BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umgang mit Werkverträgen und Subunternehmertum am Flughafen Berlin Brandenburg International

Kontrollen des Zolls, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und anderer Bundesbehörden auf der Baustelle des Flughafens BER, Details zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, sozialrechtliche Vorschriften, Strafgesetze, Arbeitsschutzgesetze sowie Unfallversicherungsrecht; Beschäftigtenzahl (ausgegebene Baustellenausweise), auf den Berliner Flughäfen eingesetzte Kräfte der Bundespolizei, des Zolls, weiterer Bundesbehörden sowie privater Sicherheitsdienstleister; Personalbedarf für den BER<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

14.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/970116. 05. 2012

Umgang mit Werkverträgen und Subunternehmertum am Flughafen Berlin Brandenburg International

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, Herbert Behrens, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Katja Kipping, Sabine Leidig, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf der Baustelle des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) kam es Medienberichten zufolge zu zahlreichen Verstößen gegen Sicherheitsauflagen und selbstauferlegte Verpflichtungen, auf Lohndumping per Werkverträge zu verzichten (http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/431796_kontraste/10119478_kontraste- vom-12-04-2012).

Eigentümer der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, dessen Aufsichtsratsvorsitzender der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit ist, sind zu 26 Prozent der Bund und zu je 37 Prozent die Länder Berlin und Brandenburg.

Insbesondere Beschäftigte aus dem europäischen Ausland wurden systematisch um ihren Lohn betrogen. Zahlreiche betroffene Beschäftigte wandten sich mit ihren Problemen an das Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte in Berlin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Verstöße waren in den Bereichen der Scheinselbstständigkeit, der Verletzung des Baumindestlohns und des Lohnbetrugs festzustellen.

Die Systematik der Fälle lässt den Schluss zu, dass diese Fälle von Verstößen gegen geltendes Recht unter Duldung bzw. in einigen Fällen sogar unter Mitwirkung der Flughafengesellschaft geschahen. In dem im oben genannten Beitrag in der ARD-Sendung „Kontraste“ geschilderten Fall wurde zum Beispiel nachträglich bekannt, dass der Bus, mit dem die Beschäftigten ohne individuelle Kontrolle in den Sicherheitsbereich der Flughafenbaustelle gebracht wurden, von der Flughafengesellschaft gechartert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Kontrollen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, anderen Arbeitsbereichen des Zolls, etwaigen anderen Bundesbehörden oder der Aufsicht des Bundes unterstehenden Körperschaften auf der Baustelle des neuen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) sowie der in direktem Zusammenhang dazu stehenden Baustellen öffentlich finanzierter Infrastrukturmaßnahmen in der Umgebung des Flughafens durchgeführt?

a) An wie vielen Tagen innerhalb welcher Zeiträume fanden solche Kontrollen statt?

b) Wie viele Einzelpersonen und Unternehmen wurden dabei kontrolliert (bitte nach Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Soloselbstständigen, Mehrpersonengesellschaften und Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?

2

Ist es zutreffend, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – zum Beispiel im Falle des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) – keinerlei Informationen über die Ergebnisse von die durch Kontrollen ausgelösten Ermittlungen geben darf?

Wenn ja, warum?

3

Wie viele Verfahren wegen Verstößen gegen

a) das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung,

b) das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,

c) Steuergesetze (bitte gesondert nach Steuerarten),

d) sozialrechtliche Vorschriften über die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (bitte Scheinselbstständigkeit gesondert ausweisen),

e) Strafgesetze, insbesondere wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und

f) Arbeitsschutzgesetze sowie Unfallversicherungsrecht

wurden dabei durch diese Behörden bzw. Körperschaften eingeleitet bzw. die Sachverhalte zuständigkeitshalber anderen Behörden bzw. Sozialversicherungsträgern mitgeteilt?

4

Wie viele solcher Verfahren wurden von Landesbehörden oder Sozialversicherungsträgern zuständigkeitshalber an den Zoll bzw. etwaige andere zuständige Bundesbehörden abgegeben?

5

Wie viele der im Zuständigkeitsbereich des Bundes geführten Verfahren sind noch offen, wie viele wurden eingestellt (und aus welchen Gründen), und welchen Ausgang nahmen die übrigen Verfahren?

6

Gegen wie viele unterschiedliche Unternehmen wurde dabei ermittelt? Gab es Unternehmen, gegen die in mehreren Fällen ermittelt wurde, und wenn ja, welche?

7

Wurde gegen unmittelbare Auftragnehmer der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, andere öffentliche Stellen oder öffentliche Unternehmen ermittelt, und wenn ja, gegen welche? Gab es Unternehmen, gegen die in mehreren Fällen ermittelt wurde?

8

Haben sich im Verfahren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH oder deren Tochtergesellschaften Kenntnis von Verstößen der oben genannten Art hatten oder bei Anwendung gehöriger Sorgfalt hätten haben können?

9

Haben sich im Verfahren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass unmittelbare Auftragnehmer der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, andere öffentliche Stellen oder öffentliche Unternehmen Kenntnis von Verstößen der oben genannten Art hatten oder bei Anwendung gehöriger Sorgfalt hätten haben können?

10

Kam es bei Kontrollen, Ermittlungen oder bereits im Vorfeld von Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen der oben genannten Art zu Verzögerungen infolge von Personalmangel beim Zoll oder anderen involvierten Bundesbehörden?

Wurden Überlastungsanzeigen aktenkundig gemacht?

11

In wie vielen Fällen, in denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder andere Behörden Verstöße der oben genannten Art aufgedeckt haben, stellte dies auch eine Verletzung der Verträge zwischen der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (oder deren Tochtergesellschaften) und deren Auftragnehmern dar?

a) In wie vielen Fällen und in welchem Umfang wurden Vertragsstrafen, Kündigungen oder Auftragssperren geltend gemacht, und gegen welche Unternehmen?

b) Waren solche Vertragsstrafen, Kündigungen oder Auftragssperren Gegenstand gerichtlicher Verfahren, und wenn ja, mit welchem Ausgang?

12

Auf welche Maßnahmen hat der Bund als Gesellschafter der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH hingewirkt, um auch auf zivilrechtlichem Wege eine Kontrolle der Auftragnehmer und deren Subunternehmer mit dem Ziel der Verhinderung der oben genannten Rechtsverstöße und Verstöße gegen arbeitnehmerbezogene Standards der Ausschreibung und der geschlossenen Verträge zu erreichen?

13

Wie viele Personen haben auf der Grundlage der durch die im Miteigentum des Bundes stehende Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH ausgegebenen Baustellenausweisen auf der Flughafenbaustelle gearbeitet?

a) Wie viele davon waren entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bitte insgesamt und nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele davon waren als Soloselbständige tätig, und aus welchen Ländern kamen sie (bitte insgesamt und nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

14

Inwiefern hat sich der Bund als Gesellschafter der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH dafür eingesetzt, dass bei der Vergabe der Aufträge im Zusammenhang mit dem regulären Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) Unternehmen beauftragt werden, die eine Gewähr für die Einhaltung der Schutzvorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten und die Mitbestimmungsrechte achten?

15

Ist es zutreffend, dass bei der Vergabe der Aufträge für Reinigungsdienstleistungen ausnahmslos Unternehmen ohne Betriebsrat den Zuschlag erhalten haben?

Wie erklärt sich dies die Bundesregierung?

16

a) Wie viele Kräfte der Bundespolizei, des Zolls und etwaiger weiterer Bundesbehörden verrichteten zu Zeiten des Betriebs des früheren Flughafens Berlin-Tempelhof dort ihren Dienst?

b) Wie viele Kräfte der Bundespolizei, des Zolls und etwaiger weiterer Bundesbehörden verrichten auf den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld derzeit ihren Dienst?

c) Wie viele Kräfte der Bundespolizei, des Zolls und etwaiger weiterer Bundesbehörden werden auf dem neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) nach dessen Eröffnung ihren Dienst verrichten (bitte die Angaben nach Behörden ordnen)?

17

a) Wie viele Beschäftigte privater Sicherheitsdienste arbeiteten zu Zeiten des Betriebs des früheren Flughafens Berlin-Tempelhof dort?

b) Wie viele Beschäftigte privater Sicherheitsdienste arbeiten jeweils auf den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld derzeit?

c) Wie viele Beschäftigte privater Sicherheitsdienste werden auf dem neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) nach dessen Eröffnung arbeiten?

18

Anhand welcher Daten und Prognosen wird der Personalbedarf für die Wahrnehmung der Aufgaben von Bundespolizei, Zoll und etwaigen weiteren Bundesbehörden oder im direkten oder indirekten (Mit-)Eigentum des Bundes stehender Unternehmen am neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ermittelt?

Steht dieses Personal jeweils tatsächlich zum Zeitpunkt der Eröffnung zur Verfügung?

Berlin, den 16. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen