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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Politik der Europäischen Union und der Bundesregierung gegenüber Tunesien in den Bereichen Justiz und Inneres

Deutsche und europäische Kooperationen mit Tunesien in den Bereichen Justiz und Inneres, "Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit", "Mobilitätspartnerschaften", "Aktionsplan" der EU, "Taskforce Tunesien", Europäische Nachbarschaftspolitik, deutsche und europäische Finanzhilfen, Ratifizierung von Menschenrechtsabkommen durch Tunesien, Recht auf Asyl, tunesische Zusammenarbeit mit FRONTEX und anderen Grenzbehörden, EU-Vorhaben zur Migrationsabwehr, Aufbau der Grenzsicherung in Libyen, Sicherheitssektorreform<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/989406. 06. 2012

Politik der Europäischen Union und der Bundesregierung gegenüber Tunesien in den Bereichen Justiz und Inneres

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eilig nach den Umbrüchen in Nordafrika hat auch die Europäische Union (EU) eine Neubestimmung ihrer Politik gegenüber Tunesien vorgenommen. Am 8. März 2011 haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Mitteilung „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ vorgelegt (KOM(2011) 200 endg.), die am 25. Mai 2011 um die Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ergänzt wurde (KOM(2011) 303).

Die Europäische Kommission präsentierte dem Rat für Justiz und Inneres im April 2011 einen ersten „Katalog für kurz- und mittelfristige Maßnahmen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431). Auch der am 18. November 2011 veröffentlichte „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ widmet sich der Migrationskontrolle (KOM(2011) 743 endg.). Ein neuer „Aktionsplan“ soll weitere Maßnahmen regeln. Ein Abschluss ist noch für dieses Jahr geplant.

Die eiligen Abkommen, vor allem zur Migrationsabwehr, werfen jedoch völkerrechtliche Fragen auf: Nach Ansicht vieler Menschen in Tunesien ist die Regierung lediglich als Übergangsregierung gewählt, die keine endgültigen Abkommen abschließen darf.

Die veränderten Koordinaten betreffen auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verhinderung unerwünschter Migration. Sogenannte Mobilitätspartnerschaften sollen aber helfen, dem EU-Arbeitsmarkt bei Bedarf geeignete, billige Arbeitskräfte zuzuführen. Die Europäische Kommission hat hierzu einen „Dialog mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“ veröffentlicht, der Bedingungen für die Gewährung von Vorteilen für Reisende aus Nordafrika formuliert. Reiseerleichterungen könnten demnach erst nach Abschluss von Rückübernahmeabkommen für abzuschiebende Migrantinnen und Migranten gewährt werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431). Ein „Kapazitätsaufbau im Bereich Grenzmanagement“ wurde bereits kurz nach der erfolgreichen Vertreibung des früheren Präsidenten Ben Ali angestrebt.

Verhandlungspartner seitens der EU sind hierfür die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU FRONTEX, aber auch das Directorate-General (DG) Home Affairs und das DG Justice. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) plante die Entsendung von „Expertenteams im Bereich Sicherheitssektorreform“ (SSR) unter anderem nach Tunesien, um eine „Bedarfsanalyse“ für spätere Maßnahmen „aus dem Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ zu erstellen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431). Auch deutsche „Kandidaten“ waren für die „Expertenteams“ vorgesehen.

Im Dezember 2011 erteilte der Rat für Auswärtige Angelegenheiten der Kommission ein Mandat zur Aushandlung von Abkommen zur „Schaffung von Weitreichenden und Umfassenden Freihandelszonen“ (DCFTA) unter anderem mit Tunesien. Abkommen zur Liberalisierung von Landwirtschaft und Dienstleistungen werden ebenso verhandelt. Auch ein Fischereiabkommen ist angestrebt.

Eine „Taskforce Tunesien“ soll unter dem Motto „money, market and mobility“ weitere Verhandlungen vorantreiben. Dieser Gruppe gehören seitens der EU neben der Hohen Vertreterin und der Kommission auch die Europäische Entwicklungsbank, die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Islamische sowie die Afrikanische Entwicklungsbank sowie Vertreter privater Unternehmen an.

Tunesien erhält finanzielle Mittel aus diversen Finanzinstrumenten der Europäischen Union ebenso wie der Weltbank oder nationalen Finanzinstitutionen. Offiziell ausgegeben als „Unterstützung des Transformationsprozesses“ werden auch Maßnahmen zur „Sicherheitssektorreform“ unterstützt. Ein „gemeinsames Operationsprojekt“ mit Tunesien dient dazu, unerwünschte Migration zu bekämpfen. Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX soll ein Arbeitsabkommen mit Tunesien abschließen. FRONTEX lieferte in einer „Scenario Analysis Northern Africa“ sechs Hypothesen zu möglichen Migrationsbewegungen. Die FRONTEX-Mission „Hermes“ vor der tunesischen Küste wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Gleichzeitig fördern auch einzelne Mitgliedstaaten die Migrationsabwehr vor der tunesischen Küste: Italien lieferte hierfür im Mai 2011 vier Patrouillenboote. Offenbar werden die von FRONTEX bzw. den beteiligten Polizeien der Mitgliedstaaten auf See aufgegriffenen Migranten auch an Schiffe des tunesischen Militärs übergeben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7270).

Tunesien hat auch beim Bundesministerium des Innern um Ausstattungshilfe sowie zur Entsendung eines Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes (BKA) nachgesucht. Dessen „zeitnahe Entsendung“ hatte die Bundesregierung im Herbst 2011 angekündigt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7587). Die Präsenz des BKA soll auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu polizeilichen Einsatztaktiken und -methoden anbahnen. Das Engagement dient aber auch der Bekämpfung neuer „wachsender Risiken“, die die Bundesregierung zunächst pauschal als „illegale Migration, Organisierte Kriminalität, Terrorismus“ angibt. Zukünftige Projekte könnten demnach eine „Konzentration auf (Grenz-)Polizeiaufbau und Ausbildung von Polizeikräften“ sowie eine Zusammenarbeit im Katastrophenschutz umfassen.

Die Freundschaft mit Saudi-Arabien und den damit verbundenen Einfluss will die Bundesregierung aber nicht nutzen, um sich für die Auslieferung des in Saudi-Arabien untergeschlüpften früheren Präsidenten Ben Ali nach Tunesien einzusetzen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431 wird aber versprochen, „das Bemühen der tunesischen Regierung um eine Aufarbeitung der Regierungszeit des früheren Präsidenten Ben Ali“ zu unterstützen. Bislang ist über die Inhalte dieser „Bemühungen“ aber nichts bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Was kann die Bundesregierung zur vom EAD geplanten Entsendung von „Expertenteams“ zur Durchführung einer „Sicherheitssektorreform“ nach Ägypten, Tunesien und Libyen mitteilen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?

a) Welche bundesdeutschen Stellen haben an der „Expertenkommission im Bereich Sicherheitssektorreform nach Ägypten, Tunesien und Libyen“ teilgenommen?

b) Welche Bedarfsanalysen sind hierzu verfasst worden, und welchen Inhalt haben diese in groben Zügen?

c) Welche weiteren „zivilen Maßnahmen der EU (…) einschließlich aus dem Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ sind auf Basis der Berichte eingeleitet worden?

2

Inwieweit sind Einrichtungen der EU oder, soweit der Bundesregierung bekannt, der EU-Mitgliedstaaten in den Aufbau von Grenzmanagement, Kriminalitätsbekämpfung und Migrationsabwehr oder einer Sicherheitssektorreform in Libyen eingebunden?

a) Auf welche Art und Weise ist die Grenzschutzagentur FRONTEX hierzu aktiv?

b) Inwiefern drängen Einrichtungen der EU darauf, dass die Übergangsregierung in Libyen die Bekämpfung unerwünschter oder unerlaubter Migration ausführt oder sogar intensiviert?

3

Welche konkreten Projekte werden im Rahmen von „Transformationspartnerschaften in der MENA-Region“ („Middle East & North Africa“) vorangetrieben?

a) Worin besteht der deutsche Beitrag für die „Transformationspartnerschaften“?

b) Welche Durchführungsorganisationen sind mit der Umsetzung befasst?

c) Inwieweit werden die Vorhaben mit weiteren Maßnahmen der G8, der EU und der Vereinten Nationen verzahnt?

d) Auf welche Weise sind die Europäische Kommission, der EAD sowie weitere EU-Institutionen eingebunden?

e) Auf welche Weise greifen die Maßnahmen auf eine frühere Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklungspolitik, Inneres und Auswärtiges zurück?

f) Mit welchen Vorhaben sind die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Finanzinstitutionen der Bundesregierung eingebunden?

g) Welche Defizite wurden im Rahmen des MENA-Programms festgestellt?

h) Welche Maßnahmen wurden in den Bereichen „Förderung demokratischen Austauschs, Stärkung der Medien/Pressefreiheit, der Förderung und Implementierung der Menschenrechte, Hilfe beim Aufbau zivilgesellschaftlicher Gruppen und Wahlvorbereitung bzw. Wahlbeobachtung“ bereits gefördert?

4

Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der tunesischen Regierung in den Bereichen Justiz und Inneres zusammen?

a) Wie wurde der Bitte Tunesiens nach Ausstattungshilfe und der Entsendung eines BKA-Verbindungsbeamten seitens der Bundesregierung entsprochen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7587)?

b) Wie kam die Entsendung eines Verbindungsbeamten der Bundespolizei nach Tunesien zustande?

c) Welche Funktionen übernehmen die deutschen Verbindungsbeamten in Tunesien, und wo sind sie untergebracht?

d) Welche weiteren Maßnahmen der Bundespolizei oder anderer deutscher Innenbehörden (insbesondere zur Zusammenarbeit im Katastrophenschutz oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen) wurden seitens Tunesien nachgefragt, und wie wurde ihnen entsprochen?

e) Auf welche Risikoanalysen oder sonstigen Lagebewertungen zu Tunesien stützt sich die Bundesregierung in den Bereichen Migration, Kriminalität und Terrorismus?

f) Welches weitere Engagement in der Region leitet sich aus diesen Bewertungen ab?

5

Inwiefern ist der im Juli 2011 vom Rat ernannte „Sonderbeauftragte für den südlichen Mittelmeerraum“ in Maßnahmen oder Verhandlungen mit der tunesischen Regierung in den Bereichen Justiz und Inneres eingebunden?

6

Welche finanziellen Rahmenprogramme bzw. sonstigen finanziellen Mittel werden seitens der Europäischen Kommission und der Bundesregierung seit 2011 an Tunesien ausgegeben?

a) Welche Mittelzuweisungen werden hierfür aufgewendet, und an welche Bedingungen knüpft sich ihre Auszahlung?

b) Inwieweit ist das BMZ bzw. andere Behörden der Bundesregierung in die Gewährung von Finanzhilfen eingebunden?

c) Wofür müssen diese Mittel jeweils verwendet werden (bitte tabellarisch darstellen)?

7

Welche Anstrengungen existieren zur Neufassung der Verordnung des Finanzinstrumentariums der „European Neighbourhood Policy“ (ENP)?

a) Welche Vorschläge existieren zur Definition von „Benchmarks“ oder „Indikatoren“, anhand derer Reformschritte bestimmter Länder gemessen werden sollen?

b) Wie wurden diese „Benchmarks“ oder „Indikatoren“ bereits konkretisiert, und wer legt diese fest?

8

Welche näheren Erläuterungen kann die Bundesregierung zu Verhandlungen um eine Freihandelszone mit Tunesien mitteilen, für die der Rat für Auswärtige Angelegenheiten im Dezember 2011 ein Mandat erteilte?

a) Welches Ziel wird mit den Verhandlungen verfolgt?

b) Welche Vertreter welcher Behörden, Bundesministerien oder sonstiger (auch privater) Institutionen haben an den Verhandlungen teilgenommen?

c) Inwieweit werden auch Bestimmungen zu Agrar- und Fischereierzeugnissen, Energie oder zur Liberalisierung von Dienstleistungen verhandelt?

d) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Gesprächen zu einer Freihandelszone mit Tunesien?

9

Welche konkreten Ziele verfolgt die „Taskforce Tunesien“ in den Bereichen Justiz und Inneres, und wer gehört ihr an bzw. hat an Treffen teilgenommen?

a) Wie oft hat die „Taskforce Tunesien“ seit ihrem Bestehen getagt?

b) Welche Innenbehörden Tunesiens haben mit welchem Anliegen an der „Taskforce Tunesien“ teilgenommen?

c) Welche Rolle spielen die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder andere internationale Institutionen (auch die G8 oder die sogenannte Deauville-Partnerschaft) innerhalb der „Taskforce“, und in welche Verhandlungen sind diese eingebunden?

d) Inwieweit wurde im Rahmen der „Taskforce“ die Rückzahlung eingefrorener Guthaben verabredet?

e) Auf welche Art und Weise ist ein „Privatsektor“ in die „Taskforce“ integriert, und um welche Unternehmen, Institutionen oder Personen handelt es sich konkret?

f) Auf welche Art und Weise konnte die „Taskforce“, wie von der Kommission in ihrer Mitteilung „Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“, die „Bereitstellung der Hilfe und finanziellen Unterstützung unter Einbeziehung zahlreicher Institutionen“ beschleunigen?

10

Welchen Zeitplan sieht die Roadmap für die „Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ bezüglich der „südlichen Nachbarschaft“ und insbesondere Tunesien vor?

11

Welchen Inhalt hat der im Oktober 2011 zwischen der EU und Tunesien begonnene „Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit“, und wer ist an entsprechenden Verhandlungen beteiligt?

a) Mit welchem konkreten Anliegen nehmen die EU-Agenturen FRONTEX und Europol sowie der EAD an dem „Dialog“ teil, bzw. welche (Zwischen-)Ergebnisse sind bereits erzielt worden?

b) Welche Institutionen der tunesischen Zivilgesellschaft sind in den „Dialog“ eingebunden?

c) Auf welche Art und Weise bringt sich die Bundesregierung „aktiv“ in den „Dialog“ mit den „südlichen Mittelmeeranrainern“ ein (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?

12

Welchen Stand kann die Bundesregierung zur Verhandlung eines „Aktionsplans“ der Europäischen Union zu Tunesien mitteilen?

a) Wer ist vonseiten der EU sowie der Bundesregierung an den Verhandlungen beteiligt?

b) Welche Unterausschüsse sind mit welchen Fragen befasst, und wie ist die Bundesregierung hierin eingebunden?

c) Inwiefern werden von dem „Aktionsplan“ Bereiche der Justiz und des Innern, vor allem zu Polizeizusammenarbeit und Migrationsabwehr, berührt?

d) Inwieweit soll der Aktionsplan auch die Einbindung der EU-Agenturen FRONTEX oder Europol regeln?

e) Welcher Zeitrahmen liegt dem „Aktionsplan“ zugrunde, und wie wird dessen technische und finanzielle Unterstützung umgesetzt?

13

Inwiefern werden im „Aktionsplan“ auch jene Voraussetzungen thematisiert, die vor einer „Stärkung der Mobilitätsmöglichkeiten“ durch die EU seitens der tunesischen Regierung erfüllt werden müssen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?

a) Welche Zugeständnisse gegenüber Tunesien sollen nach gegenwärtigem Stand an das Erreichen von „Reformzielen“ geknüpft werden?

b) Inwieweit macht die EU Zugeständnisse im Bereich nachbarschaftlicher Zusammenarbeit oder auch die Erleichterung von „Mobilitätsmöglichkeiten“ von der Ratifizierung oder Anwendung internationaler Abkommen zur Migrationskontrolle abhängig?

c) Welchen Stand haben die Verhandlungen um ein Rückübernahmeabkommen mit Tunesien für aus der EU abzuschiebende Migrantinnen und Migranten?

d) Welchen Stand haben die „Gemeinsame Erklärungen“, die im Falle Tunesiens grundlegend für zukünftige „Mobilitätspartnerschaften“ sein sollen?

e) Welchen Inhalt sollte die zu verabschiedende „Gemeinsame Erklärung“ aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Bereiche Justiz und Inneres betonen?

14

Inwiefern unterstützt die EU oder die Bundesregierung die Regierung Tunesiens im „Kapazitätsaufbau im Bereich Grenzmanagement“?

a) Welche Treffen haben hierzu stattgefunden, und welche Vereinbarungen wurden dort getroffen?

b) Welche Behörden bzw. sonstigen Stellen der Bundesministerien des Innern und der Justiz haben von deutscher Seite an derartigen Gesprächen teilgenommen?

15

Welche UN-Protokolle oder sonstigen Abkommen zu Menschenrechtskonventionen oder Folter hat Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Jahren ratifiziert?

a) Inwiefern kommt Tunesien aus Sicht der Bundesregierung der Umsetzung der darin übernommenen Verpflichtungen nach?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Meinungsfreiheit von der neuen Regierung Tunesiens garantiert wird?

c) Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission und des Auswärtigen Dienstes, wonach das Land über einen „zufriedenstellenden Rechtsrahmen zum Schutz der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“ verfüge?

d) Falls ja, wird dieser Rechtsrahmen angesichts weiterer Schüsse auf Demonstrantinnen und Demonstranten etwa in Sidi Bouzid oder auch der pauschalen Demonstrationsverbote im April 2012 auf der Avenue Habib Bourgiba in Tunis aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt?

16

Welche Anstrengungen der tunesischen Regierung sind der Bundesregierung bekannt, das Recht auf Asyl gesetzlich zu regeln?

17

Welche konkreten Anliegen verfolgen das Directorate-General (DG) Home Affairs, das DG Justice sowie die Grenzschutzagentur FRONTEX in Gesprächen und Verhandlungen mit der tunesischen Regierung?

a) Welchen Stand haben die Verhandlungen um ein Arbeitsabkommen zwischen der FRONTEX und Tunesien?

b) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob es sich bei der gegenwärtigen Regierung Tunesiens um eine vorübergehende handelt?

c) Sofern die Bundesregierung die Ansicht vieler Menschen in Tunesien teilt, wonach die Regierung nur vorübergehend im Amt ist, inwiefern ist diese dann eingeschränkt bezüglich eines Verhandlungsmandats für völkerrechtliche Abkommen?

18

Inwieweit kooperiert Tunesien bereits jetzt mit FRONTEX bzw. anderen Grenzbehörden von EU-Mitgliedstaaten?

a) Welche tunesischen Einrichtungen sind hieran beteiligt?

b) Welche finanziellen Mittel oder Sachleistungen haben EU-Mitgliedstaaten Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 für die Grenzüberwachung zur Verfügung gestellt?

c) Welche weiteren Abkommen wurden hierfür geschlossen, wie es die Bundesregierung für Italien etwa hinsichtlich eines „technischen Abkommens“ und der Überlassung von vier Motorbooten zur Küstenüberwachung berichtet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?

d) Welche FRONTEX-Missionen haben seit 2011 vor der Küste Tunesiens stattgefunden, und wie ist die Bundespolizei in diese (auch zukünftig) eingebunden?

e) Inwieweit sind polizeiliche oder militärische Aufklärungssysteme (etwa Radar, Nachtsichtgeräte, Positionierungsdienste) in die Grenzüberwachung oder sonstige Missionen von EU-Einrichtungen eingebunden?

f) Welche weiteren Einrichtungen öffentlicher oder privater Natur (etwa Reedereien, Ölbohrinseln, Geodienste) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Sicherheitszusammenarbeit in der maritimen Region vor Tunesien eingebunden?

19

Inwieweit sind Tunesien, Marokko, Algerien und Libyen in die Entwicklung des EU-Vorhabens zur Migrationsabwehr „GLOBE – Integrated Border Management System“ eingebunden?

a) Inwieweit sollen in den Ländern eigene Einrichtungen aufgebaut werden, die dann in EU-Systeme integriert werden („National Coordination Centre“, „Satellite Earth Station“, „Coastal Surveillance Station“, „Remote Surveillance Platform“)?

b) Aus welchem Grund sieht die Präsentation des Vorhabens (http://tiny-url.com/cv75nyv) zunächst keine der genannten Einrichtung in Tunesien vor, wohl aber in den Nachbarländern?

c) Auf welche Weise ist FRONTEX in den genannten Ländern in den Aufbau einer gemeinsamen Plattform zur Migrationsabwehr (z. B. EUROSUR, GLOBE) aktiv?

20

Auf welche Art und Weise arbeiten EU-Mitgliedstaaten, die Grenzschutzagentur FRONTEX bzw. an deren Missionen beteiligte Mitgliedstaaten für derartige Maßnahmen mit dem tunesischen Militär zusammen?

a) Welche Abkommen und Kommunikationskanäle existieren hierzu?

b) Von welchen weiteren Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, in denen die italienische, französische oder spanische Küstenwache Flüchtlinge vor Tunesien aufgriff und diese (auch teilweise) an tunesische Militärs übergeben hat, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7270 für einen Einzelfall beschrieben wird?

21

Welche konkreten Maßnahmen sieht das so genannte Gemeinsame Operationsprojekt mit Tunesien vor (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431)?

a) Wie soll das Programm „illegale Migration im Mittelmeerraum“ bewältigen?

b) Welche „Kapazitäten der tunesischen Behörden“ zur Förderung legaler Zuwanderungsmöglichkeiten werden von dem Programm erfasst?

22

Wie kam die deutsche Delegation zustande, die im tunesischen Flüchtlingslager Choucha Interviews mit einer Auswahl an Flüchtlingen durchführte, um einige Personen auszuwählen, die im Zuge des Resettlement-Verfahrens nach Deutschland aufgenommen werden?

a) Nach welchen Kriterien werden die 200 Aufzunehmenden schließlich aus den mehreren Tausend vom UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) anerkannten Flüchtlingen ausgewählt?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von nicht dokumentierten oder geheimen Haftanstalten für unerwünschte Migrantinnen und Migranten, in denen Menschen ohne gültige Papiere inhaftiert werden und diese vor die Wahl gestellt werden, monatelang eingesperrt zu bleiben oder ein Flugticket in ihr Heimatland zu akzeptieren?

23

Welche deutschen Firmen oder deren Interessensverbände haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Revolte in Tunesien aus dem Land zurückgezogen? Inwieweit handelt es sich dabei um Unternehmen, die sich mit der Herstellung von Technik zur Überwachung und Kontrolle befassen?

24

Hat die Bundesregierung gegenüber ihren Partnern in Saudi-Arabien mittlerweile die Forderung der neuen tunesischen Regierung vorgetragen, den früheren Präsidenten Ben Ali auszuliefern?

25

Wie hat die Bundesregierung seit 2011 „das Bemühen der tunesischen Regierung um eine Aufarbeitung der Regierungszeit des früheren Präsidenten Ben Ali“ unterstützt, wie sie es in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6431 bekräftigt hatte?

Berlin, den 6. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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