Probleme bei der praktischen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/40/EG wegen des Kfz-Kältemittels HFO-1234yf
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Dorothee Menzner, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ab dem 1. Januar 2011 sind von den Einzelstaaten gemäß der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates keine EG-Typgenehmigungen und keine Betriebserlaubnisse mit einzelstaatlicher Geltung für neue Kfz-Typen zu erteilen, deren Klimaanlagen fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert (GWP = global warming potential) von größer als 150 beinhalten sollen. Der Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) hat sich aktuell für das Kältemittel HFO-1234yf der Hersteller Honeywell und DuPont entschieden. Das Produkt wird mit einem GWP-Wert von 4 angegeben. Weitere Produkteigenschaften sind die schnelle Entflammbarkeit, die hochtoxische Wirkung der Verbrennungsprodukte und die chemische Instabilität. HFO-1234yf bildet bereits unterhalb der Entzündungstemperatur Fluorwasserstoff, welcher mit der normalen Feuchtigkeit der Umgebungsluft zu stark ätzender Flusssäure reagiert. Die chemische Instabilität bewirkt einen raschen Zerfall in der Atmosphäre, gefolgt von einer schnellen Auswaschung der Zerfallsprodukte aus der Atmosphäre in Böden und Gewässer. Der schnelle Zerfall und die unmittelbare Auswaschung aus der Lufthülle sind ursächlich für den niedrigen GWP-Wert. Die Wirkungen der Zerfallsprodukte in Böden und Gewässern sind unbekannt. Unbekannt ist auch, ob einzelne Zerfallsprodukte in der Atmosphäre verbleiben und welchen GWP-Wert sie gegebenenfalls aufweisen.
Das zuvor vom VDA favorisierte Kältemittel Kohlendioxid (CO2) ist chemisch stabil und hinsichtlich der zu erwartenden Konzentrationen bei Unfällen oder Leckagen nicht toxisch. Kohlendioxid ist ein natürlicher Bestandteil des Kohlenstoffkreislaufs der Biosphäre und dadurch kostengünstig verfügbar. Klimaanlagen auf CO2-Basis arbeiten sehr effizient und werden bereits von mehreren Verkehrsunternehmen in Bussen eingesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Liegen Anträge auf Typgenehmigung vor, die das HFO-1234yf für die Kfz-Klimaanlagen vorsehen? Wenn ja, bitte die Anzahl und die Art der Kraftfahrzeuge benennen.
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das HFO-1234yf voraussichtlich bis Ende 2012 nicht in ausreichenden Mengen lieferbar sein wird?
Wie schätzt die Bundesregierung den erstmaligen Lieferzeitpunkt im Industriemaßstab von HFO-1234yf ein?
Befürchtet die Bundesregierung, dass wegen der Nichtlieferfähigkeit von HFO-1234yf der deutschen Autoindustrie Wettbewerbsnachteile entstehen könnten? Wenn ja, bitte gegebenenfalls die Quellen angeben.
Mit welchen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf das Problem der Nichtlieferbarkeit von HFO-1234yf?
Haben wegen der Nichtlieferbarkeit des Kältemittels Gespräche mit der Europäischen Kommission, dem VDA und/oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stattgefunden, und zu welchem Ergebnis haben sie geführt oder sind derartige Gespräche geplant?
Welche Sanktionen sind für Automobilhersteller vorgesehen, die Fahrzeuge, welche unter den Geltungsbereich der Richtlinie 2006/40/EG fallen, nicht genehmigungskonform produzieren bzw. auf den Markt bringen?
Ist der Bundesregierung der Stand des kartellrechtlichen Verfahrens der EU gegen Honeywell und DuPont wegen eventueller unfairer Markthindernisse für Lizenznehmer von HFO-1234yf bekannt? Wenn ja, bitte angeben.
Befürchtet die Bundesregierung wegen des engen Liefermarktes überhöhte Preise für HFO-1234yf, und wie schützt sie gegebenenfalls die Verbraucher vor unangemessenen Kosten?
Sieht die Bundesregierung das Problem einer möglichen Unterwanderung der EU-Richtlinie, indem Klimaanlagen, die für den Betrieb mit HFO-1234yf ausgelegt sind, bei der Wartung mit dem bisherigen klimaschädlichen Kältemittel R134a befüllt werden? Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Einhaltung der EU-Richtlinie überprüfen?
Die Bewertung der Gefährlichkeit von HFO-1234yf durch Honeywell steht im Widerspruch zu der einzigen ausführlichen unabhängigen Studie der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Beabsichtigt die Bundesregierung eigene Untersuchungen vornehmen zu lassen?
Sind der Bundesregierung Gutachten über biozide Wirkungen der Abbauprodukte von HFO-1234yf bekannt? Wenn ja, bitte die Quellen benennen.
Sind der Bundesregierung die GWP-Werte der Abbauprodukte von HFO-1234yf bekannt? Wenn ja, bitte die Quellen und die Werte benennen.
Plant die Bundesregierung, die biozide Wirkung und die GWP-Werte der Abbauprodukte von HFO-1234yf gutachterlich untersuchen zu lassen?
Wenn die Frage 14 mit nein beantwortet wurde, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?