Regulierungsbedarf in der Leiharbeit
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die „Märkische Allgemeine“ berichtete am 22. Mai 2012 über den Einsatz von Leiharbeitskräften in einer Niederlassung des Weltmarktführers für Sitzsysteme in Nutzfahrzeugen. In der Niederlassung gibt es 30 Beschäftigte, von denen allerdings nur zwei einen Festvertrag haben: „Bei uns gibt es zwei Festangestellte, den Chef und den Qualitäter“ wird im genannten Zeitungsbericht ein Mitarbeiter zitiert. Die restlichen Beschäftigten sind Leiharbeitskräfte.
Den betroffenen Leiharbeitskräften wurde bei der Anstellung gesagt, dass sie ein halbes Jahr zur Probe als Leiharbeiter angestellt würden und danach eine Festanstellung zu einem Lohn von 10 bis 12 Euro bekommen sollten. Aus dem halben Jahr sind mittlerweile allerdings sechs Jahre geworden. Hinzu kommt, dass viele Leiharbeitskräfte in der Niederlassung der Firma in einer der unteren Lohngruppen (Entgeltgruppe 2 – Tätigkeiten mit Anlernzeit) des Tarifvertrages für Leiharbeitsbeschäftigte eingruppiert sind. Dies bedeutet derzeit 7,46 Euro pro Stunde. Nach Ansicht des zuständigen Gewerkschaftssekretärs der IG Metall ist es fraglich, ob diese Eingruppierung als Hilfsarbeiter der tatsächlichen Tätigkeit entspricht und somit rechtmäßig ist. Aber selbst bei korrekter Eingruppierung wäre der Lohn der Leiharbeitskräfte deutlich niedriger als das Entgelt vergleichbarer Festangestellter, die nach dem Tarifvertrag der Metallbranche bezahlt werden.
Zum wiederholten Male stellt sich angesichts des hier dargestellten Beispiels die Frage, ob die bestehende Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung ausreicht, um Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die in einzelnen Branchen erzielten Tarifergebnisse im Bereich der Leiharbeit beurteilt und ob sie angesichts der Reichweite der Regelungen einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, um Equal Pay in der Leiharbeit durchzusetzen. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, hatte im Dezember 2011 gleiche Löhne für Leiharbeiter und Stammbeschäftigte gefordert (siehe: www.n-tv.de/politik/Von-der-Leyen-fordert-Equal-Pay-article5041266.html). In diesem Zusammenhang hatte sie die Tarifvertragsparteien aufgefordert, sich auf einen Zeitpunkt zu verständigen, ab dem Leiharbeiter im Betrieb den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten bekommen sollen. Für diesen Weg hat sie den Tarifvertragsparteien ein zeitliches Limit bis zum Ende des ersten Quartals 2012 gesetzt. Sollte bis dahin keine entsprechende Einigung zustande kommen, hat die Bundesministerin die Einrichtung einer Expertenkommission angekündigt.
Bereits zum Zeitpunkt dieser Ankündigung gab es eine tarifliche Equal-Pay-Lösung für die Stahlbranche und ein tarifliches Stufensystem zur Angleichung der Löhne in der Chemiebranche. Zwischenzeitlich hat auch die IG Metall mit dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie einen Tarifvertrag abgeschlossen, der Regelungen zur Leiharbeit enthält. Tarifgebundene Entleihfirmen in der Metall- und Elektroindustrie werden verpflichtet, Leiharbeitskräften nach einem Einsatzzeitraum von 18 bzw. 24 Monaten einen unbefristeten Vertrag anzubieten. Darüber hinaus hat die IG Metall mit den Verbänden der Leiharbeitsbranche (dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. – iGZ – und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. – BAP) Branchenzuschläge für Leiharbeitskräfte vereinbart, die im Bereich der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden. Demzufolge sollen mit der Überlassungsdauer stufenweise ansteigende Zuschläge gezahlt werden, die nach neun Monaten bei 50 Prozent liegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Fall? Entspricht der dortige Einsatz von Leiharbeitskräften der Intention, welche die Bundesregierung bei der Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung zugrunde legt?
Hat die Leiharbeitsagentur, welche im genannten Fall die Leiharbeitskräfte verleiht, eine Verleiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit? Gab es Prüfungen der Leiharbeitsagentur durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie bewertet die Bundesregierung generell Geschäftsmodelle, die darauf setzen, über einen Zeitraum von mehreren Jahren einen überwiegenden Teil der Belegschaft auf der Basis von Leiharbeit einzusetzen und den Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern niedrigere Entgelte als in der Einsatzbranche üblich zu zahlen?
Leitet die Bundesregierung aus der prinzipiellen Legalität solcher Geschäftsmodelle einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab, um damit einhergehende Verwerfungen zu verhindern? Wenn ja, welche Schritte sind geplant? Wenn nein, warum nicht?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Einsatz von Leiharbeitskr��ften, der über sechs Jahre andauert und dessen Beendigung auch nicht absehbar ist, als vorübergehend im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beurteilen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den nunmehr vorliegenden Tarifabschlüssen für einzelne Branchen, die mit unterschiedlicher Reichweite eine Annäherung in der Bezahlung von Leiharbeitskräften und Stammbeschäftigten beinhalten? Hält die Bundesregierung diese für ausreichend, um Equal Pay zu realisieren, oder wird sie wie angekündigt eine Expertenkommission mit dieser Frage betrauen?
Sind der Bundesregierung neben den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Branchen weitere bekannt, für die es derzeit tarifliche Regelungen zum Thema Equal Pay für Leiharbeiter gibt? Wenn ja, welche?
Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von solchen tariflichen Regelungen zur besseren Bezahlung von Leiharbeitsbeschäftigten erfasst (bitte absolute und prozentuale Zahlen nennen)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die durchschnittliche Verleihdauer eines Leiharbeitsbeschäftigten (falls möglich bitte nach Einsatzbranchen differenzieren)? Wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die bestehenden tariflichen Lösungen zur Annäherung der Bezahlung von Leiharbeitskräften und Stammbeschäftigten?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Branchen, in denen die meisten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt werden? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt der regulären Vollzeitbeschäftigten in diesen Branchen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Vollzeitbeschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung, und wie hoch ist das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigte insgesamt (falls möglich bitte jeweils das arithmetische Mittel und den Median benennen)?
Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Geschlecht und Alter differenzieren sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute darstellen)?
Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte absolut und prozentual angeben und falls möglich jeweils nach Voll- und Teilzeit, Geschlecht und Alter differenzieren sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute darstellen)?
Wie hoch ist der Anteil von ungeförderten Stellen in der Arbeitnehmerüberlassung an allen offenen ungeförderten Stellen, die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind (bitte sowohl Zugänge als auch den Bestand sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute darstellen)?