Ausweisungen im Jahr 2011
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren sind verschiedene neue Ausweisungstatbestände geschaffen worden, die sich gegen vermeintliche Integrationsverweigerer, Hassprediger oder Ausländerinnen und Ausländer richten, denen die Unterstützung extremistischer oder gar terroristischer Bestrebungen vorgeworfen wird.
Gleichzeitig wird von juristischer Seite in verschiedener Hinsicht beklagt, das deutsche Ausweisungsrecht entspreche nicht den Anforderungen europäischer höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere die schematische Einteilung in „kann“-, „soll“- und „ist“-Ausweisungen.
So fordert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit Längerem bei Ausweisungen längerfristig im Land Lebender eine umfassende Abwägung aller Einzelfallumstände im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dem hat sich das Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Automatisch verfügte Ausweisungen ohne Einzelfallbetrachtung sind damit unvereinbar. Auch aus europäischem Recht und dem EU-Assoziierungsabkommen mit der Türkei ergeben sich Einschränkungen des nationalen Ausweisungsrechts.
Die Innenministerkonferenz war am 3./4. Dezember 2009 entsprechend zu der Erkenntnis gelangt, dass es angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Ausweisungsrecht die Notwendigkeit einer strukturellen Anpassung der gesetzlichen Vorgaben geben könne und hatte eine entsprechende Prüfbitte an das Bundesministerium des Innern gerichtet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/1367, Frage 18). Bislang ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Vorhaben vorantreiben würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand: 30. Juni 2012) im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte Ausweisungen der Jahre 2012, 2011 und 2010 gesondert angeben)?
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den systematischen Rückgang der ausgesprochenen Ausweisungen seit dem Jahr 2000 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/1367, Frage 1)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand: 31. Dezember 2011) im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Geschlecht?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand: 30. Juni 2012) im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Alter (in den Schritten 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 26 Jahre, 27 bis 35 Jahre, 36 bis 60 Jahre, 60 Jahre und älter)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand: 31. Dezember 2011) im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Bundesländern (bitte für Ausweisungen der Jahre 2010 und 2011 eine gesonderte Auflistung nach Bundesländern machen)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand: 30. Juni 2012) im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten (bitte für Ausweisungen des Jahres 2011 eine gesonderte Auflistung machen)?
Über welchen Aufenthaltsstatus verfügten Ausländerinnen und Ausländer laut Ausländerzentralregister zum Stand 30. Juni 2012, gegen die eine noch nicht wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand: 30. Juni 2012) im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach befristet und unbefristet, und wie viele dieser Ausweisungen erfolgten in den Jahren 2010, 2011 und 2012?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, sind (mit Stand: 30. Juni 2012) im Ausländerzentralregister als „aufhältig“ bzw. „nicht aufhältig“ gespeichert (bitte bei den noch aufhältigen Personen nach Bundesländern, den 15 häufigsten Herkunftsstaaten und Jahr der Ausweisung differenzieren)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand: 30. Juni 2012) im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach „noch nicht vollziehbar“, „sofort vollziehbar“ und „unanfechtbar“, und wie viele dieser Ausweisungen erfolgten in den Jahren 2010, 2011 und 2012?
Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung zur jeweiligen Rechtsgrundlage bzw. den Gründen der erlassenen Ausweisungsverfügungen, und wenn sie keinerlei Erkenntnisse oder Einschätzungen haben sollte, wie will sie die Angemessenheit der gesetzlichen Regelungen bewerten?
Wie viele der Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging,
a) reisten „freiwillig“ aus,
b) wurden abgeschoben,
c) konnten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden (bitte nach Herkunftsländern, den Jahren 2010 und 2011 und dem Stand der Rechtskraft der Ausweisungsverfügung auflisten)?
Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, gegen wie viele Ausländerinnen und Ausländer nach den neuen Nummern 9 bis 11 in § 55 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) seit Geltung der Regelung eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, und wie viele hiervon rechtskräftig wurden, und wenn es keine solchen Erkenntnisse oder Einschätzungen geben sollte, wie sollen die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die Angemessenheit und Auswirkungen dieser Neuregelung einschätzen können?
Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, gegen wie viele Ausländerinnen und Ausländer eine Ausweisungsverfügung auf Grundlage des § 54 Absatz 5, 5a, 6 und 7 AufenthG ergangen ist und wie viele hiervon rechtskräftig wurden, und wenn es keine solchen Erkenntnisse oder Einschätzungen geben sollte, wie sollen die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die Angemessenheit dieser Regelungen einschätzen können?
In wie vielen Fällen hat die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (AG Status) eine Überwachungsanordnung nach § 54a AufenthG empfohlen, in wie vielen Fällen wurde dieser Empfehlung nach Kenntnis der Bundesregierung Folge geleistet, und wie viele Überwachungsanordnungen gab es insgesamt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaat der Betroffenen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat die AG Status eine Abschiebungsanordnung ohne vorherige Ausweisung nach § 58a AufenthG empfohlen, in wie vielen Fällen wurde dieser Empfehlung nach Kenntnis der Bundesregierung Folge geleistet, und wie viele Abschiebungsanordnungen gab es insgesamt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaat der Betroffenen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Empfehlung der AG Status ein Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren gegen eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung eingeleitet (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeit der Betroffenen und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen oder in Planung, um die „praxisgerechten Optionen zur Fortentwicklung des Ausweisungsrechts“ aus dem Bericht einer Arbeitsgruppe an die Innenministerkonferenz (IMK) vom 3./4. Dezember 2009 gesetzgeberisch umzusetzen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/1367, Antwort zu Frage 18)?