Höhe hat der Auffüllbetrag bzw. der Rentenzuschlag bei denjenigen, bei denen die Abschmelzung noch nicht beendet ist? Wie hoch liegt der niedrigste Betrag, wie hoch der höchste Betrag (bitte getrennt nach Männern und Frauen angeben)?

6

Wie hoch ist bzw. war der durchschnittliche Rentenzahlbetrag von Personen, die einen Auffüllbetrag bzw. Rentenzuschlag erhalten haben bzw. noch erhalten?

7

Bei wie vielen Personen mit Auffüllbetrag bzw. Rentenzuschlag liegt der Zahlbetrag ihrer Rente unter der Summe, bei der Grundsicherung im Alter gewährt wird?

8

Wie viele Personen, die einen Auffüllbetrag erhalten haben bzw. noch erhalten, beziehen Grundsicherung im Alter?

9

Wie hoch ist die Anzahl der Frauen insgesamt, bei denen nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 in Sachen Auffüllbeträge (Az. B 13 RJ 17/04 R) die Rentenanpassungen, die aus der Anerkennung von Kindererziehungszeiten resultieren, nicht zur Abschmelzung von Auffüllbeträgen herangezogen werden dürfen, und wie hoch ist die Anzahl derjenigen, die bisher keinen Antrag zur Neufeststellung ihrer Rente gestellt haben?

10

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Frauen, die noch keinen Antrag auf Neufeststellung nach genanntem Urteil gestellt haben, über ihr entsprechendes Recht informiert werden?

11

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass die Deutsche Rentenversicherung erst Ende 2010 Ablehnungsbescheide an rund 42 000 Rentnerinnen und Rentner in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verschickte, die vor allem in den Jahren 2001 und 2002 eine Überprüfung ihrer Rente verlangt hatten, obwohl die gerichtlichen Entscheidungen, auf die sich die Deutsche Rentenversicherung beruft, bereits in den Jahren 2005 und 2007 fielen?

Berlin, den 9. Februar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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