Persönliches Budget zur Arbeitsintegration behinderter Menschen gemäß § 17 SGB IX i. V. m. § 103 SGB III
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 20. Juni dieses Jahres trat eine Handlungsempfehlung mit Weisungscharakter der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kraft (Geschäftszeichen: PP 23 – 5390.7/6531/3313/3312/3403/4411/71097). Sie regelt – zunächst befristet bis 31. Dezember 2007 – die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben mit Hilfe eines Persönlichen Budgets (PersB) nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) i. V. m. § 103 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III).
Damit sollen behinderte Menschen – in Abstimmung mit den Rehabilitationsträgern – die ihrem individuellen Hilfebedarf entsprechenden Teilhabeleistungen, ihre Wege in Ausbildung und Beschäftigung kompetent und eigenverantwortlich organisieren können.
Beteiligen können sich alle Arbeitsagenturen, einbezogen werden auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher/Bezieherinnen. Da ab 2008 ein Rechtsanspruch auf das PersB besteht, empfiehlt die BA, „das PersB noch in der Erprobungsphase in geeigneten Fällen als attraktive Förderform in den Beratungsprozess einzubeziehen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie wurde/wird innerhalb der BA dafür gesorgt, dass alle dort Beschäftigten, die behinderte Arbeitssuchende beraten, diese Handlungsempfehlung kennen und anwenden können?
Über welche Wege der Öffentlichkeitsarbeit sorgten die BA und/oder die Bundesregierung dafür, dass interessierte Menschen mit Behinderungen von diesem Instrument Kenntnis erhalten, so dass sie ggf. konkret danach fragen können?
Wie viele Beratungen über das PersB wurden im ersten Monat nach in Kraft treten dieser Weisung durchgeführt?
In welchen Arbeitsagenturen oder Jobcentern wurden diese Beratungen durchgeführt?
Wie ist die Resonanz, und wie viele entsprechende Verträge mit welchem finanziellen Volumen wurden bereits abgeschlossen?
Tauchten Durchführungsprobleme auf?
Wenn ja, wie wurden sie beseitigt?
Haben die Budgetnehmer/Budgetnehmerinnen auch weiterhin Anspruch auf Beratung durch die Agenturen und Jobcenter?
Ist an eine Kombination von PersB und Arbeitsassistenz gedacht?
Wenn ja, wie gestaltet sie sich?
Wenn nein, warum gibt es dann diese beiden Rechtsansprüche?
In welcher Weise wirken Arbeitsagenturen (Jobcenter) und Integrationsämter sowie Integrationsfachdienste zusammen, um das PersB so optimal wie möglich – ggf. in Kombination mit weiteren Fördermöglichkeiten – zu nutzen (bitte einige positive Beispiele nennen)?
In welchem Verhältnis steht dieses PersB zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget (TPB)?