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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beschränkungen der Reisefreiheit für Roma aus Serbien, Montenegro und Mazedonien infolge des EU-Visumregimes

Einzelheiten in den Bereichen Maßnahmen Serbiens, Montenegros, Mazedoniens, Bosnien-Herzegowinas und Albaniens, Kontrollen und Kontrollverfahren bei der dortigen Ausreise, politische und polizeiliche Vereinbarungen, Verhandlungen auf europäischer Ebene, soziale Lage der Roma in diesen Staaten, vertriebene Roma betr. Kosovokonflikt, Anzahl der Asylanträge aus diesen Ländern und erfolgte Abschiebungen<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/874727. 02. 2012

Beschränkungen der Reisefreiheit für Roma aus Serbien, Montenegro und Mazedonien infolge des EU-Visumregimes

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Petra Pau, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 13. Dezember 2011 stimmten die EU-Innenminister dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, eine (zeitlich befristete) Aufhebung der Visa-Freiheit für Angehörige von Drittstaaten vorzusehen, wenn es zu einer deutlichen Zunahme der Zahl sogenannter illegaler Einwanderinnen und Einwanderer bzw. Flüchtlinge aus einem bestimmten Staat kommt. Der Rat hatte die Kommission zum Handeln aufgefordert, nachdem es zu einer starken Zunahme der Zahl Asylsuchender aus Serbien und Mazedonien nach Aufhebung der Visumpflicht für Kurzaufenthalte für den sogenannten Schengen-Raum gekommen war. Der Anstieg erfolgte allerdings erst mehr als sechs Monate nach Wegfall der Visumpflicht und die Asylantragszahlen aus Serbien und Mazedonien gingen im Jahr 2011 auch wieder deutlich zurück – bevor sie im Herbst 2011 in Bezug auf Serbien wieder erneut anstiegen. Asylsuchende aus Serbien sind nahezu ausschließlich Roma (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8224, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Frage 5), was sich unter anderem erklären lässt mit deren ausgegrenzter gesellschaftlicher Situation, die geprägt ist von Armut, Gewalt, Diskriminierungen und der Räumung von Roma-Siedlungen bzw. der Vertreibung von Roma an die Peripherie der Städte und in den Süden.

Seit mehr als einem Jahr sind die westlichen Balkanstaaten, denen Visa-Erleichterungen nur im Gegenzug zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen eingeräumt worden waren, einem wachsenden Druck von Seiten der Europäischen Kommission und einzelner europäischer Mitgliedstaaten ausgesetzt. Unter Referenz auf den „deutlichen Anstieg der Asylanträge“ fordert die Europäische Kommission die Staaten in ihrer Erweiterungsstrategie explizit auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit das visafreie Regime reibungslos funktioniert (Enlargement Strategy and Main Challenges 2011–2012, COM(2011) 666 final, S. 21). In Mazedonien sind Maßnahmen ergriffen worden, um einen angeblichen Missbrauch der Reisefreiheit mit Passentzug ahnden zu können, in Serbien sind ähnliche Gesetze in Vorbereitung, auch Bosnien-Herzegowina erwägt, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen (www.roma-service.at/dromablog/?p=17157). Wie aus aktuellen Berichten der Europäischen Kommission hervorgeht, haben Serbien, Albanien, Mazedonien und Montenegro im vergangenen Jahr vielen ihrer Bürgerinnen und Bürgern die Ausreise verweigert (vgl. Arbeitspapier der Europäischen Kommission SEC(2011) 695, S. 10, 13). Dazu kommt die Zahl der Menschen, denen an der EU-Außengrenze die Einreise verweigert wurde.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, warnte in einer Mitteilung, dass das Stellen eines Asylantrages und das Verlassen des eigenen Staates Menschenrechte sind, die nicht unterminiert werden dürften. Der Anstieg der Asylzahlen sei nicht das Problem, sondern lediglich ein Symptom. Es zeige, dass es Europa nicht gelungen sei, den Zirkel aus Anti-Ziganismus, Diskriminierung und Marginalisierung der Roma zu durchbrechen. Die von der EU verlangten Maßnahmen leisteten zudem rassistischer Diskriminierung Vorschub, denn bei der Ausreise würden nach einem selektiven profiling vor allem Minderheiten, insbesondere Roma, kontrolliert (http://commissioner.cws.coe.int/tiki-view_blog_post.php?postId=193).

Auch die Roma-Organisation „Chachipe“ kritisierte die EU-Politik. Solange keine konkreteren Fortschritte bei der Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma erzielt würden, führe der Druck der EU auf die südosteuropäischen Staaten zu noch mehr Diskriminierung (http://romarights.wordpress.com/2011/10/27/visaangelegenheiten-die-europaische-union-setzt-ihre-glaubwurdigkeit-alsverfechterin-der-menschenrechte-aufs-spiel-pr/).

Der Förderverein PRO ASYL e. V. warnte ebenfalls davor, dass die Politik der EU dafür sorge, dass Roma einmal mehr als Sündenböcke herhalten müssten, da ihnen jetzt schon vorgeworfen werde, dass sie schuld daran seien, wenn die EU die Visa-Freiheit wieder entziehen sollte (www.proasyl.de/de/news/detail/news/wie_die_eu_beitrittskandidaten_zur_menschenrechtsverletzung_draengt/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Zahlen oder sonstigen Erkenntnisse sind der Bundesregierung zu Fällen bekannt, in denen serbische Behörden nach Einführung der Visa-Freiheit eigene Bürgerinnen und Bürger an einer Ausreise in den Schengen-Raum gehindert haben?

2

Welche exekutiven und legislativen Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die in Serbien eine Grundlage bilden oder in Zukunft bilden sollen a) für die Unterbindung einer Ausreise von Personen, bei denen die serbischen Behörden davon ausgehen, dass sie die Visum-Freiheit „missbrauchen“ wollen, etwa indem sie einen Asylantrag stellen, b) für die Verhängung von Sanktionen gegen Personen, die nach einem „Missbrauch“ der Visumfreiheit im Schengen-Raum wieder nach Serbien zurückkehren bzw. abgeschoben werden, und welche Sanktionen sind im Einzelnen geplant?

3

Welche Position hat die Bundesregierung zu diesen Maßnahmen in formellen und informellen Gesprächen mit der Kommission, mit den Innenministern der EU-Staaten und gegenüber Serbien eingenommen?

4

Welche Vereinbarungen oder Absprachen bestehen bilateral zwischen Deutschland und Serbien, die die Abschiebung von in Deutschland abgelehnten serbischen Asylsuchenden erleichtern und die Einreise weiterer potentieller („unberechtigter“) Asylsuchender verhindern sollen? Sind weitere solcher Vereinbarungen in Planung, und wenn ja, welche, und wie ist jeweils der Stand?

5

Hatte die Streichung der Rückkehrhilfen für abgelehnte Asylsuchende aus Serbien, die von Landesregierungen bzw. der Bundesregierung als wesentliches Motiv für die Einreise und Asylantragstellung angesehen wurden, einen signifikanten und anhaltenden Effekt auf die Zahl der Asylanträge? Wenn nicht, wie erklärt sich die Bundesregierung das Ausbleiben dieses Effekts?

6

Welche sonstigen Motive für eine Asylsuche von Roma oder auch ethnischen Albanern aus Serbien sieht die Bundesregierung, unabhängig davon, ob diese nach der deutschen Rechtsprechung und Asylpraxis als „asylrelevant“ angesehen werden oder nicht?

7

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 in Bezug auf die Länder Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Albanien?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die genannten Maßnahmen zur Einschränkung der Reisefreiheit in den Ländern des westlichen Balkans vor dem Hintergrund des Artikels 13 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nach dem jeder das Recht hat, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen (vgl. auch Artikel 2 Absatz 2 des 4. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention), und dies vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte (Gettoisierung, Vertreibung und Ermordung der Roma) und der hohen Wertschätzung, die die Reisefreiheit in der deutschen Bevölkerung genießt?

9

Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen zur Einschränkung der Reisefreiheit vor dem Hintergrund des Artikels 14 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nach dem jeder das Recht hat, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Durchführung von Kontrollen bei der Ausreise aus den genannten Staaten in den Schengen-Raum, und nach welchen Kriterien wird dabei kontrolliert?

11

Welche besonderen Grenzkontroll- oder sonstigen Maßnahmen (z. B. Entsendung von Beamtinnen und Beamten, Schulungsmaßnahmen in den betroffenen Ländern und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Datenaustausch usw.) hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang ergriffen, und wie soll nach Ansicht der Bundesregierung eine „missbräuchliche“ Inanspruchnahme der Visumfreiheit in der Grenzkontrollpraxis erkannt werden können?

12

Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte in serbischen Medien (z. B. Slobodna Evropa, 15. Dezember 2011) bestätigen, wonach die Bundesrepublik Deutschland und der deutsche Botschafter in Belgrad Gespräche mit serbischen Behörden darüber geführt haben, wie eine Ausreise von Personen aus Serbien (denen eine „missbräuchliche“ Inanspruchnahme der Visumfreiheit unterstellt wird) verhindert werden könne (bitte den genauen Inhalt, die Gesprächspartner, den Verlauf und die Ergebnisse dieser Gespräche mitteilen), welche politischen oder polizeilichen Vereinbarungen im Bereich der Migration bzw. Einreisekontrolle bestehen derzeit mit Serbien, und welche weiteren Gespräche oder Vereinbarungen zur politischen und polizeilichen Zusammenarbeit sind in diesem Zusammenhang in Planung?

13

Welche sonstigen politischen und polizeilichen Vereinbarungen im Bereich der Migration („Migrationssteuerung“) bzw. Einreisekontrolle mit anderen Balkanstaaten bestehen oder sind geplant (bitte einzeln auflisten), und welche Rolle und welche Aufgaben übernimmt die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen FRONTEX in diesem Zusammenhang (bitte einzeln auflisten)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf des Menschenrechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg, die Auswahl bei den Ausreisekontrollen basierten auf einem „profiling“, mit dem wiederum neue Diskriminierungen gegen die Roma-Minderheit verbunden seien?

15

Haben die EU-Staaten und die Europäische Kommission in der Debatte um deutlich erhöhte Asylantragszahlen aus Serbien, Montenegro und Mazedonien lediglich mögliche Sanktionen diskutiert, die auf die Teil- oder zeitweise Aussetzung der Visumfreiheit hinauslaufen, oder wurden dabei auch die Ursachen des „Visummissbrauchs“ und die anhaltende Diskriminierung und Marginalisierung der Roma in den betreffenden Staaten in den Blick genommen, und inwieweit wurde ein Zusammenhang hergestellt zu Initiativen der EU zur Verbesserung der Lebenssituation der Roma (bitte ausführen)?

16

Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen im Rat um eine (temporäre) Suspendierung der Visa-Freiheit jeweils eingenommen (ursprünglich, dann insbesondere in den Ratstagungen im Juni und im Dezember 2011, aber auch aktuell)?

17

Welche EU-Mitgliedstaaten haben gegenüber der Europäischen Kommission welche Maßnahmen im Zusammenhang eines angeblichen Missbrauchs der Visumfreiheit gefordert, und welche Position hat dabei die Bundesregierung jeweils eingenommen?

18

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen um einen Mechanismus zur (zeitweisen) Aussetzung der Visumfreiheit oder sonstige Maßnahmen in diesem Zusammenhang, welche umstrittenen Punkte gibt es noch zwischen den Institutionen der EU, und wie sind die weiteren Planungen künftiger Verhandlungen?

19

Welche anderen Maßnahmen zur Verhinderung eines angeblichen Visummissbrauchs bezüglich der genannten oder anderer Länder, denen Visumfreiheit gewährt wurde, gibt es oder werden derzeit auf nationaler oder auf EU-Ebene diskutiert?

20

Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass in Kanada der Anteil der positiven Entscheidungen über einen Flüchtlingsstatus bei Asylsuchenden aus den südosteuropäischen Balkanländern weitaus höher liegt als in den EU-Staaten? Was führt aus Sicht der kanadischen Behörden zu einer Anerkennung des Schutzbedarfs in vielen Fällen, während die Bundesregierung und die Europäische Kommission davon ausgehen, dass Asylanträge von Personen aus diesen Ländern in der Regel unbegründet sind?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Asylsuchenden aus dem Balkan minderjährig ist bzw. nach Kommissionsangaben 71 Prozent der Betroffenen unter 25 Jahre alt sind?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den mehr als 600 Roma-Siedlungen in Serbien, von denen die Mehrzahl nicht ausreichend an öffentliche Infrastrukturen (Strom, Wasser usw.) angebunden sind, und inwieweit war diese Situation Thema bei der Debatte auf EU-Ebene über die Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Ausreisen/Asylantragstellungen von Roma aus Serbien?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der Roma zu Arbeitsmarkt, Schule und Gesundheitsversorgung in den betroffenen Staaten? Sind nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten Jahren im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik bzw. des Annäherungsprozesses an die EU signifikante Fortschritte in der sozialen Inklusion von Roma erreicht worden?

24

Hat die Bundesregierung eigene Projekte initiiert, um die Lebensbedingungen von Roma-Angehörigen in den betreffenden Staaten zu verbessern, plant sie solche Projekte, und wenn ja, wie sind (sollen) diese Projekte ausgestattet (werden), und wer sind die Projektpartner bzw. Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger?

25

Bestanden oder bestehen neben der Zahlung von finanziellen Rückkehrhilfen weitere Rückkehrprogramme bezüglich der genannten Staaten, die von Bund, Ländern oder Kommunen gefördert werden, und wenn ja, welche sind dies im Einzelnen (bitte mit Mittelausstattung angeben), und wie werden sie im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit und unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen bewertet bzw. evaluiert?

26

Kann die Bundesregierung den Eindruck bestätigen, wonach ein wesentlicher Anteil der Personen aus den betroffenen Staaten, die heute in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen EU-Ländern Asyl beantragen, bereits vorher in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem anderen Land der EU gelebt haben, und welche Erkenntnisse liegen hierzu vor? Wie bewertet sie angesichts dieses Umstands die Nachhaltigkeit von Rückkehrprogrammen bzw. die Sinnhaftigkeit der Abschiebung von Personen, die über einen längeren Zeitraum in Deutschland bzw. in der EU gelebt haben und hier sozialisiert worden sind?

27

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Mitglieder der Roma-Minderheiten in ihren Herkunftsstaaten zu Sündenböcken für eventuelle Einschränkungen der Visa-Freiheit gemacht werden könnten, der Anti-Ziganismus also durch die Politik der EU indirekt weiter gestärkt wird, und welche Maßnahmen sollen dieser möglichen erneuten Zunahme von Anti-Ziganismus gegebenenfalls entgegenwirken?

28

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des UN-Flüchtlingskommissariats („Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries. First half 2011“, S. 9), der unter Bezugnahme auf Zahlen aus Ländern, die den Herkunftsort von Flüchtlingen erfassen, feststellt, dass bis zu vier Fünftel der Asylsuchenden aus Serbien in den EU-Staaten ursprünglich aus dem Kosovo stammen, und wie bewertet sie diesen Umstand?

29

Was weiß die Bundesregierung über die Entwicklung der Situation der Roma im bzw. aus dem Kosovo, die 1999 im Rahmen eines „regional containment“ (regionale Eindämmung) von Flüchtlingsbewegungen in der Region belassen wurden? Inwieweit konnte damit eine dauerhafte Lösung für die betroffenen Vertriebenen und Flüchtlinge gefunden werden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Strategie im Nachhinein?

a) Inwieweit wurde für die Sicherheit und Unterbringung der im Kosovo verbliebenen Roma im und nach dem Krieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien gesorgt? Was weiß die Bundesregierung über das Schicksal dieser Binnenvertriebenen, z. B. der ca. 200 Roma und Ashkali, die in einem Armeeschuppen in Leposavic untergebracht worden waren, heute?

b) Inwieweit fühlt sich die Bundesregierung in besonderer Weise für diese Menschen verantwortlich, auch vor dem Hintergrund, dass sich die Sicherheitslage und Lebenssituation der Roma im Kosovo insbesondere infolge des NATO-Krieges dramatisch verschlechterte?

30

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Anteil von Menschen an den Asylsuchenden aus Serbien, Montenegro und Mazedonien, die ursprünglich im Zuge des Kosovokrieges 1999 nach Deutschland geflohen waren und in den letzten Jahren in die Region zurückgekehrt sind bzw. abgeschoben wurden? Welche allgemeinen Erkenntnisse gibt es hierzu aus den Asylanhörungen der genannten Asylsuchenden aus Serbien, Mazedonien und Montenegro?

31

Inwieweit werden Angaben über Asylsuchende, deren Asylantrag (als „missbräuchlich“) abgelehnt wurde, an die Herkunftsstaaten weitergegeben, wenn es sich um Asylsuchende aus Serbien, Montenegro oder Mazedonien handelt? Hat einer der genannten Staaten sich mit einem entsprechenden Anliegen an die Bundesregierung gewandt, und was war die Reaktion?

32

Hält es die Bundesregierung für rechtlich zulässig und mit den Zwecken und Zielen internationaler Übereinkommen zum Menschenrechtsschutz für vereinbar, Menschen in einen Staat abzuschieben, in den ihnen der Entzug des Passes (und damit die Möglichkeit, das eigene Land verlassen zu können) oder andere Sanktionen drohen, die mit (angeblichen) Rechtsverstößen oder angeblich unberechtigten Asylgesuchen in einem anderen Staat begründet werden? Welche Sanktionen sieht das deutsche Recht gegen Deutsche vor, denen von einem anderen Staat eine Täuschung im Zusammenhang mit ihrer Einreise vorgeworfen wird?

33

Wie viele Personen aus den Ländern Serbien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien stellten seit Anfang 2009 einen Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland (bitte jeweils nach Herkunftsländern und Monaten differenzieren und jeweils den Anteil von Roma-Angehörigen und Personen mit Geburtsort bzw. vorherigem Aufenthalt in Deutschland angeben)?

34

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele dieser asylsuchenden Personen bereits wieder abgeschoben wurden oder „freiwillig“ ausgereist sind und wie lange die Asylverfahren in Bezug auf die einzelnen Herkunftsstaaten im Durchschnitt dauern?

Berlin, den 27. Februar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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