Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Elterngeld soll im ersten Lebensjahr nach der Geburt ein finanzieller Schonraum für die Eltern geschaffen werden. Ziel der eingeführten Partnermonate ist, insbesondere die Erziehungsbeteiligung von Männern zu erhöhen. Mittlerweile bezieht etwa jeder vierte Vater Elterngeld zumindest für zwei Monate. Die Verteilung zwischen den Geschlechtern hat sich jedoch kaum verschoben. Ganz überwiegend nehmen die Mütter für zwölf Monate Elterngeld und die Väter nur für zwei Monate. Eine nahezu gleiche Aufteilung der Elterngeldmonate findet kaum statt. Von 139 000 Paaren, die 2009 Elterngeld bezogen, haben lediglich 8 792 Paare die Elterngeldmonate so verteilt, dass jede Person mindestens fünf Monate bezogen hat. Wirklich gleich, also jeweils sieben Monate, bezogen lediglich 2 273 Paare Elterngeld. Von den 8 792 Paaren haben 60 Prozent nicht einen Monat parallel Elterngeld bezogen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6815). Es scheint für die Paare also äußerst unattraktiv, gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Die Ursachen hierfür gilt es zu ergründen und soweit möglich zu überwinden, stehen sie doch dem gesellschaftlichen Ziel der Gleichberechtigung entgegen und verhindern ein Aufbrechen traditioneller Rollenmuster.
Die geltenden Regelungen benachteiligen Eltern, die sich die Erziehungsarbeit durch gleichzeitigen Elterngeldbezug teilen wollen. So werden Eltern, wenn beide ihre Erwerbsarbeit reduzieren und gleichzeitig Elterngeld beziehen, nicht 14 sondern nur bis zum siebten Lebensmonat des Kindes gefördert. Effektiv bekommen sie nicht nur halb so lange, sondern regelmäßig auch nur halb so viel Elterngeld, wie Eltern die nacheinander, dafür aber voll aus dem Job aussteigen. Aufgrund dieses Anreizes, voll aus dem Job auszusteigen, und der Tatsache, dass Männer meist mehr verdienen als Frauen, ergibt sich ein starker finanzieller Anreiz für Eltern, dass die Frau und nicht der Mann ihre Erwerbsarbeit für die Kindererziehung aufgibt. Damit begünstigen die bestehenden Regelungen aufgrund der tatsächlichen Arbeitsmarktlage das klassische Rollenmodell.
Bitte alle Daten soweit möglich nach Geschlecht getrennt ausweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Eltern (beendete Leistungsbezüge) bezogen zuletzt Elterngeld?
Bei wie vielen Paaren bezogen beide Eltern jeweils für wie viele Monate Elterngeld, und wie viele dieser Monate bezogen sie gleichzeitig Elterngeld?
Bei wie vielen Eltern bezogen beide Elterngeld (bitte absolut und anteilig an allen Elterngeldbeziehende angeben)?
Wie viele Eltern (absolut und anteilig an allen Elterngeldbeziehenden) bezogen ein Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)?
Wie viele von diesen Eltern (absolut und anteilig) reduzierten ihr Einkommen um mehr als und wie viele um höchstens 50 Prozent?
Für wie viele Monate bezogen wie viele Eltern (absolut und anteilig an allen Elterngeldbeziehenden), die ein Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG bezogen, Elterngeld?
Bei wie vielen Eltern, von denen mindestens eine/einer Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG bezog, bezogen beide Eltern Elterngeld?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern für wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Wie viele Eltern, von denen mindestens eine/einer Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG bezog, haben ihr Einkommen um mehr als und wie viel um höchsten 50 Prozent reduziert?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern für wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Bei wie vielen Eltern bezogen beide Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern für wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Bei wie vielen Eltern bezogen beide Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG, und bei wie vielen dieser Eltern haben beide das Einkommen um mehr als und bei vielen um höchstens 50 Prozent reduziert, und bei wie vielen hat einer von beiden um mehr als und einer um höchstens 50 Prozent das Einkommen reduziert?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern für wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Bei wie vielen Paare (absolut und anteilig), von denen mindestens eine Person Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG bezieht, hat der zweite Elternteil volles Elterngeld bezogen?
Wie viele dieser Paare (absolut und anteilig) bezogen wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Wie viele Eltern, die nach § 4 Absatz 3 Satz 4 BEEG für bis zu 14 Monate Elterngeld bezogen, bezogen ein Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG (absolut und anteilig an allen Eltern, die nach § 4 Absatz 3 Satz 4 BEEG für 14 Monate Elterngeld beziehen dürfen)?
Wie viele dieser Eltern (absolut und anteilig) reduzierten ihr Einkommen um mehr als 50 Prozent und wie viele um höchstens 50 Prozent?
Bei wie vielen Eltern ist der Anspruch von insgesamt 14 Monatsbeträgen mit Ablauf welches Lebensmonats des Kindes aufgebraucht?
Wie viele dieser Paare (absolut und anteilig) bezogen, differenziert nach Lebensmonat des gesamten Anspruchsverbrauchs, für wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld (absolut und anteilig)?
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest: „Die Vorhaben des Koalitionsvertrages wie etwa die Einführung eines Teilelterngeldes oder die Stärkung der Partnermonate stehen in dieser Legislaturperiode weiterhin auf der Agenda, allerdings auch unter Finanzierungsvorbehalt.“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. mit dem Titel „Väter und Mütter im Elterngeldbezug“), auf Bundestagsdrucksache 17/6815, und wie stellt sich der erwähnte Finanzierungsvorbehalt dar, angesichts der erwarteten Ausgaben für das Betreuungsgeld von bis zu 2 Mrd. Euro sowie evtl. politischer ergänzender Vorschläge, wie eine Verbesserung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992, welche Mehrausgaben von bis zu 13 Mrd. Euro erzeugen würde, wenn die Forderung nach Teilelterngeld und Ausweitung der Partnermonate von allen Fraktionen des Bundestages befürwortet wird, während lediglich die Partei der CSU als Teil der Unionsfraktion für das Betreuungsgeld ist?
Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung jeweils für eine Verbesserung des Teilelterngeldes (bei welcher konkreten Ausgestaltung) sowie für die Ausweitung der Partnermonate um zwei Monate, mit und ohne Anrechnung auf die Gesamtbezugsdauer von 14 Monaten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wünsche von werdenden Eltern, die beide mehr als geringfügig beschäftigt sind, wie diese ihre Erwerbs- und Erziehungsarbeit aufteilen würden, wenn das Elterngeld den Teilelterngeldbezug nicht weiter benachteiligen würde?
Welche Erkenntnisse hat sie darüber, welche Aufgabenteilung sich solche Eltern wünschen, und welche sie tatsächlich praktizieren, und welche Rolle hierbei finanzielle Aspekte spielen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sachverständigen Dirk H. Dau, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht, welche er in seiner Stellungnahme, wie auch in der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2012, vertrat, nach welcher die bestehende Regelung, dass gleichzeitiger Elterngeldbezug bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern zum doppelten Anspruchsverbrauch führt, eine „rechtlich nicht bedenkenfreie Regelung“ ist, und wie begründet sie ihre Entscheidung?