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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stilllegungsplan des subventionierten Steinkohlebergbaus und Finanzierung der RAG-Stiftung

Börsengang bzw. Verkauf der Evonik Industries AG durch die RAG-Stiftung, fragwürdige erwartete Finanzierung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus aus den Erlösen, mögliche Kostensteigerungen, Gründe der Nichtveröffentlichung des von der EU-Kommission genehmigten Stilllegungsplans, Schutzbedürfnis von Unternehmensdaten und öffentliches Transparenzinteresse<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

02.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/923330. 03. 2012

Stilllegungsplan des subventionierten Steinkohlebergbaus und Finanzierung der RAG-Stiftung

der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Steinkohlebeihilfengesetz sieht den Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau in Deutschland bis 2018 vor. Die vom Bergbau hinterlassenen Altlasten und Ewigkeitskosten, die auch nach der Beendigung des Bergbaus jährlich mit dreistelligen Millionenbeträgen anfallen werden, sollen aus Mitteln der RAG-Stiftung bestritten werden. Diese Stiftung, getragen vom Bund und den Bergbauländern Nordrhein-Westfalen und dem Saarland, soll sich aus den Erlösen aus dem geplanten Verkauf der Evonik Industries AG finanzieren, die sich heute noch überwiegend im Eigentum der RAG-Stiftung befindet.

Im Dezember 2011 hat die Europäische Kommission den von der Bundesregierung vorgelegten Stilllegungsplan für die letzten in Deutschland in Betrieb befindlichen Bergwerke bis 2018 genehmigt. Unverständlicherweise ist die Bundesregierung nicht bereit, diesen Stilllegungsplan zu veröffentlichen und verweist auf vertrauliche, schützenswerte Daten eines Unternehmens (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 17/9085).

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Wann ist nach Kenntnissen der Bundesregierung mit dem geplanten Börsengang der Evonik Industries AG zu rechnen?
  • Werden Alternativen zu einem Börsengang in Betracht gezogen? Wenn ja, welche?
  • Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung oder den Gremien der RAG-Stiftung, die Evonik Industries AG nicht zu veräußern? Wenn ja, mit welcher Begründung und welchem Ziel?
  • Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem in der Satzung verankerten Stiftungszweck vereinbar, dass die RAG-Stiftung gegebenenfalls auch weitere Anteile an Industrieunternehmen, die nicht zur RAG-Stiftung gehören oder einen konkreten Bezug zum auslaufenden Steinkohlebergbau haben, zu erwerben, a) wenn nein, warum, b) wenn ja, welche Arten von Unternehmen kämen aus Sicht der Bundesregierung hierfür in Betracht?
  • Erwartet die Bundesregierung nach heutigem Erkenntnisstand, dass die Erlöse aus einem Börsengang/Verkauf der Evonik Industries AG ausreichen, um die Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus zu finanzieren, und wie begründet sie ihre Erwartung?
  • Hält die Bundesregierung die im Gutachten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zu den Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus aus dem Jahr 2006 angestellten Annahmen und errechneten Ergebnisse hinsichtlich der Kosten nach wie vor für aktuell?
  • Wenn nein, welche Annahmen und Ergebnisse haben sich nach Auffassung der Bundesregierung geändert, und welche Konsequenzen hat das für die Planung zur Finanzierung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus?
  • Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überarbeitung oder Aktualisierung des KPMG-Gutachtens geplant, bereits in Auftrag gegeben oder fertiggestellt?
  • Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung nunmehr mit einer Entscheidung über den zukünftigen Vorstand der RAG-Stiftung zu rechnen, und welche Prioritäten setzt die Bundesregierung bei der Auswahl der Personen für den Vorstand?
  • Welche konkreten Rechtsgrundlagen hindern die Bundesregierung daran, den von der EU-Kommission genehmigten Stilllegungsplan für den deutschen Steinkohlebergbau zu veröffentlichen?
  • Welche „vertraulichen, schützenswerten Daten eines Unternehmens“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 17/9085) enthält der Plan, die seine vollständige Veröffentlichung verhindern?
  • Zu welchen Unternehmen steht die RAG-Stiftung nach Auffassung der Bundesregierung in irgendeinem Wettbewerbsverhältnis, die ein besonderes Schutzbedürfnis von Unternehmensdaten der RAG-Stiftung rechtfertigen würden?
  • Ist der Bundesregierung bekannt, dass ohne erhebliche öffentliche Förderung in Milliardenhöhe jährlich schon seit Jahrzehnten keine Tonne Steinkohle in Deutschland mehr gefördert würde und deshalb ein öffentliches Interesse mit maximaler Transparenz zur sachgerechten Verwendung der Steuergelder für den Steinkohlebergbau, aber auch zur Vermeidung weiterer unnötiger Alt- und Ewigkeitslasten besteht?
  • Wenn ja, weshalb veröffentlicht die Bundesregierung dann den Stilllegungsplan nicht vollständig?
  • Ist der Bundesregierung das Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2008 (Az.: 07/2007 VerfGH) zu Informationsrechten von Abgeordneten zur öffentlichen Finanzierung des Steinkohlebergbaus bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
  • Woraus resultiert nach Informationen der Bundesregierung der Mehrbedarf der RAG-Stiftung in Höhe von 4 Mrd. Euro zur Beseitigung der Ewigkeitskosten des Kohlebergbaus ab 2019 in Höhe von 10,8 Mrd. Euro, die auf der Kuratoriumssitzung verkündet wurden (bitte konkret aufschlüsseln)?
  • Wer hat den finanziellen Mehrbedarf errechnet, und wann wurde der Auftrag zur Berechnung (von wem) in Auftrag gegeben?
  • Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es in den kommenden Jahren zu weiteren Kostensteigerungen zur Beseitigung der Ewigkeitskosten des Kohlebergbaus kommen wird, und falls nein, mit welcher finanziellen Größenordnung ist zu rechnen?

Fragen18

1

Wann ist nach Kenntnissen der Bundesregierung mit dem geplanten Börsengang der Evonik Industries AG zu rechnen?

2

Werden Alternativen zu einem Börsengang in Betracht gezogen?

Wenn ja, welche?

3

Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung oder den Gremien der RAG-Stiftung, die Evonik Industries AG nicht zu veräußern?

Wenn ja, mit welcher Begründung und welchem Ziel?

4

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem in der Satzung verankerten Stiftungszweck vereinbar, dass die RAG-Stiftung gegebenenfalls auch weitere Anteile an Industrieunternehmen, die nicht zur RAG-Stiftung gehören oder einen konkreten Bezug zum auslaufenden Steinkohlebergbau haben, zu erwerben,

a) wenn nein, warum,

b) wenn ja, welche Arten von Unternehmen kämen aus Sicht der Bundesregierung hierfür in Betracht?

5

Erwartet die Bundesregierung nach heutigem Erkenntnisstand, dass die Erlöse aus einem Börsengang/Verkauf der Evonik Industries AG ausreichen, um die Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus zu finanzieren, und wie begründet sie ihre Erwartung?

6

Hält die Bundesregierung die im Gutachten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zu den Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus aus dem Jahr 2006 angestellten Annahmen und errechneten Ergebnisse hinsichtlich der Kosten nach wie vor für aktuell?

7

Wenn nein, welche Annahmen und Ergebnisse haben sich nach Auffassung der Bundesregierung geändert, und welche Konsequenzen hat das für die Planung zur Finanzierung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus?

8

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überarbeitung oder Aktualisierung des KPMG-Gutachtens geplant, bereits in Auftrag gegeben oder fertiggestellt?

9

Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung nunmehr mit einer Entscheidung über den zukünftigen Vorstand der RAG-Stiftung zu rechnen, und welche Prioritäten setzt die Bundesregierung bei der Auswahl der Personen für den Vorstand?

10

Welche konkreten Rechtsgrundlagen hindern die Bundesregierung daran, den von der EU-Kommission genehmigten Stilllegungsplan für den deutschen Steinkohlebergbau zu veröffentlichen?

11

Welche „vertraulichen, schützenswerten Daten eines Unternehmens“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 17/9085) enthält der Plan, die seine vollständige Veröffentlichung verhindern?

12

Zu welchen Unternehmen steht die RAG-Stiftung nach Auffassung der Bundesregierung in irgendeinem Wettbewerbsverhältnis, die ein besonderes Schutzbedürfnis von Unternehmensdaten der RAG-Stiftung rechtfertigen würden?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, dass ohne erhebliche öffentliche Förderung in Milliardenhöhe jährlich schon seit Jahrzehnten keine Tonne Steinkohle in Deutschland mehr gefördert würde und deshalb ein öffentliches Interesse mit maximaler Transparenz zur sachgerechten Verwendung der Steuergelder für den Steinkohlebergbau, aber auch zur Vermeidung weiterer unnötiger Alt- und Ewigkeitslasten besteht?

14

Wenn ja, weshalb veröffentlicht die Bundesregierung dann den Stilllegungsplan nicht vollständig?

15

Ist der Bundesregierung das Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2008 (Az.: 07/2007 VerfGH) zu Informationsrechten von Abgeordneten zur öffentlichen Finanzierung des Steinkohlebergbaus bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

16

Woraus resultiert nach Informationen der Bundesregierung der Mehrbedarf der RAG-Stiftung in Höhe von 4 Mrd. Euro zur Beseitigung der Ewigkeitskosten des Kohlebergbaus ab 2019 in Höhe von 10,8 Mrd. Euro, die auf der Kuratoriumssitzung verkündet wurden (bitte konkret aufschlüsseln)?

17

Wer hat den finanziellen Mehrbedarf errechnet, und wann wurde der Auftrag zur Berechnung (von wem) in Auftrag gegeben?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es in den kommenden Jahren zu weiteren Kostensteigerungen zur Beseitigung der Ewigkeitskosten des Kohlebergbaus kommen wird, und falls nein, mit welcher finanziellen Größenordnung ist zu rechnen?

Berlin, den 30. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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