Pläne der Bundesregierung für eine Neuordnung der Küstenwachfunktionen
der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Garrelt Duin, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Hubertus Heil (Peine), Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Lars Klingbeil, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Florian Pronold, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Carsten Sieling, Sonja Steffen, Kerstin Tack, Franz Thönnes, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenzuführen mit dem langfristigen Ziel, eine Nationale Küstenwache aufzubauen. Dazu hat sie im November 2010 eine Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ eingerichtet, deren Ergebnisse für Anfang 2012 angekündigt wurden.
Die Staatssekretäre der beteiligten Bundesministerien haben sich vor diesem Hintergrund am 23. Februar 2012 auf Eckpunkte für ein weiteres Vorgehen in Sachen Küstenwache des Bundes geeinigt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen39
Hat die Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ inzwischen ihre Arbeit beendet, und welches sind die konkreten Ergebnisse in Bezug auf die Wahrnehmung der Küstenwachfunktionen durch die im Maritimen Sicherheitszentrum (MSZ) vertretenen Bundesbehörden sowie die Prozesse und die Organisation im Netzwerk Maritimes Sicherheitszentrum?
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung auf der Basis dieser Ergebnisse Anpassungsbedarf in Bezug auf die Küstenwachaufgaben?
Welche Bundesbehörden sind derzeit mit eigenen Schiffen und eigener Zuständigkeit auf See präsent, und auf welche rechtlichen Grundlagen gründet sich ihre Aufgabenwahrnehmung?
Welches sollen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Bestandteile eines gemeinsamen Konzeptes der Bundesbehörden für die Aufgabenwahrnehmung auf See sein, das in den am 27. Februar 2012 in Cuxhaven präsentierten Eckpunkten der beteiligten Bundesministerien zum weiteren Vorgehen in Sachen Küstenwache angekündigt worden ist?
Wann soll dieses Konzept nach jetziger Planung vorliegen, und welches Bundesressort wird die Federführung bei der Erarbeitung des Konzeptes übernehmen?
Welche konkreten Aufgaben soll die „Bundesleitstelle aller auf See tätigen Bundesbehörden“ erfüllen, die in den oben benannten Eckpunkten angekündigt wird, und bis zu welchem Zeitpunkt soll diese nach jetziger Planung eingerichtet werden?
In welche Ressortzuständigkeit wird die neu einzurichtende Bundesleitstelle fallen?
Welche zusätzlichen Kapazitäten sind für die Einrichtung dieser neuen Bundesleitstelle nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich (bitte nach Planstellen/Stellen sowie Finanzmittel aufschlüsseln), und inwieweit ist dies durch die Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ geprüft worden?
In welcher Form soll die Bundesleitstelle in die Führungsstrukturen des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) eingebunden werden, und wie wird eine Abgrenzung ihrer Kompetenzen zu den bereits bestehenden polizeilichen und zivilen Sicherheitsstrukturen erfolgen, die im MSZ zusammengeführt sind?
Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrem Plan fest, die Vollzugsaufgaben des Bundes auf See bei der Bundespolizei zu bündeln, wie dies im Eckpunktepapier des Bundesministerium des Innern (BMI) „Küstenwache des Bundes“ vom März 2010 vorgesehen ist?
Hält die Bundesregierung an der im Eckpunktepapier des BMI angekündigten Übertragung der originären Zuständigkeit für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) auf die Bundespolizei fest, und wenn ja, welche Rolle soll die WSV künftig im Kontext der geplanten „Küstenwache des Bundes“ übernehmen?
Inwieweit wird dies mit einer Übertragung bisheriger Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) an das BMI einhergehen, und wie begründet die Bundesregierung dies?
Wie will die Bundesregierung in diesem Falle sicherstellen, dass das BMVBS auch künftig in der Lage ist, zugunsten der verkehrlichen Sicherheitsinteressen, Anforderungen an den schifffahrtspolizeilichen Vollzug zu formulieren, und inwieweit erwartet sie nachteilige Auswirkungen auf die Qualitätssicherung bei der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs?
Wie soll künftig das Havariekommando in die Neustrukturierung eingebunden werden?
Wie sollen die Schnittstellen zu den Wasserschutzpolizeien der Länder künftig gestaltet und optimiert werden?
Welche Funktion soll künftig der „Point of Contact“ übernehmen bzw. inwieweit werden seine Aufgaben künftig von der neu einzurichtenden Leitstelle der Küstenwache übernommen, wie es das Eckpunktepapier des BMI vorsieht?
Wird die Zuständigkeit für den „Point of Contact“ weiterhin bei der WSV verbleiben?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der jetzt geplanten Neuordnung der Küstenwachfunktionen einen Widerspruch zu der Einschätzung vom Bundesrechnungshof und der Konferenz der Innenminister der norddeutschen Küstenländer, die die Einrichtung eines MSZ in den Jahren 2009 bzw. 2008 als zielführend zur Lösung der sicherheitspolitischen Herausforderungen auf See bewertet haben?
Welche gesetzlichen Grundlagen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung geändert werden, um die geplante Bundesleitstelle aller auf See tätigen Bundesbehörden einrichten zu können, und an welchen Stellen ist für die rechtliche Anpassung die Zustimmung des Bundesrates erforderlich?
Welche Aufgaben sind konkret mit dem gemeinsamen Führen der Schiffe von Bundespolizei, Zollverwaltung, Fischereiaufsicht und WSV verbunden?
Über wie viele Schiffe verfügen die Bundesbehörden mit eigener Zuständigkeit auf See im Einzelnen, und wie hat sich die Zahl dieser seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Um welche Art von Schiffen handelt es sich dabei (bitte nach Behörden aufschlüsseln), und von welcher Stelle aus werden diese Behördenschiffe bisher geführt?
Wie viele Beschäftigte sind auf den bislang eingesetzten Schiffen der oben genannten Bundesbehörden sowie in den zuständigen Leitstellen tätig?
Hält die Bundesregierung an dem Plan fest, die Leitstellen des Zolls und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) künftig einzusparen, wie dies im Eckpunktepapier des BMI vorgesehen ist, und welche Pläne hat sie für die Leitstelle der Wasserschutzpolizei, die ebenfalls im MSZ untergebracht ist?
Plant die Bundesregierung, die Zahl der bisher von den oben genannten Bundesbehörden geführten Schiffe künftig zu verringern, und wenn ja, wie begründet sie dies?
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Einsatz gemischter Besatzungen auf die Fischereiaufsicht und die WSV ausgeweitet werden, und wie begründet die Bundesregierung ihren Plan?
Auf welche Aufgabenbereiche soll sich der Einsatz gemischter Besatzungen erstrecken, und welches Gebiet soll der gemeinsame maritime Einsatzraum der Bundesbehörden nach derzeitiger Planung umfassen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die Bundespolizei- und Zollfahrzeuge für wesentliche Kernaufgaben der Strom- und Schifffahrtspolizei nicht eignen (etwa Notschleppen, Tonnenlegen) und die Schiffe der WSV zudem aufgrund eines engen Jahresplanes hinsichtlich ihrer Kernaufgaben für allgemeinpolizeiliche Aufgaben nicht zur Verfügung stehen?
Inwieweit hat die Bundesregierung bzw. die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ diese Aspekte untersucht?
Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung eine abgestimmte, einheitliche Bedarfsermittlung der oben genannten Bundesbehörden im Bereich der Küstenwachfunktionen möglich, wenn die WSV „faktisch kaum schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben“ wahrnimmt, wie es im Eckpunktepapier des BMI formuliert ist?
Hat die Bundesregierung den Einsatz gemischter Besatzungen von Zoll und Bundespolizei in Nord- und Ostsee bereits evaluiert, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
Wie viele Ausbildungsplätze stehen in den oben genannten Bereichen seit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Errichtung des MSZ im Jahr 2004 in welchen Ausbildungsgängen zur Verfügung, und wie viele wurden mit welchen Abschlüssen erfolgreich abgeschlossen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden in diesem Zeitraum entwickelt?
Welche Bereiche der maritimen Aus- und Fortbildung einschließlich der Nachwuchsgewinnung sollen nach den Plänen der Bundesregierung genau zusammengeführt werden, und in welchem Umfang will die Bundesregierung die bestehenden Ausbildungskapazitäten erhalten?
Inwieweit sind die Aufgaben der oben genannten Bundesbehörden nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich Ausbildungsanforderungen, operativen Einsatzanforderungen an das Personal sowie Einsatzstruktur homogen?
Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung bei den derzeit eingesetzten Behördenschiffen mit einem Ersatzbedarf, und wie stellen sich die Kosten für Anschaffung und Bereitstellung der Schiffe dar?
In welchen Bereichen erscheint eine Zentralisierung der Bereederung nach Einschätzung der Bundesregierung als sinnvoll, und welche Wirtschaftlichkeitsberechnungen legt sie dabei zugrunde?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Verbandes Deutscher Reeder (VDR), die private Bereederung der Schiffe im Geschäftsbereich des BMVBS sowie des Bundesministeriums der Verteidigung weiter auszubauen, und inwieweit plant sie künftig eine Beteiligung der privaten Wirtschaft bei der Bereederung der Behördenschiffe?
Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Ergebnisse einer durch den VDR bei der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG in Auftrag gegebenen Studie zur Bereederung von Behördenschiffen durch die Schifffahrtsunternehmen?