Ablehnung von Projekten gegen Rechts im Landkreis Saarlouis im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
der Abgeordneten Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Steffen Bockhahn, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, Dr. Gesine Lötzsch, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Raju Sharma, Frank Tempel, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Landkreis Saarlouis nimmt am Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ teil, das in der Verantwortung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) liegt.
In den Jahren 2011, 2012 und 2013 standen und stehen jeweils rund 100 000 Euro für Projekte gegen Rechts und für Demokratieerziehung zur Verfügung.
Der Landkreis Saarlouis wird dabei beraten vom Adolf-Bender-Zentrum e. V. (St. Wendel), das auf vertraglicher Grundlage als externe Koordinierungsstelle auftritt.
Am 28. Februar 2011 wurde ein Antrag des Vereins „AKTION 3. WELT SAAR e. V.“ auf Bewilligung von Mitteln zur Erstellung einer Broschüre und einer Rundfahrt zu Stätten des NS-Terrors im Landkreis gestellt. Am 4. Juni 2011 wurde durch den „Saarländischen Flüchtlingsrat“ ein Antrag auf Bewilligung von Mitteln zur Durchführung einer Video- und Fotoausstellung über das Flüchtlingslager Lebach gestellt.
Beide Anträge wurden bis zum heutigen Tage nicht beschieden. Das Adolf- Bender-Zentrum e. V. als externe Koordinierungsstelle und der Landkreis Saarlouis haben eine Ablehnung angekündigt und diese gegenüber den Antragstellern damit begründet, dass die Anträge die Zielgruppe der Jugendlichen nicht einbeziehe.
Beide Anträge sind jedoch nach den Kriterien des Bundesprogramms förderfähig. Die aktive Einbeziehung der Zielgruppen ist dabei nicht nötig. Dies ergibt sich aus dem am 16. August 2011 veröffentlichten Lokalen Aktionsplan für Saarlouis. Zusätzlich heißt es in einem Schreiben vom 12. September 2011 der beim BMFSFJ angesiedelten nationalen Regiestelle des Bundesprogramms an den Saarländischen Flüchtlingsrat e. V. wie folgt:
„Das von Ihnen kurz skizzierte Projekt ist grundsätzlich mit der Programmleitlinie vereinbar und somit im Rahmen eines Lokalen Aktionsplans förderbar (…). Eine Beteiligung der Zielgruppe an der Entwicklung eines Einzelprojektes ist nicht erforderlich.“ (Unterzeichnet durch Dr. Fabian Fehrle, Fachbereichsleiter Lokale Aktionspläne).
Gegenüber dem Verein „AKTION 3. WELT SAAR e. V.“ hat das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie u. a. in einem Schreiben vom 16. Juli 2012 deutlich gemacht, dass es die Finanzierung des beantragten Projekts übernehmen wird, sofern der Antragsteller einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid des Landkreises Saarlouis vorweisen kann. Dieser liegt dem Verein „AKTION 3. WELT SAAR e. V.“ jedoch bis zum heutigen Tage nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die genannten Anträge auf Bewilligung von Mitteln des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bis zum heutigen Tag nicht beschieden wurden und weder ein Ablehnungsbescheid noch ein sonstiger Bescheid vorliegt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Verwaltung, unabhängig davon ob es sich um Bundes- oder sonstige Gelder handelt, innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden und einen Bescheid zu erstellen hat (§ 75 der Verwaltungsgerichtsordnung)?
Wird die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesministerium Einfluss darauf nehmen, dass ein Ablehnungsbescheid oder ein sonstiger Bescheid erstellt wird, damit beide Projektträger Rechtssicherheit haben und zumindest ein Projekt anderweitig finanziert werden kann?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Lokale Aktionsplan 2011 für Saarlouis erst seit dem 16. August 2011 öffentlich ist, jedoch bereits in den Monaten davor über Anträge beschieden wurde?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die geschilderte Vergabepraxis im Kreis Saarlouis intransparent und nicht verfahrensgemäß ist?
Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass externe Koordinierungsstellen wie das Adolf-Bender-Zentrum e. V. sowie der Landkreis Saarlouis entsprechend der vertraglichen Grundlage mit der nationalen Regiestelle bei der Vergabe von Fördermitteln agieren?
Erhält das Adolf-Bender-Zentrum e. V. für seine Beratungstätigkeit für den Landkreis Saarlouis und für andere regionale Träger des Bundesprogramms ein Entgelt aus dem Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, und wenn ja, in welcher Höhe?
Ist der zwischen nationaler Regiestelle und Adolf-Bender-Zentrum e. V. zur Beratungstätigkeit abgeschlossene Vertrag öffentlich einsehbar?
Falls der zwischen nationaler Regiestelle und Adolf-Bender-Zentrum e. V. zur Beratungstätigkeit abgeschlossene Vertrag nicht öffentlich einsehbar ist, weshalb ist dieser Vertrag nicht öffentlich einsehbar?