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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Legalisierung von privaten bewaffneten Sicherheits- und Militärdienstleistern

Einsatz von sogenannten &quot;Privaten Bewaffneten Sicherheitsfirmen&quot; (PBS) an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge vor dem Hintergrund eines derzeit geplanten Gesetzentwurfs: Rechtsgrundlage, Befugnisse der PBS sowie deren Folgen, hoheitliche Aufgaben, Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, Ausbildungs- und Zertifizierungsverfahren, Bewaffnung, Anwendung von Gewalt und Waffeneinsatz, Prinzip der Verhältnismäßigkeit, Abwehr von Piraterieangriffen und Umgang mit festgenommenen mutmaßlichen Seepiraten, Haftung für das Verhalten der PBS<br /> (insgesamt 53 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

11.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/912423. 03. 2012

Legalisierung von privaten bewaffneten Sicherheits- und Militärdienstleistern

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Koch, Jan Korte, Stefan Liebich, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, der den Einsatz von „Privaten Bewaffneten Sicherheitsfirmen“ (PBS) an Bord von Schiffen ermöglichen soll, die unter deutscher Flagge fahren. Die Entscheidung der Bundesregierung kommt zu einer Zeit, in der unter anderem das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und die Vereinten Nationen versuchen, angesichts der vielen negativen Erfahrungen mit bewaffneten Sicherheits- und Militärdienstleistern, z. B. in Angola, Sierra Leone oder Irak, die Risiken, die mit dieser Art von Dienstleistung verbunden sind, einzudämmen. Die Initiative der Bundesregierung läuft auf das genaue Gegenteil hinaus. Mit dieser Initiative würde erstmals in Deutschland der Einsatz von bewaffneten Militär- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmen außerhalb Deutschlands legalisiert werden. Diese Unternehmen würden ihre Waffen dann nicht im Auftrag und unter Kontrolle der Bundesregierung einsetzen, sondern im Auftrag und im Interesse von anderen Unternehmen. Damit unterläuft die Bundesregierung sämtliche Bemühungen auf internationaler Ebene die Rolle von Söldnern und militärischen Dienstleistern zu beschränken.

Der Ansatz, die Sicherheit des Seeverkehrs außerhalb Deutschlands durch private Sicherheitsunternehmen bzw. Söldner, die für Geld bereit sind Schiffe mit Waffengewalt zu sichern, wirft eine Reihe von Fragen auf, denen die Bundesregierung bisher ausgewichen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen53

1

Wie viele Schiffe umfassen die Handelsflotten der deutschen Reedereien, und unter den Flaggen welcher Staaten fahren diese Schiffe?

2

Wie viele Handelsschiffe fahren gegenwärtig unter deutscher Flagge?

3

Wie viele Handelsschiffe unter deutscher Flagge haben in den letzten fünf Jahren das Einsatzgebiet der EU-Militäroperation Atalanta durchquert (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?

4

Wie viele Handelsschiffe unter deutscher Flagge befinden sich im Durchschnitt zu jedem Zeitpunkt im Einsatzgebiet der EU-Militäroperation Atalanta?

5

Wie viele Fischereifahrzeuge für die große Hochseefischerei gehören deutschen Unternehmen, und unter den Flaggen welcher Staaten fahren diese Schiffe?

6

Wie viele deutsche Reedereien setzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits bewaffnete Sicherheitsdienste an Bord ihrer Schiffe ein, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung in den letzten Jahren?

7

Auf wie vielen Schiffen unter deutscher Flagge werden derzeit wie viele bewaffnete Sicherheitskräfte eingesetzt (bitte mit Nennung des jeweiligen Unternehmens)?

8

Auf wie vielen Schiffen deutscher Reeder, die nicht unter deutscher Flagge fahren, werden derzeit wie viele bewaffnete Sicherheitskräfte eingesetzt (bitte mit Nennung des jeweiligen Unternehmens)?

9

Welche Nationalität hat das Sicherheitspersonal, das bislang auf Schiffen der deutschen Reeder eingesetzt worden ist?

10

Welche Waffen werden von den bewaffneten Sicherheitsdiensten an Bord von Schiffen deutscher Reedereien mitgeführt?

11

Auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Umständen dürfen diese bewaffneten Sicherheitsdienste, die auf Schiffen unter deutscher Flagge eingesetzt werden, derzeit an Bord Gewalt anwenden, und welche Vorschriften müssen bei dem Einsatz von Gewalt beachtet werden?

12

Welche Art der Bewaffnung für diese Sicherheitsdienste ist gegenwärtig nach deutschen Gesetzen erlaubt (bitte unter Auflistung der Waffenkategorien)?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bislang gesammelt über den Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen auf Schiffen zur Abwehr von Piratenangriffen?

14

Falls keine Erkenntnisse gesammelt worden sind, warum nicht?

15

Hält die Bundesregierung einen solchen Einsatz für notwendig und wünschenswert?

16

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bewaffnetes Sicherheitspersonal an Bord von Schiffen deutscher Reedereien von Schusswaffen Gebrauch gemacht haben und andere Menschen verletzt oder getötet haben?

Wenn ja, was waren jeweils die Umstände des Waffengebrauchs?

17

Welche Vorschriften existieren für die Meldung von Waffeneinsatz auf Schiffen deutscher Reedereien?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Waffeneinsatz von Privatpersonen und Personal von Sicherheitsunternehmen an Bord von Schiffen deutscher Reedereien zumindest zu einem Ermittlungsverfahren führen muss, und

wenn ja, wie wurde dies bislang gewährleistet;

wenn nicht, warum nicht?

19

Wie soll das Zertifizierungsverfahren für den Einsatz von privaten bewaffneten Sicherheitskräften gegenwärtig nach Vorstellung der Bundesregierung aussehen, und welche Regierungsbehörden sollen daran beteiligt werden?

20

Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung derzeit an, um einheitliche Ausbildungsstandards von „Privaten Bewaffneten Sicherheitskräften“ (PBS) für die Begleitung von Schiffen unter deutscher Flagge festzulegen und zu überwachen?

21

Welche Bundesministerien und Behörden sollen an der Ausbildung beteiligt sein?

22

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Durchführung der Ausbildung und des Zertifizierungsverfahrens?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass im Falle der Beteiligung der Bundespolizei im Rahmen des Ausbildungsverfahrens auch ein Knowhow-Transfer an private Unternehmen stattfindet?

24

Inwiefern wird bei den Zulassungs- bzw. Zertifizierungsverfahren geprüft, ob das Unternehmen

aufgrund anderer Verträge oder der Einbindung in andere Unternehmensstrukturen (z. B. durch Joint Ventures oder Tochtergesellschaften) in einem Interessenskonflikt steht;

in der Vergangenheit direkt oder indirekt an der unrechtmäßigen Tötung oder Verletzung von Personen beteiligt war;

Personal einsetzt, welches in der Vergangenheit an Verbrechen beteiligt war?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass die zugelassenen bzw. zertifizierten Unternehmen sowohl Personalrekrutierung, Waffenbeschaffung und -transport als auch andere organisatorische Aufgaben an andere Firmen auslagern?

26

Wie will die Bundesregierung in diesen Fällen gewährleisten, dass das Personal den vereinbarten Kriterien entspricht, und wie sollen Verstöße dieser Personen gegen deutsche Vorschriften und Gesetze durch nichtdeutsche Staatsbürger und ausländische Unternehmen geahndet werden?

27

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass bei den Einsätzen von PBS auf Schiffen unter deutscher Flagge die rechtlichen Bestimmungen zum Einsatz von Gewalt gegen Dritte eingehalten werden, und über welche Instrumentarien verfügt die Bundesregierung, zeitnah ein Ermittlungsverfahren durchzuführen und mutmaßliche Straftäter in Gewahrsam zu nehmen?

28

Welche Maßnahmen zur wirksamen und verhältnismäßigen Abwehr von Piratenangriffen sollen den PBS auf deutschen Schiffen erlaubt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen diese jeweils?

29

Sollen PBS auch Gewaltmaßnahmen zur vorbeugenden Verteidigung ergreifen dürfen?

30

Dürfen die PBS diese Maßnahmen nur in internationalen Gewässern anwenden oder auch in den Küstengewässern souveräner Staaten, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

31

Wer darf diese Maßnahmen anordnen, und wie soll gewährleistet werden, dass er für diese Entscheidung qualifiziert ist?

32

Welche Rolle soll bei diesen Prozessen der Kapitän des Schiffes spielen, und wie wird gewährleistet, dass er für diese Aufgaben ausreichend vorbereitet ist?

33

Sollen die PBS nach Auffassung der Bundesregierung auch mit hoheitlichen Aufgaben beliehen werden, und darf der Kapitän Aufgaben an die PBS übertragen?

34

Inwieweit wird das Einsatzspektrum von Gewaltmitteln durch PBS an Bord von Schiffen durch das sogenannte Jedermannsrecht (§ 127 Absatz 1 der Strafprozessordnung) abgedeckt?

35

Hält die Bundesregierung eine Neuregelung der Strafprozessordnung für notwendig?

36

Welche Art der Bewaffnung soll in Zukunft den zertifizierten PBS zur Verfügung stehen, und welche Konsequenzen hat dies für das Genehmigungsverfahren für die Verbringung dieser Waffen gemäß dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz?

37

Wie soll die Kontrolle darüber gewährleistet werden, dass die von PBS ins Ausland verbrachten Waffen auch wieder zurück nach Deutschland gebracht werden?

38

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung alle Schiffe unter deutscher Flagge das Recht auf den Einsatz von PBS an Bord haben, wie z. B. auch die Fischereiflotten oder Kreuzfahrtschiffe, oder soll das Recht nur auf Frachtschiffe beschränkt bleiben (bitte mit Begründung)?

39

Welche Unterstützungsverpflichtung hat die Bundeswehr für in Not geratene Angestellte von PBS an Bord von Schiffen?

40

Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung berechtigt sein, im konkreten Fall den PBS den Befehl bzw. die Erlaubnis für die Anwendung von Gewalt an Bord eines Schiffes zu geben?

41

Wer trägt die rechtliche Verantwortung für den Einsatz von Waffen an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge, und wer übernimmt die Haftung für das Verhalten der PBS auf diesen Schiffen auch gegenüber Dritten?

42

Wer haftet bei Verstößen der PBS gegen die Gesetze des Flaggenstaates oder des Küstenstaates im Hinblick (z. B. Waffengesetze) und bei Ladungs- und Personenschäden?

43

Dürfen die PBS mutmaßliche Piraten festnehmen bzw. an Bord festhalten, und wenn ja, welche rechtlichen Bestimmungen gelten für die Behandlung der Gefangenen an Bord?

44

Unter welchen Bedingungen dürfen von PBS festgesetzte mutmaßliche Piraten an welche Dritte ausgehändigt werden?

45

Welche Möglichkeiten haben Personen, die von PBS verletzt worden sind, oder deren Boote durch die PBS zerstört worden sind, und die Angehörigen von durch PBS getöteten Personen, vor deutschen Gerichten ein Verfahren gegen die deutschen Reeder, das PBS und die im konkreten Fall verantwortlichen Personen anzustrengen, und wer ist gegebenenfalls für die Haftung und Zahlung von Entschädigungen verantwortlich?

46

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass PBS aufgrund der besonderen Umstände der Seefahrt in einem weitgehend kontrollfreien Raum agieren können, der sogar eine nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens erschwert?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

47

Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer verpflichtenden Videodokumentation für die PBS-Einsätze?

48

Gilt nach Auffassung der Bundesregierung auch auf Hoher See an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung von Gewaltmitteln, und wenn ja, gilt dies auch für PBS, und wie will die Bundesregierung dies kontrollieren?

49

Inwiefern unterscheiden sich die Grundlagen von Bundeswehrpersonal, Polizeipersonal und privaten Sicherheitskräften beim Einsatz von Gewalt auf Hoher See?

50

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für PBS die restriktivsten Regeln gelten sollten, die auch für Wachpersonal in Deutschland gelten, und wenn ja, wie soll dies gewährleistet werden, wenn nicht, warum nicht?

51

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass mit der Zulassung von PBS auf Schiffen ein Präzedenzfall geschaffen wird für die weitere Legalisierung dieser Art von bewaffneten Einsätzen privater Unternehmen an Land?

52

Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf angesichts der Tatsache, dass deutsche Reedereien ohne jegliche Kontrolle der Bundesregierung auf ihren Schiffen, die nicht unter deutscher Flagge fahren, bewaffnetes Sicherheitspersonal einsetzen dürfen?

53

Wer haftet für das Fehlverhalten des bewaffneten Sicherheitspersonals an Bord von Schiffen deutscher Reedereien, die nicht unter deutscher Flagge fahren?

Berlin, den 23. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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