Der Bundesbeauftragte für Menschenrechte und Aufklärung über Folter
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Dezember 2005 überraschte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Tom Koenigs die Öffentlichkeit, mit Äußerungen in einem Interview mit „SPIEGEL ONLINE“. Auf die Frage nach den rechtlichen Fragen und moralischen Problemen mit Verhören deutscher Sicherheitsbeamter in berüchtigten Foltergefängnissen antwortete Tom Koenigs: „Niemand beschuldigt die deutschen Beamten, die etwa Herr Z. in Syrien vernommen haben, dass sie sich an Folter beteiligt haben. Die Diskussion dreht sich darum, ob man Informationen aus zweifelhaften Quellen verwenden darf. Wenn man solche Kenntnisse verbieten würde, wäre das natürlich der weitestgehende Schutz. Zugleich würden wir uns aber von vielleicht entscheidenden Informationen abschneiden, wenn es darum geht, Leben und Gesundheit von Menschen zu retten. Die Informationsgewinnung bewegt sich aber nicht immer nur im Rahmen der Rechtspflege. Die Aufgabe von Geheimdiensten ist es ja, aus allen möglichen Quellen Informationen zu erhalten. Und das müssen sie auch.“ (SPIEGEL ONLINE, 19. Dezember 2005).
Die Vorgängerin von Tom Koenigs im Amt des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth, behauptet in einem Interview mit der „Süddeutsche Zeitung“, dass sie nicht während ihrer Amtszeit, sondern erst jetzt davon erfahren habe, dass deutsche Sicherheitsbeamte Gefangene in Guantanamo Bay und in syrischen Folter-Gefängnissen verhört hatten. Auch über den „Fall Masri“ will sie erst nach ihrer Amtszeit erfahren haben (Süddeutsche Zeitung, 19. Dezember 2005).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Inwieweit haben die Beauftragten für Menschenrechte der Bundesregierung seit Bekanntwerden von Geheimgefängnissen, Verschleppungen, Folter und der Nutzung von Guantanamo Bay diese Entwicklungen beobachtet und welche Erkenntnisse wurden dabei weitergegeben?
Inwieweit hat der Beauftragte für Menschenrechte bzw. dessen Vorgängerin über Geheimgefängnisse, Verschleppungen, Folterungen u. a. in Guantanamo Bay berichtet und den Fortgang der Entwicklungen verfolgt und welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen?
Wie sehen die Aufgaben des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung aus, vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen an den Gefangenen Khaled el-Masri, M. K. und M. H. Z., illegaler CIA- Überflüge mit Gefangenen des Gefangenenlagers Guantanamo Bay oder der Zusammenarbeit deutscher Dienste mit Diensten anderer Staaten, die foltern?
Welche Kenntnisse hatte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Tom Koenigs bzw. dessen Vorgängerin Claudia Roth über das Gefangenenlager Guantanamo Bay, die Haftbedingungen dort und die rechtliche Stellung von Häftlingen, und was hat der Menschenrechtsbeauftragte oder dessen Vorgängerin in dieser Sache unternommen?
Wann hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Kenntnis davon erhalten, dass bundesdeutsche Sicherheitsbeamte Gefangene auf Guantanamo Bay befragt hatten?
Welche Schritte hat er daraufhin unternommen?
Hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth, Kenntnis von dem „Spiegel“-Artikel „Folter im Schwarzen Loch“ vom 14. April 2003, in dem berichtet wurde, dass bundesdeutsche Sicherheitsbeamte Gefangene auf Guantanamo Bay befragt hatten?
Hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth, Kenntnis von dem ausführlichen „Spiegel“-Artikel „Reif für die Insel“ vom 24. November 2003, in dem berichtet wurde, dass Gefangene auf Guantanamo Bay von bundesdeutschen Sicherheitsbeamten befragt worden sind?
Welche konkreten operativen Vorschläge wurden der Bundesregierung bzw. dem Bundesaußenminister von Seiten des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung oder dessen Vorgängerin in Bezug auf die Menschenrechtssituation in Guantanamo Bay unterbreitet und der Tatsache, dass er in Guantanamo Bay von bundesdeutschen Sicherheitsbeamten befragt wurde?
Was haben die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung seit 2002 konkret unternommen, um Aufklärung über die Verschleppung und Gefangennahme des in Bremen lebenden M. K. zu erhalten, mit ihm in Kontakt zu treten und/oder ihm rechtlichen Beistand zu verschaffen?
Was haben die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung seit 2004 konkret unternommen, um Aufklärung über die Verschleppung und Gefangennahme von Khaled el-Masri zu erhalten, mit ihm in Kontakt zu treten und ihm rechtlichen Beistand zu sichern?
Welche Ergebnisse konnten die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth und Tom Koenigs, bei ihren Aktivitäten erzielen?
Welche Kenntnis hatten die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung über die Verschleppung und anschließende Inhaftierung von M. H. Z., und wann genau hatten sie erstmals über wen Kenntnis davon erhalten?
Was haben die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung unternommen, als sie im „Spiegel“-Artikel „Folter im schwarzen Loch“ vom 14. April 2003 gelesen hatten, dass bundesdeutsche Sicherheitsbeamte „in geheimer Mission“ nach Damaskus gefahren sind, um Z. im Foltergefängnis zu vernehmen?
Welche konkreten Schritte hatten die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth und Tom Koenigs, wann unternommen als sie erfuhren, dass bundesdeutsche Sicherheitsbeamte Z. im berüchtigten syrischen Foltergefängnis Far-Filastin, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, vernahmen?
Was haben die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth und Tom Koenigs, konkret unternommen, um mit ihm in Kontakt zu treten und/oder ihm rechtlichen Beistand zu verschaffen?
Was haben die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Aufklärung unternommen, als sie erfuhren, dass Beamte des Bundeskriminalamtes im Herbst 2002 Fragenkataloge für Verhöre von im Libanon Inhaf-
tierten an den libanesischen Militärischen Nachrichtendienst über einen Zeitraum von vier Wochen weitergegeben hatten, und zu welchen Ergebnissen sind sie dabei gekommen?
Was haben die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth und Tom Koenigs, unternommen, um die geheimen CIA-Überflüge mit Gefangenen über deutsche Flughäfen, bzw. durch deutschen Luftraum, aufzuklären und welche operativen Vorschläge haben sie wann der Bundesregierung für die Beendigung derartiger Flüge unterbreitet?
Was haben die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth und Tom Koenigs, unternommen, als sie erfuhren, dass es zahlreiche geheime Folter-Gefängnisse geben soll und welche Vorschläge haben sie wann der Bundesregierung unterbreitet, um diese Vorgänge aufzuklären?