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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verbraucherschutz bei Ökostrom-Angeboten

Definition von "Öko-", "grünem" oder "regenerativem" Strom, Entwicklung von Nachfrage und Anbietern, Investitionen zur Verstärkung der Ausbauziele; Verbraucherverhalten, Motivation und Erwartungen, irreführende Angebote und möglicher Akzeptanzverlust; Zertifizierung und Siegelvergabe<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/866010. 02. 2012

Verbraucherschutz bei Ökostrom-Angeboten

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef-Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Verbraucherschützer warnen seit Langem vor irreführenden Ökostromangeboten, für die die Verbraucherinnen und Verbraucher zwar einen höheren Preis zahlen, die letzten Endes aber keinen positiven Effekt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien haben.

Diese vereinzelten schwarzen Schafe könnten so die ganze Branche in Misskredit bringen. Zuletzt haben sich die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. für die Einführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „grüner Strom“, „Ökostrom“ und „Strom aus erneuerbaren/regenerativen Energien“?

2

Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher beziehen Strom, der als „Öko-“, „grüner“ oder „regenerativer“ Strom beworben wird? Wie hat sich die Nachfrage nach entsprechend beworbenen Stromangeboten in den letzten 10 Jahren entwickelt?

3

Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der Unternehmen entwickelt, die Strom mit den Zusätzen „grün“, „öko“ oder „regenerativ“ anbieten? Wie viele hiervon bieten ausschließlich diese Stromangebote an?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Anbieter von „grünem“ Strom Investitionen in erneuerbare Energien vornehmen und damit die Ausbauziele verstärken:

a) Wie hoch waren die Gesamtinvestitionen (pro Jahr, im Verlauf der letzten 10 Jahre)?

b) Welche zusätzlichen Strommengen wurden hier durch erneuerbare Energien erzeugt?

5

Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, aus welchen Motiven Verbraucherinnen und Verbraucher diese alternativen Stromangebote beziehen?

6

Sind die Verbraucherinnen und Verbraucher bereit, für diesen Strom im Einzelfall auch höhere Kosten in Kauf zu nehmen, und wenn ja, welchen Zusatznutzen erwarten sie im Gegenzug?

7

Woher stammt der mit den Zusätzen „öko“, „grün“ oder „regenerativ“ beworbene Strom nach Kenntnis der Bundesregierung, und entspricht dieser aus Sicht der Bundesregierung der Verbrauchererwartung?

8

Wie hoch ist der Anteil des als „öko“, „grün“ oder „regenerativ“ deklarierten Stroms, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt?

9

Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, welchen wirtschaftlichen Schaden Verbraucherinnen und Verbraucher durch irreführende Ökostromangebote erleiden?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass in der Öffentlichkeit durch das Bekanntwerden irreführender Ökostromangebote die Akzeptanz für die Energiewende geschmälert wird?

11

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, die Verwendung der Begriffe „grüner“, „Öko-“ und „regenerativer“ Strom zu beschränken? Wenn ja, was plant die Bundesregierung, und in welchem Zeitraum?

12

Welche existierenden Siegel für „grünen“ Strom sind der Bundesregierung bekannt, und wer organisiert diese?

a) Welche Kriterien liegen für die Zertifizierung zugrunde, wie wird diese durchgeführt und finanziert?

b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung dies finanziell oder ideell?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die auf dem Markt befindlichen RECS-Zertifikate (RECS = Renewable Energy Certificate System)?

14

Wie sind aus Sicht der Bundesregierung, die bei den freiwilligen Siegeln angelegten Zertifizierungskriterien zu bewerten, und würden sich diese auch als Grundlage für eine staatliche Zertifizierung eignen?

15

Plant die Bundesregierung die Schaffung eines einheitlichen, staatlich geprüften Qualitätssiegels für Strom aus erneuerbaren Energien? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

16

Welche Varianten der Siegelvergabe und Kontrollen gäbe es, und wie würden in den unterschiedlichen Szenarien die Kostenverteilung zwischen Wirtschaft, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Bund und Ländern aussehen?

Berlin, den 10. Februar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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