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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten vor dem Hintergrund des Wasserkonflikts in der Region (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712)

Lage des Wassersektors in den besetzten palästinensischen Gebieten, israelisch-palästinensischer Konflikt um den Zugang und die Verteilung der Wasservorkommen, Umgang mit geklärtem und wiederverwendetem Abwasser, Bohrung von Brunnen, Genehmigungserteilungen durch Israel, Brunnenprojekte, Evaluierungen zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Finanzmittel, Recht der palästinensischen Bevölkerung auf Wasser, zusätzliche Rohrwasserentnahmen durch die palästinensischen Behörden, Wasserversorgung Israels<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

02.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/899214. 03. 2012

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten vor dem Hintergrund des Wasserkonflikts in der Region

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Dagmar Enkelmann, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712)

In der Kleinen Anfrage zum Thema „Deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten vor dem Hintergrund des Wasserkonflikts in der Region“ (Bundestagsdrucksache 17/8422) vom 20. Januar 2012 hat die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung bereits ausführlich zu den Details der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten befragt. Da die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/8712) jedoch zum Teil ausweichend bzw. einige Fragen gar nicht beantwortet wurden und weil sich aus den Antworten weitere Fragen ergeben haben, wird diese Kleine Anfrage zur Klärung noch offener Sachverhalte gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Warum sind die im Zusammenhang mit dem Brunnenprojekt El Hizme angeführten hydrologischen Untersuchungen von Dr. Amer Marei der Al-Quds University aus dem Jahr 2000 und eines weiteren hydrologischen Gutachtens nicht öffentlich zugängig?

2

Von welchen Probebohrungen des United States Agency for International Development (USAID), die die Ergebnisse der Studie unterstützen, spricht die Bundesregierung in Bezug auf den El Hizme Brunnen genau (bitte genauen Namen und Standort des Bohrpunktes nennen), in welchem Jahr wurden die Bohrungen durchgeführt, und wie wurden die Ergebnisse der Bohrungen festgehalten (bitte Bericht/Studie nennen und gegebenenfalls anhängen)?

3

Inwiefern wird – wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712 behauptet – die Preisgestaltung für geklärtes und wiederverwendetes Abwasser durch die lokale Landwirtschaft im Rahmen der Projekte bearbeitet?

4

Inwiefern erachtet die Bundesregierung ihre Aussage in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712, dass geklärtes und wiederverwertetes Abwasser von palästinensischer Seite subventioniert werden könnte, angesichts der palästinensischen Haushaltslage und der Abhängigkeit von Entwicklungsgeldern, als realistisch?

5

Wie begründet die Bundesregierung, dass die als erfolgreich dargestellten Projekte SMART (Sustainable Management of Available Water Resources with Innovative Technologies) und GLOWA (Globaler Wandel des Wasserkreislaufs) nach Ende der Projektlaufzeit nicht fortgeführt werden sollen?

6

Welche Evaluierungen zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten wurden im Zeitraum der letzten zehn Jahre durchgeführt (bitte den genauen Titel, Zeitpunkt, Verfasser, Link zu den Studien angeben)?

7

Welche Berichte, Studien oder Evaluierungen belegen die Behauptung der Bundesregierung, durch die Implementierung von Infrastrukturprojekten im C-Gebiet der Westbank und in Gaza die Entwicklung im palästinensischen Wassersektor positiv beeinflusst zu haben (bitte den genauen Titel, Zeitpunkt, Verfasser, Link zu den Studien angeben)?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, ihrem auf der Geberkonferenz für Palästina 2007 in Paris gegebenen Versprechen, Mittel für dringend benötigte Infrastrukturmaßnahmen gerade im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Umfang von 200 Mio. Euro über einen Zeitraum von drei Jahren bereitzustellen, nachgekommen zu sein, obwohl sie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712 angibt, dass die bilaterale deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den besetzten palästinensischen Gebieten jährlich lediglich 40 bis 50 Mio. Euro beträgt?

Sind die in Paris versprochenen Gelder zusätzlich zu den Mitteln geflossen, die die bilaterale deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit regelmäßig jährlich leistet?

Wie genau wurden diese Gelder ausgegeben (bitte detaillierte Auflistung)?

9

Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort zu Frage 6a auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712, dass kein Zusammenhang zwischen den Ineffizienzen in der israelischen Wassernutzung und durchgeführten Entwicklungsvorhaben besteht, vor dem Hintergrund deutscher Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zum nachhaltigen Wassermanagement im Jordanbecken, die nicht zuletzt wegen der Übernutzung des Wassers aus dem Jordanbecken seitens Israels notwendig werden?

10

Erachtet die Bundesregierung die Interimsvereinbarung zur Verteilung der Ressource Wasser als ausreichend für die Sicherstellung der ausreichenden Trinkwasserversorgung in den besetzten palästinensischen Gebieten?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Israel in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten seinen Rechten und Pflichten als Besatzungsmacht nach dem Humanitären Völkerrecht, insbesondere der IV. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten, nachkommt und die Versorgung der Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten mit sauberem Trinkwasser sicherstellt?

12

In welcher Form, wann und bei welcher Gelegenheit (bitte genaue Angaben) hat die Bundesregierung – wie in den Antworten zu den Fragen 5 und 7 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712 behauptet – bei der israelischen Regierung eingefordert, die im Osloer Abkommen getroffenen Interimsvereinbarungen zur Verteilung der Ressource Wasser einzuhalten?

13

Was genau versteht die Bundesregierung unter ihrer in der zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712 getroffenen Aussage, keine „aktive Opposition“ gegenüber zusätzlichen Rohrwasserentnahmen durch die palästinensischen Behörden betrieben zu haben?

14

In welcher Form, wann und bei welcher Gelegenheit (bitte genaue Angaben) hat die Bundesregierung sich aktiv bei den israelischen Behörden für zusätzliche Rohrwasserentnahmen durch die palästinensischen Behörden eingesetzt?

15

Wie bewertet die Bundesregierung den drastischen Rückgang der bewässerten Flächen der palästinensischen Landwirtschaft (als Folge der Beschränkungen ist der Umfang der bewässerten Flächen der palästinensischen Landwirtschaft von 32 200 Hektar im Jahre 1970 auf 10 130 Hektar im Jahr 1984 zurückgegangen)?

16

Inwiefern gehen die Ineffizienzen im palästinensischen Wassersektor nach Auffassung der Bundesregierung auf Beschränkungen, die der palästinensischen Seite durch die israelische Regierung auferlegt werden, zurück?

17

Kommt der Staat Israel nach Auffassung der Bundesregierung seiner Verpflichtung nach, das Recht auf Wasser der palästinensischen Bevölkerung durchzusetzen?

18

Ist die Aussage der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712, dass es sich bei der Feststellung des Internationalen Gerichtshofs, dass der Verlauf der israelischen Sperranlagen gegen internationales Recht verstößt, nicht um ein Urteil, sondern ein Gutachten handle und diese völkerrechtlich nicht verbindlich seien, dahingehend verstehen, dass Gutachten des Internationalen Gerichtshofs nach Auffassung der Bundesregierung generell nicht beachtet werden müssen?

19

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass der Weigerung Israels, den Zugang und die Verteilung der Wasservorkommen in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verhandeln, keinen negativen Einfluss auf die Fortsetzung der Verhandlungen zwischen Israel und Palästina hat?

20

Welchen Stellenwert hat die Klärung des Zugangs und der Verteilung der Wasservorkommen in den besetzten palästinensischen Gebieten nach Auffassung der Bundesregierung für die palästinensische Autonomiebehörde?

21

Welchen Stellenwert hat die Klärung des Zugangs und der Verteilung der Wasservorkommen in den besetzten palästinensischen Gebieten nach Auffassung der Bundesregierung für die israelische Regierung?

22

Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung, in einer zwischen den beiden Staaten Israel und Palästina ausgehandelten Lösung des permanenten Status, die Frage des Zugangs zu den Trinkwasserquellen innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete sowie die damit verbundene Frage der Siedlungen geregelt werden?

23

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Kontrolle des israelischen Zugangs zu den Trinkwasserquellen innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete Sache der israelischen Geheimdienste ist?

24

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Israel seine Versorgung mit Wasser auch ohne Rückgriff auf die in den besetzten palästinensischen Gebieten liegenden Wasserquellen sichern kann?

25

Wie ist im Zusammenhang mit der Nutzung der Wasserressourcen die Haltung der Bundesregierung dazu, dass die israelische Regierung darauf beharrt, auch bei einer endgültigen Lösung auf keinen Fall zu den Grenzen von 1967 zurückzukehren und die zur ,,Zone C“ gehörigen Gebiete bei der sogenannten permanenten Lösung zu annektieren?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass der übergeordnete Konflikt zwischen Israel und Palästina ohne eine Lösung des Wasserkonfliktes nicht beigelegt werden kann, da eine Trennung der israelischen und palästinensischen Gebiete in Bezug auf den Zugang zu Wasser für Israel nicht praktikabel ist?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass nach der Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel, nach der alle dortigen Wasserquellen zu israelischem Staatsbesitz erklärt und dem Militärkommandeur bzw. später der Militärverwaltung unterstellt wurden, jegliche Entwicklung der Grundwassernutzung durch die palästinensische Bevölkerung verhindert wurde?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Israel seit 1967 nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren von landwirtschaftlichen Brunnen zur Bewässerung gegeben hat?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Israel seit 1967 nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren eines neuen Brunnens im größten, ergiebigsten und frischesten Grundwasserleiter, dem westlichen Berg-Aquifer, gegeben hat – und zwar weder für Trinkwasser noch für Nutzwasser für landwirtschaftliche Zwecke etc.?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass gegenwärtig rund 160 vorhandene – und nach israelischer Auslegung „legale“ – palästinensische Brunnen stillstehen, weil sie dringender Reparatur bedürfen und Israel hierfür keine Bewilligungen erteilt?

Berlin, den 13. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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