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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand des Ausbaus der U3-Kinderbetreuung und Kosten für das Betreuungsgeld

Betreuungsgeld für die Nichtinanspruchnahme einer Kinderförderungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren, Haushaltsmittel des BMFSFJ, Finanzbedarf für das Betreuungsgeld und ersatzweise mögliche Finanzierung von Plätzen in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Ergebnisse verschiedener Berechnungsmodelle, Umgang mit Mehrkosten, Ausbau der U3-Betreuungsplätze, Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, Betreuungsquote, verfassungsrechtliche Auffassungen bezüglich des Betreuungsgelds<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

22.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/951902. 05. 2012

Stand des Ausbaus der U3-Kinderbetreuung und Kosten für das Betreuungsgeld

der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ab 1. August 2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Trotz des umfangreichen Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird der flächendeckende Rechtsanspruch zum 1. August 2013 nicht eingelöst werden können. Zu groß waren die traditionell bedingten Defizite in der Kinderbetreuung in den meisten westlichen Bundesländern und zu gering bleibt das Engagement in vielen Bundesländern. So ist absehbar, dass zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die beiden Bundesländer mit den geringsten Betreuungsquoten, als Schlusslicht den Rechtsanspruch nicht einlösen können werden. Aber auch in Bayern und Schleswig-Holstein hinkt der Ausbau der Kinderbetreuung den Erfordernissen weit hinterher.

Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) 2008 einigte sich die damalige Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD auf die Einführung eines Betreuungsgeldes. Das so genannte Betreuungsgeld sollen diejenigen Eltern erhalten, deren Kinder unter drei Jahren keine Kinderförderungseinrichtung aufsuchen, also keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Damit wurde das erste Mal gesetzlich verankert, dass der Verzicht auf eine gesetzliche Leistung zur Förderung der Kinder eine finanzielle Belohnung der Eltern zur Folge hat. Die Einführung des Betreuungsgeldes ist nicht zuletzt daher auch in der aktuellen Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP massiv umstritten.

Noch bevor ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde, bleiben Kosten und Bedingungen für den Bezug von Betreuungsgeld umstritten. So hat die Bundesregierung für das Jahr 2014 nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 1,2 Mrd. Euro für das Betreuungsgeld eingeplant. Auf der anderen Seite rechnet das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) mit Kosten in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich ab 2014 für das Betreuungsgeld (WELT ONLINE, 3. April 2012). Die „Süddeutsche Zeitung“ rechnet wie folgt: „Es werden knapp 678 000 Kinder jährlich geboren, im Schnitt leben also mehr als 1,35 Millionen Zwei- und Dreijährige in Deutschland. Wenn nun drei Viertel dieser Kinder, also alle, die keine Kita besuchen, Anspruch auf Betreuungsgeld haben, sind das mehr als eine Million mal 150 Euro monatlich. Macht pro Jahr knapp 1,9 Milliarden Euro.“ (Süddeutsche.de, 3. April 2012). Zu den Berechnungen, die deutlich abweichen von den Planungen der Bundesregierung, schweigt die Bundesregierung bislang.

Drucksache 17/9519 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Werden die veranschlagten Kosten für das Betreuungsgeld im Haushalt des BMFSFJ eingestellt, und wenn ja, wird der Haushalt des BMFSFJ entsprechend aufgestockt?

2

Wie hoch werden die Gesamtkosten für das Betreuungsgeld bis einschließlich 2020 und die sich daraus ergebenen Ansätze für die einzelnen Haushaltsjahre sein?

3

Wie und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Summe von jährlich 1,2 Mrd. Euro für das Betreuungsgeld ab 2014 berechnet (bitte aufschlüsseln)?

4

Für wie viele Kinder unter drei Jahren reichen die bisher ab 2014 veranschlagten jährlich 1,2 Mrd. Euro Betreuungsgeld?

5

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die für das Betreuungsgeld veranschlagten 1,2 Mrd. Euro ausreichen, in Anbetracht der Tatsache, dass nicht einmal ein Drittel der Kinder unter drei Jahren in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung versorgt ist und somit mehr als zwei Drittel der pro Jahrgang über 650 000 Kinder Anspruch auf Betreuungsgeld hätten?

6

Sieht die Bundesregierung in Kenntnis der Berechnungen der Kosten für das Betreuungsgeld durch das ZEW und die „Süddeutsche Zeitung“ einen Handlungsbedarf, und gegebenenfalls welchen (bitte begründen)?

7

Sind der Bundesregierung weitere Berechnungsmodelle von Forschungseinrichtungen/Instituten bekannt, die mit höheren Kosten als 1,2 Mrd. Euro jährlich für das Betreuungsgeld rechnen, und wenn ja, welche?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Kenntnis der großen Differenzen zwischen ihren eigenen und den Berechnungen des ZEW, der „Süddeutschen Zeitung“ sowie weiterer Rechenmodelle (bitte begründen)?

9

Werden, wenn die Kosten für das Betreuungsgeld die veranschlagten 1,2 Mrd. Euro überschreiten, diese Mehrkosten zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes des BMFSFJ und in dessen Folge Einsparungen beziehungsweise gegebenenfalls sogar Leistungskürzungen an anderen Stellen im Haushalt des BMFSFJ mit sich bringen?

10

Strebt die Bundesregierung mit der Veranschlagung von jährlich 1,2 Mrd. Euro ab 2014 eine Deckelung der Kosten für das Betreuungsgeld an, und wenn ja, wie soll eine Umsetzung in der Praxis erfolgen?

Plant die Bundesregierung weitere Bevölkerungskreise neben Hartz-IV- Empfängern aus dem Betreuungsgeld auszuschließen, zum Beispiel in Abhängigkeit von der deutschen Staatsangehörigkeit, einer Freizügigkeitsberechtigung oder einer Niederlassungserlaubnis (bitte detailliert aufschlüsseln)?

11

Wie weit wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Ausbau der U3-Betreuungsplätze bis zum 1. August 2013 fortgeschritten sein, und wie viele Plätze werden bis dahin vorhanden sein?

Welche Betreuungsquote ergibt sich daraus (bitte jeweils aufgeschlüsselt in Bundesländer und gesamt)?

12

Wie viele U3-Betreuungsplätze werden voraussichtlich am 1. August 2013 fehlen, um die angestrebte Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung, um die fehlenden Plätze einzurichten (insgesamt sowie auf Basis des Investitionsprogrammes Kinderbetreuungsfinanzierung anteilig für den Bund, bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

13

Geht die Bundesregierung dennoch davon aus, dass damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz überall sichergestellt werden kann, und wenn nein, wo nicht (bitte begründen)?

14

Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass mit einer Betreuungsquote von 35 Prozent der Betreuungsbedarf abgedeckt werden kann und somit der gesetzlich verbriefte Rechtsanspruch überall gewährleistet werden kann (bitte begründen)?

15

Teilt die Bundesregierung Aussagen, wie beispielsweise vom Deutschen Städtetag, wonach der Betreuungsbedarf in vielen Städten und Gemeinden weit über der von der Bundesregierung prognostizierten Betreuungsquote von 35 Prozent liegt (bitte begründen)?

16

Teilt die Bundesregierung die auch vom Deutschen Städtetag geäußerte Befürchtung, dass auf Grund des weitaus höheren Betreuungsbedarfs der Rechtsanspruch nicht überall gewährleistet werden kann (bitte begründen)?

17

Wie viele Plätze in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen könnten für die veranschlagten Kosten für das Betreuungsgeld von jährlich 1,2 Mrd. Euro finanziert werden auf Basis des KiFöG (Aufteilung der Kosten und des Investitionsbedarfs zwischen Bund-Länder-Kommunen), und wie hoch würde die U3-Betreuungsquote dann sein (falls möglich bitte nach Bundesländern differenzieren)?

18

Wie viele Plätze in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen könnten für die veranschlagten Kosten für das Betreuungsgeld von jährlich 1,2 Mrd. Euro ausfinanziert werden, und wie hoch würde die U3-Betreuungsquote dann sein (falls möglich bitte nach Bundesländern differenzieren)?

19

Wie viele Plätze in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen könnten für die tatsächlich erwarteten Kosten des Betreuungsgeldes auf Grundlage der Berechnung des ZEW von jährlich 2 Mrd. Euro finanziert werden auf Basis des KiFöG (Aufteilung der Kosten und des Investitionsbedarf zwischen Bund-Länder-Kommunen), und wie hoch würde die U3-Betreuungsquote dann sein (falls möglich bitte nach Bundesländern differenzieren)?

20

Wie viele Plätze in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen könnten für die tatsächlich erwarteten Kosten des Betreuungsgeldes auf Grundlage der Berechnung des ZEW von jährlich 2 Mrd. Euro ausfinanziert werden, und wie hoch würde die U3-Betreuungsquote dann sein (falls möglich bitte nach Bundesländern differenzieren)?

21

Auf welcher Datenbasis kommt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu der Erkenntnis, dass die Eltern von 60 Prozent aller Kinder unter drei Jahren keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen wollten (SPIEGEL ONLINE, „Arbeitgeber-Chef nennt Unionspläne absurd“, 24. April 2012), und teilt die Bundesregierung diese Ansicht, die im Umkehrschluss bedeutet, dass 40 Prozent aller Eltern eine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen wollen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der sich daraus ergebenden Differenz zu der angestrebten Betreuungsquote von 35 Prozent (bitte begründen)?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Auffassungen bezüglich des Betreuungsgeldes und den sich diesbezüglich widersprüchlichen Einschätzungen des Bundesministeriums der Justiz und des BMFSFJ (bitte begründen)?

Berlin, den 4. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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