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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Amtshilfeleistungen der Bundeswehr für deutsche Polizeikräfte im Ausland

Amtshilfe der Bundeswehr im Ausland für die Polizei, den Zoll sowie die Staatsanwaltschaften von Bund und Ländern, Zahl der Amtshilfeersuchen in den Jahren 1991 bis 2004, Gestaltung des Prüfverfahrens, Verträge mit in- und ausländischen Stellen zur Sicherstellung der Logistik für Polizeieinsätze außerhalb Deutschlands, Form der Unterstützung der Bundeswehr für die GSG 9 in den Jahren 2008 und 2009 &quot;zur Vorbereitung einer möglichen Lösung von Geisellagen im Ausland&quot; (Nachfrage zu BT-Drs 17/10006)<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1057729. 08. 2012

Amtshilfeleistungen der Bundeswehr für deutsche Polizeikräfte im Ausland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Herbert Behrens, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Aufrüstung der GSG 9 und deren Zusammenarbeit mit militärischen Kräften“ auf Bundestagsdrucksache 17/10006 hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, die Bundeswehr habe „in den Jahren 2008 und 2009 (…) technisch-logistische Unterstützung“ für die GSG 9 (Grenzschutzgruppe 9 der Bundespolizei) geleistet. Aus der Antwort gehen weder das genaue Datum, noch die konkreten Umstände, noch die genaue Anzahl der Leistungen hervor.

Da die Fragesteller seit dem G8-Gipfel im Jahr 2007 wissen, dass die Bundesregierung unter „Amtshilfe“ auch den Einsatz militärischen Geräts und Personals (in jenem Fall Tornado-Flugzeuge und Spähpanzer mit bewaffneten Panzerführern) zum Vorgehen gegen Menschen versteht, sehen sie sich veranlasst, genauer nachzufragen, welche Formen der Amtshilfe die Bundeswehr im Ausland für deutsche Polizeikräfte leistet.

Zugleich weisen sie darauf hin, dass der Verweis der Bundesregierung auf Geheimhaltungsbedürftigkeit von „Amtshilfe“-Umständen in ihrer Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10006 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, weil aus ihren Ausführungen in keiner Weise hervorgeht, inwiefern bei einer Antwort konkrete Einsätze der GSG 9 gefährdet wären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Amtshilfeersuchen der Polizei (gemeint sind damit sämtliche polizeilichen Dienststellen des Bundes und der Länder), des Zolls und der Staatsanwaltschaften von Bund und Ländern hat die Bundeswehr seit 2007 im Ausland erfüllt?

1

Wer hat die Amtshilfeersuchen jeweils zu welchem Zeitpunkt gestellt, und wer hat sie aufseiten der Bundeswehr entschieden?

1

Worin bestand der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig angeben)?

1

Was war der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe der Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)?

1

Welche und wie viele Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollten eingesetzt bzw. zur Verfügung gestellt werden?

1

Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur Eigensicherung abgestellten kamen dabei zum Einsatz?

1

Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügten diese Soldatinnen und Soldaten?

1

Welche Aufgaben sollten die Soldatinnen und Soldaten erfüllen?

1

An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten bzw. in welcher Region fanden die Amtshilfeleistungen statt?

1

Welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kam für diese auf?

1

Welche dieser Amtshilfeeinsätze waren dazu bestimmt, die Antragsteller bei Vorbereitung oder Durchführung einer hoheitlichen, in die Grundrechte von Personen eingreifenden Maßnahme zu unterstützen bzw. diese erst in die Lage zu versetzen, solche Maßnahmen durchzuführen?

2

Wie hat sich die Zahl der Amtshilfeleistungen durch Polizeien, Staatsanwaltschaften oder Zoll in den Jahren 1991 bis 2004 entwickelt (bitte jeweils die Gesamtzahl der Amtshilfeleistungen pro Jahr angeben)?

3

Wie geht die Prüfung eines an die Bundeswehr gerichteten Amtshilfeersuchens zur Erfüllung im Ausland vor sich, und wer nimmt diese vor?

3

Welche besonderen Regelungen gelten dabei für Amtshilfeersuchen durch Polizeien, Staatsanwaltschaften oder den Zoll?

3

Welche Kriterien werden an die Prüfung gelegt?

3

Welche Grundsätze gelten für die Prüfung von Amtshilfeersuchen, die dazu bestimmt sind, die Antragsteller bei der Vorbereitung oder Durchführung einer hoheitlichen, in die Grundrechte eingreifende Maßnahme zu unterstützen bzw. diese erst in die Lage zu versetzen, solche Maßnahmen durchzuführen?

3

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Trennung von militärischen und polizeilichen Aufgaben außerhalb Deutschlands bei (bitte ggf. nach Einsätzen im Ausland sowie Einsätzen auf deutschem Hoheitsgebiet außerhalb Deutschlands wie Schiffe oder Flugzeuge differenzieren)?

4

Welche vertraglichen Vereinbarungen mit in- oder ausländischen Stellen (Behörden sowie Unternehmen) im Sinne der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10006 existieren derzeit, die sicherstellen sollen, dass für Polizeieinsätze im Ausland die notwendigen logistischen Voraussetzungen gegeben sind?

5

Welcher Art war die Unterstützung, welche die Bundeswehr der GSG 9 in den Jahren 2008 und 2009 „zur Vorbereitung einer möglichen Lösung von Geisellagen im Ausland“ geleistet hat (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10006)?

5

Wer hat das Amtshilfeersuchen gestellt, was war dessen Inhalt und Zweck, an welchem Datum wurde die Amtshilfeleistung erbracht, welche Kosten sind entstanden, und wer hat diese getragen?

5

Falls die Bundesregierung die vorangegangene Frage für geheimhaltungsbedürftig erklärt, inwiefern wären die erbetenen Informationen konkret geeignet, künftige Einsätze zu gefährden?

Berlin, den 29. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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