Schutz der Großtrappen
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Sabine Stüber, Diana Golze, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Großtrappe (Otis tarda) – gerne auch als der märkische Strauß bezeichnet – ist ein schwerer, flugfähiger, scheuer Steppenvogel. In Deutschland stand er kurz vor dem Aussterben. Wenige Exemplare leben noch in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Auf der weltweiten „Roten Liste“ wird die Großtrappe als „verwundbar“ eingestuft und in Deutschland sogar in der höchsten Gefährdungskategorie „vom Aussterben bedroht“ geführt.
Die Vögel benötigen große, übersichtliche, unzerschnittene und störungsarme Gebiete mit extensiver Grünland- und Ackerbewirtschaftung. Sie sind auf eine strukturreiche Vegetation mit lichten, sonnigen Bereichen angewiesen, die genügend Nahrungspflanzen und ausreichende Insektenbestände zur Jungenaufzucht aufweisen.
Der Schutz der Großtrappe basiert auf deutschen, europäischen und sogar weltweiten Artenschutzabkommen. Insbesondere die Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die nicht nur auf die Vögel selbst, sondern auch auf ihre Lebensräume abzielt, ist hierbei hervorzuheben. Da die Großtrappe eine so genannte Flaggschiffart ist, kann durch ihren Schutz ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Agrarlandschaft geleistet werden. Durch den Schutz dieser Art profitieren viele andere Pflanzen- und Tierarten, die ebenfalls in den Roten Listen aufgeführt sind.
Der Lebensraum der letzten verbliebenen Großtrappenbestände in Deutschland ist trotz ausgewiesener europäischer Vogelschutzgebiete durch den starken Ausbau der erneuerbaren Energien akut gefährdet. Vor allem die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft – durch Maisanbau oder intensiv bewirtschaftetes Grünland – sowie Windkraftanlagen wirken sich negativ auf die Lebensraumsituation der Bestände aus. Der Erhaltungszustand der Großtrappen scheint aktuell massiv gefährdet zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung die Bestandsentwicklung der Großtrappen in den vergangenen fünfzig Jahren (Anzahl der Individuen und der Einstandsgebiete)?
Wie viele Großtrappen leben nach Informationen der Bundesregierung aktuell in Deutschland, und wo?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vernetzung der Einstandsgebiete untereinander?
Sind aus Sicht der Bundesregierung zum Einhalten der internationalen Artenschutzabkommen Konsequenzen hinsichtlich des Schutzes der Großtrappen zu ziehen, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lebensraumveränderungen für die Großtrappe seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), speziell durch die großflächige Zunahme des Maisanbaus zur Versorgung von Biogasanlagen?
Welche Möglichkeiten haben die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen, um steuernd in die Planung von Biogasanlagen einzugreifen, wenn bei deren Planung der Flächenbedarf zum Anbau von Energiepflanzen nicht berücksichtigt wird, so dass auch in Schutzgebieten der Maisanbau große Flächen einnimmt bzw. einnehmen kann?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Auswirkung von Windkraftanlagen auf Großtrappen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Forschungsprojekte zum Schutz der Großtrappe werden oder wurden durch die Bundesregierung in den vergangenen zwanzig Jahren unterstützt bzw. finanziert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungschancen der Großtrappenbestände in den nächsten Jahren? Welche positiven und negativen Einflüsse legt sie dabei zugrunde?
Wie hoch ist aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr des Aussterbens der Großtrappe in Deutschland?
Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um die Großtrappenbestände wirksam zu schützen?
Welche dieser Maßnahmen wird die Bundesregierung durch welche Fördermaßnahmen oder Projekte zeitnah umsetzen bzw. ihre Umsetzung unterstützen?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Zeithorizont einzuschätzen, in dem konkrete Maßnahmen zum Schutz der Großtrappen in Deutschland eingeleitet werden müssen, um den heutigen Bestand wirksam zu erhalten, und auf welcher Grundlage basiert die Einschätzung?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, bundeseigene Flächen (z. B. Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH – BVVG) direkt oder im Tausch zur Sicherung der Großtrappenbestände in Deutschland einzusetzen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung einer Erweiterung der Einstandsgebiete der Großtrappe als Maßnahme für eine langfristige Sicherung des Bestandes ein?
Welche Möglichkeiten zur Erweiterung der Einstandsgebiete sieht die Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ehemalige Einstandsgebiete zu reaktivieren (bitte begründen)?
Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung zum Schutz der Großtrappenbestände hinsichtlich der aktuellen Situation der Beeinträchtigung des Lebensraumes durch das EEG?
Welche Forschungsvorhaben zur Großtrappe sind aktuell in der Bearbeitung bzw. in Vorbereitung (Deutschland und Europäische Union)?