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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verfahren gegen den Gründer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd in der Bundesrepublik Deutschland

Strafverfolgung und Festnahme von Paul Watson am 13. Mai 2012 am Flughafen in Frankfurt am Main, Interpol und internationaler Haftbefehl, Auslieferungsersuchen von Costa Rica und Japan, Aussetzung des Vollzugs der vorläufigen Auslieferungshaft, Aufenthalt von Watson<br /> (insgesamt 11 Fragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

28.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1047210. 08. 2012

Verfahren gegen den Gründer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Undine Kurth (Quedlinburg), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. Mai 2012 wurde Paul Watson, Gründer der Tierschutzorganisation „Sea Shepherd“ am Flughafen in Frankfurt am Main festgenommen. Grundlage war ein internationaler Haftbefehl aus Costa Rica aus dem Jahr 2011, ausgestellt wegen einer vermeintlichen Tat aus dem Jahr 2002. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ordnete zunächst gegen ihn die vorläufige Auslieferungshaft an, setzte deren Vollzug allerdings durch Stellung einer Kaution in Höhe von 250 000 Euro aus. Seit dem 22. Juli 2012 kommt er seinen Meldeauflagen nicht mehr nach. Wenige Tage zuvor soll auch vonseiten Japans ein Auslieferungsersuchen zu Paul Watson an die Bundesregierung gerichtet worden sein (vgl. beispielsweise www.spiegel.de/panorama/justiz/paul-watson-japan-stellt-aus-lieferungsantrag-gegen-tierschuetzer-a-846889.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die Festnahme Paul Watsons in Frankfurt am Main?

2

Bestehen oder bestanden nach Ansicht der Bundesregierung Bewilligungshindernisse für eine Auslieferung Paul Watsons nach Costa Rica?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten, wonach Paul Watson in Costa Rica nicht mit einem fairen Verfahren gemäß Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) rechnen kann?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, warum die vermeintliche Tat von Paul Watson im Jahr 2002 mehrere Jahre lang nicht strafrechtlich verfolgt wurde, es dann aber im Jahr 2011 zur Ausstellung eines internationalen Haftbefehls kam?

4

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Umstände, unter denen der internationale Haftbefehl in Costa Rica zustande kam, Zweifel an einem fairen Verfahren zulassen und somit ein Auslieferungs- und Abschiebehindernis besteht (§ 60 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 6 EMRK)?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, und auf welche Tatsachen stützt sie diese?

5

Trifft es zu, dass Interpol auf der Grundlage von Artikel 3 seiner Statuten entschied, eine Empfehlung gegenüber den Vertragsstaaten von Interpol auszusprechen, Paul Watson nicht festzunehmen, bzw. eine internationale Fahndungsausschreibung („Interpol Red Notice“) durch das Generalsekretariat abgelehnt wurde?

a) Wenn ja, was waren die Gründe hierfür?

b) Wenn ja, wieso wurde Paul Watson dennoch in Deutschland festgenommen?

c) Wenn nein, wie hat sich Interpol dann in diesem Fall verhalten?

6

Aufgrund welcher tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vollzug der vorläufigen Auslieferungshaft gegen Paul Watson ausgesetzt?

7

Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung vorläufige Auslieferungshaftbefehle in der Bundesrepublik Deutschland gegen Zahlung einer Kaution ausgesetzt (bitte die Zahlen der vergangenen zehn Jahre angeben)?

8

Wo hat sich Paul Watson nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 21. Juli 2012 aufgehalten?

9

Wo hält sich Paul Watson nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf?

10

Was ist der Anlass für das Ersuchen Japans an die Bundesrepublik Deutschland, Paul Watson auszuliefern?

11

Wurden bezüglich des Auslieferungsersuchens Japans bereits etwaige Bewilligungshindernisse geprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 10. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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