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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Werkverträge, Leiharbeit und Lohndumping im Einzelhandel

Beurteilung des Regulierungsbedarfs vor dem Hintergrund mehrerer Missbrauchsfälle im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogeriemärkten wie Rossmann und in der Ernährungswirtschaft, Gesetzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Missbräuchen wie der Aushebelung von im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Mitbestimmungsrechten und der Umgehung bestehender Tarifverträge, Schutz von Leiharbeitern vor Lohndumping<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

03.07.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/987906. 06. 2012

Werkverträge, Leiharbeit und Lohndumping im Einzelhandel

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Drogerieunternehmen Rossmann werden systematisch Werkverträge und Leiharbeit eingesetzt. Es ist zu vermuten, dass auf diesem Wege zu Lasten der Beschäftigten Kosten gesenkt werden sollen. Laut „Handelsblatt“ vom 15. Mai 2012 werden Werkverträge und Leiharbeit bei Rossmann genutzt, um Kassentätigkeit, Regaleinräumung und Inventur zu erledigen. In manchen Filialen bleibt somit nur noch ein einziger, direkt bei Rossmann Beschäftigter übrig: der Filialleiter bzw. die Filialleiterin (www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/lohnwucher-die-verborgene-seite-des-rossmann-reiches/6628640.html). Der Fall Rossmann zeigt zum einen, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Ausschreibung von Werkverträgen umgangen werden kann und zum anderen, dass der Einsatz von Leiharbeit trotz der Regulierung im vergangenen Jahr weiterhin ein profitables Geschäft bleibt, um Kosten zu reduzieren.

Das „System Rossmann“ erinnert an die Methoden, die auch die Firma Schlecker genutzt hat, um die Lohnkosten zu reduzieren. Ebenso scheinen Praktiken angewandt zu werden, die an das Vorgehen von „Netto“ und „Kaufland“ erinnern und dort zu breit angelegten Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geführt haben (24. Januar 2012: www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-01/ermittlung-netto-kaufland). In diesen beiden Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet, um zu prüfen, inwiefern dort sogenannte Scheinwerkverträge zum Einsatz kommen. Hinsichtlich des Unternehmens Rossmann sind bisher keine ähnlichen Ermittlungen bekannt.

Die bei Rossmann auf der Basis von Werkverträgen oder Leiharbeit eingesetzten Beschäftigten erhalten deutlich weniger Lohn als die regulär Beschäftigten. Beim Regaleinräumen sinkt der Verdienst von 9,86 Euro (ver.di-Tarifvertrag des Einzelhandels in Niedersachsen) auf 6,63 Euro (DHV-Tarifvertrag, West). Das ist ein Minus von 33 Prozent. Auch an der Kasse wird nicht das tarifliche Entgelt nach dem geltenden Tarifvertrag für den Einzelhandel gezahlt, sondern der Leiharbeitstarif. Bei der Inventur werden die Beschäftigten auf der Grundlage eines polnischen Tarifvertrags entlohnt. Wieder spart Rossmann: 6,60 Euro statt 7,73 Euro (Inventurhelfer, nach ver.di-Tarifvertrag des Einzelhandels, Niedersachsen).

Bei den beschriebenen Praktiken ist auch die wirtschaftliche Verflechtung des Unternehmens Rossmann zu berücksichtigen. Die auf der Basis eines Werkvertrages mit der Regaleinräumung beauftragte Firma „instore solutions services gmbh (ISS)“ ist eine 49-prozentige Tochter des Rossmannkonzerns. An der Leiharbeitsfirma „instore solutions personell gmbH (ISP)“, welche für das Erledigen der Kassentätigkeit zuständig ist, ist Rossmann zu 22,5 Prozent beteiligt. Die polnische Firma „Invent“ erledigt per Werkvertrag die Inventuren bei Rossmann – sie ist ein Tochterunternehmen von ISS Polska, die wiederum mit der 49-prozentigen Rossmanntochter ISS verbunden ist. Die ISS arbeitet auch für andere namhafte deutsche Einzelhandelsunternehmen und erzielte allein im Jahr 2010 einen Umsatz von 32 Mio. Euro und einen Gewinn von 1,27 Mio. Euro.

Bereits im Januar dieses Jahres haben die FKS und die Staatsanwaltschaften Bamberg, Regensburg und Stuttgart Großrazzien bei den Unternehmen Netto und Kaufland durchgeführt, bei denen es um den Verdacht von Scheinwerkverträgen ging (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-01/ermittlung-nettokaufland). Aktuell erregte das Unternehmen Kaufland im Mai dieses Jahres Aufmerksamkeit, da es osteuropäische Werkvertragsunternehmen beauftragt, die an den Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Beschäftigten sparen, indem sie den überwiegenden Teil ihres Lohnes als nicht sozialversicherungspflichtige Spesen auszahlen (vgl. REPORT MAINZ, www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=9802796/13j7yzy/index.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sieht die Bundesregierung in Anbetracht der in der Vorbemerkung genannten Beispiele für den Einsatz von Werkverträgen nach wie vor „keinen Handlungsbedarf“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6714), oder hat sich die Meinung der Bundesregierung hinsichtlich der Bewertung des Regulierungsbedarfs bei Werkverträgen geändert (bitte begründen)?

2

Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Betriebsrätebefragung der Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) vom April 2012 bekannt (www.ngg.net/werkvertraege/), in der 400 Betriebsräte in der Ernährungswirtschaft angeben, dass inzwischen 7,8 Prozent der Beschäftigten in der Ernährungswirtschaft Werkvertragsbeschäftigte und 5,3 Prozent Leiharbeitsbeschäftigte sind, Werkvertragsarbeitnehmer in der Ernährungsindustrie durchschnittlich 6 Euro weniger die Stunde als die Stammbelegschaft verdienen und im Durchschnitt 1 Euro weniger als Leiharbeitsbeschäftigte?

Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, bitte begründen?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass angesichts der zunehmenden Aufdeckung eines Missbrauchs von Werkverträgen in zahlreichen Unternehmen und Branchen eine statistische Erhebung von Werkverträgen notwendig ist, um den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der Regulierung von Werkverträgen abzuschätzen (bitte begründen)?

Und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die im Artikel des „Handelsblatts“ vom 15. Mai 2012 beschriebene Geschäftspraxis bei Rossmann, mittels Werkverträgen tarifliche Leistungen zu unterwandern?

Leitet die Bundesregierung aus diesem Geschäftsmodell einen gesetzlichen Handlungsbedarf ab?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5

Sieht die Bundesregierung eine Veranlassung, die im Artikel des „Handelsblatts“ vom 15. Mai 2012 beschriebene Geschäftspraxis der Firma Rossmann durch die FKS, die Bundesagentur für Arbeit oder andere Bundesbehörden überprüfen zu lassen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die zunehmende Zergliederung eines Betriebes durch Werkverträge, wie im Beispiel des „Systems Rossmann“ gut erkennbar, auch als Aushebelung der im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten eines Betriebes dienen kann?

7

Haben die Firmen Invent, „instore solutions services gmbh“ „Instore Logistic Services“ und „instore solution services polska“ eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, und wurden diese im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung geschäftlich tätig?

8

Wie viele Unternehmen mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung waren zum Stichtag 30. Juni 2004 Mischbetriebe, und wie viele von diesen hatten zum selben Zeitpunkt keine Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen beschäftigt?

a) Wie hat sich die Zahl der Mischbetriebe in der Arbeitnehmerüberlassung mit und ohne tatsächliche Verleihpraxis in den Jahren 1994 bis 2004 entwickelt?

b) Warum wurde die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit ab 2004 insoweit verändert, dass die Zahl der Mischbetriebe in der Arbeitnehmerüberlassung ohne tatsächliche Verleihpraxis nicht mehr nachvollziehbar ist?

c) Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Mischbetriebe ohne Verleihpraxis nach 2004 ein (bitte begründen)?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich um eine Regulierungslücke handelt, wenn Werkvertragsfirmen mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, aber ohne tatsächliche Verleihpraxis, sich und den Auftragnehmer mittels der Erlaubnis vor den Folgen eines nachgewiesenen Scheinwerkvertrags schützen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, leitet die Bundesregierung aus diesem Umgehungsverhalten gesetzlicher Bestimmungen einen Handlungsbedarf zum Schutze der Beschäftigten ab (bitte begründen)?

10

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es sich bei der Praxis mittels Gründung eigener Werkvertragsunternehmen, Aufträge „inhouse“, aber unter verschlechterten Tarifbedingungen, auszuschreiben, wie der Sachverständige Frank Schmidt-Hullmann in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am Beispiel der Deutschen Lufthansa AG berichtete (Protokoll 17(11)99), um eine Umgehung bestehender Tarifverträge, vergleichbar mit der Gründung von betriebseigenen Leiharbeitsfirmen durch die Firma Schlecker, handelt?

Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, bitte begründen?

a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für konzerninterne Werkverträge genauso wie für konzerninterne Leiharbeit das Prinzip Equal Pay gelten sollte (bitte begründen)?

b) Leitet die Bundesregierung aus dem Beteiligungssystem des Unternehmens Rossmann an den Leiharbeits- und Werkvertragsfirmen, deren Beschäftigte im eigenen Unternehmen zu schlechteren Lohnbedingungen als die Stammbeschäftigten tätig sind, einen gesetzlichen Handlungsbedarf ab?

Wenn ja welchen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Sieht die Bundesregierung a) im Falle von Unternehmensbeteiligungen an den Werkvertragsfirmen, wie beim Beispiel Rossmann, und b) im Falle von Tochterunternehmen als Werkvertragsfirmen, wie beim Beispiel Lufthansa, die Trennung der Weisungsbefugnis als eines der wesentlichen Abgrenzungskriterien zwischen (konzerninterner) Arbeitnehmerüberlassung und (konzerninterner) Werkvertragsvergabe dadurch verletzt, dass diese in der Unternehmensverpflechtung nicht mehr zu trennen ist?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?

12

Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse der Ermittlungen der FKS bei den Unternehmen Kaufland und Netto vor?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?

Gegen wie viele unterschiedliche Unternehmen wurde dabei ermittelt, um welche Unternehmen handelt es sich im Einzelnen, und wegen welcher Vergehen wird gegen sie ermittelt?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle von Missbrauch von Werkverträgen, wie sie für das Einzelhandelsunternehmen Kaufland im REPORT MAINZ bekanntgeworden sind?

Welchen gesetzlichen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?

14

Sieht die Bundesregierung eine unzulässige Ungleichbehandlung gegeben, wenn entsandte Beschäftigte, wie im Beispiel der Werkvertragsfirmen von Kaufland, nur einen Teil ihres Lohnes sozialversicherungspflichtig ausgezahlt bekommen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte leitet die Bundesregierung ein, um eine Gleichbehandlung innerhalb der EU zu erreichen?

Berlin, den 6. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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