BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

Verständnis von Nachhaltigkeit, Leistungsangebot und Abgrenzung zum Beschaffungsamt des BMI, Ausstattung und Zeitplan, Berichtspflichtigkeit, Mitarbeiterfortbildung, quantitative und qualitative Zielsetzungen; Angebote der zu erstellenden Internetseite<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/949330. 04. 2012

Zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Dr. Valerie Wilms, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum Ende des Jahres 2011 hat die Bundesregierung den Aufbau einer Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung angekündigt, die dem Bundesministerium des Innern zugeordnet werden soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf wiederholte Forderungen nach einer solchen Beratungsstelle. Jedoch besteht nur bei zielführender Umsetzung die Chance, dem dringend notwendigen Beratungsbedarf vieler Beschaffungsstellen gerecht zu werden.

Ausdrücklich begrüßen wir den Aufbau einer solchen Kompetenzstelle, so sie in Zukunft engagiert ausgebaut wird und ernsthaft die bestehenden Herausforderungen angeht. Denn nachhaltige Beschaffung ist nachweislich ein wirksames Handlungsfeld öffentlicher Organisationen, über welches diese einen sinnvollen und praktikablen Beitrag zum Umweltschutz, zur Durchsetzung elementarer Menschenrechte und zur Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern leisten können.

Von Interesse sind aktuell der Entwicklungsstand der Kompetenzstelle, deren Struktur, ihre inhaltliche Ausrichtung und Abgrenzung zum Beschaffungsamt sowie die vorgesehenen Kooperationen mit bestehenden Initiativen anderer Bundesministerien bzw. der Zivilgesellschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Mit welchem Verständnis von Nachhaltigkeit wird die neue Kompetenzstelle ihre beratende Tätigkeit aufnehmen?

2

Welche Leistungen wird die Kompetenzstelle anbieten?

3

Welche Zuständigkeiten umfasst die Kompetenzstelle im Vergleich zu den Zuständigkeiten des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern?

4

Ist vorgesehen, a) die Kompetenzen bezüglich nachhaltiger Beschaffung aus der Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“ und dem Umweltbundesamt in einer gemeinsamen Kompetenzstelle zu bündeln? b) Wird dies in der neuen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung stattfinden? c) Wenn nicht in der neuen Kompetenzstelle, in welcher Institution oder über welche Strukturen findet eine Bündelung/eine Abstimmung der Aktivitäten statt?

5

Mit welchem finanziellen Rahmen wird die Kompetenzstelle ausgestattet, und für welche inhaltlichen Aktivitäten wird das Budget festgelegt?

6

Wie wird die Kompetenzstelle insbesondere Kommunen bei der Ausgestaltung der Vergabebindungen unterstützen, so dass diese soziale Kriterien, wie etwa den Beschäftigtenanteil behinderter Menschen, stärker berücksichtigen?

7

Wie viele Planstellen sind für die vollständig ausgebaute Beratungstätigkeit der neuen Kompetenzstelle vorgesehen,

a) und werden diese neu geschaffen oder parallel anderweitig Beratungstätigkeiten des Beschaffungsamts abgebaut?

b) Welcher fachliche Hintergrund wird für das Personal in der Beratung von Beschaffungsstellen insbesondere hinsichtlich nachhaltiger Beschaffung vorausgesetzt?

8

Zu welchen Anteilen wird sich die Kompetenzstelle voraussichtlich mit nachhaltiger Beschaffung im Beschaffungsamt bzw. in Bundesministerien sowie Beschaffungsstellen von Bundesländern und Kommunen befassen?

9

Wann wird die Kompetenzstelle ihre Arbeit im vollen Umfang anbieten können? Wie sieht der Zeitplan für den weiteren Aufbau aus?

10

Wird die Kompetenzstelle nur befristet tätig sein, und wenn ja, welche Gründe haben zu der vorgesehenen Befristung geführt?

11

Wem gegenüber ist die Kompetenzstelle berichtspflichtig?

12

In welcher Form und in welchem Umfang sind öffentlich zugängliche Berichte vorgesehen?

13

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kriterien und Methoden zur nachhaltigen Beschaffung, auf deren Basis die Beratung stattfinden soll, laufend aktualisiert werden und somit das volle Potential einer nachhaltigen Beschaffung ausgeschöpft wird?

14

Wie wird die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet, und wie wird sichergestellt, dass die Kompetenzstelle aus den Erfahrungen und Erkenntnissen

a) aus der Wissenschaft,

b) aus der Beschaffungspraxis (insbesondere der Kommunen),

c) aus der Wirtschaft und

d) von zivilgesellschaftlichen Organisationen

lernt?

15

Ist ein Beirat für die Kompetenzstelle vorgesehen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Welche Kompetenzen wird dieser Beirat erhalten?

c) Welche Organisationen bzw. Vertreter sollen über einen solchen Beirat am Aufbau der Kompetenzstelle beteiligt werden?

16

Welche quantitativen Ziele (Anteile nachhaltiger Beschaffung an deren Gesamtheit) setzt sich die Bundesregierung für welchen Zeitraum mit der Gründung des Kompetenzzentrums bezüglich nachhaltiger Beschaffung (bitte aufschlüsseln nach ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Zielsetzungen)?

17

Welche qualitativen Ziele soll die Kompetenzstelle in ihrer Beratungstätigkeit gegenüber den Beschaffungsstellen umsetzen, orientiert an welchen bereits bestehenden bzw. neu zu entwickelnden Kriterienkatalogen?

18

Wie werden sich das Bundesministerium des Innern bzw. das Beschaffungsamt als Träger der Kompetenzstelle die notwendigen entwicklungspolitischen Hintergründe aneignen, um der Beratung von Beschaffungsvorgängen und der Einschätzung von teils international verzweigten Produktionsvorgängen insbesondere nach sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien gerecht werden zu können?

19

Bezüglich welcher Themen wird die neue Kompetenzstelle über ihren Aufbau hinaus einen dauerhaften Austausch mit welchen bestehenden entwicklungspolitischen Organisationen etablieren?

20

Welche Angebote werden, neben Informationen allgemeiner Art, auf der neuen Internetseite für die Beschaffungsstellen in Deutschland zur Verfügung gestellt?

21

Wie werden die Inhalte der neuen Internetseite mit bestehenden Beschaffungsportalen abgeglichen (in öffentlicher sowie privater Trägerschaft), bzw. werden diese Angebote in einer zentralen Plattform zusammengeführt?

22

Inwieweit werden auf der neu zu erstellenden Internetseite die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern berücksichtigt?

23

Inwieweit werden die Angebote der Kompetenzstelle handlungsleitende und insbesondere rechtssichere Arbeitshilfen für Beschaffende umfassen?

Berlin, den 30. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen