Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 2011 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) vorgelegt. Anlass der EU-Effizienzrichtlinie war das im Jahr 2007 vereinbarte Ziel der EU-Mitgliedstaaten, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Nach monatelangen Beratungen haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Energieeffizienz in der 24. Kalenderwoche 2012 auf einen Kompromiss geeinigt.
Damit verpflichten sich die EU-Staaten bzw. ihre heimischen Energieversorger, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 im Schnitt um jährlich 1,5 Prozent zu reduzieren, wobei in den ersten beiden Jahren eine schrittweise Annäherung an die Marke erlaubt ist. Alternativ können die Mitgliedstaaten Programme auf den Weg bringen, mit denen ebenfalls das Ziel auf anderem Wege erreicht werden kann. Energieeffizienzmaßnahmen können dabei ab dem Jahr 2009 angerechnet werden.
Weitere Bestandteile der neuen Richtlinie sind, dass zentrale Regierungsbehörden Aufträge für Waren, Gebäude und Dienstleistungen mit einem Wert von mehr als 130 000 Euro nur noch an Partner vergeben dürfen, die höchste Energieeffizienzstandards anlegen. Außerdem regelt Artikel 4, dass jährlich 3 Prozent aller zentralen Regierungsbauten und ihrer nachgeordneten Behörden nach geltenden Energiestandards energetisch modernisiert werden müssen. Artikel 7 sieht vor, dass große Unternehmen sich regelmäßig Energieaudits unterziehen, soweit kein Umwelt- oder Energiemanagement vorhanden ist. Zudem wurde in Artikel 10 vereinbart, den Ausbau der besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stärker zu fördern.
Die Bundesregierung hatte sich in den vergangenen Monaten bei den Verhandlungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie entweder gar nicht positioniert oder versucht, gegen die Mehrheit der Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Energieeffizienz soweit wie möglich zu verhindern. Der Kompromiss ist deswegen nicht zuletzt aufgrund der wenig konstruktiven Rolle Deutschlands an vielen Stellen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission weichgespült.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie bewertet die Bundesregierung den in der 24. Kalenderwoche ausgehandelten Kompromissvorschlag zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Energieeffizienz?
Wie sieht der weitere Zeitplan zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der einzelnen Artikel in die nationale Gesetzgebung in Deutschland aus?
Von welchem Einsparziel bis zum Jahr 2020 geht die Bundesregierung für die gesamte EU sowie für die Bundesrepublik Deutschland nach dem Kompromiss der EU-Energieeffizienzrichtlinie aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Abschätzung der Europäischen Kommission (MEMO/12/433), dass mit der Einigung zur Energieeffizienzrichtlinie das Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu senken, klar verfehlt wird, welches 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durchgesetzt werden konnte?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht zahlreicher Experten, dass die lange Uneinigkeit zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bei der Energieeffizienzrichtlinie das Ansehen Deutschlands bei diesem Thema beschädigt und die Richtlinie zudem stark verwässert hat, und falls nein, wie erklärt sie sich dann, dass andere EU-Staaten die Position der Bundesregierung diesbezüglich öffentlich mehrfach kritisiert haben?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass relativ zu PRIMES-Projektion und Referenzszenario der Directorate-General for Energy (DG Energy) (2009) Deutschland bis zum Jahr 2020 seinen Primärenergiebedarf gegenüber dem Basistrend (300 mtoe) (mtoe = million tonne of oil equivalent, Millionen Tonnen Öleinheit) ohne weitere Maßnahmen um nur 8 Prozent (24 mtoe) wird senken können, und falls nein, von welchem Wert geht sie aus?
Plant die Bundesregierung gegebenenfalls außerhalb der EU-Vorgaben zusätzliche Maßnahmen als die bisher bestehenden bzw. in Planung befindlichen, um das 20-Prozent-Einsparziel bis zum Jahr 2020 doch noch zu erreichen (bitte begründen)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland, um das Energieeinsparziel von 1,5 Prozent pro Jahr zu erreichen (bitte unter Angabe des Zeitplans für die einzelnen Maßnahmen)?
Plant die Bundesregierung, die Energiehändler bzw. -verteiler von der 1,5-Prozent-Einsparverpflichtung auszunehmen und stattdessen auf anderem Wege vergleichbare Einsparungen zu erreichen?
Plant die Bundesregierung, im Zusammenhang mit den Prüfaufträgen aus dem Energiekonzept für „Weiße Zertifikate“ bzw. einer haushaltsunabhängigen Finanzierung für den Wärmebereich, eine oder mehrere Maßnahmen innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, und wie sind diese im Zusammenhang mit den Vorgaben aus Artikel 6 umzusetzen, und sind diese Prüfaufträge in Ergebnissen gemündet, und wenn ja, in welchen?
Plant die Bundesregierung, entsprechend den Empfehlungen der Studie „Kosten-/Nutzen-Analyse der Einführung marktorientierter Instrumente zur Realisierung von Endenergieeinsparungen in Deutschland“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Maßnahmen zu ergreifen, die zusätzlich zu der sich aus dem bestehenden Instrumentenmix ergebenden Referenzentwicklung jährlich zu 1,5 Prozent Einsparungen führen?
Von welchem Beitrag aus den geplanten steuerlichen Anreizen für Gebäudemodernisierungen, Förderprogrammen der KfW Bankengruppe und sonstigen zusätzlich geplanten Instrumenten (bitte einzeln aufschlüsseln) zu den in Artikel 6 formulierten Zielen geht die Bundesregierung aus?
Hält die Bundesregierung eine Überprüfung der Flexibilitätsklausel für Einsparquoten und alternative Maßnahmen (Artikel 6 Absatz 1 Doppelbuchstabe aa des Kompromisspapiers) durch die Europäische Kommission im Jahr 2016 für sinnvoll, und falls nein, warum nicht (bitte mit Begründung)?
Von welchen Elementen der „Flexibilitätsklausel“ nach Artikel 6 Absatz 1 Doppelbuchstabe aa des Kompromisstextes plant die Bundesregierung Gebrauch zu machen (bitte mit Begründung)?
In welchem Umfang plant die Bundesregierung, frühzeitige Maßnahmen (early actions) auf die Erreichung des 1,5-Prozent-Ziels nach Artikel 6 anzurechnen?
Inwieweit reduzieren die für Artikel 6 ausgehandelten Kompromisse nach Einschätzung der Bundesregierung den Beitrag des Artikels 6 zur Erreichung des 20-Prozent-Ziels im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission?
Wie viele (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum (bitte genaue Zahl angeben) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Artikel 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden?
Wie viele Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden durch Artikel 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden?
Wie viele Gebäude der Deutschen Bahn Service Immobilien GmbH werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Artikel 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden?
Wie viele der Gebäude der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden durch Artikel 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden?
Wie viele der Gebäude der Sozialwerke des Bundes e. V. werden durch Artikel 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden?
Welche weiteren Gebäude in unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung und welche Gebäude institutioneller Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil der Bund finanziert, werden durch Artikel 4 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden?
Plant die Bundesregierung, das „Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften“ entsprechend anzupassen?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Kompromiss innerhalb der Energieeffizienzrichtlinie, wonach es keine Verpflichtung für den Einsatz von KWK bei positiver Kosten-Nutzen-Analyse gibt?
Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Artikel 10 umzusetzen und damit die hocheffiziente KWK zu fördern, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf am kürzlich novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?
Welchen Beitrag leistet der Kompromiss bei der EU-Energieeffizienzrichtlinie für die Entlastung der Stromkunden (in Mrd. Euro vermiedene Importkosten für fossile Energieträger und vermiedene Energiekosten für die Wirtschaft und private Endverbraucher) und die Beschäftigungssituation in Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung?