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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

EU-Stresstest für das grenznahe französische Atomkraftwerk Cattenom - Zwischenstand

Aussagekraft des Stresstests und Inhalte des Berichts des Betreibers EDF: sicherheitsrelevante technische Einzelfragen, mögliche Störfälle, Problempunkte, Unklarheiten, Diskrepanzen und Defizite in den Kapiteln Kenndaten, Erdbeben, Überschwemmung, Sonstige extreme Naturereignisse, Ausfall der Stromversorgung und der Kühlsysteme, Auslegungsüberschreitende Störfälle sowie Zusammenfassung und Aktionsplan; Konsequenzen<br /> (insgesamt 62 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/866110.02.2012

EU-Stresstest für das grenznahe französische Atomkraftwerk Cattenom - Zwischenstand

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8661 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN EU-Stresstest für das grenznahe französische Atomkraftwerk Cattenom – Zwischenstand Das grenznahe französische Atomkraftwerk (AKW) Cattenom war bereits bei seiner Inbetriebnahme hierzulande stark umstritten. Insbesondere das Saarland machte damals auf diverse Defizite der Anlage aufmerksam. Kritiker machten vor allem auf Sicherheitsdefizite im Zusammenhang mit Flugzeugabstürzen aufmerksam. Auch auf Überflutungsrisiken sowie die Ausführung und den Zustand elektrischer Einrichtungen weisen Kritiker des AKW Cattenom schon länger hin. Im Lichte der Atomkatastrophe von Fukushima, die am 11. März 2011 begann, erließ die französische Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire, kurz ASN, am 5. Mai 2011 die „Resolution no. 2011-DC-2013“ für einen „Stresstest“ der französischen AKW. Kurz darauf, am 31. Mai 2011, veröffentlichte die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit, kurz ENSREG, die EU „Stress Tests“ specifications für einen EU-weiten AKW-„Stresstest“. Letztere sind der Bundesregierung durch die Teilnahme Deutschlands am sogenannten EU-Stresstest der AKW bekannt. Mittlerweile liegen die Betreiberberichte des EU-AKW-Stresstests vor, mithin auch der entsprechende Bericht des Cattenom-Betreibers Électricité de France, EDF, zum AKW Cattenom. Wie dem Plenarprotokoll 17/145, Anlage 53, zu entnehmen ist, ist der Stresstest-Prozess noch nicht abgeschlossen und die Bundesregierung hätte die Chance, speziell bezüglich des Cattenom-Stresstests darauf hinzuwirken, dass dieser zu mehr und belastbareren Informationen über die Anlage führt und höheren Sicherheitsansprüchen genügen muss. Diese Kleine Anfrage basiert stark auf dem Zwischenbericht des ehemaligen Unterabteilungsleiters für Reaktorsicherheit im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dieter Majer, den dieser im Auftrag des Saarlands, Rheinland-Pfalz und Luxemburgs als offizieller Beobachter des Cattenom-Stresstests erstellt und im Dezember 2011 vorgelegt hat. Soweit nicht anderes angegeben, ist im Folgenden mit „Betreiberbericht“, „EDF-Bericht“ oder „Stresstestbericht“ immer dieser EU-Stresstest-Bericht von EDF zu Cattenom gemeint. Ferner geht es in allen Fragen – soweit nicht explizit anders angegeben – immer um das AKW Cattenom. Die Kapitelbezüge der Zwischenüberschriften gelten dem Betreiberbericht. Soweit die Bundesregierung die folgenden Fragen nicht bestätigen kann bzw. die darin genannten Auffassungen nicht teilt, wird jeweils um eine Begründung Drucksache 17/8661 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegebeten. Der Übersichtlichkeit halber wird aber nicht in jeder betreffende Frage einzeln um eine solche Begründung gebeten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Sind der Bundesregierung a) der EDF-Stresstest-Bericht zum AKW Cattenom, b) der am 17. November 2011 online veröffentlichte Bewertungsbericht des Instituts de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN) zu den Betreiberberichten des Stresstests der französischen AKW, c) der ASN-Inspektionsbericht zur ASN-Inspektion des AKW Cattenom, die vom 2. bis 4. August 2011 stattfand, d) die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte ASN-Resolution sowie e) der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Zwischenbericht Dieter Majers bekannt? Zur Aussagekraft des Stresstests bezüglich der Sicherheit von Cattenom und zur Vollständigkeit des Betreiberberichts 2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Stresstest des AKW Cattenom a) nur eine (kleine) Auswahl auslösender Ereignisse und deren Folgen betrachtet, b) terroristische Attacken, z. B. gezielte Flugzeugabstürze, und Cyber- Attacken nicht betrachtet und insbesondere c) die sicherheitstechnische Auslegung der Anlage, deren Ziel die Beherrschung von Auslegungsstörfällen und damit die Verhinderung von Unfällen ist, nicht untersucht und kritisch hinterfragt – mithin etwaige Defizite und zu geringe Sicherheitsreserven in der Auslegung nicht untersucht? 3. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass a) im Betreiberbericht der laut ENSREG-Vorgabe zu untersuchende unfallbedingte Flugzeugabsturz nicht behandelt wird, und b) auch das ASN-Pflichtenheft für den Stresstest diesbezüglich von der ENSREG-Vorgabe abweicht? 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im Betreiberbericht keine konsequente Betrachtung von auslegungsüberschreitenden Störfällen unabhängig von deren Eintrittswahrscheinlichkeit vorgenommen wird? 5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das ASN-Pflichtenheft eine Behandlung von Störfällen und Unfällen, unabhängig von Eintrittswahrscheinlichkeiten, fordert? 6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im Zuge des EU-Stresstests bzw. im Betreiberbericht eine komplette Szenarienbetrachtung inklusive damit möglicherweise verbundener Freisetzungen erforderlich ist – auch für sehr unwahrscheinliche Fälle? 7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht Angaben über Umfang und Hauptergebnisse von probabilistischen Sicherheitsanalysen, also Angaben über Ausfallwahrscheinlichkeiten von Sicherheitssystemen und Eintrittswahrscheinlichkeiten von Kernschmelzen und großen Freisetzungen radioaktiver Stoffe, fehlen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/86618. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bereits im ASN-Pflichtenheft eine Forderung nach derartigen Angaben über Umfang und Hauptergebnisse von probabilistischen Sicherheitsanalysen fehlt? 9. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht der Erdbeben-Stärkebereich, bei dessen Überschreiten ein Ausfall grundlegender Sicherheitsfunktionen oder eine schwere Beschädigung des Brennstoffs unvermeidbar wird, nicht spezifisch ermittelt und dargestellt wird? 10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im ASN-Pflichtenheft die Ermittlung von Sicherheitsmargen im Hinblick auf auslegungsüberschreitende Erdbeben gefordert wird? 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, um dieser in der vorangegangenen Frage genannten Forderung nachkommen zu können, für wichtige Cattenom-Einrichtungen wie beispielsweise den Reaktorkreislauf, sicherheitstechnisch wichtige Gebäude, die Brennelementlagerbecken und die Sicherheitssysteme zur Störfallbeherrschung die sogenannte Grenzerdbebenintensität angegeben werden müsste, die gerade noch keine Schäden an diesen Einrichtungen verursachen würde? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass ein Vergleich dieser Grenzerdbebenintensität mit dem Auslegungserdbeben für Cattenom eine Aussage über die Sicherheitsmarge der jeweiligen wichtigen Cattenom- Einrichtungen im Hinblick auf die Erdbebensicherheit zulassen würde? 12. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht die Möglichkeit einer Hochdruckkernschmelze als mögliches auslegungsüberschreitendes Ereignis nicht untersucht wird, obwohl ein solches Ereignis physikalisch möglich ist? Kann die Bundesregierung ferner bestätigen, dass die Cattenom- Hochdruckeinspeisesysteme nur eine begrenzte Fähigkeit besitzen, unter Hochdruckbedingungen in den Primärkeis einzuspeisen? 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Reaktordruckbehälter aus der Verankerung gerissen und möglicherweise das Containment durchschlagen werden könnte, falls die Hochdruckeinspeisung nicht mehr möglich sein sollte, obwohl der Druck im Primärkreis noch nicht gesenkt werden konnte? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass dieses Szenario bei Cattenom nicht a priori ausgeschlossen werden kann? 14. Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen Fragen die Feststellung im Betreiberbericht, dass die Ventile im Druckhalter im Hinblick auf die Druckentlastungsfunktion nur „eine relativ geringe Zuverlässigkeit haben“? Insbesondere, welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser Feststellung im genannten Zusammenhang bei? 15. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass a) im Betreiberbericht die Leistungsfähigkeit der (für die Beherrschung der Auslegungsstörfälle vorgesehenen) Sicherheitssysteme nicht beschrieben wird, b) dies aber im EU-Pflichtenheft gefordert ist und c) die ASN in ihrem Pflichtenheft auf diese Forderung aus dem EU- Pflichtenheft verzichtet hat? Drucksache 17/8661 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Forderung a) Gegenstand der Expertendiskussion der GPR bei ihrer Sitzung vom 8. bis 10. November 2011 in Paris war und b) diese Diskussion deutlich die Notwendigkeit der Überprüfung der Sicherheitssysteme im Rahmen des Stresstests unterstrichen hat? 17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht die generell geforderten Angaben über die Validierung von im Rahmen des Stresstests verwendeten Unterlagen nur in wenigen Fällen enthalten sind – insbesondere die Angaben, ob diese Unterlagen ein Qualitätssicherungsprogramm im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchlaufen haben? 18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht Angaben über die erforderliche Zeit für die Inbetriebnahme der bereits am Standort sowie außerhalb des Standorts befindlichen Ausrüstung, um im Falle eines kerntechnischen Unfalls schadensvermeidende oder schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen, fehlen? 19. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht Angaben über die Verfügbarkeit von kompetentem Personal für die Inbetriebnahme von Notfalleinrichtungen fehlen? 20. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass a) im Betreiberbericht die Nennung von Schutzmaßnahmen gegen Überflutung in Abhängigkeit von dem Zeitraum zwischen Warnung und Überflutung fehlt, aber b) sowohl das EU- als auch das ASN-Pflichtenheft Angaben über solche Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Zeit fordern? 21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Umfang der Schutzmaßnahmen gegen Überflutung entscheidend von der zwischen Warnung und Überflutung zur Verfügung stehenden Zeit abhängt? Zum Kapitel Kenndaten 22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht enthaltenen Cattenom-Kenndaten zwar einen Überblick über die Auslegung der Anlage geben, aber a) nicht ausreichend sind, um eine sicherheitstechnisch belastbare Analyse durchzuführen, und b) auch nicht ausreichend sind, um die in den nachfolgenden Kapiteln des Betreiberberichts getroffenen Feststellungen des Betreibers eigenständig und unabhängig zu überprüfen? 23. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht zwar Cattenom nahegelegene Industrie- und Hafenanlagen sowie Straßen- und Schienennetze beschrieben und auf ihre potenzielle Gefahr für die Cattenom- Sicherheit hin untersucht werden, dabei allerdings weder der nahegelegene Flughafen Luxemburg beschrieben noch das mit ihm verbundene Risiko eines Flugzeugabsturzes auf Cattenom untersucht wird? Zum Kapitel Erdbeben 24. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht eingeräumt wird, dass einzelne wichtige Einrichtungen wie beispielsweise Teilsysteme der Kühlwasserversorgung aus der Mosel oder das Druckentlastungssystem für den Schutz des Containments bei Überdruck nicht gegen das Auslegungserdbeben ausgelegt sind? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/866125. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht trotzdem generell von einer Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Erdbebensicherheit im Auslegungsbereich ausgegangen wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass an dieser Sichtweise jedoch insbesondere für den sogenannten Hochpunkt, also die Verbindungsstation zwischen Mirgenbachsee und den vier Cattenom-Blöcken, erhebliche Zweifel bestehen? 26. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dem Betreiberbericht nicht entnommen werden kann, ob die darin beschriebenen Methoden und Verfahren bezüglich der Erdbebenauslegung auch tatsächlich für die Auslegung und Prüfung der betroffenen Systeme, Strukturen und Komponenten angewandt wurden? 27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dem Betreiberbericht keine Nachweise entnommen werden können, dass Cattenom (nachweislich) gegen Erdbeben ausgelegt wurde, die stärker als das nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ermittelte Auslegungserdbeben sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht genannte Sicherheitsmarge im Zusammenhang mit der Festlegung des Auslegungserdbebens und der ingenieurtechnischen Berechnungen der Anlagenkomponenten im Zusammenhang mit Erdbeben lediglich ausreichen, um eine ausreichende Dimensionierung für den Auslegungsbereich sicherzustellen? 28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht genannten Erdbebeninspektionen (Anlagenbegehungen) theoretische Analysen über Erdbebenbelastungen, die über das Auslegungserdbeben als ein Maß für die Robustheit hinausgehen, nicht ersetzen können? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass die Verifikation bestimmter relevanter Kriterien für die AKW-Erdbebensicherheit, wie z. B. die Armierung von Betonstrukturen oder die Befestigung von Ankerplatten, nicht durch Anlagenbegehungen, sondern erfahrungsgemäß nur auf der Basis von Montage- oder Verlegungsprotokollen oder durch zerstörende Stichprobenprüfungen vor Ort möglich sind? 29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht gemachte Schlussfolgerung, die Erdbebenkapazitäten der Strukturen und Ausrüstungen, deren Versagen zur Gefährdung der Sicherheitsfunktionen führen würde, würden mehr als das 1,5-Fache des Bemessungserdbebens betragen, in dieser allgemeinen Form auf Grundlage des Betreiberberichts nicht nachvollziehbar ist (insbesondere angesichts der in den vorangegangenen Fragen des Abschnitts „Erdbeben“ behandelten Sachverhalte/Problempunkte)? 30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass a) eine Überprüfung der elektrischen Einrichtungen und Kabelführungen durch unabhängige Gutachter im Hinblick auf die Erdbebensicherheit erforderlich ist und b) sowohl die Berechnungsgrundlagen für die Auslegung als auch die qualitätsgerechte Installation vor Ort überprüft werden sollten? Falls nein, welche anderen schriftlichen Erkenntnisse welchen Datums und von wem liegen der Bundesregierung außer dem Betreiberbericht zur Auslegungskonformität, Robustheit und Installationsqualität der elektrischen Einrichtungen und Kabelführungen in Cattenom vor? Drucksache 17/8661 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode31. Teilt die Bundesregierung die im Betreiberbericht gemachte Einstufung der Jodabscheidung der Cattenom-Ringraumabsaugung als nicht erdbebenrelevant? Falls ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich im Cattenom- Ringraum sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen befinden, die im Falle eines Unfalles zur Minderung von Unfallfolgen möglicherweise begangen werden müssen? Zum Kapitel Überschwemmung 32. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht nicht dargestellt wird, wie ein für die gesamte Anlage geltendes Bemessungshochwasser ermittelt wurde, also eine Überflutungshöhe, gegen die alle sicherheitstechnisch wichtigen Systeme und Strukturen geschützt sind? 33. Hält die Bundesregierung die im Betreiberbericht dargestellte Ermittlung eines sogenannten erhöhten Sicherheitsmaßes CMS, das angibt, wie hoch der Wasserstand in der unmittelbaren Umgebung des AKW aufgrund der Analysen sein kann, für ausreichend und ausreichend zuverlässig, um die Überschwemmungssicherheit sowie -robustheit Cattenoms zu ermitteln? 34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Betreiberbericht die Kombination von Überschwemmungsereignissen nicht ausreichend berücksichtigt ist? 35. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom für das Zusammentreffen eines starken Jahrhundertregenfalles für einen Zeitraum von 60 Minuten und der Verstopfung der Regenwasserabläufe der Kanalisation, das zu einer Überflutung in die Gebäude, die für die Sicherheit der Anlage wichtig sind, führen kann, derzeit keine Nachrüstmaßnahmen zur Vermeidung einer solchen Überschwemmung wichtiger Sicherheitsbereiche vorgesehen sind? 36. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom für das Zusammentreffen einer Zerstörung der Kühltürme und der Becken für die Deionatverteilung im nuklearen und konventionellen Bereich sowie eines Lecks der nicht erdbebensicheren Rohrleitungen, verursacht durch ein auslegungsüberschreitendes Erdbeben, das zu einer Überflutung führt, die sämtliche Räumlichkeiten des Kernkraftwerkes betrifft, derzeit keine Nachrüstmaßnahmen zur Vermeidung einer solchen Überflutung vorgesehen sind? Zum Kapitel Sonstige extreme Naturereignisse 37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Betreiberbericht im Kapitel zu sonstigen extremen Naturereignissen Sicherheitsaussagen getroffen werden, denen teilweise ingenieurtechnische Abschätzungen zugrunde gelegt werden, die fragwürdig sind (zum Beispiel für die Aussagen zur Windbelastung und zum Hagelschlag)? Zum Kapitel Ausfall der Stromversorgung und der Kühlungssysteme 38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Rahmen des Cattenom- Stresstests noch eine vertiefte Betrachtung der Wärmesenke Mirgenbachsee als der entscheidenden „Sicherheitswärmesenke“ vorgenommen werden sollte? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/866139. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom die Pumpen und Wasserzuleitungen von der Mosel generell keiner Sicherheitsklassifizierung unterliegen? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass dies bedeutet, dass die Wärmesenke Mosel ein rein betriebliches System, ohne Auslegung gegen Erdbeben, Hochwasser und andere Einwirkungen von außen, ist? Und teilt die Bundesregierung schließlich die Auffassung, dass somit die sichere Wärmeabfuhr für das AKW-Cattenom entscheidend von der Wärmesenke Mirgenbachsee abhängt? 40. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein belastbarer wissenschaftlicher Nachweis der Erdbebensicherheit des Mirgenbachsee-Dammes und einer eventuellen Sicherheitsmarge erforderlich ist (im Betreiberbericht nicht enthalten)? 41. Sind der Bundesregierung Sachverständigenaussagen bekannt, wonach am sogenannten Hochpunktbauwerk, der Verbindungsstelle zwischen Standort der Anlage und Mirgenbachsee, erhebliche Defizite festgestellt wurden und sich dieser Hochpunkt unter ingenieurtechnischer Betrachtungsweise in einem allgemein schlechten Zustand befindet? Zum Kapitel Auslegungsüberschreitende Störfälle 42. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht auf Studien hingewiesen wird, die es nahelegten, dass die permanente Anwesenheit in der Steuerwarte in der Zeit nach dem Öffnen des Containment- Druckentlastungssystems vermieden werden sollte? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dies für die Notwendigkeit von räumlich getrennten Notsteuerstellen spricht? 43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass räumlich getrennte Notsteuerstellen auch erheblich zu Schadensvermeidung oder wenigstens Schadensminderung im Zusammenhang mit den Unfallfolgen eines Flugzeugabsturzes beitragen können? 44. Welche räumlich getrennten Notsteuerstellen gibt es in Cattenom nach Kenntnis der Bundesregierung? 45. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht ausgeführt wird, dass wesentliche Elemente des Containment- Druckentlastungssystems auch im Hinblick auf das Auslegungserdbeben nicht qualifiziert sind? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass Containment- Druckentlastungssystem mindestens für das Auslegungserdbeben, möglichst aber auch für stärkere Erdbeben, qualifiziert sein sollte? 46. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom für die Messung der Austrittsaktivität im Falle einer Druckentlastung des Containments eine fest installierte, erdbebenqualifizierte Messeinrichtung nicht vorhanden ist? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass eine zuverlässige fest installierte Messeinrichtung zur möglichst korrekten Erfassung der Aktivitätsabgaben bei der Druckentlastung unbedingt erforderlich ist? 47. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut Betreiberbericht der Abscheidegrad für molekulares Jod im o. g. Druckentlastungsfilter im günstigen Fall lediglich Faktor 10 beträgt? Kann die Bundesregierung ferner bestätigen, dass nach dem heutigen Stand der Filtertechnik bei der Druckentlastungsfilterung für molekulares Jod ein Abscheidegrad von 100 oder höher erreicht werden kann? Drucksache 17/8661 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aussage im Betreiberbericht, es bestehe international die übereinstimmende, auf experimentellen Ergebnissen basierende Meinung, dass der Primärkreislauf bei einer Dampfexplosion im Reaktorbehälter ausreichend widerstandsfähig sei, um das Herausschleudern von Geschossen, durch die das Containment geschädigt werden kann, zu verhindern, und dass daher keine Vorkehrungen zur Abwendung dieses Risikos notwendig seien, nicht plausibel ist? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass es diesbezüglich zwar einzelne Experimente zu Dampfexplosionen gibt, dass deren Übertragbarkeit auf reale Unfallabläufe im Kernkraftwerk jedoch sehr begrenzt ist? 49. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch die Aussage im Betreiberbericht, aus den verfügbaren Studien ergebe sich eine gute Fähigkeit des Containments, den Belastungen infolge einer Dampfexplosion zu widerstehen und seine Integrität wäre in dieser Situation somit wahrscheinlich nicht infrage gestellt, nicht plausibel ist? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass für eine ausreichend belastbare Aussage zur Containment-Integrität diese unter den ungünstigsten Bedingungen einer Dampfexplosion im Containment nachgewiesen werden müsste? 50. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gefahr von Zerstörungen der Integrität des Reaktorbehälters und/oder des Containments durch unfallbedingte Dampfexplosionen nicht vernachlässigbar ist und deshalb im Rahmen des Stresstests untersucht werden sollte? 51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Betreiberbericht die Ausführungen zur Funktionsfähigkeit und zum Messbereich von Messeinrichtungen im Falle eines schweren Unfalles nicht ausreichend aussagekräftig sind? 52. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vom Betreiber im Bericht vorgenommene Einstufung des Rekritikalitätsrisikos als vermeidbar und nicht zu untersuchen, nicht plausibel ist? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass die Möglichkeit einer Rekritikalität im Falle einer Kernschmelze in die Stresstest-Betrachtungen mit einbezogen werden sollte? 53. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht davon ausgegangen wird, dass die Situation teilweise freigelegter Brennelemente im Brennelementlagerbecken und damit teilweise nicht mehr gekühlte Brennelemente nicht möglich sei, da entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung eines Freiliegens der Brennelementbündel dies verhindern würden? Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass dies im Betreiberbericht nicht plausibel begründet wird, und kann die Bundesregierung zudem bestätigen, dass die Stresstest-Vorgaben verlangen, dass auch Situationen zu betrachten sind, die zwar relativ unwahrscheinlich sind, aber physikalisch nicht ausgeschlossen werden können? 54. Wie bewertet die Bundesregierung den jetzt festgestellten Zwischenfall der Stufe 2 der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) vor dem Hintergrund, dass EDF in seinem Stresstest-Bericht von der sicheren Kühlung der Brennelemente im Brennelementlagerbecken ausgegangen ist? 55. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für den Fall des Freiliegens der Brennelemente die Wasserstoffbildung durch Oxidation der Brennstäbe und deren negative Auswirkungen untersucht werden muss? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8661Zum Kapitel Zusammenfassung und Aktionsplan 56. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorgesehene Frist für die Einrichtung der Zusatzwassereinspeisung für äußerste Notfälle bis spätestens 2015 eine viel zu lange Frist ist? 57. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nuklearen Hilfsanlagen dort, wo sie nicht gegen das Auslegungserdbeben ausgelegt sind, unverzüglich nachzurüsten sind? 58. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorgesehene Frist für die Aufstellung von Notstromdieseln für äußerste Notfälle (DUS) in jedem Reaktorblock bis spätestens 2020 eine viel zu lange Frist ist? 59. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorgesehene Frist für die Einrichtung einer schnellen Eingreiftruppe für Störfälle (FARN) bis spätestens 2015 eine zu lange Frist ist? Weitere Fragen 60. Welche der in den vorangegangen Fragen behandelten Problempunkte, Unklarheiten, Diskrepanzen zu ENSREG-Vorgaben, Defizite etc. hält die Bundesregierung für so relevant, dass sie daraus Konsequenzen ziehen will (bitte tabellarische Übersicht mit Differenzierung nach den betreffenden o. g. Fragen)? Bis wann, in welcher Form und gegenüber wem will sie dabei jeweils welche Konsequenzen ziehen? 61. Wann genau (Datum bitte) wird die nächste Sitzung der deutsch- französischen Kommission auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit stattfinden? 62. Welche der in dieser Kleinen Anfrage behandelten Aspekte wird die Bundesregierung bei dieser Sitzung besprechen? Welche der in dieser Kleinen Anfrage behandelten Aspekte wird die Bundesregierung bei dieser Sitzung nicht nur besprechen, sondern mit welchen konkreten Forderungen verbinden? Berlin, den 10. Februar 2012 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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