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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Größen- und Geschäftsmodell-differenzierte Aufsicht von Finanzinstituten

Statistiken zu aufsichtsrechtlichen Prüfungen und Informationspflichten, Charakteristika der geprüften Institute, Risikoprofile, Institutsgröße und Kriterien zur Angemessenheit der Aufsichtsintensität, entstehende Kosten, jeweilige Mitarbeiterzahlen bei BaFin und Deutscher Bundesbank, Konzentrationstendenzen infolge aufsichtsrechtlicher Vorgaben; parlamentarische Kontrolle der europäischen Bankenaufsicht<br /> (insgesamt 20 Einzelfrage)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1059203. 09. 2012

Größen- und Geschäftsmodell-differenzierte Aufsicht von Finanzinstituten

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der derzeitigen Architektur der Finanzmarktaufsicht ist ein hoher Aufwand in der Aufsicht und Regulierung kleiner Regionalbanken gebunden – auf Bankenwie Aufsichtsseite. Eine kleine Bank muss prinzipiell die gleichen qualitativen und quantitativen Standards in der Aufsicht vorhalten wie ein international agierender Finanzkonzern wie die Deutsche Bank AG. Aufgrund der flächendeckenden Anwendung von Basel II und Basel III auf europäischer Ebene kamen in den letzten Jahren hochkomplexe zusätzliche Regulierungsanforderungen hinzu.

Diese auf internationale Finanzkonzerne abzielenden Regelungen wirken schnell konzentrationsbefördernd. Denn während das Risikomanagement einer internationalen Großbank diese Regulierungsanforderungen zweifellos ohne Probleme stemmen kann, geraten kleine Regionalbanken angesichts begrenzter Ressourcen schnell an die Grenze ihrer Kapazitäten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Statistiken erstellt die Bunderegierung über die Intensität und Art der aufsichtsrechtlichen Prüfung und die Informationspflichten von in Deutschland tätigen Kreditinstituten (bitte exemplarisch für die letzten drei Jahre anfügen)?

2

Welche Charakteristika bezüglich der Art, Rechtsform, Geschäftsmodell und Größe (Bilanzsumme plus außerbilanzielle Verpflichtungen) der geprüften Kreditinstitute werden bei diesen aggregierten Statistiken über erfolgte Prüfungen einzeln aufgeführt (bitte Daten beifügen)?

3

Welche Maßstäbe (bitte Auflistung der Kriterien) legt die Bundesregierung an, um die Angemessenheit der Aufsichtsintensität pro Prüfungsart und Informationspflicht bzw. pro Institutsgruppe (bitte definieren) zu bewerten?

4

Inwiefern besteht in Bezug auf diese Maßstäbe Proportionalität?

5

Welche Kosten entstehen durchschnittlich bei welchen Bankprüfungen (aufgeschlüsselt nach Art der Prüfung, Art und Größe – Bilanzsumme plus außerbilanzielle Verpflichtungen – des geprüften Instituts und Identität des prüfenden Organs)?

6

Aufgrund welcher Kriterien und bei wie vielen Banken in Deutschland gehen die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der bankaufsichtlichen Risikoprofile jeweils von „hohen“, „mittleren“ und „niedrigen“ Auswirkungen auf die Finanzstabilität aus?

7

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank und der BaFin sind jeweils in den letzten drei Jahren wie lange jeweils mit der Aufsicht von Kreditinstituten beschäftigt gewesen, bei denen von „hohen“, „mittleren“ und „niedrigen“ Auswirkungen auf die Finanzstabilität ausgegangen wird (Angaben bitte getrennt zwischen laufender Aufsicht und bankgeschäftlichen Prüfungen)?

8

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank und der BaFin sind in den letzten drei Jahren im Durchschnitt pro Genossenschaftsbank tätig gewesen, wie viele im Durchschnitt pro Sparkasse und wie viele für die Deutsche Bank AG und die Commerzbank AG?

9

In welchem Verhältnis steht die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank und der BaFin zur Größe (Bilanzsumme plus außerbilanzielle Verpflichtungen) der Kreditinstitute (Angaben bitte getrennt zwischen laufender Aufsicht und bankgeschäftlichen Prüfungen)?

10

Aufgrund welcher rechtlichen Regelungen und/oder welcher detaillierten Kriterien werden von der Deutschen Bundesbank und der BaFin a priori die Intensität von nichtanlassbezogenen Prüfungen und die Anforderungen an Informationspflichten für Kreditinstitute festgelegt?

11

Welche Aspekte des Geschäftsmodells, insbesondere der Struktur der Institutsbilanzen, des Eigenhandels und des Einsatz von Derivaten, wirken sich auf die Aufsichtsintensität aus?

12

Welche aufsichtsrechtlichen Erleichterungen im Hinblick auf qualitative und quantitative Anforderungen gibt es heute bereits für Kreditinstitute, und aufgrund welcher Charakteristika werden diese gewährt?

13

Bestehen Erleichterungen bei Prüfung und Informationspflichten für Mitgliedsunternehmen von Verbünden, und/oder plant die Bundesregierung diese?

14

Haben die Institutssicherungssysteme der Verbünde einen Einfluss auf die Prüfungsintensität? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?

15

Können Prüfungen bei „Mutterinstituten“ solcher Verbünde, also beispielsweise bei Landesbanken, der DekaBank oder der DZ Bank AG, Aspekte der Prüfungen in diesen Verbünden organisierten Instituten abdecken, und wenn ja, welche?

16

Hält die Bundesregierung eine weitergehende Differenzierung aufsichtsrechtlicher Anforderungen aufgrund der Größe (Bilanzsumme plus außerbilanzielle Verpflichtungen), des Geschäftsmodells, der bankenaufsichtlichen Risikoeinschätzung oder der Rechtsform des zu prüfenden Kreditinstituts für richtig, was sind die dafür entscheidenden Kriterien, und welche zusätzlichen Erleichterungen werden aktuell in Erwägung gezogen?

17

Befürwortet die Bundesregierung beziehungsweise die Deutsche Bundesbank zusätzliche Erleichterungen im Hinblick auf qualitative oder quantitative Aufsichtsanforderungen für Banken, die lediglich das traditionelle Kreditgeschäft betreiben und bei welchen von niedrigen Auswirkungen auf die Finanzstabilität ausgegangen wird?

18

Welche Konzentrationstendenzen bei Kreditinstituten aufgrund durch aufsichtsrechtliche Vorgaben entstehender Kosten gibt es?

19

Welche parlamentarische Kontrolle hält die Bundesregierung bei einer europäischen Bankenaufsicht für angemessen, die aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Rates vom 28. bis 29. Juni 2012 entstehen soll?

20

Welche parlamentarische Kontrolle besteht gegenüber der European Banking Authority (EBA), die seit dem 1. Januar 2011 die europäische Bankenaufsicht wahrnimmt?

Berlin, den 3. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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