Neuregelung der Pensionen von Ministerinnen und Ministern sowie von Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich Maurer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach ihrer Wahl kündigte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel – entsprechend dem „Regierungsprogramm 2005–2009“, verabschiedet in einer gemeinsamen Sitzung des Bundesvorstandes der CDU und des Parteivorstandes der CSU in Berlin am 11. Juli 2005 – an, die Pensionsansprüche der Bundesminister und der Parlamentarischen Staatssekretäre nach nur zwei Jahren Amtsdauer abzuschaffen sowie Ministerpensionen erst ab dem 65. Lebensjahr statt ab dem 60. Lebensjahr zu zahlen. Ende August dieses Jahres teilte die Bundesregierung mit, diese Pläne seien auf Fachebene zwischen den verschiedenen Ressorts abgestimmt und würden unter Federführung des Innenministeriums zu einem Gesetzentwurf weiterentwickelt (vgl. Magazin „Focus“ vom 28. August 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wann wird das Bundesministerium des Innern den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Pensionen von Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären vorlegen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der Neuregelung der Pensionen von Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären?
Wie groß veranschlagt die Bundesregierung die Entlastung des Bundeshaushalts durch die geplante Kürzung der Pensionen von Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären?