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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Humanitäre und menschenrechtliche Bewertung der Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland

Bewertung und Auswertung betr. Jahresbericht 2010/2012 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter: Ausstattung der Nationalen Stelle, Umsetzung der Empfehlungen, Einzelfragen zum Bericht (Schutz der Intimsphäre, meldepflichtige Infektionskrankheiten, Drogenabhängigkeit und Rückfallquoten, Gewaltausübung, Misshandlungen und Gewaltprävention, Suizide und Suizidprävention, Sozialtherapie und Ausbildungsmöglichkeiten); Zahlenangaben zu Gewahrsamseinrichtungen der Bundeswehr, Festgehaltenen, Aufsichtspersonal und Gewaltvorfällen, Konsequenzen aus den Missbrauchsskandalen bei der Bundeswehr<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

09.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/938224. 04. 2012

Humanitäre und menschenrechtliche Bewertung der Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Katrin Werner, Paul Schäfer (Köln), Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Frank Tempel, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrem kürzlich vorgelegten Jahresbericht 2010/2011 hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter (Bundestagsdrucksache 17/9377) gravierende Missstände in zahlreichen Gewahrsamseinrichtungen der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Zolls, in Haftanstalten der Bundesländer sowie in psychiatrischen Einrichtungen beklagt. Auch wenn laut Bericht im Untersuchungszeitraum erfreulicherweise keine Hinweise auf Vorkommnisse von Folter vorlagen, ergäben sich aus bestimmten Missständen zum Teil gravierende Verletzungen der Menschenwürde. Kritisiert werden vor allem die Überbelegung von Haftzellen mit Gefangenen, die Unterversorgung von medizinischem, pflegerischem und Verwaltungspersonal, die zum Teil katastrophalen hygienischen und sanitären Haftbedingungen, der fehlende Schutz der Intimsphäre und die Defizite bei der Gewalt- und Suizidprävention.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter insgesamt, und welche Bundesministerien sind gegenwärtig mit seiner Auswertung befasst?

2

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage des Berichts, wonach die eng begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter es nicht zuließen, den ihr durch das Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention zugewiesenen Aufgaben im gesetzlich bestimmten Umfang nachzukommen, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Aussagekraft des aktuellen Jahresberichts und für künftige Anforderungen bei der Einhaltung der völkerrechtlichen Staatenpflichten Deutschlands zur Umsetzung des am 3. Januar 2009 in Kraft getretenen Fakultativprotokolls?

3

Inwieweit gedenkt die Bundesregierung die von der nationalen Antifolterstelle konkret unterbreiteten Vorschläge aufzugreifen, wonach auch Personal mit medizinischem und psychiatrischem Sachverstand benötigt werde und für die Erfüllung der gesetzlich bestimmten Arbeitsaufgaben mindestens 16 ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in den Länderkommissionen sowie eine deutliche Aufstockung der Geschäftsstelle in Wiesbaden erforderlich seien?

4

Inwieweit und in welchem Zeitraum gedenkt die Bundesregierung die Empfehlungen des Jahresberichts aufzugreifen, um innerhalb ihres Verantwortungsbereichs dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Doppelbelegung von Einzelzellen in der Untersuchungshaft und im Strafvollzug reduziert bzw. möglichst vermieden wird und bei Mehrfachbelegungen zumindest ein baulich vollständig abgetrennter Toilettenbereich gewährleistet ist?

5

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berichts, dass im Fall einer Videoüberwachung des Toilettenbereichs von besonders gesicherten Hafträumen die Intimsphäre der untergebrachten Personen in besonderer Weise verletzt wird und dieser Zellenbereich daher auf Überwachungsmonitoren generell grob verpixelt dargestellt werden bzw. im Fall einer besonderen Gefährdungslage (Suizidgefahr) alternativ eine Sitzwache stattfinden müsse, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Gewahrsamseinrichtungen?

6

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berichts, wonach durch nicht vorhandene Trennwände in Gemeinschaftsduschräumen in Haftanstalten die Intimsphäre der betroffenen Personen nicht ausreichend geschützt ist, und welche Maßnahmen gedenkt sie für die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Gewahrsamseinrichtungen zu veranlassen, damit sich die Situation verbessert?

7

Wie erklärt sich die Bundesregierung die im aktuellen Bericht erwähnten, zum Teil ekelerregenden hygienischen und sanitären Haftunterbringungsbedingungen in verschiedenen Gewahrsamseinrichtungen, und über welche Interventionsmöglichkeiten verfügt die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs, um gesundheitsgefährdende Bedingungen festzustellen bzw. deren Beseitigung zu veranlassen?

8

Wie viele der im Strafvollzug befindlichen Personen leiden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an einer HIV/AIDS-Erkrankung, an Hepatitis B und/oder einer anderen sexuell übertragbaren, meldepflichtigen Infektionskrankheit, und wie beurteilt die Bundesregierung den Zugang von erkrankten Häftlingen zu einer angemessenen therapeutischen Behandlung und medikamentösen Versorgung?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 die Zahl der im Strafvollzug befindlichen Drogenabhängigen entwickelt, und welche medizinischen und therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten stehen inhaftierten Drogensüchtigen üblicherweise zur Verfügung (bitte nach Jahren auflisten)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 die Rückfallquote von drogenabhängigen Häftlingen im Strafvollzug entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?

11

Existieren eigene Datenbanken des Bundes bzw. Datenbanken der Bundesländer, auf die der Bund ggf. zugreifen kann, in denen Fälle von körperlicher, sexueller und psychologischer Gewaltausübung innerhalb des Strafvollzugs erfasst und dokumentiert werden, und falls ja, wie ist hierbei der Schutz von personenbezogenen Angaben der betroffenen Opfer geregelt?

12

In welcher Weise werden körperliche, sexuelle und psychologische Gewaltausübung in anderen Gewahrsamseinrichtungen, wie beispielsweise in geschlossenen Abteilungen von psychiatrischen Kliniken, dokumentiert, und welche staatlichen Behörden und Einrichtungen können ggf. auf diesbezügliche Datenbanken zugreifen und diese auswerten?

13

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 die Fallzahlen von körperlichen und seelischen Misshandlungen von Personen im Strafvollzug entwickelt, und wie viele der seither dokumentierten Todesfälle sind auf Gewaltausübung durch andere Mithäftlinge zurückzuführen (bitte nach Jahren und jeweiligen Zuständigkeitsbehörden auflisten)?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sexuellen Gewaltvorfälle unter männlichen Gefangenen im Strafvollzug seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren und jeweiligen Zuständigkeitsbehörden auflisten)?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sexuellen Gewaltvorfälle unter weiblichen Gefangenen im Strafvollzug seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren und jeweiligen Zuständigkeitsbehörden auflisten)?

16

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fallzahlen der vom Strafvollzugspersonal ausgeübten sexuellen Gewalt gegen inhaftierte Personen seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren und jeweiligen Zuständigkeitsbehörden auflisten)?

17

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fallzahlen der vom Strafvollzugspersonal ausgeübten körperlichen und seelischen Misshandlungen gegen inhaftierte Personen seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren und jeweiligen Zuständigkeitsbehörden auflisten)?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Gewaltpräventionsarbeit im Strafvollzug, und welche konkreten Maßnahmen kommen hierbei üblicherweise zur Anwendung?

19

Wie viele vollzogene oder versuchte Suizide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 im Strafvollzug begangen (bitte nach Jahren und jeweiligen Zuständigkeitsbehörden auflisten)?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Suizidpräventionsarbeit im Strafvollzug, und welche konkreten Maßnahmen kommen dabei üblicherweise zur Anwendung?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausstattungsgrad von Haftanstalten mit suizidverhindernder Kleidung?

22

Inwieweit stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für das Strafvollzugspersonal menschenrechts- und gewaltpräventionsbezogene Schulungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verfügung, und in welchem Umfang können hierbei auch Teilnahmeverpflichtungen angeordnet werden?

23

Wie viele Gewahrsamseinrichtungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung?

24

Wie viele Personen wurden seit 2005 in Gewahrsamseinrichtungen der Bundeswehr festgehalten (bitte nach Jahren auflisten)?

25

Wie viele Personen sind für die Leitung, Koordination und Aufsicht in den Gewahrsamseinrichtungen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zuständig?

26

Über welche Qualifikation und Mindestausbildung verfügt das in Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr eingesetzte Bundeswehrpersonal?

27

Welches Fortbildungs- und Schulungsangebot existiert für das in Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr eingesetzte Bundeswehrpersonal, und wie häufig wurde dies seit 2005 tatsächlich in Anspruch genommen (bitte nach Jahren auflisten)?

28

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Gewaltdelikten in Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren und Art des Gewaltdelikts auflisten)?

29

Welche Konsequenzen wurden aus den bekannt gewordenen Missbrauchsskandalen bei der Bundeswehr in Coesfeld u. a. für den Bereich der Menschenrechtsbildung und des Menschenrechtstrainings in der Bundeswehr gezogen, und wie bilanziert die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der durchgeführten Maßnahmen?

30

Welche Möglichkeiten stehen den im Strafvollzug oder in Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr befindlichen Personen zur Verfügung, sich im Fall von drohenden oder erlittenen Misshandlungen durch Gefängniswärter oder Anstaltspersonal dritten Personen anzuvertrauen, und wodurch ist hierbei aus Sicht der Bundesregierung ein ausreichender Vertrauensschutz gewährleistet?

31

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Maßnahmen der Sozialtherapie zur Verhinderung und Verringerung von Rückfällen bei Straftaten bei, und inwieweit ist hierbei in der Praxis nach Einschätzung der Bundesregierung der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Geschlechtern gewährleistet?

32

In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung den Insassen von Hafteinrichtungen auch Ausbildungsmöglichkeiten in nicht frauenspezifischen Berufen angeboten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

Berlin, den 24. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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