Das Rentenpaket – Inhalt, Ziele, Wirkungen
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. März 2012 hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, das so genannte Rentenpaket der Presse vorgestellt. Sie hob drei zentrale Bestandteile hervor: Die „Zuschussrente“ und die „Kombirente“ sind bereits in einem Referentenentwurf zu einem „Lebensleistungsanerkennungsgesetz“ enthalten. Die Altersvorsorgepflicht für Selbständige liegt in Eckpunkten vor.
Die bisherige Berichterstattung ist kritisch bis ablehnend: „Zwecklos gegen Altersarmut“ (Frankfurter Rundschau, 23. März 2012); „Nur ein Reförmchen“, das „wenig gegen Armut im Alter“ helfe (Süddeutsche Zeitung, 23. März 2012); „ein Irrweg“, der „an der falschen Stelle“ ansetze (DIE ZEIT, 22. März 2012) oder „Placebos gegen Altersarmut“ (Handelsblatt, 22. März 2012) lauten einige Schlagzeilen in der überregionalen Presse. Und sie liegen richtig.
Je stärker die Menschen von Altersarmut bedroht sind, desto weniger hilft ihnen das Rentenpaket. Denn die Voraussetzungen für die Zuschussrente sind viel zu hoch: Anfänglich sind 40 Versicherungsjahre, darunter 30 Beitragsjahre erforderlich, später sind es 45 und 35 Jahre. Hinzu kommt später die Anforderung – zunächst fünf, dann steigend auf 35 Jahre – zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Gerade die Hauptrisikogruppen der Altersarmut – Geringverdienende wegen mangelnder Sparfähigkeit, Langzeiterwerbslose und Erwerbsgeminderte wegen fehlender Beitragszeiten – werden an diesen hohen Hürden scheitern.
Die Bedingung zusätzlich vorzusorgen, fördert ebenso wie die Vorsorgepflicht für Selbständige die Versicherungswirtschaft, aber nicht die von Altersarmut Bedrohten oder bereits Betroffenen.
Je länger und häufiger die Menschen von Erwerbslosigkeit betroffen sind, desto größer wird die Gefahr der Altersarmut und desto kleiner wird die Chance auf eine Zuschussrente. Seit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 werden für Hartz-IV-Betroffene keine Beiträge mehr an die Rentenkasse gezahlt. Für Erwerbslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, werden Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt. Doch bei der Mindestzahl an Beitragsjahren, die notwendig sind, um eine Zuschussrente erhalten zu können, werden sie nicht mitgezählt. Gleiches gilt für Zeiten des Bezugs der früheren Arbeitslosenhilfe. Für Erwerbslose, insbesondere für Ostdeutsche, wird es also ungleich schwieriger sein, die Pflichtbeitragshürde von 30 und später 35 Jahren zu überwinden.
Die Kombirente spielt Alt gegen Jung aus – ein Spiel, das beide verlieren. Während der Kombiphase können ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft günstiger anbieten und dennoch so viel Einkommen erzielen wie vor der Rente. Sie hätten zunächst keine direkten Einkommenseinbußen. Nach der Kombiphase müssen sie aber massive Rentenkürzungen in Kauf nehmen. Wegen der Rente erst ab 67 sind es bis zu 14,4 Prozent. Die Kombirente ist letztendlich das Eingeständnis, dass ein Arbeiten bis 67 und eine abschlagsfreie Rente für Viele nicht erreichbar sind.
Ursprünglich wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, eine Kommission gegen Altersarmut einzusetzen. Diese sollte „der Meinungsbildung der Bundesregierung“ dienen und „ein langfristiges Konzept entwickeln, wie auch in Zukunft Altersarmut vermieden werden kann“ (Bundestagsdrucksache 17/3796, S. 5). Die Fraktion DIE LINKE. hatte die Bundesregierung bereits frühzeitig aufgefordert, nicht allein über Armutsbekämpfung, sondern vor allem auch über Armutsvermeidung zu sprechen (Bundestagsdrucksache 17/4422). Im April 2011 hätte die Kommission eingesetzt werden sollen, um im September 2012 ihre Vorschläge vorzulegen. Aus der Ankündigung wurde ein Abwarten und letztendlich eine Absage.
An die Stelle der Kommission trat der so genannte Regierungsdialog Rente. Gleich zu Beginn des Dialogs präsentierte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales den am Rentendialog Beteiligten und der Öffentlichkeit, nicht aber dem Parlament, ihre Vorschläge, an denen sich trotz des durchaus kritischen Diskussionsprozesses im Wesentlichen kaum etwas geändert hat. So kritisiert die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) in einer Stellungnahme des Fachbereichs Sozialpolitik, dass der Regierungsdialog nicht nur „wenig Rente“, sondern auch „wenig Dialog“ umfasse (IG Metall Vorstand, FB Sozialpolitik, 26. März 2012). Auch andere Verbände bedauerten öffentlich, dass zwar von allen Beteiligten umfangreiche Vorschläge eingebracht worden seien, diese aber bisher keine Rolle gespielt hätten (Sozialverband Volkssolidarität, Pressemitteilung vom 21. März 2012; Sozialverband SoVD, Pressemitteilung 22. März 2012; DGB, Sozialpolitik aktuell, 4/2012).
Die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge sind dementsprechend zur Armutsbekämpfung, geschweige denn zur Armutsvermeidung, schlicht ungeeignet. Sie stellen lediglich ein neues Förderprogramm für die private Versicherungswirtschaft dar. Am Kern der Probleme – der grassierenden Niedriglohnbeschäftigung, der mangelnden Absicherung von Langzeiterwerbslosigkeit und Erwerbsminderung, der ungenügenden Anerkennung von Erziehungs- und Pflegearbeit sowie der sinkenden Rentenzahlbeträge aufgrund der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung – gehen sie völlig vorbei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele westdeutsche Männer und wie viele westdeutsche Frauen sind 2010 nach mindestens 40 Versicherungsjahren – davon mindestens 30 Pflichtbeitragsjahren aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit, Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst oder Zeiten der Kindererziehung und Pflege exklusive Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe respektive Arbeitslosengeld II (ALG II) – mit 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, bis unter 25, bis unter 31, 31 und mehr Entgeltpunkten in
a) eine Erwerbsminderungsrente und
b) eine Altersrente gegangen, und wie hoch ist ihr jeweils prozentualer Anteil an allen Erwerbsminderungs- respektive Altersrentnerinnen und -rentnern in Westdeutschland?
Wie viele ostdeutsche Männer und wie viele ostdeutsche Frauen sind 2010 nach mindestens 40 Versicherungsjahren – davon mindestens 30 Pflichtbeitragsjahren aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit, Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst oder Zeiten der Kindererziehung und Pflege exklusive Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe respektive ALG II – mit 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, bis unter 25, bis unter 31, 31 und mehr Entgeltpunkten in
a) eine Erwerbsminderungsrente und
b) eine Altersrente gegangen, und wie hoch ist ihr jeweils prozentualer Anteil an allen Erwerbsminderungs- respektive Altersrentnerinnen und -rentnern in Ostdeutschland?
Wie viele Männer und wie viele Frauen sind 2010 – nach den einzelnen Bundesländern differenziert – nach mindestens 40 Versicherungsjahren – davon mindestens 30 Pflichtbeitragsjahren aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit, Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst oder Zeiten der Kindererziehung und Pflege exklusive Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe respektive ALG II – mit 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, bis unter 25, bis unter 31, 31 und mehr Entgeltpunkten in
a) eine Erwerbsminderungsrente und
b) eine Altersrente gegangen, und wie hoch ist ihr jeweils prozentualer Anteil an allen Erwerbsminderungs- respektive Altersrentnerinnen und -rentnern des jeweiligen Bundeslandes?
Wie hoch war die Arbeitslosenquote sowie die Unterbeschäftigtenquote insgesamt und differenziert nach Geschlecht
a) in Deutschland insgesamt,
b) in den neuen Bundesländern,
c) in den alten Bundesländern und
d) in den jeweils einzelnen Bundesländern 1992 bis 2011?
Wie hoch war die Langzeitarbeitslosenquote insgesamt und differenziert nach Geschlecht
a) in Deutschland insgesamt,
b) in den neuen Bundesländern,
c) in den alten Bundesländern und
d) in den jeweils einzelnen Bundesländern 1992 bis 2011?
Wie hat sich die kumulierte Arbeitslosigkeit in den individuellen Erwerbsbiographien Ost- und Westdeutscher insgesamt sowie differenziert nach einzelnen Bundesländern, Geschlecht und Bildungsstand seit der Wiedervereinigung entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage von Johannes Geyer und Viktor Steiner (in: Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung, Vol. 43 (2), 169–190), dass die kumulierte Arbeitslosigkeit bis zum Renteneintritt bei den ostdeutschen „Männern mit geringer oder mittlerer Bildung […] von gut zwei auf über neun Jahre, bei den Frauen von ungefähr drei auf 13 Jahre“ (ebd., S. 180) steigen werde, die Regelung in der geplanten Zuschussrente, dass Beitragszeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und zeitweise auch Arbeitslosengeld II explizit nicht für die Erfüllung der 30, später dann der 35 Beitragsjahre gezählt werden sollen, und was bedeutet dies speziell für langjährig Versicherte Geringverdienende im Osten?
Werden Zeiten, in denen Erwerbslose in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Strukturanpassungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder anderen Arbeitsfördermaßnahmen tätig waren, bei der Zuschussrente als Beitragszeiten anerkannt, und wenn nein, mit welcher Begründung werden diese Zeiten in einem Gesetz zur Anerkennung von Lebensleistung außen vor gelassen?
Bis zu welcher Höhe könnte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer des Jahrganges 1964, die oder der 35 Jahre jeweils genau einen Entgeltpunkt (nach heutigen Werten) erzielt hätte, aufgrund der Kombirente ohne Anrechnung auf die Rentenzahlung hinzuverdienen, und wie hoch wären ihre oder seine monatlichen Abschläge in Prozent und Euro, wenn sie oder er mit 63, 64, 65 oder 66 vorgezogen in Rente ginge?
Wie hoch waren im Jahresdurchschnitt 2010 und 2011 sowie im jüngst verfügbaren Monat des Jahres 2012 die Beschäftigtenzahlen und die Beschäftigungsquoten sowie die Erwerbstätigenzahlen und Erwerbstätigenquoten im gesamten Bundesgebiet, in den einzelnen Bundesländern und jeweils differenziert nach Geschlecht, Voll- und Teilzeitbeschäftigung, nach den Altersgruppen der 50- bis unter 55-Jährigen, 55- bis unter 60-Jährigen, 60- bis unter 65-Jährigen, 60-, 61-, 62-, 63- und 64-Jährigen?
Wie hoch waren im Jahresdurchschnitt 2010 und 2011 sowie im jüngst verfügbaren Monat des Jahres 2012 die Arbeitslosenzahlen und -quoten im gesamten Bundesgebiet, in den einzelnen Bundesländern und jeweils differenziert nach Geschlecht sowie den Altersgruppen der 50- bis unter 55-Jährigen, der 55- bis unter 60-Jährigen, der 60- bis unter 65-Jährigen der 60-, 61- , 62-, 63- und 64-Jährigen?
Um welchen monatlichen Betrag respektive Prozentsatz erhöhte sich eine durchschnittliche, mit einem Abschlag von 10,8 Prozent versehene, volle Erwerbsminderungsrente, wenn
a) die Zurechnungszeit auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben würde,
b) eine Günstigerprüfung der letzten vier Erwerbsjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung durchgeführt würde,
c) auf die maximalen Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent voll verzichtet würde oder
d) alle in den Teilfragen 12a bis 12c genannten Maßnahmen gelten und gemeinsam wirkten?
Wie begegnet die Bundesregierung der unter anderem von Johannes Steffen von der Arbeitnehmerkammer Bremen (Zuschussrente. Die zeitlichen Zugangsvoraussetzungen) vorgetragenen Kritik, dass gerade die besonders dem Risiko der Altersarmut ausgesetzte Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner von der Zuschussrente kaum profitieren wird, weil für sie die Anspruchsvoraussetzungen in der Mehrheit unerreichbar sind – auch vor dem Hintergrund, dass die schrittweise Ausweitung der Zurechnungszeit die Zahlbeträge zunächst nur um wenige Euro anhebt?
Welche Kritik haben die am Regierungsdialog Rente beteiligten Sozialverbände und Gewerkschaften an den Vorschlägen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales geäußert?
a) zur Zuschussrente,
b) zur Kombirente,
c) zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige,
d) zu den Anpassungen in der Erwerbsminderungsrente
Welche alternativen Vorschläge haben die am Regierungsdialog beteiligten Sozialverbände und Gewerkschaften in den Regierungsdialog Rente eingebracht?