Investitionsstau an den deutschen Krankenhäusern
der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Monika Knoche, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach einer Untersuchung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) hat der Investitionsstau deutscher Krankenhäuser mittlerweile ein Volumen von rund 50 Mrd. Euro erreicht. Kliniken, die aus eigener Kraft bzw. kreditfinanziert Modernisierungen und Ersatzbeschaffungen vornehmen, geraten oftmals in existenzielle Schwierigkeiten. Dies gefährdet auf Dauer die Versorgungsqualität im Krankenhaus. Außerdem trägt diese Politik dazu bei, dass immer mehr Krankenhäuser aus der öffentlichen Hand in private Trägerschaft überführt werden. Dadurch verletzt die öffentliche Hand ihre Verantwortung für die Daseinsvorsorge in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.
Im Vergleich zu 1995 fuhren die Länder die Krankenhausfinanzierung um 37,6 Prozent zurück (West: –34,2 Prozent, Ost: –46,1 Prozent). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bedeutet dies einen Rückgang um knapp 50 Prozent innerhalb von zehn Jahren.
Immer mehr Kliniken leben buchstäblich aus der Substanz. Zwar fordert die Politik und auch die Öffentlichkeit zu Recht einen hohen Qualitätsstandard, für den Erhalt desselben aber fühlen sie sich nicht verantwortlich.
Nach der aktuellen Umfrage der Arbeitsgruppe Krankenhauswesen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) sind die gesamten Fördermittel in Deutschland mit knapp 2,7 Mrd. Euro in 2005 gegenüber dem Vorjahr nochmals um 4,6 Prozent gesunken (West: –3,5 Prozent, Ost: –7,9 Prozent).
Bei den Investitionsfördermitteln gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. So betrug die reale Veränderung an Fördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) etwa für Berlin gegenüber 1995 –72,3 Prozent. In Brandenburg lag der Rückgang im gleichen Zeitraum bei –57,0 Prozent. Hingegen hat Schleswig-Holstein seit 1995 einen Zuwachs von 10,0 Prozent zu verzeichnen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Länder nachdrücklich auf, sich nicht weiter aus ihrem Versorgungsauftrag zurückzuziehen. Ein ausreichendes Investitionsvolumen sei zwingend notwendig, um sowohl dem medizinisch-technischen Fortschritt standzuhalten als auch den erheblichen Investitionsbedarf der Kliniken im Hinblick auf die Herausforderungen in der Versorgung von immer älter werdenden, multimorbiden Patienten zu gewährleisten.
Nun plant die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Gesundheitsreform das System der dualen Finanzierung, bei dem die Länder die Investitionskosten, die Krankenkassen die Betriebskosten abdecken, in Gänze auf die Kassen abzuwälzen. Um die Wirkungen dieser geplanten Maßnahmen beurteilen zu können, sind Auskünfte über die nachstehenden Sachverhalte erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Investitionen für die deutschen Kliniken (nach Trägern aufgeschlüsselt)?
Wie schlüsseln sich die Investitionen nach einzelnen Bundesländern auf?
In welchem Verhältnis steht der Rückgang der Investitionen zur Privatisierung von Krankenhäusern?
Wie hoch wird der Investitionsbedarf der Kliniken zum jetzigen Zeitpunkt geschätzt?
Wie viele Investitionsanträge in welcher Höhe liegen derzeit bei den Bundesländern vor?
Werden durch die Umstellung auf die monistische Finanzierung die Basisfallwerte entsprechend des Investitionsbedarfes angehoben?
Werden gegebenenfalls diese Regelungen für öffentliche, freigemeinnützige und private Kliniken gleichermaßen gelten?
Wie will die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass aus den Erlösen die entsprechenden Mittel für Investition vorbehalten bleiben?
Wird es vor der geplanten Gesundheitsreform und der Umstellung auf monistische Finanzierung noch einen Abbau des Investitionsstaus geben oder werden die „Altlasten“ der Versichertengemeinschaft aufgebürdet?
Ist von der Bundesregierung vorgesehen, die private Krankenversicherung im vollen Umfang an den Investitionskosten zu beteiligen?