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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Zuckerrüben

Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. Organismen im Jahr 2012, mögliche Nachmeldung bereits genehmigter Freisetzungsversuche im vereinfachten Verfahren, Untersuchungsergebnisse zu Umwelteffekten der Freisetzung von H7-1-Zuckerrüben sowie Bezugnahme bei der Antragsbearbeitung und im Genehmigungsbescheid, Anträge auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes, wissenschaftliche Untersuchungen im Schaugarten Üplingen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

29.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/961909. 05. 2012

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Zuckerrüben

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Agro-Gentechnik ist eine Risikotechnologie, deren Chancen und Gefahren in Deutschland, der EU und weltweit seit Jahren kontrovers diskutiert werden. Die für den Anbau in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Kulturpflanzen MON 810 (Mais) und Amflora (Kartoffel) werden im Jahr 2012 in Deutschland nicht angebaut. Der Anbau von MON 810 ist derzeit in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Freisetzungsversuche sind jedoch mit unterschiedlichen gentechnisch veränderten Pflanzen oder Organismen möglich.

Die Firma KWS SAAT AG hat einen Antrag auf Freisetzung von gentechnisch veränderten Zuckerrüben an den Standorten Northeim/Stöckheim und Üplingen gestellt. Die Freisetzungen sollen von 2012 bis 2018 durchgeführt werden. Im Schaugarten in Üplingen sollen die H7-1 Zuckerrüben nur zu Schauzwecken, also ohne wissenschaftliche Begleituntersuchungen, freigesetzt werden. Die Freisetzung der H7-1 Zuckerrüben wurde im so genannten vereinfachten Verfahren am 16. März 2012 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt.

Das vereinfachte Verfahren wurde mit der letzten Novelle des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) eingeführt. Dadurch können weitere Versuchsflächen an anderen als den ursprünglich genehmigten Standorten nachgemeldet werden, ohne dass deren spezifische geographische oder andere Besonderheiten in Bezug auf die Freisetzung von Zuckerrüben erneut standortbezogen geprüft werden, und ohne dass die Öffentlichkeit beteiligt wird. Diese Regelung wurde im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag scharf kritisiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. Organismen sollen im Jahr 2012 stattfinden (bitte getrennt nach neuen Genehmigungen und bereits laufenden Freisetzungen)?

2

Für welche bereits genehmigten Freisetzungsversuche ist im Jahr 2012 eine Nachmeldung im vereinfachten Verfahren möglich? An welchen Standorten sind solche Nachmeldungen nach Informationen der Bundesregierung zu erwarten bzw. wahrscheinlich?

3

Welche Informationen liegen der Bundesregierung (bzw. dem BVL) bezüglich der Freisetzung von gentechnisch veränderten Zuckerrüben (Antrag Az. 192) hinsichtlich eines Betreiberwechsels im Jahr 2011 vor? Wer ist der neue Betreiber der Freisetzung? Warum wurde der Wechsel nicht im Standortregister vermerkt? Welche Gründe sind für diesen Betreiberwechsel bekannt, und welche Konsequenzen hat ein solcher Betreiberwechsel hinsichtlich erneut erforderlicher Prüfungen eines Freisetzungsantrags?

4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der Umwelteffekte des Events H7-1 aus dem Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Zuckerrüben (Antrag Az. 215) bisher vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

5

Auf welche konkreten Untersuchungsergebnisse zu Umwelteffekten der Zuckerrübe H7-1 aus Anträgen zum Inverkehrbringen bezieht sich das BVL im Genehmigungsbescheid?

6

Welche Untersuchungen wurden spezifisch bei der H7-1 Zuckerrübe durchgeführt, welche Ergebnisse liegen vor, und wo sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich? Wenn sie nicht öffentlich zugänglich sein sollten, warum nicht?

7

Wie viele Anträge auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes wurden zu den Freisetzungsversuchen Antrag Az. 192 und Az. 215 von wem eingereicht? Wann wurden sie gestellt, und wann wurden sie wie beantwortet?

8

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu Umwelteffekten und zu Untersuchungen zu Nicht-Zielorganismen aus Freisetzungsversuchen mit H7-1 Zuckerrüben in der Bundesrepublik Deutschland lagen dem BVL bei der Bearbeitung des Antrags Az. 215 vor? Was genau wurde über welchen Zeitraum von wem untersucht, welche Ergebnisse liegen vor, und wie und von wem wurden diese bewertet? Wo sind diese Studien öffentlich zugänglich? Wenn sie nicht öffentlich zugänglich sein sollten, warum nicht?

9

Welche Begründung zur Zulassung im vereinfachten Verfahren liegen der Bundesregierung für Antrag Az. 215 vor? Sind diese gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt ausreichend (bitte begründen)?

10

Welche konkreten wissenschaftlichen Untersuchungen sind im Rahmen des Freisetzungsversuchs der gentechnisch veränderten Zuckerrübe (H7-1) der KWS SAAT AG für die Jahre 2012 bis 2018 im Schaugarten Üplingen als Grundlage der Genehmigung durch das BVL geplant?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Änderung des Versuchszecks der am 16. März 2012 genehmigten Freisetzung der gentechnisch veränderten Zuckerrübe H7-1 lediglich zu Schauzwecken im Schaugarten Üplingen aus rechtlicher Sicht? Wie kann auch dort die Prüfung agronomischer Parameter sichergestellt werden? Wann wurde die Änderung des Versuchszecks dem BVL angezeigt, und wie hat sich das BVL dazu verhalten?

12

Wie kann die Untersuchung wissenschaftlicher Fragestellungen im Schaugarten Üplingen gesichert werden, wenn dort die Öffentlichkeitsarbeit und der Publikumsverkehr im Vordergrund stehen? Mit welchen konkreten Maßnahmen werden dort die „gleichen Sicherheitsvorkehrungen“ garantiert „wie an anderen Standorten“, wie die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 85 der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 17/9263 antwortete?

13

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes dem Deutschen Bundestag vorlegen, um beispielsweise einen besseren Schutzstatus für die gentechnikfreie Imkerei gesetzlich zu verankern?

14

Wann wird die Bundesregierung pflanzenartspezifische Anbauvorgaben für die Amflora-Kartoffel erlassen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung)?

Berlin, den 9. Mai 2012

Gregor Gysi und Fraktion

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