Sorge um die demokratische Entwicklung in Lateinamerika
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Jahrzehnten der Militärdiktaturen und der von multilateralen Banken diktierten neoliberalen Strukturanpassungspolitik sind in vielen lateinamerikanischen Ländern in freien und demokratischen Wahlen linke und Mitte-Links-Regierungen an die Macht gekommen, die auf demokratische Partizipation aller Bevölkerungsteile, auf sozialen Ausgleich und gesellschaftliche Wohlfahrt setzen. Im Rahmen demokratisch organisierter Verfassungsprozesse wurden neue Formen der politischen Teilnahme und soziale Rechte verankert.
Von Beginn an war der Prozess des demokratischen und sozialen Wandels in Lateinamerika von mächtigen Gegnern bedroht. Alte Eliten versuchen, ihre Besitzstände zu verteidigen und die breite Bevölkerung weiterhin von politischer und wirtschaftlicher Teilhabe fernzuhalten. Dabei greifen sie auch zu illegalen und illegitimen Mitteln, im schlimmsten Fall gar zu Gewalt, wie die versuchten Staatsstreiche in Venezuela 2002 und Ecuador 2010 oder die gescheiterten gewaltsamen Separationsbestrebungen im Osten Boliviens 2008 gezeigt haben.
Im Juni dieses Jahres wurde der demokratisch gewählte Präsident Paraguays, Fernando Lugo, in einem fragwürdigen Verfahren und unter fadenscheinigen Vorwänden vom Parlament seines Amtes enthoben. Hintergrund der Amtsenthebung waren u. a. Konflikte um die von Präsident Fernando Lugo angestrebte gerechtere und produktivere Verteilung von Landbesitz.
Dieser Vorgang wird von den Regierungen der Nachbarländer als institutioneller Staatsstreich angesehen. Sie verweigern der neuen paraguayischen Regierung unter dem De-facto-Präsidenten Federico Franco die Anerkennung. Zahlreiche lateinamerikanische Regierungen zogen ihre Botschafter ab. Paraguays Mitgliedschaft im südamerikanischen Wirtschaftsverbund MERCOSUR sowie in der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) wurde vorübergehend ausgesetzt.
Das hinderte den deutschen Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel nicht daran, als erster europäischer Staatsgast überhaupt nach Paraguay zu reisen, den De-facto-Präsidenten wenige Tage nach dessen Einsetzung zu treffen und ihm Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zuzusagen. Der Bundesminister Dirk Niebel wird mit dem Satz zitiert: „Es gibt keine Anzeichen dafür, dass es beim Regierungswechsel verfassungswidrig zugegangen ist.“ (z. B. zitiert in Süddeutsche Zeitung, 28. Juni 2012). Diese Aussage wird in Lateinamerika weithin kritisiert.
In Honduras fand im Juni 2009 ebenfalls ein Staatsstreich statt, den viele Beobachter schon damals als „Blaupause“ für institutionelle Staatsstreiche bewertet haben. Die Amtsenthebung des demokratisch gewählten Präsidenten Manuel Zelaya durch das honduranische Parlament wurde durch militärische Maßnahmen, nämlich die Festnahme des Präsidenten und seine Verbringung ins Ausland, begleitet. Während und in der Folge des Staatsstreichs kam es zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Viele Menschen, die den legitimen Präsidenten unterstützten, verloren ihr Leben. Politische Aktivisten, kritische Journalisten und Gewerkschaftsmitglieder sind bis heute in einem Klima allgemeiner Straflosigkeit erheblichen Risiken für Leib und Leben ausgesetzt.
Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fiel seinerzeit durch eine ausgesprochen positive Kommentierung des Staatsstreichs auf und lud wichtige Protagonisten des Staatsstreichs nach Deutschland ein, wo sie in den Räumen des Deutschen Bundestages auftreten konnten. Die Bundesregierung hat erst jüngst in ihrer Länderliste für die Entwicklungszusammenarbeit Honduras als Kooperationsland in der ersten Kategorie bestätigt, während bei anderen Partnern strengere Maßstäbe an die Einhaltung von Menschenrechten und Regierungsführung angelegt werden.
In Mexiko und Zentralamerika bedrohen Korruption und ausufernde Gewalt jeden Versuch eines demokratischen Aufbruchs. So sind im Zusammenhang mit den jüngsten Wahlen in Mexiko, aus denen die Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI) siegreich hervorgegangen war, Vorwürfe des millionenfachen Stimmenkaufs und der Manipulation laut geworden. Schon im Jahr 2006 hatte es dort massive Vorwürfe der Wahlfälschung gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutsche Botschafter in Paraguay an der Vorstellung des Regierungsprogramms des De-facto-Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat?
Falls ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutsche Botschafter neben den Vertretern Italiens und Frankreichs der einzige europäische Botschafter war, der an der Vorstellung des Regierungsprogramms des De-facto-Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat?
Welche weiteren Botschafter nahmen teil?
Falls der Botschafter an der Vorstellung des Regierungsprogramms des De-facto-Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat, welche Überlegungen haben die Bundesregierung bei der Entscheidung für die Teilnahme geleitet?
Falls der Botschafter nicht an der Vorstellung des Regierungsprogramms des De-facto-Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat, welche Überlegungen haben die Bundesregierung bei der Entscheidung gegen die Teilnahme geleitet?
Hat die Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Amtsenthebung von Präsident Fernando Lugo erwogen, ihren Botschafter aus Asunción abzuziehen bzw. zur Berichterstattung zurückzubeordern?
Welche Argumente für und gegen die Rückholung des deutschen Botschafters hat die Bundesregierung abgewogen, und welche Argumente gaben den Ausschlag für den Verbleib des Botschafters in Asunción?
Kann sich die Bundesregierung der Bewertung des Machtwechsels von Fernando Lugo zu Federico Franco als „institutionellem Staatsstreich“ anschließen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Amtsenthebung von Präsident Fernando Lugo in Paraguay und die Einsetzung von Federico Franco an seiner Stelle, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob dieser Vorgang verfassungskonform und demokratisch legitimiert war?
Wie hat die Bundesregierung ihre Einschätzung des Amtsenthebungsverfahrens hinsichtlich dessen Rechtsstaatlichkeit und politischer Legitimität gegenüber der Regierung unter dem De-facto-Präsidenten zum Ausdruck gebracht?
Welche Konsequenzen wird der Regierungswechsel in Paraguay bzw. die Art und Weise, auf die er sich vollzog, für die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Paraguay haben?
Welche Einschätzung der Rechtsstaatlichkeit bei der Amtsenthebung und der Entwicklung der allgemeinen Menschenrechtslage nach der Amtsenthebung liegen der Entscheidung der Bundesregierung über die künftige Zusammenarbeit mit Paraguay zugrunde?
Worauf bezieht sich die vom Auswärtigen Amt geäußerte „gewisse Sorge“ über die Entwicklungen in Paraguay (zitiert in Frankfurter Rundschau – online, 25. Juni 2012) konkret?
Wie wird die Bundesregierung diese „gewisse Sorge“ gegenüber der jetzigen De-facto-Regierung zum Ausdruck bringen?
Unter welchen Voraussetzungen wird die Bundesregierung die De-facto-Regierung unter Federico Franco anerkennen?
Welche Initiativen planen die Europäische Union und die Bundesregierung, um sich mit den lateinamerikanischen Staatenbündnissen wie UNASUR und MERCOSUR über den Umgang mit der Situation in Paraguay zu verständigen?
Kann die Bundesregierung Verbindungen zwischen aktiven Befürwortern der Amtsenthebung (paraguayische Parlamentarier, Regierungsmitglieder, Unternehmer, Großgrundbesitzer) und deutschen Stiftungen sowie anderen ausländischen Organisationen ausschließen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass gerade die Kräfte, die aktiv das Amtsenthebungsverfahren gegen den demokratisch gewählten Präsidenten Fernando Lugo betrieben haben, zugleich diejenigen sind, die eine Landreform, wie sie Präsident Fernando Lugo angestrebt hatte, verhindert haben, und was verspricht sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund von der Ermutigung des Entwicklungsministers an den De-facto-Präsidenten, eine Landreform durchzuführen?
Wie bewertet die Bundesregierung die augenblickliche Situation in Honduras hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung?
Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechtslage in Honduras?
Tauscht sich die Bundesregierung mit honduranischen Menschenrechtsorganisationen wie beispielsweise COPINH (Consejo Cívico de Organizaciones Populares e Indígenas de Honduras) oder COFADEH (Comité de Familiares de Detenidos Desaparecidos en Honduras), die von schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zu politischen Morden in ihrem Land berichten, aus, und wie finden die Berichte solcher Organisationen Eingang in die Politik der Bundesregierung gegenüber Honduras?
Aufgrund welcher Überlegungen hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, Honduras weiterhin als Kooperationsland der ersten Kategorie in der Entwicklungszusammenarbeits-Länderliste zu belassen, obwohl Berichte von Menschenrechtsverletzungen in Honduras evident sind?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Honduras beizutragen?
In welcher Weise dringt die Bundesregierung gegenüber der Regierung von Honduras auf die Aufklärung der hohen Zahl politisch motivierter Morde und der Beteiligung der Sicherheitskräfte, und auf welche Resonanz stößt sie dabei seitens der honduranischen Behörden?
Sieht sich die Bundesregierung angesichts der von ihr selbst konstatierten Unterwanderung von Justiz und Polizei durch die Organisierte Kriminalität (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10298) sowie der eskalierenden Gewalt unter mutmaßlicher Beteiligung der Sicherheitskräfte und der allgemeinen Straflosigkeit veranlasst, die Zusammenarbeit mit Honduras im Sicherheitssektor und namentlich das EU-finanzierte Programm zur Stärkung des Sicherheitssektors (PASS) neu zu bewerten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4451)?
Welchen Beitrag könnte die Bundesregierung bzw. sollte die internationale Gemeinschaft dazu leisten, dass ein einwandfreier Ablauf der nächsten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, bei denen die neu gegründete linke Partei LIBRE und ihre Kandidatin Xiomara Castro de Zelaya mit guten Erfolgsaussichten antreten, gewährleistet ist?
Kann die Bundesregierung Verbindungen zwischen aktiven Befürwortern der Amtsenthebung von Manuel Zelaya (honduranische Parlamentarier, Unternehmer, Großgrundbesitzer) und deutschen Stiftungen sowie anderen ausländischen Organisationen ausschließen?
Falls nein, wie stellen sich diese Beziehungen nach Einschätzung der Bundesregierung dar?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss deutscher Stiftungen auf die aktiven Befürworter der Amtsenthebung in Honduras 2009?
Welche Parallelen sieht die Bundesregierung zwischen den Vorgängen in Honduras im Juni 2009 und in Paraguay im Juni 2012?
Teilt die Bundesregierung die Sorge um die demokratische Entwicklung in Lateinamerika angesichts der Staatsstreiche in Honduras und Paraguay und der versuchten Staatsstreiche in Venezuela und Ecuador?
Wo verortet die Bundesregierung die Risiken für die weitere demokratische Entwicklung in Lateinamerika?
Inwiefern sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die demokratisch gewählten Regierungen, die bereits Putschversuche abwehren mussten (Ecuador, Venezuela) oder in denen sich aktuell Szenarien einer gezielt herbeigeführten Destabilisierung abzeichnen, bei der Stabilisierung ihrer demokratischen Entwicklung zu unterstützen, und wie drückt sich diese Unterstützung in der Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern aus?
Welchen Stellenwert haben die Stabilisierung und Stärkung des demokratischen Wandels in der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit lateinamerikanischen Staaten, und wie prägt sich dieser Stellenwert konkret in der Zusammenarbeit aus?
Welche Rolle sollten die deutschen Stiftungen nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang spielen?
Wie will die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen wie CELAC und UNASUR der Gefahr entgegenwirken, dass in Lateinamerika weitere Versuche unternommen werden, demokratisch gewählte und legitimierte Regierungen durch Staatsstreiche zu bedrohen?
Auf welche gesellschaftlichen, politischen und historischen Ursachen führt die Bundesregierung den Umstand zurück, dass zwar die Menschen in Mexiko, Guatemala, El Salvador und Honduras, nicht aber in Nicaragua, das von 1979 bis 1990 und wieder seit 2006 von der FSLN (Frente Sandinista de Liberación Nacional) regiert wurde bzw. wird, von ausufernder Gewalt, Straflosigkeit und Drogenhandel heimgesucht werden?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Verschärfung sozialer Gegensätze in der Folge neoliberaler Strukturanpassung und dem Auftreten von Gewalt vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Mittelamerika?
Welche Gefahren gehen nach Meinung der Bundesregierung von der zunehmenden Militarisierung des Kampfes gegen den Drogenhandel in Zentralamerika für die Möglichkeiten einer demokratischen Entwicklung dort aus?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Verstärkung der militärischen und polizeilichen Kapazitäten der USA in Zentralamerika und den Berichten zufolge geplanten Einsatz von Drohnen über dem Golf von Mexiko (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 11. Juli 2012)?
Wie reagiert die Bundesregierung in ihrer Zusammenarbeit mit Mexiko auf die massive Verschlechterung der Menschenrechtsverletzungen dort, insbesondere auf die allgemeine Straflosigkeit, die Militarisierung im Kampf gegen den Drogenhandel mit Zehntausenden von Toten und die Berichte über massiven Stimmenkauf bei den letzten Wahlen?