Antiterroreinsatz auf der Baustelle des Flughafens Berlin Brandenburg und Sicherheitsüberprüfungen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 2. August 2012 führten Beamte des Zolls und des Brandenburger Landeskriminalamts eine Razzia wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung auf der Baustelle des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) durch. Dabei wurden 20 Mitarbeiter der Firma C. C. festgestellt, die nicht über die notwendige Zulassung der Industrie- und Handelskammer verfügten und über Praktikumsverträge mit dem Arbeitsamt beschäftigt waren. Nachdem bekannt geworden war, dass sich unter den festgestellten Personen ein polizeibekannter „Gefährder aus dem islamistischen Spektrum“ befand, sprachen die Behörden gegenüber den Medien von einem verdeckten Antiterroreinsatz (www.tagesspiegel.de/berlin/ schweresicherheitspanne-islamist-hielt-wache-an-der-ber-baustelle/6998768.html).
Die Medienberichterstattung dreht sich seitdem weniger um die Frage, in welchem Ausmaß an der Baustelle des BER Schwarzarbeit durch Subunternehmer geleistet wird, sondern vor allem um den 21-jährigen F. L., der nach Informationen des Magazins „stern“ seit dem 20. Juli 2012 vom Landeskriminalamt (LKA) Berlin als „Gefährder im islamistischen Spektrum“ geführt wird. Es bestehe laut LKA Brandenburg „Anlass zur Sorge“, dass der in der Salafistenszene aktive F. L. „an Vorbereitungshandlungen zu einem Sprengstoffanschlag beteiligt sein“ könnte. An der Flughafenbaustelle war F. L. mit der Aufgabe der Zugangskontrolle betraut, eine Genehmigung zum Betreten des besonders gesicherten Baustellenbereichs hatte er allerdings nicht (www.stern.de/politik/deutschland/ airport-berlin-brandenburg-islamist-kontrollierte-zugang-zu-flughafen-baustelle- 1877901.html).
F. L. war von der Bundesagentur für Arbeit als Praktikant an die Sicherheitsfirma C. C. vermittelt worden, die als Subunternehmerin der von der Flughafengesellschaft mit dem Objektschutz des Containerdorfs außerhalb der gesondert geschützten Baustelle beauftragten Firma Securitas tätig war. Nach der Kontrolle von LKA und Zoll hat die Flughafengesellschaft von der Securitas „unverzüglich eine vertiefte Sicherheitsüberprüfung für sämtliche Arbeitskräfte“ auch für das im öffentlichen und nicht gesperrten Bereich eingesetzte Personal gefordert. Securitas lässt ihr Personal nun einer solchen Tiefenprüfung durch die staatlichen Sicherheitsbehörden unterziehen (www.tagesspiegel.de/ berlin/schwere-sicherheitspanne-l-war-nicht-in-der-eu-terrordatei-registriert/ 6998768-3.html).
Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), das bis zu diesem Zeitpunkt nur den vorbeugenden personellen Geheimhaltungsschutz geregelt hat, um vorbeugenden personellen Sabotageschutz erweitert worden. Nicht mehr nur die Tätigkeit mit einem Zugang zu als „geheim“ eingestuften Dokumenten ist nun Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen, sondern auch die Tätigkeit in „verteidigungswichtigen“ oder „lebenswichtigen“ Einrichtungen. Damit hat sich der Kreis der potentiell Betroffenen stark erweitert, besonders im privatwirtschaftlichen Bereich (Flughäfen, Häfen, zivile Bedienstete in militärischen Einrichtungen etc.).
Behörden und Einrichtungen des Bundes und die Tätigkeitsbereiche von nicht öffentlichen Unternehmen, in denen eine Sicherheitsüberprüfung im Sinne des „vorbeugenden personellen Sabotageschutzes“ bei Neuanstellung oder turnusmäßig erfolgen soll, werden durch die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) festgelegt. Lebenswichtige Einrichtungen im nicht öffentlichen Bereich liegen fachlich im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das BMWi ist zuständig für deren Durchführung.
Bei der Sicherheitsüberprüfung gibt es mehrere Stufen. Die unterste Stufe gilt auch beim Sabotageschutz und umfasst eine Sicherheitserklärung des Betroffenen, Abfragen vorhandener Erkenntnisse beim Bundeszentralregister und den Sicherheitsbehörden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Militärische Abschirmdienst geben eine Einschätzung zum Sicherheitsrisiko ab, die dann von den zuständigen Geheimschutzbeauftragten der Behörden oder – im nicht öffentlichen Bereich – durch das BMWi abschließend bewertet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Inwieweit trifft eine Meldung des „DER TAGESSPIEGEL“ zu, dass es sich bei dem offiziell gegen Schwarzarbeiter gerichteten Einsatz von LKA und Zoll am Abend des 2. August 2012 in Wirklichkeit um einen Antiterroreinsatz handelte?
Welche Dienststelle war für die Anordnung, Planung und Durchführung des Einsatzes zuständig?
Fand die Razzia – wie von Polizei und Zoll angegeben – auf der Baustelle selber oder – wie von der Flughafengesellschaft behauptet – nur am Zugang zur Baustellenverwaltung statt?
Waren an dem Einsatz außer LKA und Zoll weitere Sicherheitsbehörden beteiligt, und wenn ja, welche?
Seit wann war den Sicherheitsbehörden bekannt, dass F. L. als Wachmann auf der Baustelle des BER beschäftigt war?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse über F. L. liegen der Bundesregierung vor?
Hätte nach Einschätzung der Bundesregierung die Anstellung von F. L. durch eine vertiefte Sicherheitsüberprüfung im Vorfeld verhindert werden können?
Fand vor dem Polizei- und Zolleinsatz auf der BER-Baustelle eine Gefährderansprache von F. L. statt?
a) Wenn ja, wann, und durch welche Behörde?
b) Wenn nein, inwieweit hält die Bundesregierung eine Schwarzarbeiterrazzia von Polizei und Zoll für ein verhältnismäßiges Mittel, um einem mutmaßlichen Gefährder zu signalisieren, dass man seine Aktivitäten kennt?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden seit Anfang 2008 in der Zuständigkeit des Bundes bzw. von Bundesbehörden durchgeführt (bitte nach Jahren trennen)?
a) Wie viele davon im militärischen Bereich,
b) wie viele davon im öffentlichen Bereich (ohne Militär) (bitte nach Bundesministerien auflisten),
c) wie viele davon im nicht öffentlichen Bereich (bitte nach den §§ 9a, 10 und 11 SÜFV aufschlüsseln)
(falls die genauen Zahlen nicht angegeben werden können, bitte jeweils den Anteil an den gesamten Sicherheitsüberprüfungen benennen)?
Wie viele der Überprüfungen seit Anfang 2008 waren einfache Sicherheitsüberprüfungen (§ 8 SÜG), erweiterte Sicherheitsüberprüfungen (§ 9 SÜG) oder erweiterte Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (§ 10 SÜG) (bitte nach Jahren und Bereichen auflisten)?
Wie viele der Überprüfungen seit Anfang 2008 ergaben sicherheitsrelevante Erkenntnisse (bitte nach Jahren und Bereichen auflisten)?
Wie viele der Überprüfungen seit Anfang 2008 ergaben ein Sicherheitsrisiko, und welche der im Gesetz genannten Sicherheitsrisiken (fehlende Zuverlässigkeit, besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Dienste, Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung) wurden festgestellt (bitte nach Jahren und Bereichen auflisten)?
a) Auf welche Anhaltspunkte wird „fehlende Zuverlässigkeit“ zurückgeführt (mit der Bitte um beispielhafte Aufzählung)?
b) Auf welche Anhaltspunkte wird eine „besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Dienste“ zurückgeführt (mit der Bitte um beispielhafte Aufzählung)?
c) Auf welche Anhaltspunkte wird ein „Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zurückgeführt (mit der Bitte um beispielhafte Aufzählung)?
Welche Datenbestände (Datenbanken, Verbunddateien, Amtsdateien etc.) bei welchen Bundesbehörden werden im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen regelmäßig abgefragt?
Wie viele der Personen, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen mussten, waren ausländische Staatsangehörige?
Von wie vielen Personen sind persönliche Daten, die in der Sicherheitserklärung angegeben werden (Personalien, Familienstand, nahe Verwandte, Auslandsaufenthalte etc.), in die vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführten Verbunddateien (nach § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes) eingegeben und dauerhaft gespeichert worden (bitte seit 2002 nach Jahren auflisten)?
Wie viele Auskunftsersuchen sind im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen an den/die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gerichtet worden (bitte auflisten nach Jahr und anfragender Behörde)?
Welche Informationspflichten bestehen seitens der Stelle, die ein vermeintliches Sicherheitsrisiko gegen das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses geltend macht, gegenüber dem/der Betroffenen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger, gegen Feststellungen im Ergebnis von Sicherheitsüberprüfungen, die zu ihrem Nachteil sind, vorzugehen?