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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gesetzeslage und Erfolge zum Schutz vor Passivrauchen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (G-SIG: 16010419)

Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten der EU mit Gesetzesregelungen zum Rauchverbot am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie, wirtschaftliche Auswirkungen, Bundesländer mit bereits existierenden gesetzlichen Regelungen, Feinstaubbelastung durch Passivrauchen, Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Regelungskompetenz des Bundes für Rauchverbot in Gaststätten <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.04.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/101117. 03. 2006

Gesetzeslage und Erfolge zum Schutz vor Passivrauchen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union existieren bereits verbindliche gesetzliche Einschränkungen des Tabakkonsums in öffentlichen Räumen und der Gastronomie. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen bundesweit gesetzlich verankerten Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, Schulen und in der Gastronomie.

Für Schulen existieren inzwischen in verschiedenen Bundesländern landesrechtliche Regelungen. In Bahnhöfen und öffentlichen Räumen bestehen zum Teil Rauchverbote, die auf dem Hausrecht basieren.

Die in der Regel am meisten dem Tabakrauch ausgesetzten Beschäftigten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie. Nach der geltenden Arbeitsstättenverordnung haben sie in unserem Land keinen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Die Grundlage des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie basiert momentan auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Gaststättengewerbes. Selbst wenn dieser Vereinbarung nachgekommen werden sollte, ist deren Wirkung im Bezug auf den Nichtraucherschutz äußerst fraglich.

Was den Nichtrauchern geboten wird, sind keine rauchfreien, sondern weiterhin extrem schadstoffbelastete Plätze. Laut der Publikation „Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“ des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) aus dem Jahr 2005 liegen die Werte von Feinstaubmessungen durch Tabakkonsum um ein Vielfaches über den Werten, die in tabakrauchfreien Innenräumen und in der Außenluft zu messen sind. Dabei reichten in einem Experiment drei glimmende Zigaretten in einer Garage von 60 qm aus, die europäischen Grenzwerte der Außenluftbelastung um etwa das Siebenfache zu übertreffen.

Angesichts von etwa 110 000 bis 140 000 tabakbedingten Todesfällen und rund 17 Mrd. Euro gesellschaftlicher Folgekosten (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Jahrbuch Sucht 2006) durch das Rauchen in Deutschland ist Handlungsbedarf gegeben.

Besonders brisant scheint dabei, dass nicht nur das aktive Rauchen das größte einzelne vermeidbare Gesundheitsrisiko für eine Vielzahl schwerwiegender Krankheiten darstellt, sondern inzwischen auch das Passivrauchen in einer Vielzahl von Studien als extrem gesundheitsgefährdend identifiziert wurde. Mehr als 3 300 Personen sterben laut der bereits zitierten Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrums an passivrauchbedingten Krankheiten wie Lungenkrebs, Herzkrankheiten und Schlaganfällen.

Die Gefahren des Passivrauchens wurden zwar von der jetzigen Bundesregierung wiederholt verbal anerkannt, doch wurde bislang nichts unternommen, die gegenwärtige Arbeitsstätten- sowie die Gaststättenverordnung zu ändern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welches sind die zentralen Elemente und Regelungen in den Gesetzen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die durch umfassende Rauchverbote in den Bereichen Arbeitsplätze, öffentliche Gebäude und Gastronomie den Schutz der Bevölkerung vor dem Innenraumschadstoff Tabakrauch erreichen wollen bzw. erreicht haben?

2

Wie sind die Erfahrungen dieser Länder mit den Rauchverboten im öffentlichen Bereich?

Werden die Maßnahmen eingehalten oder bestehen sie nur formell?

Wie ist die Akzeptanz der Bevölkerung?

3

Wie sind die Erfahrungen dieser Länder mit den Rauchverboten in der Gastronomie?

Werden die Maßnahmen eingehalten oder bestehen sie nur formell?

Wie ist die Akzeptanz der Bevölkerung?

Welches sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gastronomie?

4

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingesetzten Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen und deren bereits heute erkennbaren Erfolgen?

5

In welchen Bundesländern existieren bereits weitergehende gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, vor allem an Schulen?

Wie weit gehen die Regelungskompetenzen der Länder in dieser Frage bzw. was fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes?

6

Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen im öffentlichen Raum plant die Bundesregierung angesichts der beunruhigenden Ergebnisse der DKFZ-Publikation zu den gesundheitlichen Gefahren der sehr starken Feinstaubbelastung durch das Passivrauchen?

7

Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der beunruhigenden Ergebnisse der DKFZ-Publikation, die gesundheitliche Gefährdung der Gastronomiemitarbeiterinnen und -mitarbeiter durch die sehr starke Feinstaubbelastung bedingt durch das Passivrauchen ein?

Was plant die Bundesregierung, zu deren Schutz vor Passivrauchen zu unternehmen?

8

Welche Auswirkungen hätte die im Rahmen der Föderalismusreform vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für die Gaststättengesetzgebung vom Bund an die Bundesländer auf die Regelungskompetenz des Bundes für ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten?

Berlin, den 17. März 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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