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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Förderung der Europäischen Union für Kultur und Medien ab dem Jahr 2014

Bündelung der bisherigen Förderprogramme KULTUR, MEDIA und MEDIA MUNDUS ab 2014 unter einem Dachprogramm &quot;Kreatives Europa&quot;: Ziele, Schwerpunkte, Fördervoraussetzungen, Leistungsfähigkeit, Beibehaltung bewährter Förderstrukturen, notwendige Anpassungen aufgrund technologischer Veränderungen, Finanzausstattung, geförderte Projektarten, Vorschläge zur Ausgestaltung, Beratungsstrukturen, Verwaltung, Mitgestaltungsrecht der Mitgliedstaaten; Umsetzung der Europäische Kulturagenda <br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

10.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/893007. 03. 2012

Förderung der Europäischen Union für Kultur und Medien ab dem Jahr 2014

der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Förderprogramme der Europäischen Union für Kultur – „Kultur“ (2007– 2013) – und Medien (MEDIA 2007 und MEDIA Mundus) laufen in ihrer bisherigen Form ebenso wie andere Förderprogramme im Jahr 2013 aus. Im Rahmen des Vorschlags zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 schlägt die Europäische Kommission vor, die Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus zusammen mit einem neuen sektorübergreifenden Finanzierungsinstrument, der u. a. einem Garantiefonds für den Kreativsektor entspricht, unter einem Dachprogramm „Kreatives Europa“ zu bündeln und unter einem gemeinsamen Haushaltstitel mit einem Ansatz von knapp 1,8 Mrd. Euro zusammenzufassen. Bislang standen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,17 Mrd. Euro im Haushalt für die drei bisherigen Förderprogramme zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass u. a. mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel neue, im Rahmen von „Kreatives Europa“ zu finanzierende kulturpolitische Maßnahmen noch zusätzlich hinzukommen. Außerdem sind zusätzliche Antragsteller zu erwarten, zum Beispiel verursacht durch die Tatsache, dass zahlreiche, bislang durch das JUGEND-Programm der EU geförderten Jugendkulturprojekte nach dessen Zusammenlegung mit den Bildungsprogrammen, künftig nicht daraus zu fördern sein werden, sondern absehbar ebenfalls im Kulturförderprogramm beantragt werden.

Grundsätzlich zielt dieser neue Programmansatz stärker als bislang auf die besonderen Bedürfnisse der Kultur- und Kreativwirtschaft ab und korrespondiert mit der Strategie „Europa 2020“, d. h. die Ziele der Förderprogramme auf ihren Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Innovation und Integration auszurichten. Im Raum steht die Frage, ob damit ein Paradigmenwechsel in der Kulturförderung der Europäischen Kommission verbunden ist, die bislang das erklärte Ziel hatte, die nationale, kulturelle Vielfalt ihrer Mitgliedstaaten stärken, das Zusammengehörigkeitsgefühl durch die Besinnung auf einen gemeinsamen kulturellen Ursprung fördern und damit die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Identität unterstützen zu wollen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa“ (Bundesratsdrucksache 766/11) sehr deutliche Kritik. Unter anderem hält der Bundesrat „(…) die im Legislativvorschlag genannten Programmziele für zu stark wirtschafts- und profitorientiert.“ (siehe Bundesratsdrucksache 766/11).

Drucksache 17/8930 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Daneben ordnet die im Jahr 2007 vom Ministerrat beschlossene „Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ der Kultur einen grundlegenden Platz im europäischen Einigungsprozess zu. Um dieses Ziel umzusetzen, wurden drei Schwerpunkte definiert: kulturelle Vielfalt (u. a. im Rahmen der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt) und interkultureller Dialog, neue Impulse für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung und Kultur als zentrales Element der internationalen Beziehungen. Insbesondere bezogen auf den dritten Aspekt, die Rolle der Kultur in den auswärtigen Beziehungen der EU sei zudem auf den Bericht des Europäischen Parlaments über die kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU (2010/2161(INI)) verwiesen. Darin fordert das Europäische Parlament u. a. eine kohärente Strategie, die die kulturelle Vielfalt in der EU berücksichtigt und die bereits bestehenden EU-Außenprogramme mit kulturellen Komponenten besser koordiniert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, die bisherigen Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus ab dem Jahr 2014 unter einem Dachprogramm „Kreatives Europa“ zu bündeln und unter einem gemeinsamen Haushaltstitel zusammenzufassen?

2

Was sind die kultur- und medienpolitischen Ziele und Schwerpunkte des Programms „Kreatives Europa“, und inwiefern unterscheiden sich diese von der Ausrichtung, den Zielen, den Schwerpunkten sowie den Förderstrukturen und -voraussetzungen der bisherigen sektoralen Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus?

3

Wie bewertet die Bundesregierung folgende, in der Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2012 formulierten Einschätzungen (siehe Bundesratsdrucksache 766/11), die Ziele des Programms „Kreatives Europa“ seien „zu stark wirtschafts- und profitorientiert“, die „Ausrichtung des Programms allein an den Wachstums- und Beschäftigungszielen der Europa-2020-Strategie [werde] dem Kulturbereich und den dort Beschäftigten nicht gerecht“ und der „in Artikel 167 AEUV genannte Beitrag der EU zur Entfaltung der Kulturen ihrer Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt“ werde vermisst?

4

Leistet der Programmvorschlag nach Einschätzung der Bundesregierung einen optimalen Beitrag zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, dem die EU als eigenständiges Rechtssubjekt beigetreten ist? Wo sieht die Bundesregierung ggf. konkreten Verbesserungsbedarf, um diese Umsetzung auch auf EU-Ebene optimal zu gewährleisten?

5

Leistet das Programm nach Einschätzung der Bundesregierung einen angemessenen Beitrag zum Erhalt und zum Schutz der Doppelnatur von Kulturgütern und kulturellen Gütern? Falls ja, durch welche konkreten Zielsetzungen und Förderinstrumente? Falls nein, wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf?

6

In welcher Form bleiben bisherige und überwiegend als bewährt erachtete Förderstrukturen und -zielsetzungen der Förderprogramme „Kultur“ (2007– 2013), MEDIA und MEDIA Mundus erhalten, inwiefern erfolgen notwendige Anpassungen beispielsweise aufgrund technologischer Veränderungen (Digitalisierung, Konvergenz der Medien, usw.)?

7

Wird die bislang geltende strikte inhaltliche Trennung zwischen den Förderprogrammen „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus beibehalten oder ist eine Verschränkung zwischen den Programmen vorgesehen?

8

Wo ist in dem Programmvorschlag ausreichend sichergestellt, dass neue, heute noch nicht absehbare kulturelle Ausdrucksformen, die sich vor allem im Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung entwickeln könnten, im Programmzeitraum finanzielle Unterstützung erhalten können?

9

Inwieweit setzt sich die Bunderegierung für eine gemeinsame europäische Förderung der Entwicklung von qualitativ hochwertigen Computerspielen und für eine entsprechende Finanzausstattung des Programms ein, wie es der Deutsche Bundestag im Hinblick auf eine Überarbeitung des MEDIA-Programms beschlossen hat (Bundestagsdrucksache 16/7116)?

10

Werden im neuen Dachprogramm eher so genannte Leuchtturmprojekte mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit oder aber die Förderung von kleineren Projekten (mit kurzen Laufzeiten, kleineren Partnerkonsortien) im Fokus stehen? Werden weiterhin vorzugsweise non-profit-Projekte gefördert, die kreative Maßnahmen ermöglichen?

11

Werden neben den großen, etablierten Trägern mit europäischer Dimension und hoher Ausstrahlungskraft weiterhin auch kleinere, innovative und kreative Akteure und Initiativen die Chance auf Förderung bekommen, um sich etablieren zu können?

12

Inwieweit leistet das Programm einen Beitrag zur Stimulierung der Nachfrage nach Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen? Erlebt die zur Nachfrage notwendige kulturelle Bildung, insbesondere junger Menschen, eine nach Ansicht der Bundesregierung ausreichende Förderung durch den Programmvorschlag?

13

Welche zusätzlichen kulturpolitischen Aufgaben bzw. Maßnahmen (beispielsweise Europäisches Kulturerbe-Siegel) sollen zukünftig durch das Programm „Kreatives Europa“ erfüllt werden und welches finanzielle Volumen ist diesen neuen Aufgaben bzw. Maßnahmen zuzurechnen?

14

In welcher Form wurden die im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zum Thema „Künftiges EU-Programm Kultur“ eingebrachten Vorschläge bei der Ausgestaltung des Programms „Kreatives Europa“ berücksichtigt? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die folgenden Vorschläge:

a) Zukünftig sollten auch Einzelpersonen (natürliche Personen) Anträge einreichen können, nachdem bislang nur juristische Personen, d. h. Institutionen antragsberechtigt sind;

b) das bislang geltende Antragsverfahren sollte erleichtert werden, um es gerade für kleinere Akteure im Hinblick auf die bisher einzureichenden, oftmals sehr umfangreichen Unterlagen für einen Vollantrag leichter zu machen, Anträge zu stellen;

c) die Struktur der Kofinanzierung bzw. der Anteil der Eigenfinanzierung, für die bislang in der Regel ein Eigenfinanzierungsanteil von mindestens 50 Prozent galt, welcher insbesondere für kleinere Akteure und Institutionen meist schwierig zu erbringen ist, sollte angepasst werden;

d) auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen könnten so genannte Matching Funds eingerichtet werden, um durch öffentliche Förderung einen Teil der erforderlichen finanziellen Mittel nach Bewilligung des Antrages durch die EU zu ergänzen?

15

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, die bestehenden Beratungsstrukturen für die Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus (Cultural Contact Point Deutschland Haus der Kultur – c/o Kulturpolitische Gesellschaft e. V. und MEDIA Desk Deutschland GmbH) in einer gemeinsamen Beratungsstelle „Kreatives Europa Desk“ zusammenzuführen vor dem Hintergrund, dass sich die bisherigen, auf die jeweiligen, sehr unterschiedlichen Zielgruppen der Förderprogramme zugeschnittenen Beratungsstrukturen bewährt haben?

16

Werden durch die Bundesregierung bereits jetzt Bemühungen seitens europäischer Institutionen wahrgenommen, die auf eine Veränderung dieser bestehenden Beratungsstruktur in Deutschland hindeuten könnten?

17

Inwieweit werden Kultur und Medien als Querschnittsthemen auch in anderen EU-Förderprogrammen berücksichtigt? Wenn ja, in welchen (bitte auflisten)?

18

Formuliert das neue Programm „Kreatives Europa“ die Förderung von Kultur und Medien insgesamt stärker als Querschnittsaufgabe, um die mit der Förderung von Kultur und Medien befassten Ressorts der Europäischen Kommission bzw. EU-Förderprogramme besser miteinander zu vernetzen? Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass Kultur und Medien, beispielsweise die Aus- und Weiterbildung von Kreativschaffenden, auch in anderen EU-Förderprogrammen stärker berücksichtigt werden als bislang?

19

Inwiefern müsste das Angebot und die Aufgaben der Beratungsstrukturen zur EU-Förderung für Kultur und Medien dahingehend erweitert werden, auch zu anderen EU-Programmen zu beraten und zu informieren, die Kultur und Medien als Querschnittsthemen beinhalten?

20

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, literarische Übersetzungen nicht als einen inhaltlichen Schwerpunkt des Aktionsbereichs „Kultur“ im Programmvorschlag auszugestalten, sondern diese künftig durch ein eigenständiges EU-Programm zu fördern? Wäre die Bundesregierung bereit einen entsprechenden Vorschlag im Rat zu initiieren?

21

Kommt das im Vorschlag angelegte Instrument einer neuen Finanzfazilität auch dem nicht profitorientierten Kulturbereich zugute? Falls dies nach Einschätzung der Bundesregierung nicht oder nicht ausreichend der Fall sein sollte, wird sie sich im Rat für entsprechend klare Regelungen in diese Richtung aussprechen? Falls nein, warum nicht?

22

In welcher Form und von wem wird das neue Programm „Kreatives Europa“ zukünftig verwaltet, nachdem für die Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus bislang die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zuständig ist?

23

Hält die Bundesregierung die in den Bereichen der Evaluierung und des Monitorings vorgeschlagenen Ausführungen zu Indikatoren für sachgerecht und mit den Zielen des Artikels 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für vereinbar? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?

24

Wie schätzt die Bundesregierung das Mitgestaltungsrecht der Mitgliedstaaten im Rahmen des geplanten Programmausschusses nach Artikel 18 des Verordnungsvorschlags (KOM(2011) 785 endg.) insbesondere im Hinblick auf Programmdurchführung und Mittelverteilung ein?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die geplante finanzielle Ausgestaltung des Programms „Kreatives Europa“ mit knapp 1,8 Mrd. Euro insbesondere unter Berücksichtigung der Kosteninflation im Zeitraum 2014 bis 2020?

26

Handelt es sich dabei um zusätzliche finanzielle Mittel, d. h. um einen Mittelaufwuchs gegenüber der bisherigen finanziellen Ausstattung der Programme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus oder werden Mittel aus anderen Programmlinien verschoben?

27

Wie sollen die Mittel für das Programm „Kreatives Europa“ auf die einzelnen Bereiche Kultur, Medien sowie Kultur- und Kreativwirtschaft im Detail verteilt werden, und wie verbindlich sind die Vorgaben zur Mittelverteilung geregelt?

28

Erachtet es die Bundesregierung für notwendig, dass innerhalb des Verordnungsvorschlags (KOM(2011) 785 endg.) verbindliche Mittelzuweisungen auf die darin genannten drei Aktionsbereiche erfolgen? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Europäische Kommission den Vorschlag für „Kreatives Europa“ in Form einer Verordnung unterbreitet hat und nicht – was auch möglich gewesen wäre – in Form eines Beschlusses? Was folgt daraus hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates und hinsichtlich der mitgliedstaatlichen Umsetzung?

30

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Stellungnahme zum Programm „Kreatives Europa“ die Positionen und Stellungnahmen der anderen föderalen Ebenen (Länder und Kommunen) und zivilgesellschaftlicher Institutionen und Organisationen?

31

Wie ist der Stand der Umsetzung der drei Ziele der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (die Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs, die Förderung der Kulturwirtschaft und die Förderung des Beitrags der Kultur zu den internationalen Beziehungen der EU) bezogen auf Deutschland?

32

Welchen Beitrag hat die Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung geleistet?

33

In welcher Form wurde dabei den Zielen der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ Rechnung getragen?

34

In welcher Form wurde der Beitrag und die Dimension der Kultur in den internationalen Beziehungen gefördert, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse?

35

Wie bewertet die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU, und wie bewertet die Bundesregierung die darin formulierten Forderungen an die Europäische Kommission, insbesondere die nach einer kohärenten Strategie für Kultur und kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU?

36

Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission empfohlene „Offene Koordinierungsmethode“ sowie den strukturierten Dialog sowohl im Hinblick auf die Umsetzung der „Mitteilung der Europäischen Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ als auch zukünftige Formen der Zusammenarbeit im Kulturbereich?

Berlin, den 7. März 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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