Annullierung von Flugtickets nach Israel anlässlich einer weltweiten Solidaritätsaktion
der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am Sonntag, den 15. April 2012 sollten am internationalen Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv Hunderte Aktivisten ankommen. Sie wollten der Einladung der Initiative „Willkommen in Palästina“ folgen und sich ein Bild von der Lage in dem von Israel besetzten Westjordanland machen. Die Initiative wurde von prominenten internationalen Intellektuellen wie Stéphane Hessel und Bischof Desmond Tutu unterstützt. Ziel der Solidaritätsaktion „Willkommen in Palästina“ war es, auf Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung durch die israelische Regierung und insbesondere die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den gesamten besetzten palästinensischen Gebieten aufmerksam zu machen.
Die israelische Regierung wollte die Einreise der Aktivisten verhindern und hatte daher eine „schwarze Liste“ von Personen erstellt, denen die Einreise über den Flughafen Ben Gurion verweigert werden sollte.
Die israelische Regierung hatte bereits bei der „Willkommen-in-Palästina“-Solidaritätsaktion im Mai 2011 versucht, die Aktivisten an der Einreise zu hindern. Damals hatten die Fluggesellschaften nicht auf die Aufforderung der israelischen Regierung, bestimmte Tickets zu stornieren, reagiert. Die meisten der Aktivisten waren in Tel Aviv abgefangen und abgeschoben worden, was weltweit für Protest gesorgt hatte. Jetzt hatte die israelische Regierung offenbar bei der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) Erfolg: Laut Angaben der „Frankfurter Rundschau“ wurden etwa 60 Prozent der Flüge storniert. Die Organisatoren sprachen von Dutzenden Flugtickets.
Laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ gab eine Sprecherin der Lufthansa die Auskunft, israelische Behörden hätten der Airline mitgeteilt, dass „bestimmten Passagieren“ die Einreise verweigert würde. Fluggesellschaften seien verpflichtet, darauf zu reagieren. Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde erwiderte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet seien, die Angaben der israelischen Regierung, es handele sich bei den Aktivisten um „pro-palästinensische Radikale“, zu überprüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Listen, die von der israelischen Regierung an die Fluggesellschaften weitergeleitet worden sein sollen, und wie kamen nach Informationen der Bundesregierung diese Listen und mit welchen Informationen zustande?
Handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung bei der Verweigerung der Einreise in allen Fällen um begründete Sicherheitserwägungen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Aussagen von Vertretern israelischer zivilgesellschaftlicher Organisationen vor, denen zufolge die „schwarze Liste“ überproportional aufgeblasen worden sei und lediglich auf Verdächtigungen basierte?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Aussagen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der israelischen Regierung, Hunderten von internationalen Aktivisten die Einreise zu verweigern?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der Luftfahrtgesellschaften, die Beförderung zu verweigern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Lufthansa, dass die Angaben der israelischen Regierung nicht von der Fluggesellschaft überprüft werden müssen?
Handelt es sich nach Meinung der Bundesregierung bei der Annullierung der Tickets der Passagiere um das Beförderungsverweigerungsrecht nach Artikel Nummer 7.1.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft?
Wurden alle Passagiere nach Kenntnis der Bundesregierung für die Stornierungen entschädigt?
Wenn nein, wie viele nicht, und warum nicht?
Hält die Bundesregierung internationale friedliche Solidaritätsaktionen wie „Willkommen in Palästina“ für legitim und geeignet, um auf Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung aufmerksam zu machen und auf Entscheidungsträger einzuwirken?
Wenn nein, warum nicht, und welche Mittel hält sie für geeigneter und wirksamer, um Veränderungen anzustoßen, die Rechtsverletzungen beenden können?
a) Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein „upgrading“ in den Beziehungen der EU zu Israel trotz der kontinuierlichen und systematischen Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung durch die israelische Regierung zu rechtfertigen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Befürwortet die Bundesregierung das ACAA-Protokoll (Zusatzprotokoll zum EU-Israel-Assoziierungsabkommen), über das in diesen Wochen im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und im Ausschuss für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments abgestimmt werden soll und bei dessen Annahme israelischen Industrieprodukten der Zugang zum europäischen Markt erleichtert und damit die Beziehungen Israels zur EU vertieft würden?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den politischen Entscheidungen der israelischen Regierung insbesondere in Bezug auf den Neu- und Ausbau von Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, und was bedeuten diese Entscheidungen nach Auffassung der Bundesregierung für die Verhandlungsbereitschaft der israelischen Regierung mit der palästinensischen Autonomiebehörde?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Aussage des israelischen Außenministeriums in seiner Circular Note No. P/25/11 vom 26. Oktober 2011 an alle diplomatischen Vertretungen, dass es keine Verhandlungen und keine Einigung mit der palästinensischen Vertretung geben werde, so lange Mahmoud Abbas sie leitet?