Stand der Polizeireform 2011 nach dem Bericht der Werthebach-Kommission
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 28. Juni 2011 verkündete der Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich quasi offiziell das Ende der mit der Einsetzung und den Ergebnissen der Werthebach-Kommission verbundenen öffentlichen Debatte um Umfang und Qualität der Reform der Polizeien des Bundes und des Zolls.
Seine damalige Presseerklärung, die den wesentlichen Inhalt des Berichts darstellte, der zwei Monate später als Drucksache den Innenausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 17(4)329) erreichte, enthielt folgende Punkte:
- „Die Aus- und Fortbildung für die beiden Säulen der Polizei des Bundes, d. h. für Bundeskriminalamt und Bundespolizei, wird bei der Bundespolizeiakademie als zentrale Bildungseinrichtung zusammengeführt […]“ (Presseerklärung des Bundesministeriums des Innern – BMI – am 28. Juni 2011). Neben der sachlich durchaus nachvollziehbaren Vereinheitlichung der Ausbildung wurde auch ein eher ideologisches Ziel verfochten, wenn es heißt, dass „damit auch perspektivisch bei den Polizisten ein gemeinsames Verständnis der beiden Sicherheitsbehörden als Teil einer ‚Polizei des Bundes‘ im Geschäftsbereich des BMI“ (ebenda) geschaffen werden soll.
- Die Informations- und Kommunikationstechnik der beiden Polizeibehörden des Bundes soll mit dem Ziel der Schaffung eines Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Zentrums Polizei des Bundes konsolidiert werden. Erstellt werden soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL), und bis zum Sommer 2012 soll ein Feinkonzept zur Umsetzung vorliegen.
- Der Personenschutz im Ausland wird von der Bundespolizei gestellt, der Personenschutz im Inland bleibt beim Bundeskriminalamt.
- Die Bekämpfung der schweren und der organisierten Schleuserkriminalität bleibt als Teil der Bekämpfung der illegalen Migration Aufgabe der Bundespolizei.
- Das Verbindungsbeamtenwesen (einschließlich Entsendeplanung und Betreuung) wird im BMI gebündelt, um nicht zuletzt ein einheitliches Auftreten Deutschlands im Ausland sicherzustellen.
- Die Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung soll in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) weiter intensiviert und ausgebaut werden, wobei die Einzelempfehlungen der Werthebach-Kommission aufgegriffen und „zeitnah umgesetzt“ (ebenda) werden sollen; bei einigen wenigen der Empfehlungen soll noch Prüfbedarf bestehen, der zwischen dem BMI und dem BMF geklärt werden soll.
Anfang Oktober 2011 wurde dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unter Bezug auf die genannte Ausschussdrucksache 17(4)329 eine sogenannte Sachinformation des BMI für den Haushaltsausschuss vom 7. Oktober 2011 zugeleitet. Den Themenblöcken, so die Darstellung der Sachinformation, werden weitere Einzelmaßnahmen, deren Umsetzung weiter betrieben werden sollte, zugeordnet. Dabei ging es um:
- Stärkung der Zentralstellenfunktion des BKA,
- Beibehaltung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes,
- Zuständigkeit der BPOL für leichte und mittlere Kriminalität in ihrem Aufgabenbereich,
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kompetenzabgrenzungen, Aufgabenwahrnehmung und Zusammenarbeit von Bundespolizei und Ländern,
- Abstimmung der Entsendung von Verbindungsbeamten, insbesondere Einrichtung von Standorten, Bestimmung der Entsendebehörde und Zahl der Verbindungsbeamten an einem Standort zwischen BKA und Zollkriminalamt (ZKA) und den beteiligten Ressorts,
- Einrichtung eines ständigen Ausschusses, der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden plant und koordiniert,
- systematischer Arbeitsplatzwechsel (Job-Rotation) zwischen den Sicherheitsbehörden zur Steigerung der Kooperationsfähigkeit,
- kritische Bestandsaufnahme vor Errichtung neuer behördenübergreifender Zentren der Zusammenarbeit,
- Recht zu INPOL-Abfragen auch für Zollfahndungsämter (im Einvernehmen mit Ländern),
- Abstimmung der Dienstvorschriften von BPOL und Zollverwaltung im Schengengrenzbereich,
- gemeinsame Module für Aus- und Fortbildung der an der Schengengrenze eingesetzten Kräfte von BPOL und Zollverwaltung,
- gegenseitige Hospitationen in den schengengrenznahen Behörden von BPOL und Zollverwaltung,
- Abstimmung der Personalstärken im Einsatz auf Leitungsebene der schengengrenznahen Dienststellen von BPOL und Zollverwaltung,
- gemeinsame Lageerstellung, -beurteilung und Risikoanalyse von BPOL und Zollverwaltung für Schengengrenzbereich,
- Abstimmung der Kontroll- und Fahndungstätigkeiten, insbesondere Einsatz- und Streifenpläne, von BPOL und Zollverwaltung im Schengengrenzbereich,
- gemeinsame Einsatzeinheiten von BPOL und Zollverwaltung im Schengengrenzbereich,
- Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Flughafendienststellen von BPOL und Zollverwaltung,
- gemeinsame Ausbildungsmodule und Fortbildungen für an Flughäfen eingesetzte Beschäftigte von BPOL und Zollverwaltung,
- gegenseitige Hospitationen in den Flughafendienststellen von BPOL und Zollverwaltung als Standardmaßnahme der Personalentwicklung,
- Möglichkeit des Abgleichs von Passagierdaten der Luftfahrtunternehmen mit Erkenntnissen aus der Risikoanalyse der Zollverwaltung,
- Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift bei BKA mit ZKA,
- Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen des Zollfahndungsdienstes auch mit Länderpolizei von Hessen und Bremen,
- Intensivierung der Zusammenarbeit von BKA und ZKA bei Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität,
- Einrichtung Gemeinsamer Ermittlungsgruppen in geeigneten Fällen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und Koordinierung im Ermittlungsbereich,
- institutionalisierte regelmäßige Treffen der zuständigen Abteilungs-/Gruppenleiter von BKA, BPOL und ZKA zur Verbesserung der Abstimmung und Koordinierung auf dem Gebiet der Strafverfolgung,
- Ansiedlung der zentralen Risikoanalysen der Zollverwaltung insgesamt beim ZKA,
- Aufnahme der Eilkompetenz für Vollzugsbeamte der Zollverwaltung in alle Landespolizeigesetze,
- intensivierte ganzheitliche Betrachtung der Phänomene Schwarzarbeit, illegale Migration, Schleuserkriminalität und illegaler Aufenthalt durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
- Einbeziehung der besonderen Sachkunde der BPOL in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Migration und der Schleuserkriminalität in Kontrollmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
- die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder verschaffen sich regelmäßig einen Überblick über die von BKA, BPOL und den repressiv- und präventiv-polizeilichen Teilen der Zollverwaltung untereinander und mit anderen Behörden getroffenen schriftlichen Kooperationsvereinbarungen,
- Prüfung, inwieweit die im Bereich des Bundes vorhandenen kriminaltechnischen Einrichtungen auf eine dauerhafte und ggf. arbeitsteilige Zusammenarbeit ausgerichtet werden können,
- Fortführung des Projekts „Auf- und Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren“ der Bundesregierung,
- die Informationstechnik (IT) auf die polizeiliche Arbeitsebene, auf die Fachdienststellen der mittleren Ebene und auf ein integriertes Entwicklungszentrum aufgabenspezifisch zu dislozieren (Prinzip der Subsidiarität),
- ein Strategiezentrum Sicherheit und IT in Kooperation von BKA und Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik einzurichten,
- den Ländern eine koordinierende Einrichtung als Partner des Strategiezentrums vorzuschlagen,
- Konzentration der Beschaffung von Informationstechnologie auf bestimmte Technologien und Produkte,
- flächendeckende (IT-)Aus- und Fortbildung aller Sachbearbeiter der Arbeitsebene,
- Verbesserung der personellen Ausstattung insbesondere der Fachdienststellen auf der mittleren Ebene,
- bessere Beratung von Parlamenten, Verwaltung und Justiz bei der Einschätzung von Risiken und Chancen moderner Kommunikationstechnologie,
- eine nach außen gewendete Compliance zur systematisierten Aufdeckung EDV-gestützter Straftaten zu etablieren,
- Zusammenführung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen von BKA und BPOL sowie gemeinsame Strategie zur Personalgewinnung bei von der Kommission empfohlener Neuordnung von BKA und BPOL,
- Personenschutz im Ausland (Botschafterschutz) bei BPOL,
- Konzentration der Entsendung von Verbindungsbeamten des BKA und der BPOL.
Die Systematik ist etwas schwer durchschaubar, da in den Empfehlungen auch Teile der Themenblöcke aus der Pressemitteilung auftauchen. Insgesamt bilden die aufgeführten 43 Einzelmaßnahmen aber doch, über die bloße Absichtserklärung hinaus, ein Arbeitsprogramm, das Schritte zur etwas eingeschränkten Umsetzung der Reform der Polizeien des Bundes angibt, die der Vorgänger im Amt des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, geplant und als „eine Organisations- und keine Befugnisreform“ verstanden wissen wollte (Deutschlandfunk am 11. Januar 2011). Über die tatsächliche Umsetzung ist bis heute allerdings wenig bekannt geworden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
Welche der in den sechs Punkten der Presseerklärung vom 28. Juni 2011, der Ausschussdrucksache 17(4)329 des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und der Sachinformation des BMI für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Oktober 2011 aufgeführten Themenblöcke und 43 Einzelempfehlungen sind
a) mit welchen Schritten und Maßnahmen wann begonnen worden, und welchen Stand haben sie erreicht,
b) wann mit welchen Schritten und Ergebnissen durchgeführt und umgesetzt worden,
c) auf Grund welcher Überlegungen und auf wessen Veranlassung nicht weiter verfolgt worden (bitte der besseren Verständlichkeit wegen die Einzelmaßnahmen mit Termin und jeweiligen Schritten, einschließlich der Einrichtung von Arbeitsgruppen oder anderen organisatorischen Maßnahmen mit jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und der Ergebnisumsetzung den Themenblöcken zugeordnet darstellen)?