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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer

Angestrebte Änderungen am vorgelegten EU-Richtlinienentwurf, zu erwartende Abwanderungserscheinungen und Umgehungsversuche, Wirkung auf den Hochfrequenzhandel, Verfahrensfragen, Nichtdurchführbarkeit unbesteuerter Finanztransaktionen nach dem britischen Stempelprinzip, Kombination von Ausgabe- und Ansässigkeitsprinzip, Bemessungsgrundlagen und Mindeststeuersätze, Behandlung von Derivaten, Swaps und Devisenspottransaktionen<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/916327. 03. 2012

Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer

der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 28. September 2011 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine „Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG“ (nachfolgend Kommissionsentwurf genannt) vorgelegt. Darin werden die wesentlichen Modalitäten für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer festgelegt.

Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien treten für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer ein. Der Kommissionsentwurf ist die zentrale Referenz, um über die konkrete Ausgestaltung einer EU-weiten oder teileuropäischen Steuer zu diskutieren. Für ein optimales Steuerdesign sind verschiedene Aspekte genauer zu betrachten, etwa die Steuerbasis, die Steuersätze und Maßnahmen gegen Steuervermeidung.

Neben dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Ansässigkeitsprinzip (Besteuerung nach dem Sitzland der Transaktionsparteien) wurde von verschiedenen Seiten zuletzt das Ausgabeprinzip (Besteuerung von Transaktionen mit Finanzprodukten, die durch EU-ansässige juristische Personen emittiert wurden) verstärkt in die Diskussion eingebracht. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON-Ausschuss) des Europäischen Parlaments hat sich beispielsweise am 29. Februar 2012 für eine Kombination des Ansässigkeitsprinzips mit dem Ausgabeprinzip ausgesprochen. Umgehungsmöglichkeiten sollen nach Willen des ECON-Ausschusses des Europäischen Parlaments dadurch verringert werden, dass Finanztransaktionen wie bei der britischen Stempelsteuer erst mit Zahlung der Steuer Rechtskraft erhalten (nachfolgend Stempelprinzip genannt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Für welche Änderungen am Kommissionsentwurf setzt sich die Bundesregierung vorrangig ein?

2

Sind nach Ansicht der Bundesregierung bei Umsetzung des Kommissionsentwurfs ähnliche Abwanderungserscheinungen zu erwarten wie bei der früheren schwedischen Börsenumsatzsteuer?

3

Welche Wirkung wird die Finanztransaktionssteuer bei der Umsetzung des Kommissionsentwurfs nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Hochfrequenzhandel in der EU haben?

4

Wie schätzt die Bundesregierung den Umfang von Abwanderungen zwecks Steuervermeidung ein, wenn eine nach dem Kommissionsentwurf ausgestaltete Finanztransaktionssteuer unterstellt wird?

5

Welche zusätzlichen Maßnahmen gegen Steuervermeidung hält die Bundesregierung bei der EU-Richtlinie für erforderlich?

6

Welche zusätzlichen Maßnahmen gegen Steuervermeidung hält die Bundesregierung bei der späteren Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht für erforderlich?

7

Setzt sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Finanztransaktionssteuer für eine Besteuerung nach dem Reverse-Charge-Verfahren ein (bitte mit Begründung)?

8

Setzt sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Finanztransaktionssteuer für eine steuerschuldnerische Haftung aller Zwischenhändler in der Transaktionskette ein (bitte mit Begründung)?

9

Setzt sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Finanztransaktionssteuer für eine Gruppenbesteuerung ein (bitte mit Begründung)?

10

Wird sich die Bundesregierung für eine andere Möglichkeit einsetzen, von EU-ansässigen Muttergesellschaften ausgelagerte außereuropäische Töchter steuerpflichtig zu machen, und wenn ja, wie genau?

11

Setzt sich die Bundesregierung für eine Nichtdurchführbarkeit unbesteuerter Finanztransaktionen (Stempelprinzip), wie sie im britischen Stempelsteuersystem vorgesehen ist, ein?

12

Welche deutschen Gesetze müssten bei Einführung des Stempelprinzips angepasst werden?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Stempelprinzips für Derivate?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des ECON-Ausschusses des Europäischen Parlaments, dass ein unbesteuertes Finanzprodukt nicht für ein zentrales Clearing in Frage käme?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des ECON-Ausschusses des Europäischen Parlaments, dass ein unbesteuertes Finanzprodukt nicht bei den Eigenkapitalanforderungen nach CRD IV (CRD = Capital Requirements Directive) anerkannt werden solle?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Kopie der britischen Stempelsteuer im nationalen Alleingang aus europarechtlichen Gesichtspunkten?

17

Welches Aufkommen würde eine Kopie der britischen Stempelsteuer in Deutschland erbringen?

18

Wird sich die Bundesregierung für eine Kombination von Ausgabe- und Ansässigkeitsprinzip einsetzen, um eine möglichst breite Steuerbasis zu erreichen?

19

Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines europäischen Zentralverwahrers nach Vorbild der britischen CREST?

20

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die mit der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) und European Market Infrastructure Regulation (EMIR) geplanten Berichtspflichten ausreichend, um sämtliche Transaktionen von EU-Ansässigen weltweit erfassen und damit besteuern zu können?

21

Hält die Bundesregierung die Nutzung der elektronischen Plattformen zum Zahlungsausgleich wie CLS Bank, TARGET (Trans-European Automated Realtime Gross Settlement Express Transfer System) etc. oder des Informationssystems SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) für die Erhebung geeignet, und um Umgehungsversuche zu verhindern?

22

Hält die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Mindeststeuersätze in Zusammenhang mit den jeweils vorgeschlagenen Bemessungsgrundlagen für angemessen?

23

Hält die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bemessungsgrundlage für Derivate (Nominalbetrag) für angemessen?

24

Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Multiplikationsmöglichkeit bei Swaps als Maßnahme zur offensichtlichen Steuerumgehung unterbinden (Nominalbetrag wird durch einen willkürlich großen Faktor geteilt, während alle Zahlungen mit diesem Faktor multipliziert werden)?

25

Wird sich die Bundesregierung für höhere Steuersätze auf OTC-Geschäfte (OTC = Over the Counter) einsetzen, um Anreize für eine Abwicklung über stärker regulierte Handelsplätze zu schaffen?

26

Setzt sich die Bundesregierung für eine Einbeziehung von Devisenspottransaktionen ein?

27

Auf welche juristischen Stellungnahmen und Gutachten stützt sich die Bundesregierung bei der Beurteilung der (Nicht-)Einbeziehung von Devisenspottransaktionen?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung verschiedener Experten (u. a. Prof. Lieven Denys, Brüssel, vorgetragen bei der Anhörung des Finanzausschusses am 30. November 2011), wonach die Besteuerung von Devisenspottransaktionen juristisch durchaus zulässig sei?

Berlin, den 27. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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