Unterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Harald Koch, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits in früheren Anfragen hatte die Fraktion DIE LINKE. Fragen nach der Praxis der Türkei gestellt, über Interpol Haftbefehle gegen türkische Staatsangehörige auszuschreiben, die im Rahmen politisch motivierter Prozesse in Abwesenheit verurteilt worden sind (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 17/1470 und 17/1978).
Immer wieder geraten dabei selbst anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge in Deutschland in ein Auslieferungsverfahren und in Auslieferungshaft, auch wenn im Endeffekt eine Auslieferung zumeist abgelehnt wird.
In Einzelfällen können auch anerkannte Asylberechtigte betroffen sein, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
Wenn anerkannte türkische Flüchtlinge Auslandsreisen unternehmen, müssen sie hingegen verstärkt mit einer Auslieferung in die Türkei rechnen.
In der Vergangenheit häuften sich die Meldungen über Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland oder auch deutsche Staatsangehörige, die in anderen Staaten aufgrund von Interpolhaftbefehlen der Türkei in Auslieferungshaft geraten sind.
So wurde N. S. am 4. Mai 2012 in Moldawien festgenommen. Er lebte seit 1996 als Asylberechtigter in Deutschland.
Am 30. Mai 2012 wurde B. S. D. in Kroatien ebenfalls aufgrund eines Haftbefehls festgenommen.
Sie ist seit 2006 mit einem Deutschen verheiratet.
Sie wurde in der Türkei in Abwesenheit wegen Unterstützung einer illegalen Organisation verurteilt, nachdem sie bei einer friedlichen Demonstration gegen die Verabschiedung neuer Antiterrorgesetze festgenommen worden war.
Sie saß drei Monate in Untersuchungshaft und wurde Opfer von Misshandlungen durch türkische Justizbeamte.
Auch umgekehrt gibt es Fälle, in denen in anderen Staaten anerkannte Flüchtlinge aus der Türkei in Deutschland aufgrund eines Haftbefehls der türkischen Behörden festgenommen worden sind.
Am 27. Mai 2006 wurde D. G. in Lörrach in Abschiebehaft genommen; er war 2004 in der Schweiz als asylberechtigt anerkannt worden.
Er wurde schließlich nach achteinhalb Monaten aus der Haft entlassen und konnte in die Schweiz zurückkehren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Fälle aus den vergangenen Jahren seit 2006 sind der Bundesregierung bekannt, in denen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit einem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines türkischen Interpolhaftbefehls in einem anderen Staat in ein Auslieferungsverfahren waren (bitte soweit wie möglich nach Jahren, Aufenthaltsstatus, Drittstaat und Ergebnis des Verfahrens auflisten)?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen aufgrund eines türkischen Interpolhaftbefehls in einem anderen Staat anerkannte Flüchtlinge in Deutschland (vorläufig) festgenommen wurden (bitte soweit wie möglich auflisten nach Jahren seit 2006, Drittstaat, Ausgang der Verfahren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl und zum Ausgang der Auslieferungsverfahren gegen (ehemalige) türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland vor, die sich auf Straftatbestände analog den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 und 2011 beziehen?
Welche Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen EU-Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die das Problem der Interpolhaftbefehle gegen Personen betreffen, die in einem EU-Staat internationalen Schutz genießen?
Gibt es dabei weitere Staaten neben der Türkei, die in vergleichbarer Weise vom Interpolfahndungssystem Gebrauch machen, um der aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgten eigenen (ehemaligen) Staatsangehörigen habhaft zu werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Gefahr darin, dass diejenigen Staaten, die Haftbefehle über Interpol international ausschreiben, über die Vollzugsmeldung über einen solchen Haftbefehl in einem anderen Staat Details zum Aufenthalt ihrer (ehemaligen) Staatsangehörigen, die Opfer von Verfolgung waren oder einen Schutzstatus wegen drohender Verfolgung erhalten haben, erhalten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, regelmäßig Daten der Interpolfahndungsdateien mit den Daten von Personen abzugleichen, die in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz genießen, um unbillige Härten für diese Personen durch Inhaftierung und eine eventuelle retraumatisierende Konfrontation mit den Repressionsbehörden ihres Verfolgerstaates im Auslieferungsverfahren zu vermeiden?
Inwieweit war der hier dargestellte Problemkomplex bereits Gegenstand von Gesprächen und Beratungen in zuständigen Gremien auf EU-Ebene oder in bilateralen Gesprächen?
Inwieweit war der hier dargestellte Problemkomplex bereits Gegenstand von Konsultationen und Gesprächen zwischen Deutschland und der Türkei, und welche Position haben die Vertreter der Bundesregierung bzw. ihre Gegenüber bei diesen Konsultationen vertreten?
Inwieweit gibt es auf EU-Ebene Fortbildungsprogramme für türkische Juristen bzw. Behördenvertreter zur Einweisung in europäische Rechtsstandards bei Auslieferungsersuchen (bitte Zeitpunkt der Programme, Dauer, beteiligte Behörden und wesentliche Inhalte benennen)?