Fortschritt von Maßnahmen für ein Kormoranmanagement
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat sich am 10. November 2011 mit großer Mehrheit für ein Kormoranmanagement ausgesprochen. Mit Annahme des Koalitionsantrags (Bundestagsdrucksache 17/7352) „Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement“ hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, zum Schutz natürlich vorkommender Fischarten und autochthoner Bestände gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zur schrittweisen Verminderung des Brutvogelbestandes zu erarbeiten und zuzulassen, sowie Neuansiedlungen oder Neugründungen von Kolonien zu verhindern. Zudem wurde die Bundesregierung aufgefordert, die „wissenschaftlichen Kapazitäten für grundlegende Untersuchungen zur Erhaltung und Förderung der heimischen Fischbestände und zur Unterstützung der Fischerei zu erweitern“ und „sowohl die Berufs- als auch die Angelfischerei effektiv vor erheblichen Schäden durch Kormoranfraß zu bewahren.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Schutz natürlich vorkommender Fischarten und autochthoner Bestände sowie zur effektiven Vermeidung von erheblichen Schäden für die Berufs- und Angelfischerei seit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
In welcher Form hat sich die Bundesregierung seit Ende 2011 auf europäischer Ebene für einen europaweit koordinierten „Aktionsplan Kormoran“ mit dem Ziel einer nachhaltigen Bestandsregulierung eingesetzt, und welchen Erfolg hatten diese Anstrengungen?
Wenn es solche Aktivitäten nicht gab, warum nicht?
In welcher Form hat die Bundesregierung die Amtschefkonferenz der Agrarminister des Bundes und der Länder am 18. und 19. Januar 2012 genutzt, um sich für die Harmonisierung von Kormoranverordnungen sowie für gemeinsame Maßnahmen der Länder zur Reduzierung des Brutvogelbestandes einzusetzen, und mit welchen Ergebnissen?
Wenn das nicht erfolgt ist, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die Harmonisierung von Kormoranverordnungen sowie gemeinsame Maßnahmen der Länder zur Reduzierung des Brutvogelbestandes auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz vom 25. bis 27. April 2012 in Konstanz gesetzt, und was war das Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung erarbeitet oder geplant, um Maßnahmen zur schrittweisen tierschutzgerechten Reduzierung des Brutvogelbestandes des Kormorans sowie zur Verhinderung der Neuansiedlung oder Neugründung von Kormorankolonien Bundesländer übergreifend zuzulassen, und welche Maßnahmen kommen hierfür in Betracht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den seit November 2011 erfolgten Rechtsprechungen zu Kormoranmanagementmaßnahmen, zum Beispiel aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam (5 K 1522/08)?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung erarbeitet oder geplant, um bei nachgewiesener Gefährdung der Fischfauna nach eingehender naturschutzfachlicher und rechtlicher Prüfung ausnahmsweise und Dringlichkeit vorausgesetzt auch in Schutzgebieten Eingriffe in bereits bestehende Kolonien zu ermöglichen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die wissenschaftlichen Kapazitäten für grundlegende Untersuchungen zur Erhaltung und Förderung der heimischen Fischbestände und zur Unterstützung der Fischerei zu erweitern (bitte nach Zeitrahmen, Maßnahme/Projekt, Forschungseinrichtung und Höhe und Quelle der Fördermittel aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Kormoranbestandes in den Jahren 2009 bis 2011 europaweit, bundesweit sowie in den einzelnen Bundesländern?
Welche maßgeblichen Faktoren hatten nach Ansicht der Bundesregierung den meisten regulierenden Einfluss auf lokale Kolonien (z. B. Fressfeinde, Krankheiten, Vergrämungen, etc)?