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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine

Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur bezüglich der Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2012, Unterstützungsersuchen polnischer und ukrainischer Behörden, Kooperation mit deutschen Stellen, Vorbereitung von Sicherheitsmaßnahmen, Einsatz deutscher Polizisten in den Austragungsländern, Übermittlung personenbezogener Daten, Überwachung von Stadien, Polizeitaktik und Einsatzgrundsätze, Gesetzeslage und Vollzugspraxis in Polen und in der Ukraine, Umgang mit straffällig gewordenen Fußballfans, Grenzkontrollen<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/938624. 04. 2012

Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fußballeuropameisterschaft der Herren (UEFA EURO 2012) findet in diesem Jahr in einem EU- sowie in einem Nicht-EU-Land statt, was besondere Fragen hinsichtlich der Sicherheitszusammenarbeit und der Fanbewegungen aufwirft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Wann haben sich polnische und ukrainische Behörden erstmals an deutsche Behörden hinsichtlich einer Zusammenarbeit bzw. Unterstützung in Sicherheitsfragen gewandt, und welche Behörden waren dies jeweils?

Haben ukrainische oder polnische Behörden bei deutschen Sicherheitsbehörden um die Mitteilung von Erfahrungen aus vergleichbaren Großveranstaltungen in der Vergangenheit gebeten, welche Behörden waren dies jeweils, um welche Veranstaltungen handelte es sich dabei, und welchen Aspekten galt das besondere Interesse der polnischen bzw. ukrainischen Behörden?

2

Wer ist für die deutsche Polizei Ansprechpartner in Polen und der Ukraine?

Gibt es dort jeweils eine nationale Fußballinformationsstelle?

Inwieweit werden von deutschen Behörden oder Mannschaften von Polen oder der Ukraine sogenannte Verbindungsbeamte für die Mannschaftssicherheit (TSLO) abgeordnet?

3

In welchen Städten und welchen Polizeistäben sollen die zwölf nach Polen und die 18 in die Ukraine zu entsendenden Polizeibeamten eingesetzt werden?

Werden Vertreter weiterer deutscher Sicherheitsbehörden in diesen Gremien oder anderen Gremien tätig sein (bitte gegebenenfalls konkret angeben)?

Welche Beamten welcher Behörden welcher weiterer Staaten werden in diesen Gremien/Stäben außerdem vertreten sein?

Auf welchen (gegebenenfalls unterschiedlichen, bitte vollständig aufführen) Rechtsgrundlagen erfolgt der Einsatz der Angehörigen deutscher Sicherheitsbehörden in Polen und der Ukraine?

Wie soll ein einheitliches Erscheinungsbild aller an der UEFA EURO 2012 beteiligten Polizisten gewährleistet werden?

4

Welche besonderen Aufgabengebiete sollen die deutschen Polizeibeamten nachgehen, und gehört hierzu die gegebenenfalls gezielte Ansprache deutscher Fußballfans?

5

Welche Befugnisse und welche Ausrüstung haben die deutschen Polizeibeamten, und inwiefern sind diesbezüglich Vereinbarungen mit Polen sowie der Ukraine getroffen worden?

Haben die deutschen Beamten das Recht, Ausweiskontrollen von (mutmaßlich) deutschen Fans vorzunehmen?

Inwiefern können sie bei der Sammlung von Erkenntnissen und Beweismaterial tätig werden?

Haben diese Beamten jederzeitigen oder jedenfalls raschen Zugriff auf den Bestand der Gewalttäterdatei Sport oder anderer beim Bundeskriminalamt (BKA) geführter Dateien, und wenn ja, inwieweit sind sie befugt, Daten hieraus an die polnische oder ukrainische Seite weiterzugeben?

Wie wird gewährleistet, dass deutsche Polizisten nicht an polizeilichen Maßnahmen von Behörden Polens und der Ukraine beteiligt werden, die nach deutschem Recht unzulässig sind?

6

In welcher Sprache werden sich die deutschen Polizeibeamten mit ihren polnischen bzw. ukrainischen Kollegen verständigen?

7

Welche Unterstützungsersuchen sind von polnischer sowie ukrainischer Seite oder vonseiten der Europäischen Fußball-Union (UEFA) (bitte jeweils getrennt darstellen) an deutsche Sicherheitsbehörden herangetragen worden, und inwieweit werden diese Ersuchen erfüllt (soweit möglich mit konkreten Angaben zu Zweck, Auftrag, Zahlen und Kosten)?

8

Welche Rolle spielt der Kooperationsverbund polizeilich-militärischer Spezialeinheiten ATLAS, und welche Kräfte stehen in Polen bzw. der Ukraine für etwaige Einsätze bereit, und inwiefern sind deutsche Polizisten hieran beteiligt?

Welche Einsatzszenarien wurden bislang besprochen?

9

Welche Prinzipien befolgen die polnische sowie die ukrainische Polizei bei der Steuerung von Menschenmengen, und inwiefern unterscheiden sich die Verhaltenstoleranzgrenzen in diesen Ländern von denen in Deutschland?

Inwiefern sind die deutschen Polizisten über diese Unterschiede bereits informiert worden bzw. ist eine solche Information noch geplant?

10

Inwieweit gibt es signifikante Unterschiede zwischen der polnischen und ukrainischen Gesetzeslage und Vollzugspraxis auf der einen, der deutschen auf der anderen Seite, um welche Unterschiede handelt es sich hierbei im Wesentlichen, und inwiefern werden die deutschen Polizisten hierüber informiert?

11

Welchen Stellenwert nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Verhaltensgrundsätze wie Dialog, Deeskalation, Zurückhaltung usw. bei der Polizeitaktik in Polen sowie der Ukraine ein, und welche Unterschiede sieht die Bundesregierung hierbei zu Deutschland?

12

Kann nach Ansicht der Bundesregierung davon ausgegangen werden, dass die polnische sowie die ukrainische Polizei Gewalt gegen Menschenmengen vermeidet, wenn nur eine Minderheit in einer solchen Menge eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt?

13

Welche Regelungen gelten in Polen und der Ukraine hinsichtlich des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, und welche Sonderregelungen gelten während der UEFA EURO 2012?

14

Welche Befugnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung ukrainische Militärangehörige im Bereich der Inneren Sicherheit, und inwiefern können Fußballfans, denen Straftaten vorgeworfen werden, in Kontakt mit ukrainischen Militärs kommen?

15

Welche von regulären ukrainischen Haftanstalten abweichenden Merkmale weisen die für die UEFA EURO 2012 geplanten Gewahrsams- und Arrestzellen auf?

Wer betreibt diese Gewahrsamräume bzw. welcher Behörde sind sie unterstellt?

In welchen Städten werden diese errichtet?

Für wie viele Personen werden Gewahrsamplätze bereitgestellt?

Ist vorgesehen, in den Gewahrsamräumen Beschuldigte gegebenenfalls auch in Untersuchungshaft zu belassen?

Welches ist die vorgesehene zeitliche Maximalbelegung in diesen Räumen?

Welche Regelungen sieht das ukrainische Recht hinsichtlich der maximalen Dauer einer Freiheitsentziehung vor (ohne richterlichen Haftbefehl)?

Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung gewährleistet, dass Personen, die in Gewahrsam genommen werden, unverzüglich einen Anwalt ihres Vertrauens kontaktieren können und gegebenenfalls einen Dolmetscher gestellt bekommen, und welche Defizite gibt es in der Ukraine hierbei?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Polen und möglicherweise in der Ukraine eingerichteten Schnellgerichte zur Aburteilung straffällig gewordener Fußballfans?

Welche Kapazitäten haben diese Gerichte?

Welchen Rechtsstatus haben diese Gerichte?

Wodurch unterscheiden sie sich in ihren strafprozessualen Maßnahmen von regulären Gerichten?

Welche Straftaten können diese Gerichte verhandeln, und welche Strafen können sie aussprechen (gegebenenfalls Höchststrafen angeben)?

Sind nach Meinung der Bundesregierung an diesen Gerichten die rechtsstaatlich verbürgten Beschuldigtenrechte in vollem Umfang gewahrt, und wenn nicht, inwiefern sind diese eingeschränkt?

17

Welche Höchststrafen gelten in Polen und der Ukraine für die häufigsten fußballbezogenen Straftaten, und welche Erfahrungswerte gibt es diesbezüglich?

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor der UEFA EURO 2012 Gesetze oder Verordnungen betreffend polizeilicher Maßnahmen in Polen oder der Ukraine geändert worden?

18

Welche Medienstrategie ist seitens der polnischen und ukrainischen Behörden gegenüber ausländischen Fußballfans beabsichtigt?

19

Welche Ersuchen nach Übermittlung personenbezogener Daten hat es bislang vonseiten polnischer und ukrainischer Behörden an das BKA gegeben?

Welche Behörde genau hat das Ersuchen formuliert (bitte mit Datumsangabe)?

Welche Daten werden erbeten?

Welche Ersuchen sind bislang abgelehnt, welche erfüllt, und welche noch nicht entschieden worden?

Über wie viele Personen sind bislang an welche Behörde in Polen bzw. der Ukraine Daten übermittelt worden, und nach welchen Kriterien wurde hierbei verfahren?

Welche ukrainischen und polnischen Behörden haben hierdurch Zugriff auf diese Daten (an welche weiteren Behörden wird die empfangende Behörde diese Daten weiterleiten)?

Welches Datenschutzreglement gilt für diese Daten, und wie schätzt die Bundesregierung die Einhaltung dieser Regeln durch die polnische und ukrainische Seite ein?

Welchen Dateien wurden die Daten entnommen (bitte sämtliche Dateien anführen und mitteilen, wie viele Datensätze jeweils aus welcher Datei übermittelt wurden)?

Inwieweit tauschen Behörden der EU-Mitgliedstaaten Informationen über „reisende Gewalttäter“ sowie „auch solche, die an Sport- oder sonstigen Großveranstaltungen teilnehmen“, aus (Amtsblatt der Europäischen Union C 115/1 vom 4. Mai 2010)?

Wie werden die Weitergabe personenbezogener Daten über „Risikofans“, zur Begleitung und Überwachung von Fans auf der Reise in die Gastgeberländer, zur Verhinderung der Einreise potenziell gewalttätiger Fans in die Gastgeberländer und der Austausch personenbezogener Daten über die Beteiligung von Fans an Zwischenfällen organisiert?

20

Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass zumindest die polnische Seite Interesse daran hat, Daten zu sämtlichen Personen, die in der deutschen Gewalttäterdatei Sport erfasst sind, oder zumindest alle, die mit einem Stadionverbot belegt sind, übermittelt zu bekommen?

Inwieweit werden der polnischen und gegebenenfalls der ukrainischen Seite diese Daten komplett, inwieweit nur teilweise übermittelt, und welche Gründe liegen der Entscheidung zugrunde?

Wie viele Personen sind gegenwärtig in der Gewalttäterdatei Sport gespeichert?

21

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den polnischen und ukrainischen Behörden Drohnen für polizeiliche Zwecke eingesetzt, und inwieweit ist dies anlässlich der UEFA EURO 2012 geplant?

22

Inwieweit werden im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der UEFA EURO 2012 auch Daten aus der Satellitenaufklärung eingesetzt, und welche Kapazitäten werden dafür seitens der Bundesregierung oder der EU bereitgestellt?

23

Wozu dient die Überwachung von Stadien in Gdansk sowie in Lwiw durch das GMES-Projekt G-MOSAIC (GMES: Global Monitoring for Environment and Security), welche Rolle übernimmt hierbei die Firma Infoterra GmbH, und welche weiteren deutschen Firmen oder Stellen sind daran beteiligt?

24

Hat es Anfragen der polnischen oder auch ukrainischen Seite nach Unterstützung durch die NATO in Form von AWACS-Flugzeugen (Airborne Warning and Control System) gegeben, und wenn ja, inwieweit ist ein solcher Einsatz geplant (bitte nach Daten bzw. Veranstaltungsorten angeben)?

25

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitskonzeption in Zusammenhang mit der UEFA EURO 2012 ausgestaltet (bitte sowohl auf die polnische als auch die ukrainische Seite eingehen und gegebenenfalls übergreifende Strukturen berücksichtigen)?

Welche Gremien sind daran beteiligt?

Welche dieser Gremien sind temporärer Art?

Aus Vertretern welcher Behörden, Institutionen, Firmen usw. setzen sich diese Gremien zusammen?

Welche Aufgaben haben diese Gremien?

26

In welchen Gremien auf EU-Ebene (Europol-Arbeits- oder Analyseeinheiten, Ratsarbeitsgruppen, internationale Polizeinetze etc.) war die Vorbereitung von Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der UEFA EURO 2012 Thema, und was war/ist konkreter Gegenstand der Beratungen?

27

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung internationale und/oder nichtstaatliche, von der EU initiierte oder finanzierte Organisationen (inklusive Agenturen, Behörden, Arbeitsgruppen), Interpol oder Europol in die Sicherheitskonzeption eingebunden bzw. an ihr beteiligt?

28

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsprogramme und Handbücher der UNO oder EU im Bereich der Sicherheitspolitik anlässlich der UEFA EURO 2012 (bitte konkret benennen)?

Wie und wann wurden die im „Leitfaden mit Empfehlungen für die Ausrichtung von großen Fußball- und anderen Sportveranstaltungen, insbesondere von Turnieren mit mehr als einem Ausrichterland“ vorgesehenen Punkte begonnen bzw. erfüllt (bitte hinsichtlich der „Vorbereitungen für die Sicherheit und Gefahrenabwehr“, Informations- und Datenaustausch, „wechselseitige Abordnung hochrangiger Experten in den Planungsstab“, „regelmäßige gemeinsame Sitzungen der Planungsstäbe“, „Ausbau der Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr“, Einrichtung eines Polizeilichen Informations- und Koordinierungszentrums differenzieren)?

Wie sind ausländische Behörden für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in diese Zentren eingebunden?

Inwieweit werden deutschen Behörden oder Mannschaften von Polen oder der Ukraine sogenannte Verbindungsbeamte für die Mannschaftssicherheit (TSLO) abgeordnet?

Inwieweit haben deutsche Behörden in der Vorbereitungsphase etwaige Einsatzorte in Augenschein genommen und etwaige „neuralgische Punkte“ inspiziert, welche Besuche haben hierzu stattgefunden, und welcher Bedarf an Logistik für Polizeikräfte oder sonstiger Ausrüstungsbedarf wurde dabei ermittelt?

Welche Erfahrungen der Fußballweltmeisterschaft 2006 haben deutsche Behörden im Zusammenhang mit der Sicherheitsarchitektur der UEFA EURO 2012 beigesteuert?

29

Wie sind die „europäische Expertengruppe für Schutz und Sicherheit im Fußball“ sowie die beim Rat angesiedelte „Gruppe der Fußballexperten“ der Gruppe „Strafverfolgung“ in die Vorbereitung der UEFA EURO 2012 eingebunden?

30

Inwieweit wurden Fragebögen versandt, um welche Fragebögen handelt es sich dabei, welche Punkte werden darin abgefragt, wer war Absender, wer war Empfänger, und inwieweit sind die Fragebögen bereits beantwortet?

31

Mit welchen Teilnehmer-, Transit- und Nachbarländern haben Polen und die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung bilaterale Vereinbarungen hinsichtlich der UEFA EURO 2012 getroffen, und welchen Inhalt haben diese?

32

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Testläufe oder Trainings polnischer oder ukrainischer Behörden hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur bei der UEFA EURO 2012?

Inwiefern haben deutsche Behörden daran teilgenommen oder Berichte hierzu erhalten, und was sind gegebenenfalls die wesentlichen Erkenntnisse daraus?

Welche näheren Umstände sind der Bundesregierung zur „Operation Libero“ bekannt (vgl. FOCUS, 10. März 2012)?

33

Welche Rolle spielt in den Sicherheitsüberlegungen die Möglichkeit, dass ukrainische Nationalisten die Fußballspiele für Demonstrationen oder Ausschreitungen missbrauchen, und für wie realistisch wird diese Gefahr erachtet?

34

Welche Regelungen für einen beschleunigten und unkomplizierten Grenzübertritt zwischen Polen und der Ukraine sowie einer unkomplizierten Einreise ukrainischer Fans nach Polen haben die polnische sowie ukrainische Regierung mittlerweile getroffen?

35

Ist der Bundesregierung die Haltung der Regierung Polens zu einer zeitweisen Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an den Grenzen Polens zu anderen Schengenstaaten bekannt, und welche Schritte erwartet die Bundesregierung?

Sollen deutsche Beamte an Kontrollen beteiligt werden (bitte gegebenenfalls Zeitraum und Anzahl der deutschen Beamten angeben)?

36

Sind an der ukrainisch-polnischen Grenze gemeinsame Streifen beabsichtigt, und inwiefern ist hieran eine deutsche Beteiligung vorgesehen?

37

Was ist der Bundesregierung zur Haltung der an Polen angrenzenden Schengenstaaten bekannt, Grenzkontrollen für die Zeit der UEFA EURO 2012 wieder einzuführen?

38

Welche Fristen gelten derzeit für die zeitweilige Wiedereinführung von Grenzkontrollen bei einem absehbaren Ereignis wie einer Fußballeuropameisterschaft?

39

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der touristischen Infrastruktur in den ukrainischen Austragungsstädten?

Berlin, den 24. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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