Erreichung der Energieeffizienzziele im Gebäudebereich
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen (Reduktion des Primärenergiebedarfs im Gebäudebestand um 80 Prozent bis 2050) und die energetische Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich etwa 1 Prozent auf 2 Prozent zu verdoppeln. In diesem Jahr steht die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) an, wodurch die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie die Beschlüsse der Bundesregierung zum Energiekonzept umgesetzt werden sollen. Bisher liegt ein erster gemeinsamer Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 28. März 2012 vor, welcher in der Presse auch bereits umfangreich kommentiert wurde.
Im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung von 2007 wurde eine Verschärfung der EnEV um 30 Prozent in 2012 angestrebt. Mit der Novelle der EnEV, so die Bundesregierung im 2. Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland vom Juli 2011, soll eine ambitionierte Erhöhung der Effizienzstandards für Gebäude erfolgen. In den „Eckpunkten Energieeffizienz“, welche Teil des Paketes zur Energiepolitik der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 sind, wird angekündigt, dass im Rahmen der Arbeiten zur Novelle der EnEV 2012 geprüft wird, ob und inwieweit auch konkrete Nachrüstungsverpflichtungen bei Bestandsgebäuden ergänzt werden können. Außerdem kündigte die Bundesregierung im selben Dokument die Konzeption eines langfristigen Sanierungsfahrplanes für Bestandsgebäude an, welcher 2012 beginnen sollte und bis 2050 kontinuierlich auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent führen soll. Bisher liegt dieser Sanierungsfahrplan jedoch nicht vor.
Für Bundesgebäude wird in den „Eckpunkten Energieeffizienz“ von Juni 2011 das Ziel formuliert, den Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent (Bezugsjahr 2010) zu reduzieren und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand zu erreichen. Auf Grundlage der aktuellen Beschlüsse und Verlautbarungen der Bundesregierung ist das Erreichen dieses Ziels jedoch fraglich.
In den Verhandlungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie in Brüssel sind die Vorgaben für die Sanierung von öffentlichen Gebäuden deutlich abgeschwächt worden, und die Bundesregierung hat sich nicht für ambitioniertere Vorgaben eingesetzt.
Die „Süddeutsche Zeitung“ verwies in einem Bericht vom 19. April 2012 auf ein internes Papier der Europäischen Kommission, nach welchem mit den Vorschlägen des Rates vom 4. April 2012 lediglich 38 Prozent der ursprünglich für den Kommissionsentwurf berechneten Einsparungen erzielt würden. Aus dem Papier der Europäischen Kommission geht auch hervor, dass der Beitrag des Artikels 4 (Sanierung von öffentlichen Gebäuden) zum Einsparziel der EU durch die Änderungsvorschläge des Rates deutlich abgeschwächt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009
Fragen28
Mit welcher Begründung, und auf welcher Datengrundlage wird in dem Arbeitsentwurf des BMWi und des BMVBS vom 28. März 2012 der Novelle der Energieeinsparverordnung auf eine Verschärfung der Gebäudestandards für den Bestand verzichtet?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung das Ziel einer Senkung des Energieverbrauchs im deutschen Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent zu erreichen, und erachtet die Bundesregierung dies für möglich, ohne die Anforderungen an den Bestand zu verschärfen?
Welche Datengrundlage liegt der Einschätzung zu Frage 2 zugrunde?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Transparenz und langfristige Planbarkeit der Anforderungen der EnEV zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Verschärfungen der Standards für Neubau und Bestand?
Plant die Bundesregierung bereits jetzt festzulegen, wann und inwieweit Standards in zukünftigen Novellen verschärft werden sollen, um auf das Ziel einer 80 Prozent Senkung des Energieverbrauchs bis 2050 hinzuarbeiten, und wenn ja, wann, und in welchem Umfang?
Inwieweit berücksichtigt die in dem in Frage 1 erwähnten Arbeitsentwurf für eine EnEV 2012 vorgesehene Verschärfung der Standards die langfristigen Zielsetzungen?
Auf welchen Studien oder sonstigen Untersuchungen basieren die Vorschläge zur Änderung der EnEV im Arbeitsentwurf des BMWi und des BMVBS vom 28. März 2012?
Liegen der Bundesregierung gutachterliche Einschätzungen zur Wirtschaftlichkeit der Verschärfung der derzeit gültigen Standards für Neubau und Gebäudebestand der EnEV 2009 vor, und wenn ja, welche, und wann werden diese veröffentlicht?
Nehmen die Gutachten zur EnEV, welche der Bundesregierung vorliegen, Bezug auf die Wirtschaftlichkeit einer 30-prozentigen Verschärfung der EnEV, wie sie im Integrierten Energie- und Klimaprogramm 2007 (IEKP) angestrebt wurde?
Mit welchen konkreten Änderungen gegenüber der EnEV 2009 gedenkt die Bundesregierung, das im Integrierten Energie- und Klimaprogramm 2007 (IEKP) angestrebte Ziel zu erreichen, in 2012 die EnEV 2009 um 30 Prozent zu verschärfen?
Berücksichtigt die Verschärfung der Standards, dass insbesondere im Neubau, Gebäudeelemente mit einer langen Lebensdauer bereits jetzt auf den höchstmöglichen Standards eingebaut werden sollten, da spätere Sanierungen unwirtschaftlich und teilweise technisch unmöglich sein werden?
Wie sieht der Zeitplan für die Novellierung der Energieeinsparverordnung aus, und wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen?
Wird die Bundesregierung die zeitlichen Vorgaben nach Artikel 28 der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) zur Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften einhalten?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) Nr. 244/2012 der Europäischen Kommission vom 16. Januar 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten in der Novellierung der EnEV in 2012 oder in zukünftigen Novellen zu berücksichtigen?
Wann wird die Bundesregierung der Europäischen Kommission den gemäß Artikel 5 der EU-Gebäuderichtlinie bis Ende Juni 2012 erforderlichen Bericht der Mitgliedstaaten zum Stand der Diskussion über die Ermittlung des kostenoptimalen Niveaus über den Lebenszyklus des Gebäudes übermitteln?
Inwieweit sind diese Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung der oben genannten delegierten Verordnung der Europäischen Kommission mit den derzeitigen im Energieeinspargesetz (EnEG) und der EnEV festgelegten Vorgaben kompatibel?
Inwieweit wird die Bundesregierung in der EnEV-Novelle Ökobilanzierungen (LCA – Life Cycle Assessment) berücksichtigen?
Wann wird die Bundesregierung den in den „Eckpunkten Energieeffizienz“ im Juni 2011 angekündigten Sanierungsfahrplan für den privaten Gebäudebestand vorlegen, und was werden die konkreten Inhalte dieses Fahrplanes sein?
Welche Schritte und Benchmarks (Standards, technische und zeitliche Zwischenziele) soll der 2012 geplante Sanierungsfahrplan für den privaten Gebäudebestand enthalten?
Plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Austauschpflicht für Heizungsanlagen (Anpassung des Stichjahres der Inbetriebnahme von derzeit 1978), und wenn nein, warum nicht?
Welche langfristigen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung für den Austausch von Heizungsanlagen?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verschärfung der Austauschpflicht für elektrische Speicherheizungen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie für die Festlegung ambitionierter Sanierungsziele für öffentliche Gebäude ein?
Welche konkreten Änderungsvorschläge zu Artikel 4, die in die letzte Version des Rates vom 4. April 2012 eingeflossen sind, begrüßt die Bundesregierung, und welche lehnt sie ab, und mit jeweils welcher Begründung (z. B. Begrenzung der Anforderungen auf gekühlte und/oder beheizte Flächen/auf Gebäude der zentralstaatlichen Verwaltungsebene/auf Gebäude, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen und von ihr genutzt werden)?
Welche jährliche Sanierungsrate strebt die Bundesregierung für Nicht-Wohngebäude im Eigentum des Bundes an, und inwieweit übertrifft oder unterschreitet dieses Ziel sowie das Ziel der Bundesregierung, den Wärmebedarf von Bundesgebäuden um 20 Prozent (Bezugsjahr 2010) zu reduzieren, die Anforderungen in der Energieeffizienzrichtlinie in der Version des Rates vom 4. April 2012?
Auf Grundlage welcher Daten zum derzeitigen Energieverbrauch von Bundesgebäuden wurden die Ziele der Bundesregierung formuliert, den Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent (Bezugsjahr 2010) zu reduzieren und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand zu erreichen?
Wie viele der rund 4 500 Liegenschaften im Besitz des Bundes mit einer Gesamtfläche von etwa 50 Mio. m2 würden nach Auffassung der Bundesregierung unter Artikel 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie fallen?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Ausweitung des Artikels 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf Nicht-Wohngebäude, welche in Besitz und Nutzung der einzelnen Bundesländer sind und die energetischen Mindestanforderungen nicht bereits erfüllen, ein (bitte mit Begründung)?